MPGU freie Budgetplätze zur Versetzung. Wechsel von der MPGU an eine andere Universität. Übersetzung und Restaurierung

Übersetzung und Restaurierung

Ich studiere an einer anderen Bildungseinrichtung UND ICH MÖCHTE ZUR MSPU ÜBERTRAGEN

Bedingungen und Merkmale des Transfers von einer anderen Bildungseinrichtung

Wenn Sie in Ausbildungsprogramme für wissenschaftliches und pädagogisches Personal wechseln möchten, müssen Sie Kontakt aufnehmen.

Übertragungsvorgang

  1. Laden Sie den Antrag auf Berücksichtigung der Möglichkeit der Immatrikulation per Transfer herunter und füllen Sie ihn entsprechend aus.
  2. Senden Sie Ihre Bewerbung an Ausbildungsabteilung pädagogische Struktureinheit, in der das für Sie passende Bildungsprogramm umgesetzt wird. Dem Antrag ist eine Bescheinigung über die Studienzeit bei der Bildungseinrichtung beizufügen, von der Sie wechseln möchten.
  3. Warten Sie, bis über die Möglichkeit der Immatrikulation durch Wechsel von einer anderen Bildungseinrichtung entschieden wird.
    Bei Bedarf können Sie zu einem Gespräch zu einer Sitzung des Zertifizierungsausschusses eingeladen werden.
  4. Erhalten Sie eine Bescheinigung über die Immatrikulation in der Reihenfolge der Übertragung an die Staatliche Autonome Bildungseinrichtung für Hochschulbildung MSPU. Die Gültigkeitsdauer der Immatrikulationsbescheinigung beträgt 20 Tage ab dem Datum der Registrierung. Zusammen mit dem Zertifikat erhalten Sie eine Kopie des Zertifizierungsbogens, in dem die für Sie rekreditierten und/oder rezertifizierten Disziplinen aufgeführt sind.
  5. Beantragen Sie den Ausschluss in der Reihenfolge der Versetzung an die staatliche autonome Bildungseinrichtung MSPU bei der Bildungseinrichtung, von der Sie wechseln. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine Bescheinigung über Ihre Immatrikulation in der Reihenfolge der Überstellung an die staatliche autonome Bildungseinrichtung MSPU bei.
  6. Nach Erlass des Ausschlussbeschlusses aus der Bildungseinrichtung, in der Sie zuvor studiert haben, erhalten Sie einen Auszug aus dem Ausschlussbeschluss in der Anordnung zur Überstellung an die Staatliche Autonome Bildungseinrichtung für höhere Bildung, Staatliche Pädagogische Universität Moskau.
  7. Laden Sie das Anmeldeformular in der Reihenfolge der Überstellung herunter und füllen Sie es aus.
  8. Bitte reichen Sie einen Antrag bei der Bildungsstruktureinheit des Instituts ein, das das Bildungsprogramm durchführt, in das Sie wechseln möchten. Dem Antrag ist ein Auszug aus der Ausweisungsverfügung der Bildungseinrichtung, in der Sie zuvor studiert haben, beizufügen.
  9. Warten Sie auf die Ausstellung des Antrags auf Immatrikulation durch Transfer von einer anderen Bildungseinrichtung. Das Verfahren dauert 5 Arbeitstage ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Immatrikulation durch Transfer.

Ich habe an der MSPU studiert und möchte GENESEN

Bedingungen für die Genesung

  1. Sie waren zuvor Student an unserer Universität.
  2. Seit Ihrem Ausschluss sind nicht mehr als 5 Jahre vergangen.

Wenn Sie wieder in wissenschaftliche und pädagogische Personalausbildungsprogramme aufgenommen werden möchten, müssen Sie sich an uns wenden.

Wiederherstellungsfunktionen

Wiederherstellungsverfahren

  1. und füllen Sie es entsprechend aus.
  2. Gelten Ausbildungsabteilung Bildungsstruktureinheit, in der das Bildungsprogramm, für das Sie wieder eingestellt werden, durchgeführt wird.
  3. Warten Sie, bis eine Entscheidung über die Bedingungen Ihrer Genesung getroffen wurde. Bei Bedarf können Sie zu einem Gespräch zu einer Sitzung des Zertifizierungsausschusses eingeladen werden.
  4. Machen Sie sich mit den vorbereiteten Dokumenten vertraut: einem individuellen Lehrplan und einer Vereinbarung (wenn die Schulung auf außerbudgetärer Basis durchgeführt wird) und unterzeichnen Sie diese, wenn Sie mit den Schulungsbedingungen einverstanden sind.
  5. Bezahlen Sie die Schulung gemäß den Vertragsbedingungen (sofern die Schulung außerbudgetär durchgeführt wird).
  6. Warten Sie, bis der Wiederherstellungsauftrag erteilt wird. Das Verfahren dauert 15 Tage ab dem Datum der Einreichung des Wiedereinstellungsantrags.
  7. Holen Sie sich Ihren Studierendenausweis und beginnen Sie mit dem Studium.

Ich bin ein MSPU-Student UND ICH MÖCHTE IN EINE ANDERE STRUKTURABTEILUNG DER MSPU ÜBERSETZEN

Merkmale der Versetzung in eine andere Struktureinheit der Moskauer Staatlichen Pädagogischen Universität

Für die Durchführung des Übertrittsverfahrens in eine andere Struktureinheit der MSPU benötigen Sie eine Bescheinigung über die Studienzeit der Struktureinheit, in der Sie derzeit studieren.

Übertragungsvorgang

  1. an eine andere Struktureinheit der Moskauer Staatlichen Pädagogischen Universität und füllen Sie diese entsprechend aus.
  2. Unterschreiben Sie den Antrag des Leiters Ihrer Bildungsstruktureinheit in der Spalte „Genehmigt“.
  3. Unterschreiben Sie einen Antrag des Leiters der Bildungsstruktureinheit, in die Sie wechseln möchten (in der Spalte „Einverstanden“)
  4. Reichen Sie Ihren Antrag bei der Bildungsabteilung der Struktureinheit ein, in die Sie wechseln möchten.
  5. Warten Sie, bis über die Bedingungen Ihrer Versetzung in eine andere Struktureinheit entschieden ist. Bei Bedarf können Sie zu einem Gespräch zu einer Sitzung des Zertifizierungsausschusses eingeladen werden.
  6. Machen Sie sich mit den vorbereiteten Dokumenten vertraut: einem individuellen Lehrplan und einer Vereinbarung (wenn die Schulung auf außerbudgetärer Basis durchgeführt wird) und unterzeichnen Sie diese, wenn Sie mit den Schulungsbedingungen einverstanden sind.
  7. Warten Sie, bis der Auftrag zur Übertragung an eine andere Struktureinheit erteilt wird. Das Verfahren dauert 15 Tage ab dem Datum der Einreichung des Übertragungsantrags.
  8. Holen Sie sich Ihren Studierendenausweis und beginnen Sie mit dem Studium.

Ich bin ein MSPU-Student UND ICH MÖCHTE DIE FORM / DAS SCHULUNGSPROGRAMM IN MEINER STRUKTURABTEILUNG ÄNDERN

Übertragungsvorgang

  1. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es entsprechend aus. Oder laden Sie es herunter und füllen Sie es entsprechend aus.
  2. Unterschreiben Sie den Antrag des Leiters Ihrer Bildungsstruktureinheit in der Spalte „Genehmigt“.
  3. Reichen Sie Ihre Bewerbung bei der Bildungsabteilung der Struktureinheit ein, in der Sie studieren.
  4. Warten Sie, bis eine Entscheidung über die Bedingungen für einen Wechsel der Studienform/des Studiengangs vorliegt. Bei Bedarf können Sie zu einem Gespräch zu einer Sitzung des Zertifizierungsausschusses eingeladen werden.
  5. Machen Sie sich mit den vorbereiteten Dokumenten vertraut: einem individuellen Lehrplan und einer Vereinbarung (wenn die Schulung auf außerbudgetärer Basis durchgeführt wird) und unterzeichnen Sie diese, wenn Sie mit den Schulungsbedingungen einverstanden sind.
  6. Warten Sie den Erlass der Anordnung zum Wechsel in eine andere Ausbildung/einen anderen Studiengang ab. Das Verfahren dauert 15 Tage ab dem Datum der Einreichung des Übertragungsantrags.
  7. Holen Sie sich Ihren Studierendenausweis und beginnen Sie mit dem Studium.

Ich bin ein MSPU-Student UND ICH MÖCHTE VOM OFF-BUDGET ZUM BUDGET WECHSELN

Merkmale des Übergangs von bezahlter zu kostenloser Ausbildung

  1. Eine Versetzung erfolgt nur, wenn im jeweiligen Studiengang in der Fachrichtung, Studienrichtung und Studienform des jeweiligen Studiengangs freie Budgetplätze vorhanden sind.
    Freie Budgetplätze
  2. Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags sollten keine Studienschulden, Disziplinarstrafen oder Studiengebührenschulden vorliegen.
  3. Die Entscheidung über den Übergang von der bezahlten zur kostenlosen Ausbildung trifft eine eigens eingerichtete Universitätskommission.

Transferbedingungen (der Student muss eine der Bedingungen erfüllen)

  1. Bestehen der Prüfungen der letzten beiden Studiensemester vor der Bewerbung mit den Noten „sehr gut“, „sehr gut“ und „gut“ oder „gut“;
  2. Zuordnung zu folgenden Kategorien von Bürgern:
    - Waisen und Kinder, die ohne elterliche Fürsorge bleiben, sowie Personen aus dem Kreis der Waisen und Kinder, die ohne elterliche Fürsorge bleiben;
    - Bürger unter zwanzig Jahren, die nur einen Elternteil haben - eine behinderte Person der Gruppe I, wenn das durchschnittliche Pro-Kopf-Familieneinkommen unter dem in der Stadt Moskau festgelegten Existenzminimum liegt;
    - Frauen, die während ihres Studiums ein Kind zur Welt gebracht haben;
  3. Verlust eines oder beider Elternteile (gesetzlicher Vertreter) oder eines alleinerziehenden Elternteils (gesetzlicher Vertreter) durch einen Studierenden während des Studiums.

Wo kann man sich bewerben: an die Bildungsstruktureinheit, in der der Student studiert.

Erforderliche Dokumente

  1. Studentenbewerbung;
  2. Ein Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des USP-Akademischen Rates mit der Bitte an den Studenten, von der bezahlten zur kostenlosen Ausbildung zu wechseln;
  3. Dokument zur Bestätigung des Vorzugsstatus (falls vorhanden);
  4. Dokumente, die besondere Leistungen in pädagogischen, wissenschaftlichen, kulturellen, kreativen, sportlichen und anderen Aktivitäten bestätigen (sofern solche Dokumente verfügbar sind);
  5. Dokument, das das Fehlen von Disziplinarmaßnahmen bestätigt;
  6. Dokument, das bestätigt, dass keine Studiengebührenschulden bestehen.
  7. Ein Dokument über die Ergebnisse der bestandenen Prüfungen der letzten beiden Studiensemester (bei Übertritt in die Studienleistung).

Das Verfahren zum Wechsel von bezahlter zu kostenloser Ausbildung

  1. Spätestens 15 Tage nach Ablauf der Bewerbungsfrist findet eine Sitzung der Kommission zum Übergang von der bezahlten zur kostenlosen Bildung statt.
  2. Die Entscheidung über den Wechsel (oder die Ablehnung des Wechsels) von bezahlter zu kostenloser Bildung ist im Protokoll festgelegt.
  3. Der Übergang erfolgt zum 1. Oktober bzw. 1. April.
  4. Spätestens 10 Kalendertage nach dem Datum der Kommissionssitzung wird eine Anordnung erlassen, Studenten von der bezahlten Ausbildung in die kostenlose Ausbildung zu versetzen.
  5. Einem Studierenden, der in die freie Ausbildung versetzt wird (Vollzeitbudgetform), wird ab dem 1. Tag des Übergangsmonats ein staatliches akademisches Stipendium zugewiesen.

Ich bin damit einverstanden

Rektor der Staatlichen Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung, Staatliche Pädagogische Universität Moskau

„____“___________2009

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE VERSETZUNGSORDNUNG VON STUDIERENDEN UND HÖRERN DER STAATLICHEN BILDUNGSEINRICHTUNG FÜR HOCHBERUFLICHE BILDUNG DER STADT MOSKAU „MOSKAUER STADT-PÄDAGOGISCHEN UNIVERSITÄT“

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Ordnung regelt den Ablauf und die allgemeinen Anforderungen an das Übertrittsverfahren für Studierende und Auszubildende (nachfolgend Studierende genannt) und regelt:

Einschreibung von Studierenden durch Versetzung von anderen Hochschuleinrichtungen an die staatliche Bildungseinrichtung der höheren Berufsbildung der Stadt Moskau „Moskauer Stadtpädagogische Universität“ (im Folgenden als Universität bezeichnet) für das zweite und die folgenden Jahre;

Transfer von Universitätsstudenten zu anderen höheren und sekundären Berufsbildungseinrichtungen;

Transfer von Universitätsstudenten von einem Bildungsprogramm in ein anderes;

Überführung von Studierenden von einer Ausbildungsform oder -grundlage in eine andere.

1.2. Diese Bestimmung wurde in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Russischen Föderation „Über Bildung“ entwickelt; Bundesgesetz „Über die höhere und postgraduale Berufsbildung“ (höhere Bildungseinrichtungen) der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001. ; „Mustervorschriften für eine Bildungseinrichtung höherer Berufsbildung (höhere Bildungseinrichtung)“, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001. Nr. 71; Das Verfahren für den Transfer von Studierenden von einer Hochschule der Russischen Föderation zu einer anderen, genehmigt durch Beschluss des Bildungsministeriums der Russischen Föderation vom 1. Januar 2001. Nr. 000; Vorschriften über externe Studien an staatlichen und kommunalen Hochschuleinrichtungen der Russischen Föderation, genehmigt durch Beschluss des russischen Bildungsministeriums vom 14. Oktober 1997 Nr. 000; im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 26. Nr. 000 „Zur Genehmigung des Verfahrens zur Zulassung von Bürgern zu staatlichen und kommunalen Bildungseinrichtungen der höheren Berufsbildung für das Studienjahr 2009/2010“; Satzung der Universität.


1.3. Der Transfer der Studierenden erfolgt in der Regel zu Beginn des Studiensemesters: vom 26. August bis 10. September und vom 20. Januar bis 15. Februar in der in dieser Ordnung festgelegten Weise.

2. VERFAHREN ZUM ÜBERTRAGEN VON STUDIERENDEN AN ANDERE

UNIVERSITÄT ZU UNIVERSITÄT

2.1. Das Verfahren zum Übertritt von Studierenden anderer Universitäten an die Universität gilt für Studierende und Studierende, die eine höhere Berufsausbildung in akkreditierten Bildungsprogrammen absolvieren.

2.2. Der Transfer von Studierenden, die eine Ausbildung an nicht akkreditierten Hochschuleinrichtungen absolvieren, an die Universität kann erfolgen, nachdem sie das Recht auf Zertifizierung in Form eines externen Studiums ausgeübt haben.

2.3. Die Immatrikulation von Studierenden anderer Universitäten an der Universität durch Übertritt erfolgt in das zweite und die folgenden Studienjahre eines spezialisierten Bildungsprogramms des gleichen Niveaus.

2.4. Bei der Versetzung von Studierenden an die Universität an aus Haushaltsmitteln finanzierte Studienplätze darf die Gesamtstudiendauer die im Arbeitscurriculum der Universität festgelegte Regelstudienzeit für die gewählte Fachrichtung (Richtung) nicht um mehr als ein Studienjahr überschreiten. Ausnahmen können nur für bestimmte Kategorien von Bürgern (Flüchtlinge, Kinder von Militärangehörigen, von Katastrophen betroffene Personen usw.) zugelassen werden.

2.6. Um das Transfer- und Zertifizierungsverfahren durchlaufen zu können, muss der Student dem Zulassungsausschuss der Universität folgende Unterlagen vorlegen:

Antrag auf Zulassung im Wege der Versetzung an den Rektor der Universität;

Eine Kopie der Hochschulakkreditierungsurkunde (mit Anlagen), beglaubigt von der ursprünglichen Bildungseinrichtung;

Eine Fotokopie des Notenbuchs oder eines staatlich ausgestellten akademischen Zeugnisses.

2.7. Über die Übertrittsentscheidung entscheidet die Zertifizierungskommission der Fakultät (des Instituts) auf Grundlage der Zertifizierungsprüfung. Im Falle einer positiven Entscheidung der Zertifizierungskommission über die Immatrikulation wird dem Studierenden eine formelle Einverständniserklärung zum Übertritt an die Universität ausgestellt.

2.8. Der Student legt der ursprünglichen Bildungseinrichtung das angegebene Zeugnis mit einer schriftlichen Erklärung über den Ausschluss im Zusammenhang mit der Versetzung und der Notwendigkeit vor, ihm ein akademisches Zeugnis und eine Bildungsbescheinigung auszustellen, auf deren Grundlage er an der Universität immatrikuliert wurde. Vor Erhalt der für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen wird ihm auf Anordnung des Universitätsrektors die Zulassung zum Studium erteilt.

2.9. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung eines Studierenden durch Versetzung trifft der Rektor der Universität auf Vorschlag der Zertifizierungskommission der Fakultät (Institut) und der vom Studierenden vorgelegten Unterlagen:

Bildungsdokument (für Studenten - eine notariell beglaubigte Kopie);

Akademisches Zeugnis, Diplom über eine unvollständige Hochschulausbildung oder Diplom einer höheren Berufsausbildung auf staatlichem Niveau.


2.10. Wird ein Unterschied im Studienplan eines Studierenden festgestellt, legt der Universitätsrektor in der Versetzungsanordnung die Frist für deren Beseitigung fest:

Für Vollzeit- und Teilzeitstudienformen - innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum der Immatrikulation;

2.11. Der Zulassungsausschuss der Universität erstellt und registriert die Personalakte des Studierenden, die auch einen Antrag auf Versetzung, ein akademisches Zeugnis, ein Dokument über die Ausbildung (für Studierende – eine notariell beglaubigte Fotokopie) und einen Auszug aus der Immatrikulationsordnung im Versetzungsbescheid enthält als Vereinbarung, wenn die Immatrikulation für gebührenpflichtige Studienplätze erfolgt.

2.12. Dem Studierenden werden ein Studierendenausweis und ein Notenbuch ausgehändigt.

3. VERFAHREN ZUM ÜBERTRAGUNG VON UNIVERSITÄTSSTUDIERENDEN UND AUSBILDERN AUS EINEM BILDUNGSPROGRAMM

ZUM ANDEREN

3.1. Der Transfer von Studierenden innerhalb der Universität von einem Bildungsprogramm in ein anderes erfolgt auf persönlichen Antrag eines Studierenden oder Studierenden mit Visum zweier Leiter von Bildungsstruktureinheiten.

3.2. Die Versetzung des Studierenden erfolgt unter Beibehaltung der Ausbildungsgrundlage (bezahlt oder unentgeltlich), nach der er vor der Versetzung studiert hat. Bei einem Wechsel in einen Bildungsgang, für den keine budgetäre Einschreibung vorliegt, ist ein Wechsel nur auf außerbudgetärer Basis möglich.

3.3. Wenn ein Student auf Budgetbasis in ein nicht zum Kernstudium gehörendes Bildungsprogramm versetzt wird, sollte die Gesamtdauer seines Studiums die im Arbeitscurriculum der Universität für die gewählte Fachrichtung (Richtung) festgelegte Regelzeit um nicht mehr als ein akademisches Jahr überschreiten.

3.4. Der Übertritt von Studierenden von einem Studiengang in einen anderen erfolgt in der Regel zu Beginn des Studiensemesters.

3.5. Wenn ein Universitätsstudent an eine andere Fakultät (Institut) versetzt wird, wird ihm ein Archivzertifikat in der festgelegten Form ausgestellt, das durch die Unterschrift des Leiters und das Siegel der Bildungsstruktureinheit beglaubigt wird.

3.6. Wird bei der Überstellung ein akademischer Unterschied im Studienplan festgestellt, ist der Studierende verpflichtet, diesen innerhalb der folgenden Frist zu beseitigen:

Bei Fernunterricht – vor Beginn der nächsten Prüfungs- und Prüfungssession.

3.7. Das Notenbuch und der Bildungsausweis des Schülers werden aufbewahrt und entsprechende Korrekturen vorgenommen, beglaubigt durch Unterschrift und Siegel des Leiters der Bildungsstruktureinheit. Dem Studierenden wird ein neuer Studierendenausweis ausgestellt.

4. VERFAHREN ZUM ÜBERTRAG VON UNIVERSITÄTSSTUDIERENDEN UND TRAINERN VON EINEM FORMULAR ODER EINER BASIS

TRAINING FÜR EINEN ANDEREN

4.1. Der Übertritt von Studierenden von einer Studienform in eine andere nach demselben Studiengang erfolgt in der Regel zu Beginn des Semesters unter der Voraussetzung, dass der Studierende die vorangegangene Prüfungssession erfolgreich bestanden hat.

4.2. Der Übertritt von Vollzeit- oder Teilzeitstudierenden in den Vollzeit-Abschlussstudiengang ist nicht zulässig.

4.3. Wird bei der Überstellung ein akademischer Unterschied im Studienplan festgestellt, ist der Studierende verpflichtet, diesen innerhalb der folgenden Frist zu beseitigen:

Bei Vollzeit- und Teilzeitstudiengängen – innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum des Übertritts;


Bei Fernunterricht – vor Beginn der nächsten Prüfungs- und Prüfungssession.

4.4. Der Wechsel eines Studierenden von einer Studienform in eine andere erfolgt auf persönlichen Antrag, der an den Rektor der Universität gerichtet ist, vom Dekan der Fakultät oder vom Direktor des Instituts bestätigt und im Auftrag der Universität ausgestellt wird. Die Bestellung wird von der Fakultät bzw. dem Institut erstellt

4.5. Bei einem Wechsel in eine andere Studienform bleiben das Notenbuch und der Studienausweis erhalten und es wird zusätzlich ein neuer Studierendenausweis ausgestellt.

4.6. Ein Universitätsstudent, der auf bezahlter Basis studiert, hat das Recht, nach erfolgreichem Abschluss des Grundbildungsprogramms des gewählten Bildungsprogramms, ausgedrückt in Form eines hohen Studienerfolgs für mindestens zwei Studienjahre, in eine kostenlose (Budget-)Ausbildung zu wechseln. normalerweise der letzte.

4.7. Die Entscheidung über den Übergang eines Studierenden von der bezahlten zur kostenlosen Ausbildung trifft der Rektor der Universität auf Empfehlung des akademischen Rates der Fakultät (des Instituts) der Universität.

4.8. Ein Student, der an der Universität auf Haushaltsbasis studiert, hat das Recht, auf eigenen Antrag in eine nichtbudgetäre Ausbildungsbasis zu wechseln.

5. VERFAHREN FÜR DIE ÜBERSETZUNG VON UNIVERSITÄTSSTUDIERENDEN UND -TEILNEHMERN ZU ANDEREN HOCH- UND SEKUNDARBERUFLICHEN BERUFLICHEN BILDUNGSEINRICHTUNGEN

5.1. Universitätsstudierende haben das Recht, bei positiver Entscheidung der aufnehmenden Bildungseinrichtung an eine andere höhere oder weiterführende Berufsbildungseinrichtung zu wechseln.

5.2. Fällt die Entscheidung über den Wechsel an eine andere Hochschule (Hochschule) positiv aus, stellt die aufnehmende Hochschule dem Studierenden eine Bescheinigung in der festgelegten Form aus. Er legt diese Bescheinigung der Universität vor und stellt beim Rektor einen schriftlichen Antrag mit dem Antrag auf Ausschluss im Zusammenhang mit einem Wechsel an eine andere Universität (Hochschule) und die Ausstellung eines akademischen Zeugnisses und einer Bildungsbescheinigung, auf deren Grundlage er war an der Universität eingeschrieben.

5.3. Auf der Grundlage der eingereichten Bescheinigung und des Antrags wird innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung des Antrags ein Ausschlussbeschluss des Universitätsrektors im Zusammenhang mit der Versetzung erlassen und ein akademisches Zeugnis erstellt.

5.4. Nach Erteilung der Bestellung erhält der Student ein Bildungsdokument und ein akademisches Zeugnis in der festgelegten Form. Es ist zulässig, Dokumente an eine Person zu übergeben, die dazu eine in der vorgeschriebenen Weise ausgestellte Vollmacht besitzt. Ohne Vollmacht erfolgt die Ausstellung der Urkunden an die gesetzlichen Vertreter des Studierenden, wenn dieser unter 18 Jahre alt ist.

5.5. In der Personalakte eines Studierenden, der aufgrund eines Wechsels an eine andere Universität (Hochschule) exmatrikuliert wurde, verbleiben:

Eine Kopie des Bildungsdokuments;

Materialien für Aufnahmeprüfungen;

Auszug aus der Abzugsanordnung im Zusammenhang mit der Überweisung;

Studenten ID;

Rekordbuch;

Eine Fotokopie des dem Studierenden ausgestellten akademischen Zeugnisses;

Lernkarte;

Hilfe aus der Bibliothek.

5.6. Die Personalakte des Studierenden wird in der vorgeschriebenen Weise erstellt und an das Universitätsarchiv übergeben.

Die Verordnung wurde auf der Sitzung des Akademischen Rates der Staatlichen Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung der Staatlichen Pädagogischen Universität Moskau vom 1. Januar 2001 erörtert und angenommen (Protokoll Nr. 9).

Moskauer Bildungsministerium

„Pädagogische Universität der Stadt Moskau“

„______“______________2009 Nr.________________________

2nd Agricultural Ave., 4

REFERENZ

Ausgestellt ____________ vollständiger Name ______________________

Die Tatsache, dass er (sie) auf der Grundlage einer persönlichen Erklärung und einer Fotokopie des Notenbuchs

(Ausstellungsdatum und Registriernummer des Notenbuches)

ausgestellt von der staatlichen Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung der Stadt Moskau „Moskauer Staatliche Pädagogische Universität“

wurde zu Zertifizierungsprüfungen zugelassen, die er erfolgreich bestand.

Diese Person wird durch Versetzung zur Fortsetzung der Ausbildung im Grundbildungsprogramm im Bereich Ausbildung (Fachrichtung) eingeschrieben.

(Name gemäß der aktuellen Klassifikation der Richtungen und Fachgebiete der höheren Berufsbildung)

nach Vorlage eines Bildungsnachweises und eines Studienzeugnisses.

Rektor (Prorektor) (Unterschrift)


Staatliche Bildungseinrichtung

höhere Berufsausbildung in Moskau

„Pädagogische Universität der Stadt Moskau“

_________________________

№______________

ARCHIVTRANSKRIPT

Dieses Zertifikat wurde dem Studenten _________________________________________ (vollständiger vollständiger Name) ausgestellt.

ist, dass er (s) während seines Studiums an der Fakultät _________________________________________________

Abschluss des Curriculums in der Fachrichtung (Richtung)__________________________________________

und folgende Prüfungen und Prüfungen bestanden:

№№

Disziplin

Die Anzahl der Stunden

Test-(Prüfungs-)Ergebnisse

Nummer des Prüfungs- und Prüfungsbogens

Test-(Prüfungs-)Datum

Dekan der Fakultät ____________________/vollständiger Name/

Fakultätssiegel

2.1. Ein Studierender der MPGU hat das Recht, von einem Studiengang (Bachelor-/Fach-/Masterstudiengang) der Hochschulbildung in einen anderen innerhalb der MPGU und von einer Studienform in eine andere zu wechseln, wenn im entsprechenden Studiengang, Studiengang der Hochschule freie Plätze vorhanden sind und Studienform.

2.2. Übersetzung nach Erstenicht implementiert.

2.3. Das Recht auf Übertritt besteht frühestens zum Abschluss des vorangegangenen Studienjahres (Semesters). Der akademische Unterschied beim Übertragen sollte sein nicht mehr5 Disziplinen.Besteht ein Studienunterschied von mehr als 5 Fachrichtungen, kann der Studierende ein oder mehrere Semester tiefer versetzen.

2.4. Der Zeitpunkt der Überstellung wird jährlich vom Zulassungsausschuss geregelt. Im Sommer erfolgt der Übertritt in ein ungerades Semester, im Winter für ein ausgeglichenes Semester.

2.5. Für den Transfer müssen Sie dem Zulassungsausschuss Folgendes vorlegen:

    ein an den Rektor der Moskauer Staatlichen Pädagogischen Universität gerichteter Antrag mit einem Visum für den Leiter einer Struktureinheit, dem Datum der Zertifizierungsprüfungen und einem Hinweis auf die Unterschiede in den Lehrplänen;

    Kopie des Reisepasses;

2.6. Die Frage der Versetzung wird in einer Sitzung des Zulassungsausschusses auf der Grundlage von Zertifizierungstests behandelt. Die Liste, Programme und Form der Zertifizierungsprüfungen werden von der MPGU selbstständig erstellt.

2.7. Bei positivem Bescheid erfolgt die Übergabe der Unterlagen unter Unterschrift

2.8. Der Transferauftrag wird vom Institut/der Fakultät erstellt und mit dem Büro für Studienpolitik und Organisation des Bildungsprozesses abgestimmt.

3. Das Verfahren und die Bedingungen für die Einschreibung von Studierenden in der Reihenfolge des Übertritts von anderen Bildungseinrichtungen der Hochschulen zur MPGU

3.1. Der Transfer von Studierenden anderer Bildungseinrichtungen mit staatlicher Akkreditierung und Lizenz in das Bildungsprogramm erfolgt geeignete Stufe basierend auf den Ergebnissen von Zertifizierungstests. Transfer von Studierenden aus nicht akkreditierten Ausbildungsbereichen/Fachrichtungen nicht implementiert.

3.2. Die Versetzung auf vakante Stellen erfolgt sowohl in einen entsprechenden Bildungsgang (Bachelor-/Fach-/Masterstudiengang) als auch in einen ungeeigneten.

3.3. Übersetzung nach Erste Semester des ersten Studienjahres der Hochschullehrgänge nicht implementiert.

3.4. Das Recht auf Übertritt besteht frühestens zum Abschluss des vorangegangenen Studienjahres (Semesters). Der akademische Unterschied beim Übertragen sollte sein nicht mehr5 Disziplinen.Besteht ein Studienunterschied von mehr als 5 Fachrichtungen, kann der Studierende ein oder mehrere Semester tiefer versetzen.

3.5. Der Zeitpunkt der Überstellung wird jährlich vom Zulassungsausschuss geregelt. Im Sommer erfolgt der Übertritt in ein ungerades Semester, im Winter für ein ausgeglichenes Semester.

3.6. Für den Transfer müssen Sie dem Zulassungsausschuss folgende Unterlagen vorlegen:

    ein an den Rektor der Moskauer Staatlichen Pädagogischen Universität gerichteter Antrag mit einem Visum für den Leiter einer Struktureinheit, dem Datum der Zertifizierung und einem Hinweis auf die Unterschiede in den Lehrplänen;

    eine Kopie der Akkreditierung, Lizenz und Liste der akkreditierten erweiterten Fachgruppen, zertifiziert von der Bildungseinrichtung der Hochschule, von der der Transfer erfolgt;

    eine Kopie des Notenbuchs, beglaubigt vom Zulassungsausschuss der Moskauer Staatlichen Pädagogischen Universität und in der vorgeschriebenen Weise erstellt (mit Angabe der Anzahl der Krediteinheiten und Stunden in allen Disziplinen, Unterschriften des Leiters der Struktureinheit für jedes Semester und Robben);

    eine Bescheinigung einer Hochschuleinrichtung, die den Status des Studierenden bestätigt;

    Kopie des Reisepasses;

    andere Dokumente, die die Notwendigkeit einer Versetzung begründen (Kopie der Heiratsurkunde, Bescheinigung über den Wechsel des Arbeitsortes der Eltern usw.);

    Protokoll der Sitzung und Befragung der Zertifizierungskommission.

3.7. Die Entscheidung über die Übertragung wird in einer Sitzung des Zulassungsausschusses auf der Grundlage der Ergebnisse der Zertifizierungstests getroffen. Die Liste, Programme und Form der Zertifizierungsprüfungen werden von der MPGU selbstständig erstellt.

3.8. Bei positiver Entscheidung wird dem Studierenden eine Übertrittsbescheinigung an die Staatliche Pädagogische Universität Moskau ausgestellt.

3.9. Beim Zulassungsausschuss eingereichte Unterlagen werden übernommen unter Unterschrift an verantwortliche Personen des Instituts bzw. der Fakultät gemäß dem genehmigten Protokoll der Sitzung des Zulassungsausschusses.

3.10. Der Student muss ein Bildungsdokument, eine Ausbildungsbescheinigung, 6 Fotos, eine Kopie des Reisepasses und eine Kopie der Vereinbarung über die Erbringung bezahlter Bildungsdienstleistungen (bei einem Wechsel an einen Studienplatz im Rahmen einer Vereinbarung mit Zahlung von Studiengebühren) vorlegen. an das Dekanat des Instituts/der Fakultät, an das er versetzt werden soll.

3.11. Ein Auftrag zur Immatrikulation eines Studierenden im Rahmen der CCP wird vom Institut/der Fakultät erstellt und nach Erhalt der angegebenen Unterlagen mit der Abteilung für Studienpolitik und Organisation des Ausbildungsprozesses abgestimmt in Absätzen. 3.6 und 3.10. Vorab wird ein Zulassungsbescheid erstellt, in dem die Frist für die Beseitigung der Studiendifferenz (höchstens ein Monat) angegeben ist.

3.12. Ein Auftrag zur Immatrikulation eines Studierenden im Wege der Versetzung auf einen Studienplatz im Rahmen einer Vereinbarung mit Zahlung der Studiengebühren wird vom Institut/der Fakultät erstellt und nach Erhalt der in aufgeführten Unterlagen mit der Abteilung für Studienpolitik und Organisation des Ausbildungsprozesses abgestimmt Absätze. 3.6 und 3.10 sowie Zahlung der Studiengebühren (Vorlage einer Kopie der Zahlungsanweisung an das Dekanat der Struktureinheit). Der Zeitraum zur Beseitigung von Studienunterschieden soll ein Semester nicht überschreiten.

3.13. Die Fakultät erstellt eine „Personalakte des Studierenden“ zur Übermittlung an die Personalentwicklungsabteilung. Die „Personalakte des Studierenden“ sollte Folgendes enthalten:

    Personalakteninventur;

    2 Fotos 3x4;

    Antrag auf Versetzung;

    Protokoll der Sitzung und Befragung der Zertifizierungskommission;

    ein Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Zulassungsausschusses;

    eine Bescheinigung einer Hochschuleinrichtung, die den Status des Studierenden bestätigt (Original);

    Dokument zur Bildung (Original);

    ein Auszug aus der Immatrikulationsordnung in die Versetzungsordnung;

    Vereinbarung über die Erbringung bezahlter Bildungsdienstleistungen (bei Versetzung an einen Ort im Rahmen einer Vereinbarung mit Zahlung der Ausbildungskosten) (eine vom Zulassungsausschuss der Moskauer Staatlichen Universität für Pädagogische Universität beglaubigte Kopie);

    Reisepasskopie).

Wenn Sie Ihre Bildungseinrichtung und in manchen Fällen auch die Studienrichtung ändern möchten, ist es wichtig zu wissen, dass auf gesetzlicher Ebene keine Hindernisse für ein solches Manöver bestehen. Jeder Studierende hat das Recht, an der Universität zu studieren, die hinsichtlich Lehrplan, Standort, Verfügbarkeit eines geeigneten Lernformats und späterer Berufsaussichten am besten zu ihm passt.

Liste der erforderlichen Unterlagen für den Transfer von der MPGU

Nach der Wahl einer neuen Bildungseinrichtung, die alle Voraussetzungen erfüllt, stellt der Studierende bei der gewünschten Hochschule einen Antrag auf Zulassung zum Studium unter Angabe der Fachrichtung und des Studiengangs. Darüber hinaus müssen Sie eine Kopie Ihres Notenbuchs vorlegen, aus dem die während Ihres Studiums an der Staatlichen Pädagogischen Universität Moskau absolvierten Fächer sowie Ihre Noten hervorgehen. Anschließend erstellt die Verwaltung der Gastuniversität einen Zertifizierungsplan – ein Verfahren, bei dem der Ausbildungsbewerber die Differenz im Curriculum besteht, also jene Disziplinen, die bei einem Hochschulwechsel nicht erneut angerechnet werden können. Es ist zu beachten, dass der Student in dieser Phase des Transfers weiterhin an seiner Universität immatrikuliert ist.

Nach Bestehen der vorgeschriebenen Prüfungen und Erhalt der Zulassungserlaubnis zum Studium stellt der Transferstudent einen Antrag auf Ausschluss und einen Antrag auf Ausstellung eines akademischen Zeugnisses samt Zeugnis, das einst als Grundlage für die Zulassung zum Moskauer Staatlichen Pädagogischen Institut diente Universität. Nachdem der Student die erforderlichen Unterlagen erhalten hat, geht er mit diesen zur Zulassungsstelle der gewählten Universität. Es bleibt nur noch die offizielle Immatrikulation abzuwarten, mit der der Studierende einen neuen Studierendenausweis und Notenbuch erhält.

Liste der erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation an der Staatlichen Pädagogischen Universität Moskau