Buchhaltungsinformationen. Berechnung der Versicherungsprämien: Meldefristen RSV 1 bis zum Fälligkeitsdatum der Pensionskasse melden

Bis 2017 erfolgte die Berichterstattung an Versicherungsträger vierteljährlich auf dem DAM-one-Formular. Das Formular RSV-1 war für juristische Personen und Einzelpersonen obligatorisch, die Arbeitsplätze für andere Bürger schufen. Seit 2018 wird die Abrechnung der Versicherungsprämien in die Zuständigkeit des Finanzamtes überführt. Gleichzeitig haben sich auch die Meldeformen verändert. Ist es notwendig, RSV-one im Jahr 2018 bereitzustellen? Lass es uns herausfinden.

Was ist das

Die beschriebene Berichterstattung wurde an zwei Fonds gesendet:

  • Rente (PFR);
  • für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (MHIF).

Achtung: Die Formulare wurden seit Anfang 2018 ersetzt. Nun werden der Pensionskasse Informationen auf neuen Formularen übermittelt:

  • SZV-M;
  • SZV – ERFAHRUNG.

Wer soll ausfüllen?

Arbeitgeber sind zur Meldung auf dem SZV-1-Formular verpflichtet, die einschließen:

  1. juristische Personen, die Verträge mit anderen Personen abgeschlossen haben:
    • Arbeitsverträge;
    • Zivilverträge;
  2. Selbstständige schaffen Arbeitsplätze.
Achtung: Wird ein Verdienst berechnet und ausgezahlt, aus dem die Versicherungsprämie berechnet wird, muss das Formular eingereicht werden.

Über Fristen

Gemäß der bis 2018 geltenden Methodik wurden die Berechnungen vierteljährlich bereitgestellt bis:

  • vor dem 15. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats in Papierform;

Seine Häufigkeit ist wie folgt:

  • für 1 Viertel;
  • für ein halbes Jahr;
  • in 9 Monaten;
  • in einem Jahr.
Achtung: Fällt der Termin auf einen Feiertag oder arbeitsfreien Tag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Ist es im Jahr 2018 verfügbar?

Da es sich bei dieser Berichterstattung um eine jährliche Häufigkeit handelt, ist eine letztmalige Übermittlung im Jahr 2018 erforderlich:

  • bis 15. Februar auf Papier;
  • bis zum 20. - in elektronischer Form.

In welcher Form soll es bereitgestellt werden?

Das Gesetz verlangt die Einreichung von DAM-one auf zwei Arten:

  1. Auf Papier müssen Sie zwei Kopien vorbereiten:
    • einer bleibt im Fonds;
    • der zweite ist mit der Quittung gekennzeichnet;
  2. Die elektronische Version verfügt über folgende Funktionen:
    • obligatorisch für Organisationen mit mehr als 25 Mitarbeitern;
    • muss durch eine elektronische digitale Signatur zertifiziert sein.
Wichtig: Wenn die Zahl der Beschäftigten eines Unternehmens 25 Personen übersteigt, darf keine Berechnung in Papierform eingereicht werden.

Wo einzureichen

  1. Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, die beschriebene Berechnung an die Zweigstelle der Pensionskasse an ihrem Standort zu senden:
    • Filialen und separate Abteilungen mit eigener Buchhaltung werden an die entsprechende Abteilung weitergeleitet.
  2. Einzelunternehmer orientieren sich an der in den Registrierungsunterlagen angegebenen Adresse.

Methoden der Geldübertragung

Organisationen mit einer kleinen Anzahl von Mitarbeitern und Einzelunternehmern können Berichte bereitstellen:

  • persönlich;
  • durch einen Vertreter (Vollmacht erforderlich);
  • per Post mit einer Beschreibung des Anhangs.

Die elektronische Version, die für Unternehmen mit vielen Mitarbeitern obligatorisch ist, wird über das Internet oder auf einem Flash-Laufwerk versendet. Es muss mit einer digitalen Signatur zertifiziert sein.

Achtung: Die Ausstellung einer elektronischen Signatur des Managers dauert ein bis zwei Werktage. Die Arbeitskosten variieren zwischen 6.500 und 7.500 Rubel.

Füllregeln

Die Methodik für die Eingabe in das DAM-one wurde durch den Beschluss Nr. 2P des Pensionsfonds der Russischen Föderation vom 16. Januar 2014 genehmigt. Darüber hinaus wurden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Beim Ausfüllen von Berichten müssen Sie diese Richtlinien strikt befolgen.

Die Berichterstattung besteht aus sechs Abschnitten. In jedem Fall müssen Sie die entsprechenden Daten eingeben und sich dabei auf den Namen der Zellen konzentrieren.

Wichtig: Die im Formular eingegebenen Informationen sind verschlüsselt. Es ist notwendig, die Anweisungen zum Ausfüllen zu studieren, um keine Fehler zu machen. Zum Ansehen und Ausdrucken herunterladen:

Allgemeine Anforderungen zur Dateneingabe

Beim Ausfüllen des Formulars sollten Sie die allgemeinen Regeln beachten. Sie sind:

  1. Jede Seite muss eine Registrierungsnummer enthalten. Es wird oben auf der Seite platziert.
  2. In einer Zelle kann nur ein Indikator eingegeben werden.
  3. Die Spalten, für die es keine Indikatoren gibt, sind mit Strichen ausgefüllt. Eine Ausnahme bildet der sechste Abschnitt. Es sind keine Bindestriche darin.
  4. Nicht erlaubt:
    • Korrekturen;
    • Fehler;
    • Anpassungen.
  5. Jedes Blatt muss unterschrieben sein. Das Datum steht daneben.
  6. Der Siegelabdruck (falls vorhanden) wird auf der Titelseite platziert. Da steht „M.P.“
Wichtig: Auf der Titelseite müssen die Berichtsart und der Periodencode angegeben sein.

Füllfunktionen

Das RSV-Formular 1 enthält Informationen über:

  • persönliche Daten jedes Arbeitnehmers;
  • Versicherungsprämie dafür gezahlt in:
    • MHIF;
  • Neuberechnung der Zahlungen (Abschnitt 4);
  • Anpassung der Beträge unter Berücksichtigung von Sondertarifen (Ziffer 2.4).
Achtung: Korrekturinformationen werden nur auf Formularen übermittelt, die zum Zeitpunkt der Meldung gültig sind.

Die Meldungen in der beschriebenen Form werden aus Abschnitten zusammengestellt, die von einzelnen Zahlergruppen teilweise nicht ausgefüllt werden. Folgende Seiten werden benötigt:

  • Titel;
  • Abschnitte:
    • 2.5.1;
  1. Die Teile 2.2, 2.3 und 2.4 richten sich an Zahler, die zusätzliche Sätze anwenden.
  2. Wenn ein Unternehmen ermäßigte Sätze gemäß Gesetz Nr. 212 nutzt, muss Teil 3 ausgefüllt werden.
  3. Unternehmen, die Studierende beschäftigen, müssen den fünften Abschnitt absolvieren.
  4. Korrekturinformationen sind in den Teilen 2.5.2 und 4 enthalten.
Zum Ansehen und Ausdrucken herunterladen:

Letzte Änderungen in den Füllregeln

Die Änderungen betrafen das Verfahren zur Dateneingabe in das aktualisierte Formular im Jahr 2016. Sie sind:

  1. Organisationen sind verpflichtet, vor der obligatorischen Berichterstattung (nach dem ersten Tag des vierten Monats nach dem Berichtsmonat) aktualisierte Daten bereitzustellen. In diesem Fall sind die Teile 2.5 und 6 nicht im Zusatzformular enthalten.
  2. Liegt eine Überzahlung vor, werden die Werte der Zeilen 150, 100, 140 und 130 überprüft:
    • der Indikator aus Spalte 5 der Zeile 150 muss gleich der Summe der Werte in den Spalten 3 und 4 (der gleichen Zeile) sein.
  3. Die Verwendung von Codes wurde geklärt:
    • „KINDER“ bedeutet, dass sich eine Person eineinhalb Jahre in Elternzeit befindet;
    • ist das Kind bereits 1,5 Jahre alt, aber noch nicht drei Jahre alt, wird der Code „DLCHILDREN“ eingetragen;
    • Mit „KINDER“ ist der Elternurlaub gemeint, der gewährt wird:
      • Wächter;
      • Großmutter oder Großvater;
      • ein anderer Verwandter (kein Elternteil).
    • „NEOPL“ wird verwendet, um Zeiten unbezahlten Urlaubs oder erzwungener Ausfallzeiten aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers zu kennzeichnen;
    • der Zeitraum der Fortbildung ist mit dem Zeichen „QUALIFIKATION“ gekennzeichnet;
    • wenn ein Bürger an der Wahrnehmung staatlicher oder öffentlicher Aufgaben beteiligt ist, wird „GESELLSCHAFT“ angegeben;
    • Spendertage werden als „SDKROV“ angezeigt;
    • Der mit einer Arbeitsunterbrechung verbundene Stillstand wird mit dem Zeichen „SUSPENDED“ kodiert.

Was tun, wenn keine Aktivität durchgeführt wurde?

Unternehmen und Unternehmer, die keine Einkünfte erzielt haben, müssen das Formular weiterhin bei der Pensionskasse einreichen. In diesem Fall werden der Titel und die ersten beiden Abschnitte ausgefüllt. Das Versäumnis, eine Nullmeldung einzureichen, kommt einer Verletzung der Frist für die Einreichung gleich.

Achtung: Zusammen mit dem Nullformular müssen Sie eine Begründung beifügen, in der die Gründe für die Nichtüberweisung von Geldern an die Fonds dargelegt werden

Strafe für Verstöße

Staatliche Stellen gehen bei der beschriebenen Kalkulation strikt an die Kontrolle von Fristen und Informationen heran. Bei festgestellten Verstößen wird ein Bußgeld verhängt:

  • 1000 Rubel wegen Verletzung der Fristen zur Zahlung fälliger Beträge;
  • Wird das Geld nicht überwiesen, richtet sich die Höhe der Strafen nach der Höhe der Nichtzahlung:
    • 5 % der Pflichtbeiträge für das letzte Quartal;
    • mindestens tausend Rubel;
  • Schuldige Beamte (Manager und Hauptbuchhalter) werden mit einer gesonderten Geldstrafe in Höhe von 300 bis 500 Rubel belegt (Artikel 1.33 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation).
Zum Ansehen und Ausdrucken herunterladen:

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Quelle/offizielles Dokument: Beschluss des Vorstands des Pensionsfonds der Russischen Föderation vom 16.01.2014 Nr. 2p
Wo einzureichen: An die Pensionskasse am Wohnort, ab 1. Januar 2017 - an das Finanzamt
Versandart: Papier oder elektronisch
Häufigkeit der Lieferung: Einmal im Quartal am Ende des 1. Quartals, eines halben Jahres, 9 Monaten und eines Jahres.
Muss eingereicht werden von: Eine Papierkopie des Berichts muss bis spätestens 15.02.2017 eingereicht werden. Für die elektronische Meldung verlängert sich die Einreichungsfrist geringfügig und kann bis spätestens 20.02.2017 eingereicht werden.
Strafe für verspätete Einreichung: Die Mindeststrafe beträgt 1000 Rubel und die Höchststrafe 30 % der in den letzten 3 Monaten aufgelaufenen Versicherungsleistungen.

Name des Dokuments: Formular RSV-1 2016
Format: xls
Größe: 245 KB

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Das Formular RSV 1 (steht für die Berechnung der Versicherungsprämien) wurde durch Beschluss des Vorstands des Pensionsfonds der Russischen Föderation vom 16. Januar 2014 Nr. 2p genehmigt. Der Beschluss regelt auch das Verfahren und die Grundsätze für seine Vorbereitung. Bei dem Bericht handelt es sich im Wesentlichen um eine Berechnung der aufgelaufenen und gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Krankenversicherung. Zur Erstellung dieses Berichts sind alle Versicherungsprämienzahler verpflichtet, unabhängig davon, ob sie im Berichtszeitraum einer Geschäftstätigkeit nachgegangen sind oder nicht. Der Bericht besteht aus einer Titelseite und 6 Abschnitten. Allerdings muss nicht jeder alle Abschnitte ausfüllen, sondern nur, wenn die entsprechenden Indikatoren vorhanden sind. Es sind lediglich das Titelblatt und die Abschnitte 1, 2.1 und 6 erforderlich.

RSV-1 ist im Wesentlichen ein Formular, das zwei Arten der Berichterstattung kombiniert. Es zeigt personalisierte Abrechnungsinformationen für jede versicherte Person an. Bei diesem Bericht handelt es sich um ein einziges Dokument, das Informationen über die Berechnungsgrundlage, Berechnung und Zahlung der Beiträge zur Pflichtversicherung enthält.

Der Bericht ist von allen Unternehmen, Organisationen und deren Zweigstellen sowie einzelnen Abteilungen (mit separater Bilanz und Girokonto) ab dem Zeitpunkt der Gründung einzureichen. Personen, die Einzelunternehmer, Rechtsanwälte, Privatnotare und Detektive sind, müssen sich bei der Einstellung von Mitarbeitern melden. Wenn ein Unternehmer keine Arbeitnehmer beschäftigt und nicht bei der Pensionskasse als Versicherer registriert ist, muss er keine RSV 1-Meldung einreichen.

Häufigkeit der Lieferung

Die Berechnung sollte vierteljährlich am Ende des 1. Quartals, eines Halbjahres, 9 Monaten und eines Jahres erstellt und eingereicht werden.

Frist für die Lieferung von RSV-1 für 2016 (für das 4. Quartal und für das Jahr)

Für das letzte Quartal 2016 wird das Formular nicht gesondert eingereicht, obwohl der Abschlussbericht vorliegt manchmal fälschlicherweise RSV 1 für das 4. Viertel genannt. Der korrekte Name lautet RSV-1 für 2016, da er Abgrenzungsindikatoren nicht nur für das letzte Quartal, sondern für alle Berichtsquartale des Jahres enthält. Es ist zu beachten, dass die Gesetzgebung der Russischen Föderation Folgendes vorsieht: Fällt der Endtag der Frist für die Einreichung einer Meldung auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so verschiebt sich der Tag des Ablaufs der Frist auf den nächsten darauffolgenden Werktag Es.

Eine Papierkopie des Berichts muss bis spätestens 15.02.2017 eingereicht werden.

Für die Meldung in elektronischer Form wurde die Einreichungsfrist leicht verlängert und kann bis spätestens 20.02.2017 eingereicht werden. Sie müssen das RSV-1-Formular kostenlos auf unserer Website herunterladen, ausfüllen und absenden.

Wo kann RSV-1 für 2016 eingereicht werden?

Das elektronische Formular des RSV-1-Berichts muss von Zahlern eingereicht werden, deren durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Jahr 2016 25 Personen oder mehr beträgt. Alle anderen Zahler können die Meldung nach eigenem Ermessen auf eine der folgenden Arten erbringen: entweder in Papierform oder elektronisch.

Der Bericht für 2016 ist wie bisher bei den zuständigen Gebietsabteilungen der Pensionskasse am Standort des Unternehmens bzw. am Wohnort des Unternehmers einzureichen. Es ist zu bedenken, dass dies das letzte Mal ist, dass Fonds Meldungen dieser Art akzeptieren. Ab dem 1. Januar 2017 gehen die Aufgaben der Verwaltung der Versicherungsrentenzahlungen auf das Finanzamt über, das anschließend Meldungen entgegennimmt. Gleichzeitig werden der Pensionskasse weiterhin primäre und aktualisierte Meldungen für die Berichtsperioden bis 2017 zur Verfügung gestellt.

Strafe für verspätete Lieferung

Für die verspätete Einreichung des RSV-1-Formulars werden Strafen verhängt. Die Mindeststrafe beträgt 1000 Rubel und die Höchststrafe 30 % der in den letzten 3 Monaten aufgelaufenen Versicherungsleistungen. Für jeden Monat der Verspätung beträgt die Geldbuße 5 % der zu zahlenden Versicherungssumme. In diesem Fall wird ein unvollständiger Monat auf einen ganzen Monat aufgerundet.

Neue Form des Formulars RSV-1

Basierend auf den Ergebnissen des Jahres 2016 wird ein Bericht in derselben Form vorgelegt, die für die Berichte für den Zeitraum von 9 Monaten des Jahres 2016 verwendet wurde. Das RSV-1-Formular trat im Januar 2014 in Kraft und wird letztmals bei der Einreichung von Berichten auf Basis der Ergebnisse des Jahres 2016 verwendet.

Ab dem ersten Quartal 2017 wird eine neue Berichterstattung eingeführt, deren Form bereits mit Beschluss des Föderalen Steuerdienstes vom 10. Oktober 2016 Nr. ММВ-7-11/551 genehmigt wurde. Dies ist auf die Übertragung der Verwaltung der Versicherungszahlungen unter die Kontrolle des Steuerdienstes zurückzuführen, die in den Bundesgesetzen Nr. 243 FZ und 250 FZ vom 3. Juli 2016 vorgesehen ist. Aus diesem Grund müssen sich die Zahler nach den Ergebnissen des 1. Quartals 2017 bereits jetzt mit neuen Formularen an den Bundessteuerdienst melden.

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Um Berichte über Versicherungsprämien für das 4. Quartal 2017 einzureichen, müssen Unternehmer und Organisationen ein bestimmtes Dokumentformular verwenden. Daher ist es wichtig herauszufinden, ob sich das Berechnungsformular geändert hat oder nicht. Aus dem Artikel erhalten Sie die Antwort auf diese Frage.

Fristen für die DAM-Einreichung für 2017

Bevor wir uns das Dokumentenformular ansehen, möchten wir Sie an die Fristen für die Einreichung der Versicherungsprämienberechnungen in den Jahren 2017 - 2018 erinnern:

  • vor dem 2. Mai 2017 - für das 1. Quartal 2017;
  • bis 31. Juli 2017 - für das erste Halbjahr 2017;
  • bis 30. Oktober 2017 – für 9 Monate des Jahres 2017;
  • bis 30. Januar 2018 - für das 4. Quartal 2017.

Einige Fristen für die Einreichung von Versicherungsprämienberechnungen verschieben sich auf andere Tage, da die Fristen auf Feiertage (Wochenenden) fallen, zum Beispiel:

  • die für das 1. Quartal 2017 fällige Zahlung wird vom 30. April 2017 (Sonntag) auf den 2. Mai 2017 (Dienstag) verschoben – dies ist der erste Werktag nach dem 1. Mai;
  • Die Vorlage des Jahresabschlusses für das erste Halbjahr 2017 wird vom 30. Juli 2017 (Sonntag) auf den 31. Juli 2017 (Montag) verschoben.

Bei der Berechnung der Versicherungsprämien für 9 Monate und für das 4. Quartal 2017 gibt es keine Verschiebungen und die Fristen für die Einreichung von Meldungen werden nicht auf andere Tage verschoben.

Fristen für die DAM-Einreichung für das 4. Quartal 2017

Wie bereits erwähnt, muss die Berechnung der Versicherungsprämien für das 4. Quartal 2017 bis spätestens 30. Januar 2018 eingereicht werden. Dieser Tag fällt auf Dienstag.

Bei Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung des Dokuments kann eine Geldstrafe in Höhe von 5 % der Versicherungsprämien für den Zeitraum 2017 (für jeden Monat verspäteter Zahlung, ob vollständig oder unvollständig) verhängt werden. Eine solche Haftung entsteht, wenn die Organisation oder der Einzelunternehmer keine Zeit hat, die Gebühren vor dem 30. Januar 2018 zu zahlen.

Wenn keine Schulden auf Versicherungsprämien bestehen, die Zahlung der Versicherungsprämien jedoch nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist erfolgt, kann das Finanzamt eine Mindeststrafe von 1.000 Rubel erheben.

Dies ist in Artikel 119 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Absatz 1) festgelegt.

Wenn Sie Ihren Bericht für das 4. Quartal 2017 zu spät einreichen, müssen Sie die Rückstände begleichen. In einer solchen Situation ist die Höhe der Geldbuße minimal (basierend auf dem Schreiben des Bundessteuerdienstes Nr. GD-4-11/22730 vom 9. November 2017).

Neue Kontrollverhältnisse im DAM für das 4. Quartal 2017

Das Ausfüllen des DAM für das 4. Quartal 2017 erfordert die Berücksichtigung neuer Kontrollquoten. Wir erinnern daran, dass die Liste der Gründe erweitert wurde, wonach der Bundessteuerdienst das Recht hat, die Berechnung der Versicherungsprämien als nicht vorgesehen anzuerkennen. Neue Bedingungen dafür, dass ein Dokument als nicht eingereicht gilt, sind in Artikel 431 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Absatz 2, Absatz 7) enthalten.

Die Anpassungen laufen darauf hinaus, dass Fehler in Abschnitt 3 für jede einzelne Person bei einigen Indikatoren nicht akzeptabel sind. Der Einfachheit halber stellen wir sie in tabellarischer Form dar:

Zählen

Füllung

die Höhe der Zahlungen (sonstige Vergütung) für jeden der letzten 3 Monate des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums).

Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Rentenversicherung im Rahmen der jeweils letzten 3 Monate des Berichts-(Berechnungs-)Zeitraums

die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung innerhalb der Grenze für jeden der letzten 3 Monate des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums).

Summen (Spalten 210 + 220 + 240)

Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Rentenversicherung gemäß Zusatztarif für jeweils die letzten 3 Monate des Berichts-(Berechnungs-)Zeitraums

die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung gemäß Zusatztarif für jeden der letzten 3 Monate des Berichts-(Berechnungs-)Zeitraums

Summen (Spalten 280 + 290)

Bitte beachten Sie, dass die zusammenfassenden Informationen in den oben aufgeführten Spalten der Tabelle zu allen Personen den zusammenfassenden Daten entsprechen müssen, die in den Unterabschnitten 1.1 und 1.3 wiedergegeben sind.

Welches Formular soll ich für die Berechnung der Versicherungsprämien für das 4. Quartal 2017 verwenden?

Mit der Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Nr. ММВ-7-11/551 vom 10. Oktober 2016 wurde das Formular zur Berechnung der Versicherungsprämien genehmigt, das von einzelnen Unternehmern sowie von Organisationen, die Versicherungsnehmer sind, eingereicht werden muss. Dieses Formular wird ab Einreichung des DAM für das 1. Quartal 2017 verwendet.

Dieses Formular muss ausgefüllt werden, um Berechnungen für alle Zeiträume des Jahres 2017 einzureichen. Die Verordnung Nr. ММВ-7-11/551 enthält das Verfahren zum Ausfüllen des Dokuments und seine elektronische Form.

In welcher Form soll ich das DAM 2018 einreichen: neu oder alt?

Die neue Form des DAM wurde bereits von Mitarbeitern des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation entwickelt. Das Dokumentformular steht im Einheitlichen Portal zur Veröffentlichung von Rechtsaktentwürfen zur Verfügung.

Es ist wichtig zu beachten, dass das vom Bundessteueramt entwickelte Formular zur Berechnung der Versicherungsprämien kein neues Formular erfordert, sondern eine Neuauflage des bestehenden DAM-Formulars.

Wir können einige der wichtigsten Anpassungen hervorheben, die der Federal Tax Service am aktualisierten DAM-Formular vorgenommen hat, nämlich:

1. Der Anlage 2 „Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft“ wurden neue Felder hinzugefügt.

2. Es liegt kein Antrag vor, der Daten zur Nutzung des für den Zeitraum bis 2018 festgelegten ermäßigten Tarifs enthält.

3. Das Feld „Tarifcode des Zahlers“ wurde in Anlage 2 zu Abschnitt 1 hinzugefügt.

4. Ein neues Attribut namens „Anpassungstyp“ wurde zu Abschnitt 3 des Dokuments hinzugefügt (für personalisierte Daten von Einzelpersonen). Sie müssen angeben, welche Berechnung eingereicht wird:

  • Original;
  • korrigierend;
  • absagen.

Zusätzlich zu diesen Änderungen sollte die aktualisierte Version des DAM-Formulars keine digitalen Indikatoren mit einem Minuszeichen enthalten.

Gemäß dem Entwurf tritt die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation ab dem 01.01.2018 in Kraft. Für die Einreichung von Zahlungen für das 1. Quartal 2018 (also vor dem 3. Mai 2018) muss das aktualisierte DAM-Formular verwendet werden.

Um bis zum 30. Januar 2018 eine Berechnung für das 4. Quartal 2017 einzureichen, müssen Sie das alte Dokumentenformular verwenden. Diese Regel gilt sowohl für Papier- als auch für elektronische Berichtsformate.

RSV-Formular für das 4. Quartal 2017

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Formular RSV-1

Startseite → Meldungen → Meldungen an die Pensionskasse → Formular RSV-1

Zahler von Versicherungsprämien, die Zahlungen an Privatpersonen leisten, übermitteln das RSV-1-Formular und individuelle Informationen (sog. personalisierte Meldungen) an ihre Gebietsfiliale der Pensionskasse.

Vollständiger Name des RSV-1-Formulars – Berechnung der aufgelaufenen und gezahlten Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung an den Pensionsfonds der Russischen Föderation, der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung an den Föderalen obligatorischen Krankenversicherungsfonds und den territorialen obligatorischen Krankenversicherungsfonds durch die Zahler von Versicherungsprämien, Zahlungen und anderen Vergütungen an Einzelpersonen.

Die DAM-1-Berechnung spiegelt die aufgelaufenen und gezahlten Beträge wider für:
– SSP (Versicherungsteil der Rente)
– PPP (kapitalgedeckter Teil der Rente)
– FFOMS (Bundespflichtversicherungsanstalt)
– TFOMS (Gebietspflichtkrankenkassen)

Der Berechnungszeitraum für RSV-1 ist ein Kalenderjahr.

Berichtszeiträume sind das erste Quartal, ein halbes Jahr, neun Monate und ein Jahr. RSV-1 wird vierteljährlich übermittelt, die Daten sind kumulativ ab Jahresbeginn.

Frist für die Einreichung des RSV-1: vor dem 15. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum:
Die Frist für die Einreichung von RSV-1 für das 1. Quartal ist der 15. Mai.
Die Frist für die Einreichung von RSV-1 für die sechs Monate endet am 15. August.
Die Frist für die Einreichung von RSV-1 beträgt 9 Monate bis zum 15. November.
Die Frist für die Einreichung von RSV-1 für das Jahr endet am 15. Februar.

Mitte des Jahres gegründete Organisationen reichen ihre ersten Berichte nach dem Ende des Quartals ein, in dem die Organisation gegründet wurde.

Wenn eine Organisation beispielsweise am 14. April (dies ist das zweite Quartal) gegründet wurde, werden die ersten Meldungen an die Pensionskasse ein halbes Jahr vor dem 15. August eingereicht.

Bitte beachten Sie: Obwohl die Organisation am 14. April gegründet wurde, erfolgt die Berichterstattung für sechs Monate: vom 1. Januar bis 30. Juni.

RSV-1 wird der Gebietsgeschäftsstelle der Pensionskasse in Papierform (in 2 Exemplaren) bei gleichzeitiger Bereitstellung der Informationen auf elektronischen Medien (auf Diskette oder Flash-Laufwerk) zur Verfügung gestellt.

RSV-1 und personalisierte Abrechnung werden gleichzeitig an die Pensionskasse übermittelt. Sie können RSV-1 nicht separat einreichen, ohne personalisierte Datensätze einzureichen. Ausnahme: Lieferung von Null RSV-1. In diesem Fall benötigen die Mitarbeiter des Fonds keine nullindividuellen Informationen.

Beispiele für das Ausfüllen von RSV-1

Verzeichnis der Tarifcodes für Versicherungsprämienzahler.
Ein Beispiel für die Berechnung des RSV-1 für das 1. Quartal 2011.
Ein Beispiel für die Berechnung von DAM-1 für das erste Halbjahr 2011.
Ein Beispiel für die Berechnung des RSV-1 für 9 Monate im Jahr 2011.

RSV-1 in elektronischer Form

Im Jahr 2012 müssen Zahler, deren durchschnittliche Mitarbeiterzahl im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 50 Personen betrug, sowie neu gegründete Organisationen, deren Mitarbeiterzahl diese Grenze überschreitet, RSV-1 in elektronischer Form mit elektronischer digitaler Signatur einreichen.

Bis zu welchem ​​Datum ist RSV-1 für das 3. Quartal 2016 fällig?

RSV-1-Fälligkeitsdatum im Jahr 2016

Juristische Personen sind verpflichtet, vierteljährlich einen Bericht auszufüllen und an die RSV-1-Pensionskasse einzureichen, wenn die Aufzeichnungen in einer Organisation oder bei einem als Arbeitgeber registrierten Unternehmer geführt werden. Auch wenn die Organisation im Jahr 2016 weder Gehälter noch andere Einkünfte an Einzelpersonen gezahlt hat.

Die Frist für die Einreichung des RSV-1 bei der Pensionskasse hängt davon ab, wie Sie die Berechnung ausfüllen und einreichen möchten. Das Formular RSV-1 PFR wurde durch Beschluss Nr. 2p des PFR-Vorstands vom 16. Januar 2014 (geändert durch Beschluss Nr. 194p vom 4. Juni 2015) genehmigt. Sie haben dieses Formular bereits ausgefüllt, als Sie für das Halbjahr und das 1. Quartal 2016 berichtet haben.

RSV-1 für das 3. Quartal 2016: Fristen für die Einreichung des Berichts

Die allgemeinen Regeln lauten wie folgt. Wenn Sie einen Bericht in Papierform ausfüllen und persönlich bei der Pensionskasse abgeben, muss das Formular spätestens am 15. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum eingereicht werden (Ziffer 1, Teil 9, Artikel 15 des Bundesgesetzes). vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, im Folgenden als Gesetz Nr. 212-FZ bezeichnet).

Daher endet die Frist für die Einreichung des Papierformulars RSV-1 für das 3. Quartal 2016 am 15. November 2016.

Die Fristen für elektronische Meldungen sind unterschiedlich. Das Formular RSV-1 PFR in elektronischer Form über das Internet ist spätestens am 20. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum an die Pensionskasse zu senden.

Der letzte Tag für die Einreichung der elektronischen RSV-1-Meldung an die Pensionskasse für das 3. Quartal 2016 ist somit der 21. November. Da der 20. November 2016 ein Sonntag ist, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (Teil 7, Artikel 4 des Gesetzes Nr. 212-FZ).

Einreichung des RSV-1-Berichts für das 3. Quartal 2016 in der Tabelle

Wer ist zur elektronischen Meldung über das Internet verpflichtet?

Wenn Ihr Unternehmen im vergangenen Jahr 2015 durchschnittlich mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigte, müssen Sie das RSV-1 PFR-Formular nur in elektronischer Form einreichen (Teil 10, Artikel 15 des Gesetzes Nr. 212-FZ). Die gleiche Verpflichtung gilt für Organisationen, die sich im laufenden Jahr registriert haben, aber Einnahmen an mehr als 25 Mitarbeiter oder andere Personen gezahlt haben.

Achten Sie auf diesen Moment. Wenn Sie gesetzlich zur elektronischen Meldung verpflichtet sind, Ihre Berechnung aber auf Papier eingereicht haben, droht Ihnen ein Bußgeld. Die Geldstrafe für einen solchen Verstoß beträgt 200 Rubel. (Teil 2 von Artikel 46 des Gesetzes Nr. 212-FZ).

Wenn Ihr Unternehmen sowohl im letzten als auch in diesem Jahr 25 oder weniger Mitarbeiter bezahlt hat, haben Sie die Wahl. Sie können die RSV-1-Berechnung auf Papier ausfüllen. Es kann persönlich bei der Pensionskasse abgegeben oder per Post verschickt werden. Sie haben auch das Recht, die elektronische Berechnung der RSV-1-Pensionskasse auszufüllen und über Telekommunikationskanäle an die Pensionskasse zu senden.

Welche Bußgelder werden bei Verstößen gegen die Frist für die Einreichung des RSV-1-Berichts bei der Pensionskasse Russlands im Jahr 2016 verhängt?

Wenn Sie die RSV-1-Meldung nach Ablauf der Frist einreichen, droht Ihrem Unternehmen oder Unternehmer ein Bußgeld (Teil 1 von Art.

46 des Gesetzes Nr. 212-FZ). Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Höhe der in den letzten 3 Monaten aufgelaufenen Beiträge und der Dauer der Verzögerung. Wenn Sie also mit der Meldung für das 3. Quartal zu spät kommen, wird die Strafe aus den für Juli – September 2016 fälligen Beiträgen berechnet. Die Geldbuße beträgt 5 % des geschuldeten Beitragsbetrags für jeden vollen und angefangenen Monat der Verspätung. In diesem Fall beträgt der Mindestbetrag der Geldbuße 1000 Rubel und der Höchstbetrag 30 % der in den letzten 3 Monaten aufgelaufenen Beiträge. Bei einer überfälligen Nullzahlung wird Ihnen daher eine Mindeststrafe von 1.000 Rubel berechnet.

Bei verspäteter Berichterstattung werden auch Beamte Ihrer Organisation mit einer Geldstrafe belegt: Direktor oder Hauptbuchhalter. Die Verwaltungsstrafe liegt zwischen 300 und 500 Rubel. (Teil 2 von Artikel 15.33 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation).

Bußgelder drohen übrigens auch für unzuverlässige oder unvollständige persönliche Buchhaltungsdaten in der RSV-1-Berechnung der Pensionskasse Russlands. Stellt die Pensionskasse bei einer Schreibtischprüfung fest, dass Sie Abschnitt 6 der Meldung falsch ausgefüllt haben, kann der Rentenversicherungsträger vor Gericht vom Versicherungsnehmer eine Busse in Höhe von 5 % der Rentenbeiträge einfordern zur Zahlung aufgelaufen (Artikel 17 des Bundesgesetzes vom 01.04.96 Nr. 27-FZ ). Grundlage für die Berechnung des Bußgeldes sind Beiträge für drei Monate des Berichtszeitraums, für die falsche (unvollständige) Angaben gemacht wurden.

Nach Ansicht der Richter sollte die Geldbuße nur anhand der Höhe der Beiträge aus dem Einkommen der Arbeitnehmer bemessen werden, bei denen Fehler begangen wurden. Der Gesamtbetrag der für die gesamte Organisation aufgelaufenen Versicherungsprämien kann nicht als Grundlage für die Berechnung der Geldbuße dienen (Beschluss des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 28. April 2011 Nr. VAS-4911/14, Beschluss des Moskauer Bezirksschiedsgerichts). vom 24. Februar 2015 Nr. F05-702/2015, FAS Westsibirien vom 11. Februar 2014 Nr. A75-1595/2013).

Basierend auf Materialien von: www.26-2.ru

In diesem Artikel beschreiben wir ausführlich die Fristen für die Einreichung von Meldungen für das 2. Quartal beim Bundessteueramt, der Pensionskasse und der Sozialversicherungskasse.

Trotz Beginn der Ferienzeit hört die Arbeit des Buchhalters nicht auf, denn niemand hat die Berichterstattung für das 2. Quartal (Halbjahr) 2016 abgesagt. Welche Anforderungen gelten an Meldefristen?

Die Fristen für die Zahlung von Steuern und die Fristen für die Einreichung von Steuerberichten sind in der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt. Bundesgesetze legen die Fristen für die Einreichung von Jahresabschlüssen sowie für die Meldung an die Pensionskasse und die Sozialversicherung fest.

Pensionsfonds der Russischen Föderation

„SZV-M: Wir klären, füllen aus, übergeben!“

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Fristen für die Einreichung von Meldungen im SZV-M-Formular im 2. Quartal 2016:

Sozialversicherungskasse

Wird vierteljährlich an die Sozialversicherungskasse übermittelt Bericht auf Formular 4-FSS . Es spiegelt die aufgelaufenen Beiträge zur obligatorischen Sozialversicherung und Beiträge für Verletzungen wider. Dieses Formular wird von allen Beitragszahlern an die Sozialversicherung eingereicht: Organisationen und Einzelunternehmer, die Zahlungen an Einzelpersonen leisten.

Wenn die durchschnittliche Mitarbeiterzahl einer Organisation (Unternehmer) 25 Personen nicht überschreitet, kann der 4-FSS-Bericht sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form eingereicht werden. Übersteigt die Mitarbeiterzahl diesen Wert, erfolgt die Übermittlung des Formulars ausschließlich elektronisch.

Frist für die Einreichung von Meldungen an die Sozialversicherungskasse 4-FSS für das 2. Quartal (6 Monate) 2016:

  • in Papierform – bis spätestens 20. Juli 2016.
  • in elektronischer Form – bis spätestens 25. Juli 2016.

Steuerprüfung

6-NDFL– ein neues Meldeformular für Arbeitgeber, das allgemeine Informationen enthält: für alle natürlichen Personen, die Einkünfte von einem Steuerbevollmächtigten bezogen haben; über alle aufgelaufenen und gezahlten Einkommensbeträge; über die vorgesehenen Steuerabzüge; über die berechnete und einbehaltene Einkommensteuer.

Dieses Meldeformular muss eingereicht werden von:

  • Einzelunternehmer und Organisationen, die Steuerbevollmächtigte sind, also solche, die Einkünfte an Arbeitnehmer und andere Einzelpersonen zahlen.

Fristen für die Einreichung von 6-NDFL-Berechnungen für das 2. Quartal (Halbjahr) 2016.

Die Übermittlung vierteljährlicher Steuerberichte ist bei Anwendung des vereinfachten Steuersystems nicht vorgesehen.

Die Umsatzsteuererklärung ist, ebenso wie die Steuer selbst, die komplexeste Form der Meldung. Es besteht aus 12 Abschnitten, darunter Informationen aus dem Einkaufs- und Verkaufsbuch sowie im Falle von Vermittlungstätigkeiten aus den Protokollen der erhaltenen und ausgestellten Rechnungen.

  • Mehrwertsteuerzahler;
  • Mehrwertsteuerbevollmächtigte;
  • Vermittler, die im eigenen Namen Rechnungen mit dem zugewiesenen Mehrwertsteuerbetrag ausstellen (mit Ausnahme von Vermittlern, die keine Mehrwertsteuerzahler sind, und Steuerbevollmächtigten).

Mehrwertsteuerzahler müssen lediglich Abschnitt 1 „Betrag der an den Haushalt zu zahlenden Steuer (Rückerstattung aus dem Haushalt) nach Angaben des Steuerzahlers“ und das Titelblatt ausfüllen. Die restlichen Abschnitte müssen ausgefüllt werden, wenn das Unternehmen umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielte

Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung für das 2. Quartal 2016

Steuerpflichtige (Steuerbevollmächtigte) müssen bis spätestens 25. Juli 2016 eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Die Einkommensteuererklärung wird nur von Organisationen ausgefüllt, die das allgemeine Steuersystem (OSNO) nutzen. Der Bericht wird dem Steueramt vorgelegt und ermöglicht es Ihnen, die Höhe der Einnahmen und Ausgaben abzuschätzen, die die Organisation im Berichtszeitraum erhalten hat.

Das Verfahren zur Abgabe einer Steuererklärung hängt davon ab, wie die Organisation Einkommenssteuern zahlt. Wenn die Organisation jeden Monat Vorauszahlungen leistet, ist es notwendig, die Erklärung für 1 Quartal, 6 Monate, 9 Monate und ein Jahr vollständig auszufüllen. Am Ende der verbleibenden Monate wird die gleiche Erklärung ausgefüllt, jedoch in vereinfachter Form – Blätter 01 und 02 und Unterabschnitt 1 von Abschnitt 1.

Die Frist zur Einreichung endet spätestens am 28. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats. Fällt der Tag der Abgabe der Erklärung auf ein Wochenende, verschiebt sich diese auf den nächsten Werktag.

Fristen für die Einreichung von Einkommensteuerberichten für das 2. Quartal (6 Monate) 2016.

  • Steuerpflichtige, deren Berichtszeitraum ein Quartal ist, müssen bis spätestens 28. Juli 2016 eine Steuererklärung für das Halbjahr (2. Quartal) abgeben.
  • Steuerzahler, die monatliche Vorauszahlungen auf der Grundlage tatsächlich erzielter Gewinne berechnen, reichen ihre Steuererklärung spätestens 28 Tage nach dem Berichtsmonat ein. Nämlich: 28. Juni (für den Zeitraum Januar-Mai), 28. Juli (für den Zeitraum Januar-Juni).

Auf das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen von Organisationen wird eine Grundsteuer erhoben. Eine detaillierte Liste davon ist in Artikel 374 der Abgabenordnung der Russischen Föderation aufgeführt.

Steuerpflichtige reichen Steuerberechnungen für Steuervorauszahlungen spätestens 30 Kalendertage nach dem Ende des jeweiligen Berichtszeitraums ein. (Artikel 386 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Wenn die Organisation keine Tätigkeiten ausgeübt hat, keine Transaktionen auf Girokonten oder Kassen getätigt wurden und keine Besteuerungsgegenstände vorliegen, ist die Abgabe einer einzigen vereinfachten Erklärung möglich. Die Einreichungsfrist ist der 20. des auf das Berichtsquartal folgenden Monats.

Frist für die Abgabe einer einzigen vereinfachten Erklärung für das 2. Quartal (6 Monate) 2016 – bis spätestens 20. Juli 2016.

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Im Jahr 2019 wurde durch eine gesonderte Anordnung des Föderalen Steuerdienstes ein neues Formular zur Berechnung der Versicherungsprämien genehmigt, das ab 2019 verwendet werden soll. Das neue Formular ersetzt tatsächlich mehrere bisherige auf einmal.

Diese Änderung steht im Zusammenhang mit der Übertragung der Befugnisse zur Kontrolle und Überprüfung der Berichterstattung über die Beitragsberechnungen der Pensionskasse der Russischen Föderation und der Sozialversicherungskasse an die Finanzbehörde der Russischen Föderation. Die einzige Ausnahme bildeten Informationen über Verletzungen, die weiterhin der Vorlage bei der Sozialversicherungskasse unterliegen. Daher werden Organisationen für 2019 Berechnungen erstellen und diese mit einem neuen Formular an die Steuerbehörden melden.

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Die Pensionskasse behielt auch einige Befugnisse im Zusammenhang mit der Vorlage des aktuellen Monatsberichts und eine weitere Art von Jahresbericht über die Mitarbeitererfahrung wurde hinzugefügt.

Berechnung der Versicherungsprämien

Gemäß Absatz 7 der Kunst. Gemäß Art. 431 der Abgabenordnung muss das neue Formular RSV-1 im Jahr 2019 ab 2019 vierteljährlich vor dem Ende des auf den Berichtsmonat folgenden Monats (bis zum 30. Tag) beim Finanzamt eingereicht werden. Die Fristen für die Einreichung des Dokuments sind der 2. Mai, der 31. Juli, der 30. Oktober und der 30. Januar.

Abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter werden juristische Personen und Einzelunternehmer eine Meldung in Papierform (bis zu 25 Personen) oder elektronisch (über 25 Personen pro Unternehmen) einreichen.

Der Bericht muss von der Organisation am Standort des Hauptunternehmens oder einer separaten Abteilung (sofern vorhanden) bei der örtlichen Zweigstelle des Bundessteuerdienstes eingereicht werden. Für Unternehmer ist der Ort der Hinterlegung die nächstgelegene Steuerbehörde ihres Wohnsitzes. Bei der Meldung einer separaten Abteilung wird nicht unterschieden, ob diese über ein separates Kontokorrentkonto verfügt oder nicht.

Das neue Berechnungsformular ist ähnlich wie das Steuererklärungsformular erstellt und enthält nur Indikatoren, die sich auf den Abrechnungszeitraum beziehen. Die Beträge der bereits gezahlten Beiträge und der Schuldensaldo zu verschiedenen Zeitpunkten im Berichtszeitraum werden im Formular nicht berücksichtigt.

Das Formular ist ein Bericht mit drei Abschnitten:

Abschnitt 1
  • Es werden nur Daten zu Zahlungen zugunsten natürlicher Personen erfasst. Personen, die die konsolidierten Beträge widerspiegeln, die für den Abrechnungszeitraum für verschiedene Beiträge (Rente, Krankenversicherung, Versicherung für vorübergehende Erwerbsunfähigkeit und Mutterschaft) zu zahlen sind. Auch die Beiträge zur Pensionskasse mit Zusatztarifen und zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträgen sind hier in einem einheitlichen Betrag für das Quartal anzugeben und monatlich auszuschütten.
  • Derselbe Abschnitt enthält Informationen über den Überschuss der tatsächlichen Ausgaben über die Höhe der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge, ausgenommen Verletzungsindikatoren. Die Informationen werden als Gesamtsumme für das Quartal mit einer weiteren Aufschlüsselung nach Monaten eingegeben.
  • Dem Abschnitt sind mehrere Anhänge beigefügt, die Informationen über den Erhalt zusammenfassender Daten zu Beiträgen, Ausgaben und der Differenz zwischen den beiden Beträgen enthalten, mit Ausnahme des Indikators für Verletzungen.
Sektion 2 Geben Sie Informationen zu bäuerlichen/landwirtschaftlichen Betrieben ein und geben Sie die Höhe der jährlichen Kranken- und Rentenbeiträge an. Jede Beitragsart hat ihre eigene.
Sektion 3 Enthält personalisierte Informationen über versicherte Mitarbeiter, an die im Berichtszeitraum entsprechende Zahlungen geleistet wurden. Geben Sie aus den personenbezogenen Daten der Mitarbeiter den vollständigen Namen, die Staatsbürgerschaft, das Geburtsjahr usw. an.

Nach Abschluss des gesamten Abschnitts 3 für alle versicherten Arbeitnehmer zeigt der Versicherungsnehmer den endgültigen Wert der Beitragsberechnung an. Dieser Betrag muss dem in Abschnitt 1 (oder 2) genannten zahlbaren Betrag entsprechen.

Bei Abweichungen in den Gesamtwerten der beiden Abschnitte sowie bei Abweichungen bei den Angaben zu etwaigen versicherten Arbeitnehmern aus Abschnitt 3 wird der Prüfer die Meldung nicht entgegennehmen. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer eine Mitteilung mit der Verpflichtung des Versicherungsnehmers, Rechenfehler bei der elektronischen Übermittlung des Dokuments innerhalb von fünf Tagen zu korrigieren.

Erfolgt die Anzeige per Post, so wird eine Frist von 10 Tagen zur Mängelbeseitigung eingeräumt. Wenn Sie rechtzeitig antworten, bleibt die Frist für die Einreichung des Berichts die ursprüngliche Frist, ohne dass eine Strafe für die verspätete Einreichung des Dokuments erhoben wird.

Stornierung des RSV-1-Formulars im Jahr 2019

Der Hauptgrund für die Überarbeitung aller Arten der Versicherungsberichterstattung ist die Übertragung von Rechten zur Verwaltung von Beiträgen an die Finanzverwaltung. Als Folge der Neuerungen wurden die bisherigen Formulare 4-FSS, RSV-1 abgeschafft und eine neue einheitliche Art der Meldung von Versicherungsprämien eingeführt.

Die Änderung betraf auch den Bereich der gesetzlichen Regelung: Normen und Bestimmungen zur Berechnung und Zahlung von Beiträgen wurden in die Abgabenordnung der Russischen Föderation aufgenommen. Es wird erwartet, dass die Steuerbeamten damit beginnen werden, den neuen Bericht gründlicher zu prüfen, als dies zuvor von der Pensionskasse Russlands und der Sozialversicherungskasse getan wurde.

Die Aufhebung des RSV im Jahr 2019 und des 4-FSS wurde zum Hauptereignis im Bereich der Berichterstattung über Versicherungsprämien.

Die Änderung tritt ab dem ersten Quartalsbericht 2019 in Kraft. Eine ähnliche Frist gilt für die Aktualisierung des beim FSS eingereichten 4-FSS-Formulars.

Bitte beachten Sie, dass die Neuerungen in Bezug auf die neuen Befugnisse des Föderalen Steuerdienstes und neue Formulare erst ab den Meldungen für 2019 gelten. Für frühere Jahre müssen die Berichte im gleichen Format und zu den gleichen Fristen eingereicht werden: 15. Februar in Papierform, 22. Februar – elektronisch.

Einheitliche Berichterstattung

Die einheitliche Berichterstattung über Versicherungsprämien wurde 2019 durch eine gesonderte Verordnung des Steuerdienstes Nr. ММВ-7-11/551 genehmigt und geregelt. Der Hauptzweck des neuen Berichts bestand darin, die überwiegende Mehrheit der Formulare zu ersetzen, die zuvor bei der Sozialversicherungsbehörde und der Pensionskasse der Russischen Föderation eingereicht wurden.

Eine einmalige Berechnung erfolgt nach dem festgelegten Formular vierteljährlich, daher entfällt die monatliche Übermittlung einiger Berichte. Das Dokument enthält Informationen aus vier früheren Berichten RSV-1, RV-3, RSV-2 und 4-FSS unter Ausschluss doppelter Werte, was das Ausfüllen des Formulars erleichtert.

Eine einzelne Berechnung kann in Papierform (für bis zu 25 Mitarbeiter) oder elektronisch über einen speziellen Kommunikationskanal erstellt und übermittelt werden, wobei das Dokument durch eine elektronische digitale Signatur zertifiziert ist.

Von den bisherigen monatlichen Meldungen an die Pensionskasse blieben nur noch das Dokument im Formular SZV-M und ein neuer Bericht über die Versicherungsdauer der Arbeitnehmer übrig. Alle aktualisierten Informationen für frühere Perioden unterliegen ebenfalls der Übermittlung an die Pensionskasse.

So führen Sie Berechnungen durch

Der einheitliche Berechnungsbericht besteht aus mehreren Abschnitten, die die Reflexion mehrerer Indikatoren abdecken:

  • Titelkarte;
  • Informationen über Personen, die keine Unternehmer sind;
  • Angaben zu finanziellen Verpflichtungen zur Beitragszahlung;
  • Berechnungen der Rückstellungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die Krankenversicherung;
  • Berechnungen der Beiträge zur obligatorischen Sozialversicherung, einschließlich Indikatoren für vorübergehende Erwerbsunfähigkeit und Mutterschaft;
  • Entschlüsselung der im Rahmen der Bundeshaushaltsfinanzierung gezahlten Mittel;
  • Begleitanträge, die einen Anspruch auf einen ermäßigten Versicherungsbeitrag begründen;
  • zusammengefasste Informationen über Versicherungspflichten für Beiträge der Leiter bäuerlicher/landwirtschaftlicher Betriebe;
  • Daten über die zu überweisenden Versicherungsprämien für Arbeitnehmer eines bäuerlichen/landwirtschaftlichen Betriebes, einschließlich seines Geschäftsführers;
  • Persönliche Informationen über alle versicherten Mitarbeiter.

Es müssen nicht alle Formulare abgegeben werden. Die Ausfüllung der Blätter erfolgt mustergemäß, je nach Spezialisierung und Tätigkeitsbereich des Unternehmens.

Folgende Blätter sind auszufüllen:

  • Titelkarte;
  • Abschnitt 1 (1.1 und 1.2);
  • Anhänge 1 und 2;
  • Sektion 3.

Zahlt der Versicherungsnehmer Prämien zu Zusatz- oder Ermäßigungstarifen, werden die Unterabschnitte der Anlage 1 (1.3.1 - 1.3.3 und 1.4) sowie der Anlage 2, 5-10 ausgefüllt. Sofern Aufwendungen für Zahlungen im Zusammenhang mit der obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit oder Mutterschaft anfallen, werden die Anlagen 3 und 4 ausgefüllt.


An den Bundessteuerdienst

Das Verfahren zur Einreichung und die Fristen für die Einreichung eines Berichts über eine einzelne Berechnung werden durch die Verordnung des Bundessteuerdienstes vom 10. Oktober 2016 geregelt. Dasselbe Dokument enthält Informationen zum Format zum Ausfüllen von Informationen und zur Durchführung von Berechnungen für 2019. Es ist zu beachten, dass die Anordnung nicht für frühere Meldezeiträume gilt, die der Pensionskasse und der Sozialversicherungskasse nach den bisher geltenden Regeln vorgelegt werden müssen.

Zur Sozialversicherung

Im Jahr 2019 werden Veränderungen im FSS-Gremium erwartet. Von allen zuvor übermittelten Informationen unterliegen nur gekürzte Informationen gemäß 4-FSS der Kontrolle. Gemäß der Verordnung Nr. 381, die am 26. September 2016 von der FSS angenommen wurde, blieben von allen Seiten des Formulars nur Daten zu Verletzungen und der Zahlung des Versicherungsschutzes übrig. Somit kam es nur zu einer teilweisen Abschaffung der Meldung an die Sozialversicherung, was sich auf Zahlungen bei Mutterschaft und Krankheit auswirkte.

Der Verletzungsbericht im Jahr 2019 behielt die gleiche Form bei, nahm jedoch eine gekürzte Fassung an. Die Informationen für 2019 werden weiterhin auf den bisher gültigen Formularen übermittelt und an die FSS gemeldet. Die Frist für den Bericht für 2019 ist der 20. Januar (in Papierform), der 25. Januar (elektronische Form).

Ein Beispiel für das Ausfüllen eines einheitlichen Meldeformulars

Eine einzelne Berechnung muss in einer einzigen Datei eingereicht werden, ohne den Bericht in Stapel aufzuteilen, wie dies zuvor unter RSV-1 akzeptiert wurde. Sie können das Formular oben herunterladen.

Beim Ausfüllen des Formulars sollten Sie die folgende ungefähre Reihenfolge einhalten:

  • Informationen zu Krankenstand, Mutterschaftsgeld und Sozialleistungen sind in Anlage 3, Abschnitt 1 enthalten und werden auch in Zeile 070 von Anlage 2 eingetragen.
  • Es müssen 9 Blätter des Formulars ausgefüllt werden, darunter das Titelblatt, Abschnitt 1 und Abschnitt 3 bzw. Abschnitt 2 und Abschnitt 3 mit der Vervollständigung von Anlagen im Falle eines ermäßigten oder zusätzlichen Tarifs.
  • Als erstes muss die Titelseite ausgefüllt werden, die Informationen zur Steuernummer und zum Kontrollpunkt enthält. Anschließend werden diese Informationen auf allen anderen Seiten des Formulars angezeigt.
  • Die Seiten sind auf dem Formular nummeriert und angegeben.
  • Abschnitt 3 informiert über alle im Unternehmen versicherten Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Angaben des letzten Quartals.
  • Beim Ausfüllen von Abschnitt 1.1 der Anlage 1 zur Angabe der Rentenbeiträge sollten Sie die Angaben überprüfen; deren Höhe muss mit dem Gesamtwert aller Arbeitnehmer (Gesamtbetrag für Abschnitt 3) übereinstimmen.
  • Werden Angaben für 1 Mitarbeiter übermittelt, werden die Daten aus Ziffer 1.1 in Ziffer 3 übernommen.

Das Verfahren zur Einreichung von Berechnungen im neuen Jahr

Nach den neuen Regeln ist ein vierteljährliches Meldeverfahren vorgesehen. Der letzte Tag für die Übermittlung einer einzelnen Berechnung an einen Mitarbeiter des Federal Tax Service ist der 30. Tag des Monats, der auf den abgelaufenen Berichtszeitraum folgt. Dieser Zeitraum ist für alle juristischen Personen und Unternehmer gleich und richtet sich nach den steuerrechtlichen Bestimmungen.

Somit ist der nächste Termin für die Einreichung einer Einzelberechnung für das erste Quartal 2019 der 2. Mai. Diese Übertragung ist ausschließlich auf die Übertragung aufgrund arbeitsfreier Feiertage zurückzuführen.

Beschäftigt eine Organisation mehr als 25 Mitarbeiter, wird eine Einzelberechnung nur in elektronischer Form erstellt. Für kleinere Organisationen besteht die Möglichkeit, ein Dokument in Papierform einzureichen. Für Beamte, die für die Übermittlung von Informationen an den Bundessteuerdienst verantwortlich sind, wurde ein einziger Termin für die Übermittlung von Berechnungen festgelegt. Unabhängig von der Art der eingereichten Dokumentation (sowohl Papier als auch elektronische Medien).

Wo ist das Dokument einzureichen?

Da es keine Übergangsregelungen gibt, sollten Sie vorab festlegen, welche Art der Meldung an welche Behörde übermittelt werden soll.

Da die Neuerungen im Kapitel 34 der Steuergesetzgebung erst Anfang 2019 in Kraft treten, müssen alle bisherigen Berichtsperioden der Rechnungslegung und Kontrolle nach dem bisherigen Szenario unterliegen, d.h. Das Formular RSV-1 für die Berichtsperioden 2019 ist der Pensionskasse einzureichen.

Besteht Abklärungsbedarf im RSV-1 für alle Vorperioden des Jahres 2019 und früher, wendet sich der Versicherungsnehmer an seine Pensionskassenfiliale. Diese Formulare unterliegen der Schreibtischprüfung durch die Mitarbeitenden der Pensionskasse.

Die Einreichung von Beitragsmeldungen zur Pflichtversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterliegt der Vorlagepflicht bei der Sozialversicherungskasse. Diese Kasse behält sich das Recht vor, die Richtigkeit der Ausgaben im Zusammenhang mit Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft zu überwachen und zu überprüfen.

Mögliche Fehler und Strafen

Wird ein Berechnungsfehler festgestellt, hängt das Vorgehen des meldenden Versicherungsnehmers davon ab, ob die Prämienhöhe aufgrund des Fehlers zu niedrig angesetzt wurde. Sollten sich die Beiträge als unzureichend erweisen, muss der Versicherungsnehmer eine aktualisierte Berechnung vorlegen.

Übersteigt die Beitragshöhe die übermittelten Angaben, bleibt die Abgabe von Klarstellungen im Ermessen des Versicherungsnehmers. In der aktualisierten Berechnung füllt der Arbeitgeber dieselben Blätter aus, die zuvor eingereicht wurden. Bei Bedarf werden zusätzliche Abschnitte und Blätter beigefügt.

Die aktualisierte Berechnung erfordert auch die obligatorische Übermittlung personalisierter Informationen für jede der versicherten Personen, die in Abschnitt 3 angepasst oder ergänzt werden müssen. Daher ist es nicht erforderlich, alle Informationen zu allen Mitarbeitern in der Aktualisierung auszufüllen. Die Felder in Abschnitt 3 müssen vollständig ausgefüllt werden.

Übergangsphase