Wie erstellt man einen Maklervertrag für den Verkauf von Immobilien? Maklervertrag für Immobilien und die Nuancen seiner Vorbereitung Maklervertrag für den Kauf und Verkauf einer Wohnung

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AGENTURVERTRAG

für den Verkauf von Immobilien

Einzelunternehmer Sidorova Olga Petrowna, im Folgenden „Agent“ genannt, handelt einerseits auf der Grundlage der staatlichen Registrierungsbescheinigung Nr. 305770002661234, ausgestellt am 20. Oktober 2017 von MIFTS Nr. 46 für Moskau, und andererseits Petrow Alexander Iwanowitsch, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, hat hingegen im eigenen Namen diesen Handelsvertretervertrag wie folgt abgeschlossen:

1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Der Auftraggeber beauftragt und der Makler verpflichtet sich gegen Entgelt, im Namen und auf Kosten des Auftraggebers eine Reihe rechtlicher und tatsächlicher Maßnahmen durchzuführen, die auf den Verkauf der dem Auftraggeber gehörenden Immobilie – einer Einzimmerwohnung mit … – abzielen Fläche von 41,4 qm. im 3. Stock eines 9-stöckigen Wohngebäudes, gelegen an der Adresse: Conditional, st. Mira, 24 (im Folgenden „Objekt“ genannt).

Die Immobilie steht zum Verkauf mit allen untrennbaren Verbesserungen und Ausstattungen (Sanitär-, Heizungs- und sonstige Ausstattung, Kommunikation).

Das Eigentum an dem Objekt wurde von der Gebietsabteilung Toksovo der regionalen Registrierungskammer Leningrad registriert, wie im einheitlichen staatlichen Eintragungsregister vom 27. Januar 2017 Nr. 47-01/38-1/2017-166 eingetragen. Zur Bestätigung der Registrierung wurde eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Rechten vom 27. Januar 2017, Serie 47-AA Nr. 043695, ausgestellt.

1.2. Im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt der Auftraggeber dem Makler das ausschließliche Recht, einen Käufer (Käufer) zu suchen und die angegebene Immobilie zu verkaufen.

1.3. Die Immobilie kann zu einem Preis von mindestens 2.650.000,00 RUB verkauft werden. (zwei Millionen sechshundertfünfzigtausend Rubel).

Eine Reduzierung des Objektpreises gegenüber dem in diesem Absatz genannten Preis ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.

1.4. Der Auftragnehmer garantiert, dass keine vertraglichen oder sonstigen Beziehungen zu Personen bestehen, die Einfluss auf die Durchführung dieser Vereinbarung haben könnten. Der Agent gewährleistet seine Unabhängigkeit und Objektivität bei der Ausführung dieser Vereinbarung.

1.5. Die Rechte und Pflichten aus der vom Agenten gemäß dieser Vereinbarung getätigten Transaktion gehen direkt vom Auftraggeber aus.

2. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

2.1. Der Agent verpflichtet sich:

2.1.1. Führen Sie eine rechtliche Prüfung der Dokumente durch, die das Eigentum des Auftraggebers am Objekt bescheinigen.

2.1.3. Führen Sie Marktforschung durch, um den Kreis potenzieller Käufer zu ermitteln. Die Ergebnisse der Studie werden dem Auftraggeber in Form eines Berichts vorgelegt.

2.1.4. Suchen Sie nach einer Person, die am Kauf der Immobilie des Auftraggebers interessiert ist.

2.1.5. Führen Sie Vorverhandlungen mit potenziellen Käufern.

2.1.6. Organisieren Sie Treffen zwischen potenziellen Käufern und dem Auftraggeber.

2.1.7. Bereiten Sie gemeinsam mit dem Auftraggeber die notwendigen Unterlagen für den Abschluss eines Kauf- und Verkaufsvertrags für die Immobilie vor.

2.1.8. Seien Sie bei Verhandlungen und Treffen mit allen potenziellen Käufern anwesend.

2.1.9. Dem Auftraggeber auf Verlangen alle Informationen über den Stand der Ausführung dieses Vertrages mitzuteilen und gegebenenfalls die entsprechenden Unterlagen (Dokumentenkopien) zur Verfügung zu stellen.

2.1.10. Stellen Sie potenziellen Käufern schriftliche Informationen über die Immobilie nur dann zur Verfügung, wenn diese Informationen vom Auftraggeber bereitgestellt oder von offiziellen Quellen bezogen werden.

2.1.11. Bezahlen Sie auf eigene Kosten die Dienste von Spezialisten und Organisationen, die der Agent mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung beauftragt.

2.1.12. Vertretung der Interessen des Auftraggebers gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages, auch in autorisierten Gremien, auf der Grundlage einer vom Auftraggeber erteilten Vollmacht.

2.1.13. Beraten Sie den Auftraggeber in Fragen der gesetzlichen Regelung des Eigentums an Immobilien sowie in Bezug auf Investitionstätigkeiten.

2.1.14. Informieren Sie den Auftraggeber über aktuelle Preise für ähnliche Immobilienobjekte, basierend auf Daten über abgeschlossene Kauf- und Verkaufstransaktionen der angegebenen Objekte.

2.1.16. Führen Sie die Anweisungen des Auftraggebers im Rahmen dieser Vereinbarung zu den für ihn günstigsten Bedingungen aus.

2.1.17. Stellen Sie dem Auftraggeber innerhalb von 3 (drei) Tagen ab dem Datum der Ausführung der Bestellung im Rahmen dieser Vereinbarung (Ziffer 2.10 dieser Vereinbarung) einen Bericht über die Ausführung der Bestellung zur Verfügung.

Dem Bericht sind Unterlagen beizufügen, die die dem Makler gemäß Ziffer 3.5 dieser Vereinbarung entstandenen Kosten belegen.

2.2. Der Agent hat das Recht:

2.2.1. Fordern und erhalten Sie vom Auftraggeber alle notwendigen Unterlagen, einschließlich Pläne, Entwürfe, Berechnungen, Gutachten zum Objekt.

2.2.2. Fordern Sie vom Auftraggeber sämtliche Eigentumsdokumente für das Objekt an und erhalten Sie diese.

2.2.3. Erstellen Sie Kopien aller Dokumente zur Verwendung bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung.

2.2.4. Nutzen Sie die Dienste von natürlichen und juristischen Personen, um die Verpflichtungen aus dem Vertrag rechtzeitig und qualitativ hochwertig zu erfüllen.

2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich:

2.3.1. Stellen Sie dem Makler alle Informationen und Dokumente zur Verfügung, die er benötigt, um Käufer zu finden und einen Kauf- und Verkaufsvertrag für die Immobilie abzuschließen.

2.3.2. Stellen Sie dem Makler Dokumente zur Verfügung, die die Rechte des Auftraggebers an dem Objekt bestätigen.

2.3.4. Erteilen Sie dem Agenten die erforderliche Vollmacht zur Ausführung dieser Vereinbarung, indem Sie dies mit der entsprechenden Vollmacht formalisieren.

2.3.5. Erhalten Sie Verhandlungsprotokolle, Briefe, Arbeitsbescheinigungen und andere Materialien vom Makler.

2.3.6. Führen Sie Verhandlungen mit potenziellen Käufern oder deren Vertretern nur in Anwesenheit des Maklers durch.

2.3.7. Informieren Sie den Makler unverzüglich mindestens 24 Stunden im Voraus über Zeitpunkt und Ort der Verhandlungen über Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie.

2.3.8. Nehmen Sie während der Laufzeit dieser Vereinbarung keine Beziehungen mit Dritten bezüglich des Vertragsgegenstandes auf.

2.3.9. Überprüfen Sie den gemäß Abschnitt 2.1.17 dieser Vereinbarung vorgelegten Bericht des Agenten und genehmigen Sie ihn oder teilen Sie dem Agenten Ihre Einwände gegen den Bericht innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Erhalt mit. Wenn innerhalb der in diesem Absatz festgelegten Frist seitens des Auftraggebers keine Einwände erhoben werden, gilt der Bericht des Auftragnehmers als angenommen.

2.3.10. Zahlen Sie die Vergütung des Agenten in der in dieser Vereinbarung festgelegten Weise und zu den Bedingungen.

2.3.11. Erstatten Sie dem Agenten die im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung entstandenen Kosten in der Höhe und zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen.

2.3.12. Verweisen Sie alle potenziellen Käufer und deren Vertreter, die ihn direkt kontaktiert haben, an den Makler.

2.4. Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Gegenstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht verpfändet, nicht auf Dauer vermietet (für die Dauer von mehr als einem Jahr) oder Dritten zur unentgeltlichen Nutzung überlassen wird , aus keinem Grund eine Zwangsvollstreckung vorliegt und für das Objekt keine Ansprüche Dritter und autorisierter Regierungsstellen geltend gemacht wurden.

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Agenturvertrag für den Verkauf von Immobilien liegt zwischen dem Agenten und dem Auftraggeber. Der Kern der Vereinbarung besteht darin, dass der Auftragnehmer einen bestimmten Auftrag des Auftraggebers auf dessen Kosten und gegen eine bestimmte Vergütung ausführt, deren Höhe im Dokument angegeben ist.

Mit der Vereinbarung können Sie die Haftung gegenüber Dritten auf eine der Parteien übertragen – direkt auf den Vertreter oder auf den Auftraggeber (Artikel 1005 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Es genügt zu bestimmen, in wessen Auftrag der Auftragnehmer handelt (im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers).

Gegenstand eines Agenturvertrages für die Suche, den Verkauf oder den Kauf von Immobilien

Maklervertrag für Immobilienmakler- Dies ist ein Standardformular, bei dem es wichtig ist, das Thema klar zu definieren (eine wesentliche Voraussetzung).

Es ist zu beachten, dass der Makler juristische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Suche nach Kunden für den Kauf oder Verkauf von Immobilien erbringt.

Selbstverständlich werden im Rahmen der Auftragsausführung auch konkrete Tätigkeiten des Auftragnehmers (z. B. das Veröffentlichen von Anzeigen) vorgenommen, ohne die eine Auftragserfüllung nicht möglich ist. Sie müssen im Vertrag nicht spezifiziert werden.

In welcher Form sollte ich einen Maklervertrag für die Suche, den Kauf und Verkauf von Immobilien abschließen?

Agenturvertrag für Immobiliensuche kann nicht schriftlich abgeschlossen werden, da vorausgesetzt wird, dass die Kosten der Wohnung oder des Hauses 10 Mindestlöhne übersteigen.

Der Gesetzgeber stellt an Handelsvertreterverträge allgemeine Anforderungen; es ist wichtig, diese in einfacher Schriftform abzufassen. Kein Ausweis erforderlich.

Parteien eines Maklervertrags für den Kauf und Verkauf von Immobilien

An einem Agenturvertrag sind zwei Personen beteiligt: ​​der Auftraggeber und der Agent. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Selbstverständlich haben auch Einzelunternehmer das Recht, solche Geschäfte abzuschließen.

Unter welchen Bedingungen kann ein Maklervertrag für die Suche, den Verkauf oder den Kauf von Immobilien abgeschlossen werden?

Maklervertrag für den Kauf von Immobilien (Muster) muss nicht nur eine Definition des Gegenstands der Transaktion enthalten. Die zweitwichtigste wesentliche Voraussetzung sind die Eigenschaften des Vertragsgegenstandes.

Die Parteien müssen die Immobilie detailliert beschreiben. Es werden „Standardinformationen“ angegeben, nämlich die Adresse des Hauses, die Anzahl der Stockwerke, die Fläche der Wohnung, der Zustand usw.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe zusätzlicher Bedingungen, die optional, aber dringend empfohlen sind:

1. Die Höhe der Vergütung des Maklers und der Zeitpunkt ihrer Zahlung. Beim Verkauf von Immobilien kann die Vergütung entweder ein fester Betrag oder ein Prozentsatz der Transaktion sein. Wenn die Zahlungsbedingungen und der Betrag nicht festgelegt sind, gelten die allgemeinen Regeln. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach Art. 424 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation (als Durchschnittswert für ähnliche Dienstleistungen), Zahlungsfrist - 7 Tage nach Ausführung der Bestellung;

2. Möglichkeit des Abschlusses von Unteragenturverträgen. Bei Verträgen über den Kauf/Verkauf von Immobilien ist dies ein äußerst wichtiger Punkt.

Der Auftragnehmer kann einen Unteragenturvertrag verlangen, um Personen zu gewinnen, die an der Bewertung der Immobilie oder der Abwicklung der Transaktion (Dokumente, Registrierung usw.) beteiligt sind. Erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung nicht schriftlich (im Handelsvertretervertrag selbst), so hat der Makler keinen Anspruch auf Einschaltung Dritter.

Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Agenturvertrag

Die Parteien, die eine Vereinbarung schließen, übernehmen bestimmte Verantwortlichkeiten. Der Auftraggeber hat die damit verbundenen Kosten unverzüglich zu ersetzen und eine Vergütung zu zahlen.

Der Agent muss Berichte vorlegen (Artikel 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation), die Verantwortung für die Handlungen des Unteragenten tragen, wenn die Unteragentur zulässig ist (Artikel 1009 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation), und die Verantwortung gegenüber Dritten tragen wenn er im eigenen Namen handelt.

Beendigung des Agenturvertrages

Agenturvertrag für die Suche, den Verkauf oder den Kauf von Wohnraum (Immobilien) kann aus mehreren Gründen gekündigt werden, darunter:

1. Weigerung einer der Parteien, die Vereinbarung zu erfüllen (bei unbefristeten Verträgen);

2. Insolvenz eines Einzelunternehmers, der als Vermittler handelt;

3. Der Tod des Agenten oder seine Anerkennung als inkompetent.

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Muss eine Person ihre Interessen bei verschiedenen Geschäftsvorfällen vertreten, ist dazu aber aufgrund verschiedener Umstände nicht in der Lage oder fühlt sich in dieser Angelegenheit nicht ausreichend kompetent, erlaubt das Gesetz den Einsatz von Bevollmächtigten. Ein Bevollmächtigter ist notwendig, um die Interessen eines Bürgers in einem bestimmten Rechtsverfahren zu vertreten.

Das Konzept eines Immobilienvermittlungsvertrags

Es gibt keine Ausnahme, wenn es darum geht, die Dienste eines Maklers in Anspruch zu nehmen. Ein Agenturvertrag ist ein lokales Dokument, dessen Hauptzweck darin besteht, Vereinbarungen über Maßnahmen im Interesse eines Bürgers zu konsolidieren.

Geben wir ein Beispiel. Eine Person besitzt Immobilien (zum Beispiel ein Landhaus) in einer anderen Stadt und. Aus beruflichen oder anderen Gründen ist der Eigentümer des Hauses nicht in der Lage, in eine andere Stadt zu gehen und das Haus zu zeigen, zu verkaufen und mit Immobilienmaklern zu verhandeln. In solchen Fällen werden Makler benötigt, die einen Vertrag mit dem Eigentümer der Immobilie abschließen und Dienstleistungen für den Verkauf des Gebäudes erbringen. Ein Handelsvertretervertrag kann sowohl mit einer natürlichen als auch mit einer juristischen Person – einem Unternehmen – abgeschlossen werden.

Damit der Vertrag nicht nur rechtsgültig, sondern auch produktiv ist, ist es notwendig, alle konkreten Aufgaben, die delegiert werden – Suche nach potenziellen und tatsächlichen Käufern, Verhandlungen mit ihnen – im Detail zu besprechen (in den Zeilen des Dokuments festzuhalten). , Preise festlegen, Angebote abgeben, Kaufverträge ausarbeiten usw. d.

Damit ein Agent vertrauenswürdig ist (die Rechtmäßigkeit des Vertrags hängt von der Rechtmäßigkeit der Befugnisse dieser Person ab), muss er über Vertrauen verfügen.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern: Ein Immobilienmakler und ein Immobilienmakler (der möglicherweise nicht nur eine Lizenz, sondern erfahrungsgemäß auch eine weiterführende Ausbildung besitzt) sind völlig unterschiedliche Menschen.

  • Die Person, die den Makler beauftragt, d. h. Am häufigsten wird der Eigentümer einer Immobilie (seltener ein Unternehmen oder eine juristische Person) genannt Rektor. Er ist zugleich Kunde und Manager.
  • Laut Vertrag heißt es Mietvergütung. Dieser Betrag wird von Anfang an, lange vor Vertragsabschluss, besprochen. Es ist wichtig zu bedenken: In der Miete sind die Betriebskosten des Maklers nicht enthalten. Darüber hinausgehende Beträge (Transportkosten, Bürokosten etc.) können ebenfalls vorab vereinbart werden.

Sehr oft wird der Eigentümer der Immobilie bei der Kontaktaufnahme mit einem Immobilienmakler darüber informiert, dass ein Untermaklervertrag erstellt wird. Oft sind Bürger verwirrt und verlegen, wenn sie solche Begriffe hören, aber das bedeutet, dass der Auftraggeber mit einer Mediation konfrontiert ist.

Ein Unteragenturvertrag bedeutet, dass der Agent, dem Sie die Aufgabe anvertrauen, die Leistungen nicht persönlich erbringt, sondern den Auftrag weiter ordnet. Diese. Technisch gesehen ist er Ihr Agent, aber technisch gesehen ist er ein Dritter. Dies geschieht am häufigsten, wenn große Firmen und Organisationen ihren Agenten komplexe Aufgaben anvertrauen und der Agent, der versucht, diese zu bewältigen, kleine und unkonstruktive Aufgaben an Unteragenturen weiterleitet.

Es sollte daran erinnert werden: Die Verantwortung für die Erfüllung aller Aufgaben und aller Klauseln des Immobilienvermittlungsvertrags liegt beim direkten Makler und nicht beim Untermakler usw.

Regulatorische Regulierung

Ein Immobilienmaklervertrag ist eine Art Maklervertrag, der in Artikel 1005 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehen ist. Der Kern dieser Vereinbarung besteht aus gesetzgeberischer und regulatorischer Sicht in der Möglichkeit, einer Partei (Agent) Rechte zum Verkauf und Kauf von Immobilien zu gewähren.

Das Grundlegendste aus zivilrechtlicher Sicht ist die genaue Vereinbarung des Preises, zu dem der Makler die Immobilie verkaufen muss. Auch wenn sich der Eigentümer der Immobilie in Preisfragen für inkompetent hält, können Sie den Makler nicht damit beauftragen, den Preis selbst festzulegen. Aus diesem Grund gibt es professionelle Immobilienbewertungen.

Arten von AD für Immobilien

Es gibt verschiedene Arten von Verträgen und verschiedene Arten von Klassifizierungen dieser Typen. Einerseits können sich Verträge in der Art der Operationen voneinander unterscheiden:

  • Vertrag über den Verkauf von Immobilien;
  • Immobilienmietvertrag;
  • Vertrag über den Kauf eines Gegenstandes;
  • eine Vereinbarung zur Koordinierung von Fragen der Immobilienverwaltung;
  • Immobilienauswahlvereinbarung.

Es gibt auch andere Arten von Zivilverträgen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen sind:

  • im Namen des Auftraggebers;
  • alleine.

Diese Klassifizierung von Verträgen ist sehr zutreffend, da sie grundlegende Unterschiede identifiziert. Ein Vertrag „im Namen des Auftraggebers“ bedeutet, dass der Agent ausschließlich im Namen des Kunden handelt. Obwohl ein solches System am rationalsten zu sein scheint, ist die Vereinbarung vom Typ „an sich“ rentabler.

Beispiel: Ein Unternehmen oder eine Einzelperson beauftragt einen Makler mit dem Bau eines Geschäfts. Um dies zu erreichen (Abschluss einer Vereinbarung „auf eigene Faust“), muss der Agent unabhängig (in seinem eigenen Namen und nicht im Namen des Auftraggebers) eine Vereinbarung über oder abschließen. Dies kann sich als rentabler erweisen, da nur eine Aufgabe gestellt wird und die Vertragsart selbst nicht erfordert, dass der Kunde mehrere Probleme selbstständig lösen muss.

Es ist zu beachten, dass in diesem Fall alle Mittel, die der Makler für die Ausführung von Zwischenaufgaben zahlt (Miete eines Grundstücks usw.), nicht Teil der Vergütung des Maklers sind.

Blutdruckbericht

Agenturvertrag für den Verkauf von Immobilien (Muster)

Das AD-Formular für den Immobilienkauf steht zum Download bereit.

Agenturvertrag für den Kauf von Immobilien

für den Verkauf einer Immobilie (Einräumung des ausschließlichen Rechts des Maklers, nach Käufern zu suchen und mit der Erbringung von Beratungs- und Marketingdienstleistungen durch den Makler) an eine Person, die auf der Grundlage handelt, im Folgenden „ Rektor„, einerseits und bei der auf der Grundlage handelnden Person, im Folgenden „ Agent„Andererseits haben, im Folgenden „Parteien“ genannt, diese Vereinbarung geschlossen, im Folgenden „ Vereinbarung", zu folgenden Themen:

1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Der Auftraggeber beauftragt und der Makler verpflichtet sich, gegen eine Gebühr im Namen und auf Kosten des Auftraggebers eine Reihe rechtlicher und tatsächlicher Maßnahmen durchzuführen, die auf den Verkauf des Eigentums des Auftraggebers abzielen, das sich an der Adresse befindet: (im Folgenden als „Eigentum“ bezeichnet). Die Immobilie steht zum Verkauf mit allen untrennbaren Verbesserungen und Ausstattungen (Sanitär-, Heizungs- und sonstige Ausstattung, Kommunikation). Die Eigenschaften des Objekts werden von den Parteien in der Anlage Nr. 1 zu dieser Vereinbarung angegeben. Das Eigentum an dem Objekt wird bestätigt.

1.2. Im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt der Auftraggeber dem Makler das ausschließliche Recht, einen Käufer (Käufer) zu suchen und die angegebene Immobilie zu verkaufen.

1.3. Die Immobilie kann zu einem Preis von mindestens Rubel verkauft werden. Eine Reduzierung des Objektpreises gegenüber dem in diesem Absatz genannten Preis ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.

1.4. Der Auftragnehmer garantiert, dass keine vertraglichen oder sonstigen Beziehungen zu Personen bestehen, die Einfluss auf die Durchführung dieser Vereinbarung haben könnten. Der Agent gewährleistet seine Unabhängigkeit und Objektivität bei der Ausführung dieser Vereinbarung.

1.5. Die Rechte und Pflichten aus der vom Agenten gemäß dieser Vereinbarung getätigten Transaktion gehen direkt vom Auftraggeber aus.

2. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

2.1. Der Makler verpflichtet sich:

2.1.1. Führen Sie eine rechtliche Prüfung der Dokumente durch, die das Eigentum des Auftraggebers am Objekt bescheinigen.

2.1.2. Entwickeln Sie gemeinsam mit dem Auftraggeber die Bedingungen des Kauf- und Verkaufsvertrags für die Immobilie, die Form und das Verfahren der Zahlungen sowie ein Paket mit Werbematerialien für den Verkauf der Immobilie.

2.1.3. Führen Sie Marktforschung durch, um den Kreis potenzieller Käufer zu ermitteln. Die Ergebnisse der Studie werden dem Auftraggeber in Form eines Berichts vorgelegt.

2.1.4. Suchen Sie nach einer Person, die am Kauf der Immobilie des Auftraggebers interessiert ist.

2.1.5. Führen Sie Vorverhandlungen mit potenziellen Käufern.

2.1.6. Organisieren Sie Treffen zwischen potenziellen Käufern und dem Auftraggeber.

2.1.7. Bereiten Sie gemeinsam mit dem Auftraggeber die notwendigen Unterlagen für den Abschluss eines Kauf- und Verkaufsvertrags für die Immobilie vor.

2.1.8. Seien Sie bei Verhandlungen und Treffen mit allen potenziellen Käufern anwesend.

2.1.9. Dem Auftraggeber auf Verlangen alle Informationen über den Stand der Ausführung dieses Vertrages mitzuteilen und gegebenenfalls die entsprechenden Unterlagen (Dokumentenkopien) zur Verfügung zu stellen.

2.1.10. Stellen Sie potenziellen Käufern schriftliche Informationen über die Immobilie nur dann zur Verfügung, wenn diese Informationen vom Auftraggeber bereitgestellt oder von offiziellen Quellen bezogen werden.

2.1.11. Bezahlen Sie auf eigene Kosten die Dienste von Spezialisten und Organisationen, die der Agent mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung beauftragt.

2.1.12. Vertretung der Interessen des Auftraggebers gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages, auch in autorisierten Gremien, auf der Grundlage einer vom Auftraggeber erteilten Vollmacht.

2.1.13. Beraten Sie den Auftraggeber in Fragen der gesetzlichen Regelung des Eigentums an Immobilien sowie in Bezug auf Investitionstätigkeiten.

2.1.14. Informieren Sie den Auftraggeber über aktuelle Preise für ähnliche Immobilienobjekte, die sich auf dem Territorium befinden, basierend auf Daten über abgeschlossene Kauf- und Verkaufstransaktionen dieser Objekte.

2.1.15. Zu den mit dem Auftraggeber vereinbarten Bedingungen und auf Kosten des Auftraggebers werden Bauherren, Gutachter und andere Spezialisten für die Erstellung der erforderlichen Dokumentation für das Objekt sowie für die Erstellung von Werbematerialien und die Umsetzung des Objekts herangezogen.

2.1.16. Führen Sie die Anweisungen des Auftraggebers im Rahmen dieser Vereinbarung zu den für ihn günstigsten Bedingungen aus.

2.1.17. Stellen Sie dem Auftraggeber innerhalb von Tagen nach dem Datum der Ausführung der Bestellung im Rahmen dieser Vereinbarung (Ziffer 2.10 dieser Vereinbarung) einen Bericht über die Ausführung der Bestellung zur Verfügung. Dem Bericht sind Unterlagen beizufügen, die die dem Makler gemäß Ziffer 3.5 dieser Vereinbarung entstandenen Kosten belegen.

2.2. Der Agent hat das Recht:

2.2.1. Fordern und erhalten Sie vom Auftraggeber alle notwendigen Unterlagen, einschließlich Pläne, Entwürfe, Berechnungen, Gutachten zum Objekt.

2.2.2. Fordern Sie vom Auftraggeber sämtliche Eigentumsdokumente für das Objekt an und erhalten Sie diese.

2.2.3. Erstellen Sie Kopien aller Dokumente zur Verwendung bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung.

2.2.4. Nutzen Sie die Dienste von natürlichen und juristischen Personen, um die Verpflichtungen aus dem Vertrag rechtzeitig und qualitativ hochwertig zu erfüllen.

2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich:

2.3.1. Stellen Sie dem Makler alle Informationen und Dokumente zur Verfügung, die er benötigt, um Käufer zu finden und einen Kauf- und Verkaufsvertrag für die Immobilie abzuschließen.

2.3.2. Stellen Sie dem Makler Dokumente zur Verfügung, die die Rechte des Auftraggebers an dem Objekt bestätigen.

2.3.3. Entwickeln Sie gemeinsam mit dem Makler die Bedingungen des Kauf- und Verkaufsvertrags für die Immobilie, die Form und das Verfahren für Zahlungen sowie ein Paket mit Werbematerialien für den Verkauf der Immobilie.

2.3.4. Erteilen Sie dem Agenten die erforderliche Vollmacht zur Ausführung dieser Vereinbarung, indem Sie dies mit der entsprechenden Vollmacht formalisieren.

2.3.5. Erhalten Sie Verhandlungsprotokolle, Briefe, Arbeitsbescheinigungen und andere Materialien vom Makler.

2.3.6. Führen Sie Verhandlungen mit potenziellen Käufern oder deren Vertretern nur in Anwesenheit des Maklers durch.

2.3.7. Informieren Sie den Makler unverzüglich über Zeitpunkt und Ort der Verhandlungen über Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie.

2.3.8. Nehmen Sie während der Laufzeit dieser Vereinbarung keine Beziehungen mit Dritten bezüglich des Vertragsgegenstandes auf.

2.3.9. Überprüfen Sie den gemäß Abschnitt 2.1.17 dieser Vereinbarung vorgelegten Bericht des Agenten und genehmigen Sie ihn oder teilen Sie dem Agenten innerhalb von Tagen nach Erhalt Ihre Einwände gegen den Bericht mit. Wenn innerhalb der in diesem Absatz festgelegten Frist seitens des Auftraggebers keine Einwände erhoben werden, gilt der Bericht des Auftragnehmers als angenommen.

2.3.10. Zahlen Sie die Vergütung des Agenten in der in dieser Vereinbarung festgelegten Weise und zu den Bedingungen.

2.3.11. Erstatten Sie dem Agenten die im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung entstandenen Kosten in der Höhe und zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen.

2.3.12. Verweisen Sie alle potenziellen Käufer und deren Vertreter, die ihn direkt kontaktiert haben, an den Makler.

2.4. Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Gegenstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht verpfändet, nicht auf Dauer vermietet (für die Dauer von mehr als einem Jahr) oder Dritten zur unentgeltlichen Nutzung überlassen wird , aus keinem Grund eine Zwangsvollstreckung vorliegt und für das Objekt keine Ansprüche Dritter und autorisierter Regierungsstellen geltend gemacht wurden.

2.5. Der Auftraggeber garantiert, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Verträge oder sonstigen Vereinbarungen über die Veräußerung, Schenkung oder Veräußerung des Objekts aus anderen Gründen, über die Überlassung des Objekts zur Miete oder zur unentgeltlichen Nutzung bestehen.

2.6. Im Falle einer Zwangsvollstreckung des Grundstücks ist der Auftraggeber verpflichtet, den Makler hierüber unverzüglich zu benachrichtigen.

2.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Gegenstand während der Laufzeit dieses Vertrages nicht zu verpfänden, nicht zu vermieten, nicht zur unentgeltlichen Nutzung zu überlassen, nicht zu verkaufen, nicht zu verschenken oder zu veräußern auf andere Weise, ohne den Agenten zu benachrichtigen.

2.8. Der Auftraggeber hat das Recht:

2.8.1. Fordern Sie vom Agenten die Bereitstellung von Informationen und Berichten über den Fortschritt der Vertragserfüllung sowie Kopien von Dokumenten, die die vom Agenten durchgeführte Arbeit bestätigen.

2.8.2. Fordern Sie vom Makler Informationen über potenzielle Käufer und Informationen über die durchgeführten Verhandlungen an, dokumentiert in den entsprechenden Protokollen.

2.8.3. Seien Sie bei allen Verhandlungen mit potenziellen Käufern über die Vorbereitung eines Kaufvertrags anwesend.

2.9. Die Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber gelten in folgenden Fällen als erfüllt:

  • wenn der Auftraggeber mit einem vom Makler vertretenen Käufer (Bürger oder juristische Person) einen Kauf- und Verkaufsvertrag für die Immobilie unterzeichnet hat;
  • wenn der Auftraggeber einen Kauf- und Verkaufsvertrag für das Objekt mit einer Person oder Organisation unterzeichnet hat, die die Teilnehmer (Gründer) und Anteilseigner der Organisation sind, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber als möglichen Käufer vorgestellt hat;
  • wenn der Auftraggeber einen Kauf- und Verkaufsvertrag für das Objekt mit einer Organisation, Gründer (Teilnehmer), abgeschlossen hat, deren Gesellschafter mindestens einer der Manager der Organisation ist, die der Makler als möglichen Käufer darstellt;
  • wenn der Auftraggeber einen Kauf- und Verkaufsvertrag mit einer Organisation unterzeichnet hat, bei der mindestens einer der Gründer (Teilnehmer), Gesellschafter oder einer der Geschäftsführer mindestens einer der Gründer (Teilnehmer), Gesellschafter oder einer der Geschäftsführer der ist Organisation, die der Makler dem Auftraggeber als möglichen Käufer vorstellt.
Die Verpflichtungen des Maklers gelten als erfüllt, wenn der Kaufvertrag mit den in diesem Absatz genannten Personen während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung sowie während der Zeit nach Ablauf dieser Vereinbarung unterzeichnet wird.

2.10. Als Datum der Ausführung der Bestellung gemäß diesem Vertrag gilt das Datum der Unterzeichnung des Kauf- und Verkaufsvertrags für das Objekt zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten.

3. VERGÜTUNG DES VERTRETERS. ERSTATTUNG DER AUSGABEN DES VERTRETERS

3.1. Die Vermittlungsgebühr beträgt % des Kaufpreises der Immobilie.

3.2. Das in Abschnitt 3.1 dieser Vereinbarung festgelegte Vermittlungshonorar wird vom Auftraggeber innerhalb von Tagen ab dem Datum der Genehmigung des Berichts des Vertreters durch den Auftraggeber gezahlt.

3.3. Die Zahlung der Agenturgebühren erfolgt durch Überweisung des Geldbetrags durch den Auftraggeber auf das Bankkonto des Agenten.

3.4. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem das Geld auf dem Bankkonto des Vermittlers eingeht.

3.5. Der Auftraggeber erstattet die dem Auftragnehmer entstandenen Auslagen:

  • in Höhe von Rubel;
  • in Höhe von Rubel;

3.6. Die Erstattung der Auslagen erfolgt durch den Auftraggeber innerhalb des in dieser Vereinbarung für die Zahlung der Vergütung festgelegten Zeitrahmens und in der Art und Weise.

4. DAUER DER VEREINBARUNG. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN

4.1. Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft.

4.2. Die Vereinbarung endet in den durch die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen.

4.3. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung haften die Parteien gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

5. SONSTIGE BEDINGUNGEN

5.1. Alle Meinungsverschiedenheiten, die während der Ausführung dieser Vereinbarung entstehen, werden, wenn möglich, durch Verhandlungen gelöst.

5.2. Wenn sich die Parteien in kontroversen Fragen nicht einigen können, werden die Streitigkeiten in der in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise an das Gericht weitergeleitet.

5.3. In allen anderen Punkten, die in dieser Vereinbarung nicht vorgesehen sind, orientieren sich die Vertragsparteien an der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

5.4. Diese Vereinbarung wird in zwei Exemplaren geschlossen, eines für jede der Vertragsparteien.

6. RECHTLICHE ADRESSEN UND BANKDATEN DER PARTEIEN

Rektor

Agent Legal Adresse: Postanschrift: INN: KPP: Bank: Bargeld/Konto: Korrespondent/Konto: BIC:

7. UNTERSCHRIFTEN DER PARTEIEN

Rektor _________________

Agent_________________

Bitte beachten Sie, dass der Agenturvertrag von Rechtsanwälten erstellt und geprüft wurde und vorbildlich ist; er kann unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen der Transaktion geändert werden. Die Site-Administration ist nicht verantwortlich für die Gültigkeit dieser Vereinbarung sowie für deren Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

Beispiel eines Maklervertrags für den Verkauf von Immobilien 2018, kostenloser Download eines Standardformulars

Agenturvertrag

Immobilienverkäufe Nr.___

Name der Partei, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, einerseits als Einzelperson handelnd und andererseits

Name der Partei, im Folgenden „Vermittler“ genannt, die als Einzelperson handelt, andererseits

gemeinsam als „Parteien“ und einzeln als „Partei“ bezeichnet,

1. Der Vertragsgegenstand

1.1. Im Rahmen der „Vereinbarung“ verpflichtet sich der „Agent“ gegen eine Gebühr, im Namen des „Auftraggebers“ rechtliche und andere Maßnahmen im Namen und auf Kosten des „Auftraggebers“ durchzuführen, die auf den Verkauf von Immobilien abzielen Nachlass, der Eigentum des „Auftraggebers“ ist. Bei einer im Rahmen der „Vereinbarung“ vom „Agenten“ mit einem Dritten abgeschlossenen Transaktion ergeben sich die Rechte und Pflichten direkt aus dem „Auftraggeber“.

1.2. Die einzelnen Merkmale der Immobilie (im Folgenden „Immobilie“ genannt), die Gegenstand der Vermittlung ist, sind in der „Beschreibung der Immobilie“ (Anhang Nr. Anhang – Beschreibung der Immobilie zum „Vertrag“) angegeben “), die integraler Bestandteil der „Vereinbarung“ ist.

1.3. Der „Agent“ verpflichtet sich, „Aktionen“ zu den folgenden wesentlichen Bedingungen (im Folgenden „Bedingungen“ genannt) durchzuführen: Wesentliche Bedingungen

1.3.1. Während der Vertragslaufzeit führt der „Agent“ Verhandlungen mit den „Kunden“ über den Abschluss von Verträgen mit dem „Auftraggeber“ und stellt dem „Auftraggeber“ dabei Kontaktinformationen über die bereitwilligen „Kunden“ zur Verfügung eine Vereinbarung zu den vom „Auftraggeber“ vorgeschlagenen Bedingungen abzuschließen.

1.3.2. Im Rahmen der Verhandlungen muss der „Agent“:

— Verhandlungen nur mit solchen „Kunden“ führen, die nicht sowohl vertragliche als auch vorvertragliche Beziehungen mit dem „Auftraggeber“ haben;

— „Kunden“ Informationen über die „Partei (pp.)“ bereitzustellen, die sie schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter des „Auftraggebers“ erhalten haben;

— Erhalten Sie vom „Auftraggeber“ eine eindeutige Antwort über seine Absicht, mit dem „Auftraggeber“ Verhandlungen über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit ihm aufzunehmen.

1.3.3. Die Verhandlungsverpflichtungen des „Agenten“ gelten als gemäß der „Vereinbarung“ erfüllt und sind nur in Bezug auf diejenigen „Kunden“ zahlbar, deren Kontaktinformationen vom „Agenten“ gemäß den Anforderungen von Abschnitt 1.3.2 der Vereinbarung bereitgestellt wurden „Vereinbarung“ und vorausgesetzt, dass der Auftraggeber die Zahlung von diesem „Kunden“ gemäß der mit ihm geschlossenen Vereinbarung erhalten hat.

2. Vertragsdauer

2.1. Der „Vertrag“ tritt am Datum oder Ereignis in Kraft und ist bis zum Datum oder Ereignis gültig.

3. Rechte und Pflichten der Parteien

3.1. Der „Auftraggeber“ verpflichtet sich:

3.1.1. Nehmen Sie vom „Agenten“ unverzüglich alle von ihm gemäß der „Vereinbarung“ erbrachten Leistungen an.

3.1.2. Übertragen Sie das „Eigentum“ an den „Agenten“ in ordnungsgemäßem Zustand, der den Bedingungen der „Vereinbarung“ entspricht, ohne versteckte oder offensichtliche Schäden oder Mängel.

3.1.3. Erstatten Sie dem „Agenten“ die ihm entstandenen Kosten gemäß der Art und Weise und gemäß den Bedingungen der „Vereinbarung“.

3.1.4. Zahlen Sie die Vergütung des „Agenten“ in der Art und Weise und gemäß den Bedingungen der „Vereinbarung“.

3.1.5. Vor Ablauf der Frist für die Erteilung der Vollmacht. Erteilen Sie dem „Agenten“ eine gemäß den gesetzlichen Anforderungen erstellte Vollmacht, in der die Befugnis des „Agenten“ gegenüber Dritten zur Durchführung von Handlungen im Rahmen der „Vereinbarung“ bestätigt wird.

3.1.6. Innerhalb der Überweisungsfrist. dem „Agenten“ Informationen und Materialien zur Verfügung stellen, die für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlich sind, einschließlich Originale (Kopien) von Eigentumstiteln und anderen Dokumenten.

3.2. Der „Agent“ übernimmt:

3.2.1. Den angenommenen Auftrag zu den für den „Auftraggeber“ günstigsten Bedingungen, nach Treu und Glauben und angemessen, gemäß den Anweisungen des „Auftraggebers“ und in Ermangelung solcher Anweisungen in der „Vereinbarung“ gemäß den Geschäftsbedingungen auszuführen Zölle oder andere üblicherweise auferlegte Anforderungen.

3.2.2. Übertragen Sie unverzüglich alles, was der „Agent“ für Transaktionen erhalten hat, die im Zusammenhang mit der Ausführung der „Vereinbarung“ abgeschlossen wurden, an den „Auftraggeber“.

3.2.3. Melden Sie dem „Auftraggeber“ auf dessen Verlangen alle Informationen über den Fortschritt der Auftragsausführung.

3.2.4. Versichern Sie auf Kosten des „Auftraggebers“ die „Immobilien“ des „Auftraggebers“, die sich beim „Vermittler“ befinden.

3.2.5. Führen Sie die erforderlichen Aufzeichnungen über alle im Interesse des „Auftraggebers“ durchgeführten Handelsgeschäfte und stellen Sie dem „Auftraggeber“ Originale (Kopien) der im Interesse des Auftraggebers geschlossenen Verträge zur Verfügung, die für ihn Rechte und Pflichten begründen.

3.2.6. Beratung in rechtlichen und kommerziellen Fragen im Zusammenhang mit der Ausführung von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen im Interesse des „Auftraggebers“, Erstellung von Vertragsentwürfen und anderen Rechtsdokumenten, Zusammenstellung des für den Vertragsabschluss erforderlichen Dokumentenpakets (Zertifikate, Genehmigungen, usw.).

3.2.8. Suchen Sie sorgfältig und gewissenhaft nach Käufern und schließen Sie mit ihnen Verträge zum Verkauf der „Immobilien“ des „Auftraggebers“ ab.

3.2.9. Organisieren Sie bei Bedarf Besprechungen und Geschäftsverhandlungen.

3.2.10. Vereinbaren Sie vorab mit dem Auftraggeber die Bedingungen der mit potenziellen Partnern geschlossenen Verträge.

3.2.11. Führen Sie die gesetzeskonforme Registrierung von Kauf- und Verkaufsverträgen für „Immobilien“ (Eigentumsübertragung) bei der Registrierungsbehörde durch.

3.3. „Agent“ hat das Recht:

3.3.1. In der in Art. vorgesehenen Weise. 359 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, die in seinem Besitz befindlichen Sachen, die an den „Auftraggeber“ übertragen werden sollen, zur Sicherung seiner Ansprüche aus der „Vereinbarung“ einzubehalten.

3.3.2. In der in Art. vorgesehenen Weise. 410 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, die ihm im Rahmen der „Vereinbarung“ zustehenden Beträge von allen Beträgen, die er auf Kosten des „Auftraggebers“ erhält, einzubehalten.

3.3.3. Fordern Sie vom „Auftraggeber“ die Erstattung der Kosten des „Agenten“ im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der „Vereinbarung“ durch den „Agenten“.

3.3.4. Erhalten Sie eine Agenturvergütung in der Art und Weise und gemäß den Bedingungen der „Vereinbarung“.

3.3.5. Um die „Vereinbarung“ auszuführen, schließen Sie einen Unteragenturvertrag mit einer anderen Person ab, wobei Sie für die Handlungen des Unteragenten gegenüber dem „Auftraggeber“ zu den folgenden Bedingungen verantwortlich bleiben: Bedingungen der Unteragenturvereinbarung.

3.4. Der „Auftraggeber“ hat das Recht:

3.4.1. Erhalten Sie vom „Agenten“ alle Informationen über den Fortschritt der Bestellung.

3.4.2. Sie können die Ausführung der „Vereinbarung“ jederzeit verweigern, indem Sie die Bestellung stornieren, vorbehaltlich einer vorherigen Entschädigung des „Agenten“ für Verluste, die durch die Stornierung der Bestellung entstehen.

3.4.3. Schließen Sie während der Gültigkeitsdauer der „Vereinbarung“ ähnliche Agenturverträge mit anderen Agenten ab, die in dem in der „Vereinbarung“ genannten Gebiet tätig sind.

3.4.4. Durchführung von Tätigkeiten auf dem in der „Vereinbarung“ genannten Gebiet, die den Tätigkeiten ähneln, die Gegenstand der „Vereinbarung“ sind, während der Gültigkeitsdauer der „Vereinbarung“.

4. Fristen für die Ausführung von Agenturaufträgen

4.1. Der Auftrag im Rahmen der „Vereinbarung“ wird vom „Agenten“ ab dem Startdatum der Auftragsausführung ausgeführt. bis zum Abschlussdatum der Auftragsausführung.

4.2. Die Übertragung der Ergebnisse der Tätigkeit des „Agenten“ erfolgt gemäß den von den „Parteien“ im „Zeitplan“ (Anhang Nr. des Anhangs – Zeitplanplan zur „Vereinbarung“) festgelegten Etappen, der integraler Bestandteil ist der „Vereinbarung“.

5. Einreichung des Berichts des Agenten

5.1. Innerhalb der Frist für die Übermittlung des Berichts von Werktagen ab dem Datum der Auftragsausführung (Auftragsphase) sendet der „Agent“ dem „Auftraggeber“ einen Bericht (im Folgenden „Agentenbericht“ genannt) in 2 (zwei) Ausfertigungen, in denen er über die Ausführung des Auftrages berichtet und seine berechtigten Aufwendungen für die Ausführung des Auftrages angibt (Stadium des Auftrages), ausgestellt gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

5.2. Der „Auftraggeber“ ist verpflichtet, den „Bericht des Agenten“ innerhalb der Frist für die Prüfung des Berichts (Arbeitstage ab dem Datum des Eingangs) zu prüfen und, sofern keine begründeten Einwände vorliegen, diesen Bericht zu genehmigen, andernfalls innerhalb der angegebenen Frist Senden Sie in diesem Absatz der „Vereinbarung“ schriftlich begründete Einwände an den „Agenten“.

5.3. Wenn der „Auftraggeber“ innerhalb der in Abschnitt 5.2 der „Vereinbarung“ festgelegten Frist keine schriftlichen begründeten Einwände an den „Agenten“ gerichtet hat, gilt der „Bericht des Agenten“ als genehmigt und der Agenturauftrag (Stadium des Auftrags) gilt als ordnungsgemäß ausgeführt.

5.4. Der „Agent“ ist verpflichtet, innerhalb der Frist zur Beseitigung von Kommentaren, Werktage ab dem Datum des Eingangs der Einwände des „Auftraggebers“, die Kommentare des „Auftraggebers“ zu löschen und ihm die erforderlichen schriftlichen Beweise zuzusenden, die der „Auftraggeber“ ist verpflichtet, innerhalb der in Ziffer 5.2 der „Vereinbarung“ festgelegten Frist zu prüfen.

5.5. Gemäß Absatz 2 der Kunst. Gemäß Art. 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation sind dem „Bericht des Vertreters“ keine Belege für die dem „Agenten“ auf Kosten des „Auftraggebers“ entstandenen Kosten beigefügt.

5.6. Die Erstattung der für die Ausführung eines Agenturauftrages notwendigen Auslagen des „Agenten“ erfolgt durch den „Auftraggeber“ in folgender Reihenfolge:

— Bevor der „Agent“ mit der Ausführung eines Agenturauftrags beginnt (Auftragsphase), verpflichtet sich der „Auftraggeber“ per Brief des „Agenten“, ihm den Vorauszahlungsprozentsatz des geschätzten Gesamtbetrags für den „Agenten“ zu überweisen. um die für die Ausführung der Auftragsphase erforderlichen Kosten zu tragen;

- innerhalb der Rückerstattungsfrist (Bankarbeitstag(e)) ab dem Datum der Genehmigung des „Agentenberichts“ durch den „Auftraggeber“ oder ab dem Tag, an dem der „Agentenbericht“ gemäß der „Vereinbarung“ als genehmigt gilt, die Der „Auftraggeber“ erstattet die Kosten des „Agenten“ im Rahmen der im „Agentenbericht“ genannten „Vereinbarung“ vollständig unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlung.

5.7. Gleichzeitig mit der Einreichung des „Agentenberichts“ überweist der „Agent“ alle vom „Agenten“ für im Rahmen der „Vereinbarung“ abgeschlossenen Transaktionen erhaltenen Gelder an den „Auftraggeber“ abzüglich der dem „Agenten“ geschuldeten Beträge (Agenturvergütung usw.). die Höhe der Kosten des „Agenten“) vorbehaltlich einer Erstattung gemäß den Bedingungen der „Vereinbarung“.

5.8. Übergabe aller in Klausel genannten Dokumente 5.1, 5.2, 5.4 der „Vereinbarung“ erfolgt per Post mit Benachrichtigung über die Zustellung an den Empfänger oder per Kurier nach Wahl der „Partei“, die die Dokumente sendet.

5.9. Die Übermittlung aller in Abschnitt 5.1 der „Vereinbarung“ genannten Dokumente, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist die Grundlage für die Nichtzahlung von Agenturgebühren und/oder die Erstattung der Ausgaben des „Agenten“ durch den „Auftraggeber“. die Vereinbarung".

6. Vergütung und Zahlungsverfahren des Maklers

6.1. Zahlungsart im Rahmen der „Vereinbarung“: Überweisung von Bargeld durch den „Auftraggeber“ an den „Agenten“.

6.2. Die Vergütung des „Agenten“ im Rahmen der „Vereinbarung“ beträgt Höhe der Vergütung (Vergütung in Worten) Rubel.

6.3. Die Zahlung des Vermittlungsentgelts für die Ausführung der Etappe des Vermittlungsauftrages erfolgt durch den „Auftraggeber“ in folgender Reihenfolge:

— Vorauszahlung vor dem Vorauszahlungstermin. insgesamt Vorauszahlungsbetrag (Vorauszahlungsbetrag in Worten) Rubel;

- Endabrechnung innerhalb des Abrechnungszeitraums Bankarbeitstage ab dem Datum der Genehmigung des „Agentenberichts“ durch den „Auftraggeber“ oder ab dem Tag, an dem der „Agentenbericht“ gemäß der „Vereinbarung“ als genehmigt gilt, in Höhe von der Abrechnungsbetrag (Abrechnungsbetrag in Worten) reiben.

7. Verantwortung der Parteien

7.1. Die „Parteien“ haften für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der „Vereinbarung“ gemäß der russischen Gesetzgebung.

7.2. Die Vertragsstrafe im Rahmen der „Vereinbarung“ wird nur auf Grundlage eines begründeten schriftlichen Antrags der „Vertragsparteien“ gezahlt.

8. Gründe und Verfahren zur Vertragsbeendigung

8.1. Die „Vereinbarung“ kann im Einvernehmen der „Parteien“ sowie einseitig auf schriftlichen Antrag einer der „Parteien“ aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen gekündigt werden.

8.2. Die Kündigung der „Vereinbarung“ erfolgt einseitig nur auf schriftlichen Antrag der „Parteien“ innerhalb der Prüfungsfrist von Kalendertagen ab dem Datum, an dem die „Partei“ einen solchen Antrag erhält.

8.3. Der „Vertrag“ endet aufgrund des Todes des „Agenten“, seiner Anerkennung als inkompetent, teilweise geschäftsfähig oder vermisst.

9. Beilegung von Streitigkeiten aus dem Vertrag

9.1. Das Klageverfahren zur vorgerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus der „Vereinbarung“ ist für die „Parteien“ obligatorisch.

9.2. Reklamationsschreiben werden von den „Parteien“ per Kurier oder Einschreiben mit der Benachrichtigung über die Zustellung letzterer an den Adressaten am in Abschnitt 13 der „Vereinbarung“ genannten Standort der „Parteien“ versandt.

9.3. Das Versenden von Anspruchsschreiben durch die „Parteien“ auf eine andere als in Abschnitt 9.2 der „Vereinbarung“ angegebene Weise ist nicht gestattet.

9.4. Die Frist für die Prüfung eines Reklamationsschreibens beträgt die Bearbeitungsfrist von Werktagen ab dem Datum des Eingangs des Reklamationsschreibens beim Adressaten.

9.5. Streitigkeiten, die sich aus der „Vereinbarung“ ergeben, werden vor Gericht im Namen des Gerichts entschieden.

10. Höhere Gewalt

10.1. Die „Parteien“ sind von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung von Verpflichtungen aus der „Vereinbarung“ befreit, wenn die Nichterfüllung von Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, nämlich: Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Streik, Krieg, Aktionen von Regierungsbehörden oder anderen Maßnahmen unabhängig von den Umständen der „Parteien“.

10.2. Die „Partei“, die ihren Verpflichtungen aus der „Vereinbarung“ nicht nachkommen kann, muss die andere „Partei“ unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der Mitteilungsfrist für höhere Gewalt Kalendertage nach Eintritt der Umstände höherer Gewalt, schriftlich benachrichtigen und dabei die ausgestellten Belege vorlegen durch die zuständigen Behörden.

10.3. Die „Parteien“ erkennen an, dass die Insolvenz der „Parteien“ kein Umstand höherer Gewalt ist.

11. Sonstige Bedingungen

11.1. Den „Parteien“ liegen keine mündlichen Vereinbarungen zugrunde. Der Inhalt des Textes der „Vereinbarung“ entspricht vollständig der tatsächlichen Willensäußerung der „Parteien“.

11.2. Sämtliche Korrespondenz zum Thema der „Vereinbarung“ vor ihrem Abschluss verliert ab dem Datum des Abschlusses der „Vereinbarung“ ihre Rechtskraft.

11.3. Die „Parteien“ erkennen an, dass für den Fall, dass eine der Bestimmungen der „Vereinbarung“ während ihrer Gültigkeitsdauer aufgrund von Gesetzesänderungen ungültig wird, die übrigen Bestimmungen der „Vereinbarung“ für die „Parteien“ während der Laufzeit bindend sind "Vereinbarung".

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