So melden Sie berechtigte Personen erneut an. Neuregistrierung im Einheitlichen Informationssystem: zum Ablauf und zur Fristverlängerung

16 .01.2019

Gesammelt mögliche Lösungen Probleme für Lieferanten

Ab dem 1. Januar 2019 müssen sich „neue“ Beschaffungsteilnehmer im Einheitlichen Informationssystem registrieren. Allerdings war die Seite noch nicht ganz fertig. Beim Versuch, sich zu registrieren, sehen Organisationen beängstigende Meldungen wie „Nicht unterstütztes Protokoll“, „Die Seite kann nicht angezeigt werden“, „Die Website kann keine sichere Verbindung bereitstellen“ oder sehen überhaupt nichts, leere, stille Seiten. Wir haben mehrere Lösungen zusammengestellt, mit denen die Teilnehmer versuchen, das Problem zu lösen.

Registrieren Sie sich für staatliche Dienste

Der Leiter Ihrer Organisation muss bei den staatlichen Diensten registriert sein. Er registriert Ihr Unternehmen in seinem persönlichen Konto. Erst dann steht Ihnen die Registrierung im EIS zur Verfügung.

Laden Sie CryptoPro 4.0 herunter

  • Für einen ordnungsgemäßen Betrieb empfiehlt EIS die Verwendung zertifizierter Browser mit installiertem CryptoPro EDS-Browser-Plug-in. Auch installieren und konfigurieren Software„CryptoPro CSP“ Version 4.0.
  • Einige Teilnehmer empfehlen die Verwendung des Sputnik-Browsers.

Deaktivieren Sie den Kompatibilitätsmodus im Internet Explorer und leeren Sie den Cache

  • Klicken Sie in der Symbolleiste auf die Schaltfläche „Extras“ und wählen Sie „Optionen für die Kompatibilitätsansicht“.
  • Entfernen Sie das EIS von dort.
  • Cache leeren – Strg + F5.

Deaktivieren Sie Antivirus und fügen Sie die Site zu vertrauenswürdigen Sites hinzu

  • Melden Sie sich über den Internet Explorer am EIS an.
  • Klicken Sie in der Symbolleiste auf die Schaltfläche „Extras“ und wählen Sie „Internetoptionen“. Klicken Sie im sich öffnenden Fenster auf die Registerkarte „Sicherheit“ – „Vertrauenswürdige Sites“.
  • Fügen Sie dort EIS hinzu.
  • Starten Sie Ihren Browser neu.

Außerdem, Es gibt eine Reihe von Problemen, die das System noch nicht gelöst hat. Zum Beispiel ein Telefonnummernkonflikt: Der Manager hat bereits ein Profil bei State Services mit persönliche Nummer, und Ihre elektronische Signatur ist mit einer anderen Telefonnummer verknüpft. Die Idee, sich über das persönliche Konto eines Managers zu registrieren, ist ziemlich absurd, da man dort die Details der Karte sehen kann, mit der er Steuern zahlt, bei welchen Ärzten er Termine vereinbart und andere nicht öffentliche Informationen. Während der Registrierung eines Beschaffungsteilnehmers im Einheitlichen Informationssystem kann Ihnen das System mehrere Direktoren nennen oder eine Eigentumsform ermitteln, mit der Sie nicht verbunden sind.

Hallo liebe Leser Online-Schulen„ABC der Ausschreibungen“! In diesem Artikel wollen wir das Thema im Zusammenhang mit der Registrierung von Beschaffungsteilnehmern (Lieferanten) in einem einzigen Abschnitt betrachten Informationssystem(abgekürzt EIS). Bis vor kurzem waren auf der offiziellen Website zakupki.gov.ru nur Organisationen registriert, die Bestellungen aufgeben (Kunden). Im Dezember 2017 wurde es jedoch verabschiedet das Bundesgesetz Nr. 504-FZ „Über Änderungen des Bundesgesetzes „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse.“ Nach diesem Gesetz müssen sich Beschaffungsteilnehmer ab dem 1. Januar 2019 auch auf der EIS-Website registrieren. Aber lasst uns der Reihe nach über alles reden.

Warum müssen sich Teilnehmer auf der Website des einheitlichen Informationssystems registrieren?

Bis 1. Juli 2018 im Rahmen von 44-FZ in im elektronischen Format Es wurde nur ein einziges Verfahren durchgeführt – eine elektronische Auktion. Elektronische Auktionen fanden auf 6 speziell ausgewählten elektronischen Handelsplattformen (kurz ETP) statt. Und um an diesen Auktionen teilnehmen zu können, musste der Teilnehmer auf elektronischen Plattformen akkreditiert sein. Und da Kunden in der Auswahl der Plattformen für die Durchführung elektronischer Auktionen keinerlei Einschränkungen unterliegen, mussten sich die Lieferanten an allen sechs Standorten akkreditieren, um sich die Gelegenheit zur Teilnahme an der von ihnen benötigten Beschaffung nicht entgehen zu lassen.

Ab dem 1. Juli 2018 haben Kunden das Recht, nicht nur Auktionen, sondern auch Ausschreibungen, Angebotsanfragen und Angebotsanfragen elektronisch durchzuführen. Alle diese Käufe werden auch bei zuvor genehmigten ETPs getätigt, außerdem wurden diesen Standorten drei neue ETPs hinzugefügt.

Ab dem 1. Januar 2019 müssen Kunden jedoch alle Einkäufe ausschließlich elektronisch tätigen. In diesem Zusammenhang wurde auf der EIS-Website ein einheitliches Register der Beschaffungsteilnehmer veröffentlicht, das Informationen zu jedem Lieferanten enthält. Die Führung dieses Registers obliegt der Bundeskasse. Bis 2019 wurden solche Register akkreditierter Beschaffungsteilnehmer von ETP-Betreibern an jedem Standort separat geführt.

Ab dem 1. Januar 2019 ist die Registrierung der Beschaffungsteilnehmer im einheitlichen Informationssystem eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an allen elektronischen Beschaffungen im Rahmen von 44-FZ.

Daher muss sich der Lieferant zunächst im Einheitlichen Informationssystem registrieren, und Betreiber elektronischer Plattformen akkreditieren dann spätestens am Werktag, der auf den Tag folgt, an dem der Lieferant im Einheitlichen Informationssystem registriert ist, einen solchen Teilnehmer auf der elektronischen Plattform. Diese Akkreditierung erfolgt durch Informationsinteraktion zwischen der elektronischen Plattform und dem Einheitlichen Informationssystem.

Durch die Registrierung auf der Website zakupki.gov.ru werden Sie automatisch auf allen elektronischen Plattformen akkreditiert. Für Lieferanten ist dies ein klares Plus, da keine Zeit mit der Akkreditierung an jedem Standort verschwendet werden muss. Der Akkreditierungszeitraum blieb jedoch derselbe – 3 Jahre. Und frühestens 6 Monate vor dem Ende der Registrierung eines Teilnehmers im UIS hat er das Recht, sich für eine neue Amtszeit anzumelden.

Es ist zu beachten, dass der Lieferant, wenn noch 4 Monate bis zum Ende der Registrierung im UIS verbleiben, von der Website eine entsprechende Benachrichtigung über die Notwendigkeit erhält, die Registrierung um einen neuen Zeitraum zu verlängern. Kümmert sich ein Teilnehmer nicht vorab um eine Verlängerung seines Anmeldezeitraums, so hat er 3 Monate vor Ablauf des Anmeldezeitraums keine Möglichkeit mehr, Anträge auf Teilnahme im elektronischen Verfahren einzureichen. Daher ist es sehr wichtig, sich rechtzeitig erneut auf der EIS-Website zu registrieren.

Verfahren und Fristen für die Registrierung eines Beschaffungsteilnehmers auf der EIS-Website + Liste der erforderlichen Dokumente

Gemäß Teil 1 der Kunst. 24.2 44-FZ-Registrierung von Beschaffungsteilnehmern im einheitlichen Informationssystem erfolgt in elektronischer Form auf der Grundlage von Informationen und Dokumenten in der Art und Weise und innerhalb des Zeitrahmens, der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2018 Nr. festgelegt ist . 1752 „Über das Verfahren zur Registrierung von Beschaffungsteilnehmern im einheitlichen Informationssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauarbeiten und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse und zur Führung eines einheitlichen Verzeichnisses der Beschaffungsteilnehmer sowie zur Änderung des Regierungsbeschlusses.“ Russische Föderation vom 8. Juni 2018 N 656.“

Nuancen der Registrierung von Lieferanten im EIS

Nachfolgend haben wir eine Liste wichtiger Nuancen bezüglich der Registrierung von Beschaffungsteilnehmern auf der Website zakupki.gov.ru zusammengestellt:

  1. Die Anmeldung erfolgt elektronisch;
  2. Es gibt keine Anmeldegebühr;
  3. Es werden Angaben zum Teilnehmer und seinen Unterlagen eingetragen Einzelregister Beschaffungsteilnehmer (abgekürzt ERUZ);
  4. Die Registrierung erfolgt für die Dauer von 3 Jahren, dieser Vorgang kann frühestens 6 Monate vor Ende der Registrierung wiederholt werden;
  5. Wenn bis zum Ende der Registrierung auf der EIS-Website weniger als 3 Monate verbleiben, kann der Teilnehmer keine Anträge auf Teilnahme an elektronischen Verfahren stellen;
  6. Bei der Registrierung dürfen vom Teilnehmer keine Informationen und Dokumente verlangt werden, die nicht von der Regierung der Russischen Föderation bereitgestellt werden;
  7. Das EIS erlaubt keine Registrierung von Offshore-Unternehmen;
  8. Bei der Akkreditierung bei einem ETP hat der Seitenbetreiber keinen Anspruch vom Teilnehmer Weitere Informationen und Dokumente;
  9. Ein Beschaffungsteilnehmer, der sich auf der EIS-Website registriert hat, hat das Recht, an allen Beschaffungen teilzunehmen, die auf elektronischen Plattformen im Rahmen von 44-FZ durchgeführt werden;
  10. An den Standorten akkreditierte, aber nicht im Einheitlichen Informationssystem registrierte Beschaffungsteilnehmer können Anträge nur bis zum 31. Dezember 2019 einreichen.
  11. Für die Registrierung im EIS ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.

Übergangsphase

Am Ende des heutigen Artikels schlagen wir vor, darüber nachzudenken, wie die Akkreditierung an Standorten und die Registrierung im Einheitlichen Informationssystem während der Übergangszeit durchgeführt werden. Also…

Vom 1. Juli 2018 bis 1. Januar 2019 bleibt das Verfahren zur Akkreditierung von Beschaffungsteilnehmern auf elektronischen Plattformen zur Teilnahme an elektronischen Verfahren gleich (Artikel 112 Teil 49 von 44-FZ).

Ab dem 1. Januar 2019 erfolgt die Akkreditierung von Beschaffungsteilnehmern auf elektronischen Plattformen nach der Registrierung dieser Teilnehmer im Einheitlichen Informationssystem gemäß Art. 24.2 44-FZ (Teil 48, Artikel 112 44-FZ).

Vom 1. Januar 2019 bis einschließlich 31. Dezember 2019 müssen sich Beschaffungsteilnehmer, die zuvor auf elektronischen Plattformen für die Teilnahme an elektronischen Verfahren akkreditiert wurden, im Einheitlichen Informationssystem registrieren (Artikel 112 Teil 47 von 44-FZ).

Bis einschließlich 31. Dezember 2019 können Anträge auf Teilnahme an elektronischen Verfahren gestellt und an solchen Verfahren teilgenommen werden, auch durch Personen, die vor dem 1. Januar 2019 auf der elektronischen Plattform akkreditiert wurden und deren Informationen und Unterlagen in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden an der elektronischen Auktion teilnehmen, die auf der elektronischen Website eine Akkreditierung erhalten haben. Gleichzeitig müssen sie sich nicht im Einheitlichen Informationssystem registrieren (Teil 50, Artikel 112 von 44-FZ).

Das alte Verfahren zur Akkreditierung von Teilnehmern auf elektronischen Plattformen entfällt zum 1. Januar 2019.

Das ist alles für heute. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie diese unten in den Kommentaren zu diesem Artikel stellen. Wir beantworten sie gerne.

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Vor Durchführung des Vergabeverfahrens muss sich jeder Kunde im Einheitlichen Informationssystem (UIS) registrieren. Wer dies vor dem 15. Juli 2016 getan hat, muss sich erneut registrieren. Diese Anforderung wird durch Absatz 2 des Registrierungsverfahrens festgelegt, das durch die Verordnung des Finanzministeriums Nr. 27n vom 30.12.15 genehmigt wurde.

Bis Ende letzten Jahres galt die Verordnung Nr. 4 vom 25. März 2014, die die Frist für die erneute Registrierung im Einheitlichen Informationssystem bis zum 1. Januar des laufenden Jahres festlegte. Es wurde davon ausgegangen, dass Kunden, die sich bis zu diesem Datum nicht erneut registriert haben, nicht auf ihr persönliches Konto auf der EIS-Website zugreifen können. Doch Ende 2016 wurde die Ummeldung verlängert. Sie sollten dies jedoch nicht verzögern – wenn Sie sich noch nicht erneut registriert haben, empfehlen wir Ihnen, dies so schnell wie möglich zu tun.

Ummeldeverfahren

Zunächst muss der Haupt- oder Zusatzadministrator der Organisation im UIS autorisiert werden. Danach stellt das System Autorisierungsoptionen zur Verfügung. Wenn Sie gemäß Abschnitt V des Verfahrens der Treasury Order Nr. 27n registriert sind, sollten Sie den entsprechenden Artikel aus den vom System vorgeschlagenen Artikeln auswählen. Anschließend erscheint auf dem Bildschirm ein Benachrichtigungsformular, in dem Sie die Option „Neu registrieren“ auswählen müssen. Es öffnet sich ein dem Registrierungsformular ähnliches Formular, das Sie ausfüllen müssen. Wenn Sie Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, sich auf den Brief des Finanzministeriums Nr. 07-04-05/12-529 vom 21.07.16 zu beziehen. Es erklärt den Ablauf der Rückmeldung und beantwortet Fragen.

Erstanmeldung

Alle Kunden, die an öffentlichen Beschaffungen teilnehmen, müssen in das konsolidierte Empfängerregister von Bundeshaushaltsmitteln eingetragen werden. Nachdem die Organisation darin aufgenommen wurde, wird sie vom Finanzministerium im Einheitlichen Informationssystem registriert. Dies geschieht am nächsten Tag, worüber ein Vertreter der Organisation eine entsprechende E-Mail-Benachrichtigung erhält.

Registrierung im ERUZ EIS

Ab 1. Januar 2019 Teilnahme an Ausschreibungen nach 44-FZ, 223-FZ und 615-PP Eine Anmeldung ist erforderlich im ERUZ-Register (Unified Register of Procurement Participants) auf dem EIS-Portal (Unified Information System) im Bereich Beschaffung zakupki.gov.ru.

Wir bieten einen Service für die Registrierung im ERUZ im EIS an:

Durch die Registrierung eines Kunden im System weist ihm das Finanzministerium einen Identifikationscode (oder mehrere) zu und erstellt eine Kontokarte. Im nächsten Schritt muss der Leiter der Organisation ein spezielles Formular ausfüllen und sich als Administrator registrieren. Wenn er Zugang zum System erhält, kann er andere Benutzer registrieren – den Vertragsmanager, Vertragsdienstmitarbeiter. Für jeden von ihnen erfasst das System seinen vollständigen Namen, seine Position und Kontaktinformationen sowie eine Liste der Behörden. Wenn Sie Fragen zum Registrierungsprozess im UIS haben, empfehlen wir Ihnen, sich an uns zu wenden