Auf Anordnung des Bauministeriums wurde die Entwurfsdokumentation geändert. Neue Regeln für die Nutzung von Standardprojekten

MINISTERIUM FÜR BAU, WOHNUNG UND KOMMUNALE DIENSTLEISTUNGEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION

BRIEF


Abteilung für Stadtentwicklung und Architektur des Ministeriums für Bauwesen, Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen Russische Föderation Das Vorbereitungsschreiben wurde überprüft Projektdokumentation vom 1. September 2016 und Folgendes wird berichtet.

Gemäß Artikel 48.2 Teil 5 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (im Folgenden als Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation bezeichnet) handelt es sich bei der geänderten Entwurfsdokumentation um eine Entwurfsdokumentation, in der nach positivem Ergebnis der Prüfung der Entwurfsdokumentation Änderungen vorgenommen wurden Es wurden Maßnahmen getroffen, die die strukturellen und sonstigen Sicherheitsmerkmale eines Großbauprojekts nicht beeinträchtigen.

Gemäß Teil 3.5 von Artikel 49 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation muss bestätigt werden, dass Änderungen an der Entwurfsdokumentation nach Erhalt eines positiven Ergebnisses der Prüfung der Entwurfsdokumentation keinen Einfluss auf die strukturellen und anderen Sicherheitsmerkmale des Kapitalbauprojekts haben ist die Schlussfolgerung der Exekutivbehörde oder Organisation, die die Prüfung der Konstruktionsdokumentation durchgeführt hat, in der Änderungen vorgenommen wurden (im Folgenden als Schlussfolgerung bezeichnet).

Derzeit befindet sich die in Artikel 49 Teil 3.5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation vorgesehene Standardform der Schlussfolgerung zur Änderung der Konstruktionsdokumentation und das Verfahren zur Ausstellung einer Schlussfolgerung in der Entwicklungs- und Genehmigungsphase. In Anbetracht der aktuellen Situation empfiehlt das russische Bauministerium vor der Genehmigung des Standardformulars des Abschlusses, das beigefügte Formular des Abschlusses zu verwenden.

Bis heute ist die Situation, in der die Expertenorganisation, die die Schlussfolgerung abgegeben hat, ihre Autorität verloren hat, nicht gelöst. In der aktuell beschriebenen Situation sendet der Entwickler oder technische Kunde gemäß Artikel 49 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation nach seiner Wahl Konstruktionsunterlagen und Ergebnisse der technischen Untersuchung zur staatlichen oder nichtstaatlichen Prüfung, außer in Fällen, in denen gemäß diesem Artikel in Bezug auf die Entwurfsdokumentation von Großbauprojekten und die Ergebnisse von Ingenieuruntersuchungen, die zur Erstellung dieser Entwurfsdokumentation durchgeführt wurden, eine Durchführung vorgesehen ist Staatliche Prüfung.

Direktor der Abteilung
städtebauliche Aktivitäten
und Architektur
A. V. Beljutschenko

Anwendung. Fazit zur Anerkennung der Designdokumentation als modifizierte Designdokumentation


Anwendung

GENEHMIGT
im Auftrag des Bauministeriums
sowie Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen
Russische Föderation
vom 16. November 2016 N 38231-AB/08

SCHLUSSFOLGERUNG ZUR ANERKENNUNG DER DESIGNDOKUMENTATION ALS MODIFIZIERTE DESIGNDOKUMENTATION

(Schlussfolgerungsnummer)

Kapitalbauprojekt

(Name, Postanschrift (Bauadresse) des Kapitalbauvorhabens)

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Identifikationsinformationen zum Kapitalbauprojekt:

1.2. Identifikationsinformationen über die Ausführenden der Arbeit – die Personen, die die Arbeit ausgeführt haben

Änderung der Konstruktionsdokumentation:

1.3. Informationen zur Bewerberidentifikation:

1.4. Informationen zu Dokumenten, die die Befugnis des Antragstellers bestätigen, im Namen des Antragstellers zu handeln

Name des Kunden, technischer Kunde:

1.5. Informationen zur Zusammensetzung der Abschnitte des vorgestellten modifizierten Designs

Dokumentation:

1.6. Informationen zu Finanzierungsquellen:

1.7. Weitere Informationen, die zur Identifizierung des Kapitalbauvorhabens, der Leistungserbringer bei der Erstellung der Projektdokumentation und des Antragstellers erforderlich sind:

1.8. Angaben (Nummer, Ausstellungsdatum) zum positiven Abschluss der Prüfung der Projektdokumentation:

1.9. Angaben (Nummer, Ausstellungsdatum) des positiven Prüfberichtes

Zuverlässigkeit der Ermittlung der geschätzten Kosten:

II. Beschreibung der geänderten Designdokumentation

2.1. Informationen zu den Gründen für die Änderung der Konstruktionsdokumentation:

2.2. Informationen zu den geschätzten Kosten eines Kapitalbauprojekts, angegeben in der zusammenfassenden Schätzung, erstellt nach Änderung der Entwurfsdokumentation, und zu den geschätzten Kosten, angegeben in der zuvor ausgestellten Schlussfolgerung über die Zuverlässigkeit der Ermittlung der geschätzten Kosten eines Kapitalbauprojekts Änderung der Konstruktionsdokumentation

Dokumentation:

2.3. Beschreibung der Abschnitte der Konstruktionsdokumentation, für die die Arbeiten durchgeführt wurden

Änderung:

III. Schlussfolgerungen basierend auf den Ergebnissen der Prüfung der eingereichten Unterlagen zur Erstellung einer Schlussfolgerung über die Anerkennung der Projektdokumentation als modifizierte Projektdokumentation

Die Konstruktionsdokumentation wird als geänderte Konstruktionsdokumentation und an der Konstruktionsdokumentation vorgenommene Änderungen anerkannt:

a) die strukturellen und sonstigen Sicherheitsmerkmale des Kapitalbauprojekts nicht beeinträchtigen;

b) nicht zu einer Erhöhung des Kostenvoranschlags für deren Bau oder Umbau zu vergleichbaren Preisen führen.

Expertenunterschriften:

(Experte)

(Unterschrift)

(Experte)

(Unterschrift)

(Experte)

(Unterschrift)

Unterschrift des Leiters der Organisation, die den Abschluss vorbereitet:

(Berufsbezeichnung)

(Unterschrift)

Anmerkungen:

1. Unterschrift des Leiters der Organisation zur Erstellung des Abschlusses oder eines vom Leiter der Organisation zur Erstellung des Abschlusses bevollmächtigten Beamten über die Anerkennung der Projektdokumentation als geänderte Projektdokumentation. Das Siegel wird nur angebracht, wenn der Abschluss auf Papier erstellt wird.

2. Die Schlusszahl ist mit arabischen Ziffern ausgefüllt und hat folgenden Aufbau:

in den ersten sechzehn Feldern, gemäß der Verordnung des Ministeriums für Bauwesen, Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen der Russischen Föderation vom 9. Dezember 2015 N 887/pr „Über die Genehmigung der Anforderungen an die Zusammensetzung, den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung.“ der Abschluss der staatlichen Prüfung der Entwurfsdokumentation und (oder) der Ergebnisse der Ingenieurvermessung“ (registriert vom Justizministerium Russlands am 29. Dezember 2015, Registrierung N 40333), die Nummer des Gutachtens der Entwurfsdokumentation in Bezug auf es wird angegeben, wo die Änderung vorgenommen wurde;

Die letzten beiden Quadrate geben die Änderungsnummer der Konstruktionsdokumentation an, beginnend mit der Nummer 01 und endend mit der Nummer 99.

3. Der Name des Objekts (der Objekte) des geplanten Baus (Rekonstruktion, Überholung), Postanschrift (Bauadresse) des Kapitalbauobjekts (der Objekte).

4. Bei natürlichen Personen werden Name, Vorname, Vatersname, Angaben zu Ausweisdokumenten, Postanschrift des Wohnsitzes, Versicherungsnummer eines individuellen Privatkontos und die staatliche Hauptregistrierungsnummer angegeben Einzelunternehmer, für juristische Personen – vollständiger Name, Standort und wichtigste staatliche Registrierungsnummer der juristischen Person.

5. Bei natürlichen Personen werden Name, Vorname, Vatersname, Angaben zu Ausweispapieren, Postanschrift des Wohnortes, Versicherungsnummer des individuellen Privatkontos und die staatliche Hauptregistrierungsnummer des einzelnen Unternehmers (sofern vorhanden) angegeben; juristische Personen – vollständiger Name, Standort und wichtigste staatliche Registrierungsnummer der juristischen Person.

Sofern es sich bei Entwickler (technischer Kunde) und Antragsteller nicht um dieselbe Person handelt, werden auch Angaben zum Antragsteller gemacht.

6. Auszufüllen, wenn der Antragsteller kein Entwickler oder technischer Kunde ist.

7. Auszufüllen während des Baus, des Wiederaufbaus oder der Überholung eines Kapitalbauprojekts, dessen Finanzierung aus den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation geplant oder bereitgestellt wird Rechtspersonen, spezifiziert in Teil 2 von Artikel 48.2 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (Gesetzsammlung der Russischen Föderation, 2005, Nr. 1, Art. 16; 2016, Nr. 27, Art. 4301).

8. Die Daten werden aus einem vom Entwickler (technischen Kunden) und dem Leiter der Konstruktionsorganisation, die Änderungen an der Konstruktionsdokumentation vorgenommen hat, unterzeichneten Zertifikat entnommen, in dem die während der Änderung an der Konstruktionsdokumentation vorgenommenen Änderungen und die Aufgabe für die Durchführung beschrieben werden Änderung der Konstruktionsdokumentation.

9. Die Bezeichnung der Position des Sachverständigen und die Richtung seiner Tätigkeit werden angegeben.



Elektronischer Dokumenttext
erstellt von Kodeks JSC und überprüft gegen:
Newsletter

Projektdossier

Erläuterungen

Gemäß Artikel 49 Teile 35 und 36 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (Gesetzsammlung der Russischen Föderation, 2005, N 1, Art. 16; 2006, N 1, Art. 21; N 52, Art 2007, Art. 2260; , Art. 3867) Ich bestelle:

1. Genehmigen Sie die beigefügte Verordnung über das Vorbereitungsverfahren.

2. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Verordnung liegt beim stellvertretenden Minister für Bauwesen, Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen der Russischen Föderation Kh.D. Mavliyarova.

Minister M.A. Männer

Genehmigt
im Auftrag des Bauministeriums und
Wohnungsbau und kommunale Dienstleistungen
Russische Föderation
datiert „___“ _______ 2016 Nr. _________

Regelungen zum Verfahren zur Erstellung einer Schlussfolgerung über die Anerkennung der Konstruktionsdokumentation als modifizierte Konstruktionsdokumentation

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Verordnung legt das Verfahren zur Überprüfung der Projektdokumentation fest, das nach Erhalt eines positiven Ergebnisses der Projektdokumentationsprüfung geändert wurde, um eine Schlussfolgerung über die Anerkennung dieser Dokumentation als geänderte Projektdokumentation vorzubereiten (im Folgenden als Projektüberprüfung bezeichnet). Dokumentation, Schlussfolgerung zur Änderung) und unterliegt der Anwendung durch alle, die zur Erstellung einer solchen Schlussfolgerung durch Exekutivbehörden und Organisationen befugt sind.

1.2. Die Erstellung einer Schlussfolgerung zur Änderung erfolgt durch eine Exekutivbehörde oder Organisation, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung dieser Konstruktionsdokumentation (vor der Vornahme von Änderungen daran) eine positive Schlussfolgerung abgegeben hat (im Folgenden als Expertenorganisation bezeichnet). .

Die Sachverständigenorganisation ist nicht berechtigt, eine Schlussfolgerung zur Änderung zu erstellen, wenn:

a) Der positive Abschluss der Prüfung in Bezug auf die Entwurfsdokumentation (die später geändert wurde) wird durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder auf eine andere in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehene Weise als ungültig anerkannt;

b) Änderungen an der Entwurfsdokumentation, die bei der Überprüfung der Entwurfsdokumentation bewertet werden müssen, wurden zuvor bei der erneuten Prüfung der Entwurfsdokumentation berücksichtigt;

c) die Sachverständigenorganisation hat das Recht verloren, eine Prüfung der Projektdokumentation durchzuführen;

d) Um die Projektdokumentation als geänderte Projektdokumentation anzuerkennen, wurde eine Anforderung festgelegt, dass es unzulässig ist, den Kostenvoranschlag für Bau, Umbau oder größere Reparaturen eines Großbauprojekts zu vergleichbaren Preisen zu erhöhen, und die Sachverständigenorganisation nicht über dies verfügt Behörde zur Überprüfung der Zuverlässigkeit der Ermittlung der geschätzten Kosten von Kapitalbauprojekten oder einer anderen Überprüfung der geschätzten Kosten eines Kapitalbauprojekts, deren Umsetzung durch die Gesetzgebung der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation (im Folgenden bezeichnet) vorgesehen ist als Überprüfung der geschätzten Kosten).

II. Einreichung von Dokumenten zur Überprüfung der Konstruktionsdokumentation

2.1. Die Überprüfung der Konstruktionsdokumentation und die Erstellung einer Schlussfolgerung zur Änderung auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung erfolgt auf Initiative des Entwicklers (technischen Kunden).

Zur Durchführung der Prüfung legt der Entwickler (technischer Kunde) oder eine von ihm beauftragte Person (nachfolgend Antragsteller genannt) der Sachverständigenorganisation folgende Unterlagen vor:

a) einen Antrag auf Überprüfung der Konstruktionsdokumentation und Erstellung einer Schlussfolgerung zur Änderung, aus dem Folgendes hervorgeht:

Identifikationsinformationen über den Entwickler (technischer Kunde), Personen, die nach Erhalt eines positiven Gutachtens der Projektdokumentation Änderungen an der Projektdokumentation vorgenommen haben (im Folgenden: Ausführender), sowie über die Person, die zur Vorlage von Dokumenten beim Experten befugt ist Organisation (wenn der Entwickler (technischer Kunde) und der Antragsteller nicht dieselbe Person sind). Bei natürlichen Personen umfassen diese Informationen Nachname, Vorname, Vatersname, Angaben zu Ausweisdokumenten, Postanschrift des Wohnortes, Versicherungsnummer eines individuellen Privatkontos und die staatliche Hauptregistrierungsnummer eines einzelnen Unternehmers (falls vorhanden), bei juristischen Personen - vollständiger Name, Standort und die wichtigste staatliche Registrierungsnummer der juristischen Person.

Informationen über den positiven Abschluss der Prüfung der von der Sachverständigenorganisation ausgestellten Projektdokumentation (Ausstellungsdatum, Nummer des Abschlusses).

b) Dokumente, die die Handlungsvollmacht des Antragstellers bestätigen
im Namen des Entwicklers (technischer Kunde), in dem die Befugnis zum Abschluss, zur Änderung, zur Ausführung, zur Kündigung des Vertrags über die Vorbereitung eines Änderungsabschlusses (im Folgenden als Vertrag bezeichnet) ausdrücklich festgelegt werden muss (wenn der Entwickler (technischer Kunde). ) und der Antragsteller sind nicht dieselbe Person);

c) Abschnitte der Entwurfsdokumentation, die nach positivem Ergebnis der Prüfung der Entwurfsdokumentation geändert wurden;

d) ein vom Entwickler (technischer Kunde) unterzeichnetes Zertifikat, das die an der Konstruktionsdokumentation vorgenommenen Änderungen beschreibt;

e) eine von einer Selbstregulierungsorganisation ausgestellte Bescheinigung über die Erlaubnis des Auftragnehmers zur Durchführung von Arbeiten zur Erstellung der Projektdokumentation, gültig ab dem Datum der Unterzeichnung der Abnahmebescheinigung für die durchgeführten Arbeiten zur Änderung der Projektdokumentation (mit der Anlage von die angegebene Handlung);

f) ein Dokument, das auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung der geschätzten Kosten eines Kapitalbauprojekts ausgestellt wird (vor Änderungen an der Entwurfsdokumentation), wenn die vorgelegte Entwurfsdokumentation für den Bau, den Wiederaufbau oder die Überholung von Kapitalbauprojekten erstellt wird, die Finanzierung davon wird aus den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation geplant oder von juristischen Personen gemäß Artikel 482 Teil 2 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation bereitgestellt (sofern die angegebene Prüfung nicht von einem Sachverständigen durchgeführt wurde). Organisation, die bei der Prüfung der Projektdokumentation ein positives Ergebnis abgegeben hat).

2.2. Die Sachverständigenorganisation hat bei Bedarf das Recht, vom Antragsteller zusätzlich Folgendes zu verlangen:

a) Teile der Projektdokumentation, die nicht geändert wurden, und andere zur Prüfung der Entwurfsdokumentation vorgelegte Unterlagen (sofern diese Unterlagen zur Prüfung in Papierform vorgelegt und nach Erteilung des Abschlusses an den Antragsteller zurückgegeben wurden);

b) Berechnungen der in der Konstruktionsdokumentation verwendeten Design- und Technologielösungen (unter Berücksichtigung der an dieser Dokumentation vorgenommenen Änderungen).

Die angeforderten Unterlagen sind vom Antragsteller innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des entsprechenden Antrags bei der Sachverständigenorganisation einzureichen.

2.3. Die in den Absätzen 2.1 - 2.2 dieser Verordnung genannten Dokumente (im Folgenden als Dokumente zur Überprüfung bezeichnet) werden in Form elektronischer Dokumente vorgelegt, und wenn die Dokumente Informationen enthalten, ist der Zugriff darauf gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation beschränkt , auf Papier.

Unterlagen zur Überprüfung können in Papierform eingereicht werden, wenn die Konstruktionsunterlagen, die in Teilen einer Überprüfung unterliegen, in Papierform zur Prüfung vorgelegt wurden.

Sofern Unterlagen zur Prüfung in Form elektronischer Dokumente, auch über das Bundesland, eingereicht werden Informationssystem„Einheitliches Portal staatlicher und kommunaler Dienstleistungen (Funktionen)“:

a) Elektronische Dokumente werden mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur signiert, die im Bundesgesetz „Über elektronische Signaturen“ vorgesehen ist;

b) Dem Antrag beigefügte elektronische Dokumente müssen von Personen unterzeichnet werden, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur Unterzeichnung befugt sind, oder von einer Person, die befugt ist, Dokumente zur Überprüfung der Projektdokumentation einzureichen, wenn das Originaldokument auf Papier unterzeichnet ist.

c) Das Format elektronischer Dokumente muss den vom Ministerium für Bauwesen, Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen der Russischen Föderation genehmigten Anforderungen entsprechen.

Im Falle der Einreichung von Dokumenten zur Überprüfung auf Papier sind die in den Unterabsätzen „d“ und „f“ von Absatz 2.1 und Absatz 2.2 dieser Verordnung genannten Dokumente (mit Ausnahme der Abschnitte der Konstruktionsdokumentation und der Berechnungen von Konstruktions- und Technologielösungen, die in verwendet werden). der Konstruktionsunterlagen) werden in Form ihrer Kopien eingereicht In diesem Fall können einzelne Dokumente auch in elektronischer Form eingereicht werden, sofern dies nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zulässig ist (die Liste der Dokumente, deren Format und das Verfahren zur Einreichung werden durch den Vertrag festgelegt).

2.4. Die Sachverständigenorganisation prüft innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der in Absatz 2.1 dieser Ordnung vorgesehenen Unterlagen beim Antragsteller deren Vollständigkeit und sendet auf der Grundlage der Ergebnisse dem Antragsteller einen Vertragsentwurf mit Berechnung von die Höhe der Gebühr
für die Erstellung eines von der Sachverständigenorganisation unterzeichneten Änderungsbeschlusses oder gibt die eingereichten Unterlagen ohne Gegenleistung aus folgenden Gründen zurück:

a) die Dokumente entsprechen nicht den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen, einschließlich der Zusammensetzung und des Formats der Dokumente;

b) Änderungen an der Entwurfsdokumentation wurden von einer Person vorgenommen, die die in den Teilen 4 und 5 des Artikels 48 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation genannten Anforderungen nicht erfüllt und (oder) mit einer Abweichung von den festgelegten Anforderungen für Einführung von Änderungen an der Konstruktionsdokumentation;

c) Die Sachverständigenorganisation ist nicht berechtigt, aus den in Absatz 1.2 dieser Verordnung genannten Gründen eine Schlussfolgerung über die Änderung zu erstellen.

Gründe Entscheidung getroffen ist in der Mitteilung über die Rücksendung eingereichter Unterlagen ohne Gegenleistung anzugeben.

2.5. Liegen die in Absatz 2.4 dieser Regeln vorgesehenen Gründe vor, sind die dem Antrag beigefügten Papierunterlagen zusammen mit dem Hinweis, dass die Unterlagen unberücksichtigt geblieben sind, an den Antragsteller zurückzusenden. Unterlagen in elektronischer Form werden nicht zurückgegeben und müssen aufbewahrt werden die Organisation bereitet den Abschluss mindestens 3 Monate lang vor.

Gelingt es, die in den angegebenen Unterlagen festgestellten Mängel zu beseitigen (außer in den Fällen, in denen der Antragsteller auf die Rücksendung der Unterlagen in Papierform besteht), setzt die den Abschluss vorbereitende Organisation eine Frist zur Beseitigung dieser Mängel, die 5 Werktage nicht überschreiten sollte. Werden die Mängel nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist behoben, sind die in Papierform eingereichten Unterlagen an den Antragsteller zurückzusenden.

III. Prüfung der Konstruktionsdokumentation und Erstellung eines Änderungsberichts

3.1. Gegenstand der Überprüfung der Projektdokumentation ist die Bewertung von Änderungen an der Projektdokumentation nach positivem Ergebnis der Prüfung der Projektdokumentation, um zu bestätigen, dass diese Änderungen:

a) das Design und andere Sicherheitsmerkmale der in der Liste gemäß Anhang Nr. 1 dieser Verordnung aufgeführten Kapitalbauanlage nicht beeinträchtigen;

b) nicht zu einer Erhöhung des Kostenvoranschlags für den Bau, den Wiederaufbau oder die größeren Reparaturen eines Kapitalbauprojekts führen, dessen Finanzierung aus den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation geplant ist oder von den in genannten juristischen Personen bereitgestellt wird Teil 2 von Artikel 482 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (in vergleichbaren Preisen) .

3.2. Die Überprüfung der Projektdokumentation zur Erstellung eines Änderungsabschlusses beginnt, nachdem die Sachverständigenorganisation einen vom Antragsteller unterzeichneten Vertrag sowie ein Dokument erhalten hat, das die Zahlung der Zahlung für die Erstellung des Änderungsabschlusses gemäß den Vertragsbedingungen bestätigt , und wird von Personen durchgeführt, die für die Berechtigung zur Erstellung von Gutachten zur Projektdokumentation zertifiziert sind (im Folgenden: Sachverständiger).

Wann immer möglich, zieht die Sachverständigenorganisation bei der Inspektion Sachverständige hinzu, die zuvor an der Prüfung der Projektdokumentation mitgewirkt haben, an der Änderungen (im Hinblick auf die entsprechenden Abschnitte) vorgenommen wurden, was die Einbeziehung weiterer Sachverständiger und (oder) Spezialisten nicht ausschließt ( auf vertraglicher Basis).

3.3. Der Sachverständige prüft die Konstruktionsdokumentation und erstellt ein Änderungsgutachten über Änderungen an Abschnitten der Konstruktionsdokumentation, die dem Tätigkeitsbereich dieses Sachverständigen entsprechen.

3.4. Die Erstellung eines Änderungsbeschlusses erfolgt innerhalb von höchstens 30 Kalendertagen.

Die in dieser Ordnung vorgesehenen Fristen für die Durchführung bestimmter Maßnahmen durch die Sachverständigenorganisation und (oder) den Antragsteller werden in die in diesem Absatz festgelegte Frist für die Erstellung einer Schlussfolgerung eingerechnet.

3.5. Das Ergebnis der Prüfung der Konstruktionsdokumentation ist:

Schlussfolgerung zur Änderung, erstellt gemäß Anhang Nr. 2 dieser Verordnung (mit Bestätigung der Übereinstimmung der in der Konstruktionsdokumentation vorgenommenen Änderungen mit den in Absatz 3.1 dieser Verordnung genannten Bedingungen);

Mitteilung über die Verweigerung der Abgabe einer Schlussfolgerung zur Änderung, erstellt gemäß Anhang Nr. 3 dieser Verordnung (wenn die Übereinstimmung der an der Konstruktionsdokumentation vorgenommenen Änderungen mit den in Absatz 3.1 dieser Verordnung genannten Bedingungen nicht bestätigt wird).

3.6. Der Änderungsbeschluss (Verweigerungsbescheid) muss von den Sachverständigen, die an der Prüfung der Konstruktionsunterlagen beteiligt waren, und dem Leiter der Sachverständigenorganisation oder seiner bevollmächtigten Person unterzeichnet werden.

3.7. Der Änderungsbeschluss wird im Formular ausgestellt elektronisches Dokument, außer in Fällen, in denen eine solche Schlussfolgerung Informationen enthält, deren Zugang gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation eingeschränkt ist.

In den im Antrag und (oder) der Vereinbarung vorgesehenen Fällen mit einem Änderungsbeschluss in elektronischer Form wird dem Antragsteller auch ein Bescheid in Papierform ausgehändigt.

Das Verfahren zur Erteilung (Übersendung) eines Änderungsbeschlusses sowie das Verfahren und die Frist für die Rückgabe der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen (mit Ausnahme der in elektronischer Form eingereichten und nicht rückgabepflichtigen Unterlagen) werden durch den Vertrag bestimmt.

Ein positiver Bescheid auf Papier wird in 4 Exemplaren ausgestellt, ein Verweigerungsbescheid in einer Ausfertigung.

3.8. Die in Form eines Papierdokuments erstellte Schlussfolgerung sollte keine Flecken, Ergänzungen, durchgestrichene Wörter oder sonstige Korrekturen sowie schwerwiegende Schäden enthalten, deren Vorhandensein eine eindeutige Interpretation ihres Inhalts nicht zulassen würde. Die in Form eines Papierdokuments erstellten Abschlussblätter müssen gebunden (mit Angabe der gebundenen Seitenzahl), nummeriert und mit dem Siegel der Organisation, die den Abschluss erstellt, versiegelt werden.

IV. Schlussbestimmungen

4.1. Die Schlussfolgerung über die Änderung (Mitteilung über die Verweigerung der Veröffentlichung einer solchen Schlussfolgerung) wird zusammen mit einem Antrag auf Erstellung dieser Schlussfolgerung, einer Kopie des Vertrags und anderen durch die Gesetzgebung des Staates festgelegten Dokumenten in die Akte der staatlichen Prüfung der Projektdokumentation aufgenommen Russische Föderation und die Expertenorganisation.

4.2. Die Sachverständigenorganisation ergreift Maßnahmen, um die Sicherheit der zur Erstellung einer Schlussfolgerung zur Änderung vorgelegten Dokumente zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Entwurfsentscheidungen und andere vertrauliche Informationen, die dieser Organisation im Zusammenhang mit der Erstellung dieser Schlussfolgerung bekannt geworden sind, nicht offengelegt werden .

4.3. Im Falle eines Verlusts der Schlussfolgerung über die Änderung hat der Antragsteller das Recht, von der Organisation, die die Schlussfolgerung erstellt, ein Duplikat dieser Schlussfolgerung zu erhalten, das innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der entsprechenden Schlussfolgerung bei der Sachverständigenorganisation kostenlos ausgestellt wird schriftlicher Antrag.

4.4. Im Falle einer Uneinigkeit mit der Schlussfolgerung zur Änderung hat der Entwickler (technischer Kunde) oder eine von einem von ihnen bevollmächtigte Person das Recht, in der für die Berufung gegen die Schlussfolgerung der Prüfung der Projektdokumentation festgelegten Weise Berufung einzulegen.

4.5. Auf Initiative des Entwicklers (technischer Kunde) kann die Überprüfung der Projektdokumentation zur Erstellung eines Änderungsbeschlusses wiederholt (zwei- oder mehrmals) durchgeführt werden, wenn Änderungen daran vorgenommen werden, die zuvor nicht bewertet wurden .

Anhang Nr. 1

Schlussfolgerungen zur Anerkennung der Projektdokumentation
geänderte Konstruktionsdokumentation

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Arten von Arbeiten zur Erstellung von Entwurfsunterlagen für Großbauprojekte, die sich auf die Sicherheit von Großbauprojekten auswirken

1. Arbeiten Sie an der Erstellung eines Planungsorganigramms Grundstück:

1.1. Arbeiten an der Erstellung eines Masterplans für das Grundstück;

1.2. Arbeiten an der Erstellung eines Lageplans für die Trasse einer linearen Anlage;

1.3. Arbeiten Sie an der Erstellung eines planerischen Organisationsschemas für die Vorfahrt eines linearen Bauwerks.

2. Arbeiten Sie an der Vorbereitung architektonischer Lösungen.

3. Arbeiten Sie an der Ausarbeitung konstruktiver Lösungen.

4. Arbeiten an der Vorbereitung von Informationen über interne technische Ausrüstung, interne Netzwerke Ingenieurwesen und technische Unterstützung, auf der Liste der Ingenieur- und technischen Tätigkeiten:

4.1. Mitarbeit an der Vorbereitung interner Projekte Ingenieursysteme Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Rauchabzug, Heizung und Kühlung;

4.2. Arbeiten an der Vorbereitung von Projekten für interne technische Systeme der Wasserversorgung und Kanalisation;

4.3. Mitarbeit an der Vorbereitung von Projekten für interne Stromversorgungssysteme;

4.4. Arbeiten Sie an der Vorbereitung von Projekten für interne Schwachstromsysteme;

4.5. Arbeiten an der Vorbereitung von Projekten zur internen Disposition, Automatisierung und Verwaltung von Engineering-Systemen;

4.6. Arbeiten an der Vorbereitung von Projekten für interne Gasversorgungssysteme.

5. Arbeit an der Vorbereitung von Informationen zu externen Netzwerken der Ingenieurunterstützung, auf der Liste der Ingenieurtätigkeiten:

5.1. Mitarbeit an der Vorbereitung von Projekten für externe Wärmeversorgungsnetze und deren Strukturen;

5.2. Arbeiten an der Vorbereitung von Projekten für externe Wasserversorgungs- und Abwassernetze und deren Strukturen;

5.3. Arbeiten an der Vorbereitung von Projekten für externe Stromversorgungsnetze bis einschließlich 35 kV und deren Strukturen;

5.4. Arbeiten an der Vorbereitung von Projekten für externe Stromversorgungsnetze bis einschließlich 110 kV und deren Strukturen;

5.5. Arbeiten an der Vorbereitung von Projekten für externe Stromversorgungsnetze von 110 kV und mehr und deren Strukturen;

5.6. Arbeiten an der Vorbereitung von Projekten für externe Netzwerke von Schwachstromsystemen;

5.7. Mitarbeit an der Vorbereitung von Projekten für externe Gasversorgungsnetze und deren Strukturen.

6. Arbeiten Sie an der Vorbereitung technologischer Lösungen:

6.1. Arbeiten an der Ausarbeitung technologischer Lösungen für Wohngebäude und deren Komplexe;

6.2. Arbeiten an der Ausarbeitung technologischer Lösungen für öffentliche Gebäude und Bauwerke sowie deren Komplexe;

6.3. Arbeiten an der Vorbereitung technologischer Lösungen für Industriegebäude und -strukturen und deren Komplexe;

6.4. Arbeiten an der Ausarbeitung technologischer Lösungen für Verkehrsanlagen und deren Komplexe;

6.5. Arbeiten an der Vorbereitung technologischer Lösungen für Wasserbauwerke und deren Komplexe;

6.6. Arbeiten an der Vorbereitung technologischer Lösungen für landwirtschaftliche Anlagen und deren Komplexe;

6.7. Arbeiten Sie an der Vorbereitung technologischer Lösungen für Einrichtungen besonderer Zweck und ihre Komplexe;

6.8. Arbeiten an der Vorbereitung technologischer Lösungen für Öl- und Gasanlagen und deren Komplexe;

6.9. Arbeiten an der Ausarbeitung technologischer Lösungen für Abfallsammel-, Verarbeitungs-, Lager-, Verarbeitungs- und Entsorgungsanlagen und deren Komplexe;

6.10. Arbeiten an der Vorbereitung technologischer Lösungen für Kernenergie- und Industrieanlagen und deren Komplexe;

6.11. Arbeiten an der Vorbereitung technologischer Lösungen für militärische Infrastruktureinrichtungen und deren Komplexe;

6.12. Arbeiten Sie an der Vorbereitung technologischer Lösungen für Einrichtungen Behandlungsanlagen und ihre Komplexe;

6.13. Arbeiten Sie an der Vorbereitung technologischer Lösungen für U-Bahn-Anlagen und deren Komplexe.

7. Arbeiten an der Entwicklung spezieller Abschnitte der Projektdokumentation:

7.1. Ingenieurtechnische und technische Maßnahmen für den Zivilschutz;

7.2. Ingenieurtechnische und technische Maßnahmen zur Prävention Notfallsituationen natürlich und künstlich;

7.3. Entwicklung einer Erklärung zu Betriebssicherheit gefährliche Produktionsanlagen;

7.4. Entwicklung einer Sicherheitserklärung für Wasserbauwerke;

7.5. Entwicklung einer Begründung für Strahlen- und Atomschutz.

8. Arbeiten zur Vorbereitung von Bauorganisationsprojekten, Abbruch und Rückbau von Gebäuden und Bauwerken, Verlängerung der Lebensdauer und Konservierung.

9. Arbeiten an der Ausarbeitung von Entwürfen für Umweltschutzmaßnahmen.

10. Arbeiten Sie an der Vorbereitung von Projekten für Brandschutzmaßnahmen.

11. Arbeiten an der Ausarbeitung von Maßnahmenentwürfen zur Gewährleistung des Zugangs für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

12. Arbeiten zur Inspektion von Gebäudestrukturen von Gebäuden und Bauwerken.

13. Arbeiten zur Organisation der Erstellung von Entwurfsunterlagen, die vom Entwickler oder Kunden auf der Grundlage eines Vertrags mit einer juristischen Person oder einem Einzelunternehmer (Generalplaner) beauftragt werden.

Anhang Nr. 2
zu den Vorschriften über das Verfahren zur Vorbereitung
Schlussfolgerungen zur Anerkennung der Projektdokumentation
geänderte Konstruktionsdokumentation

(vollständiger Name der Organisation, die die Schlussfolgerung über die Anerkennung der Konstruktionsdokumentation als modifizierte Konstruktionsdokumentation erstellt)

SCHLUSSFOLGERUNG ZUR ANERKENNUNG DER DESIGNDOKUMENTATION ALS MODIFIZIERTE DESIGNDOKUMENTATION

X X - X - X - X - X X X X - X X - X X 2

(Schlussfolgerungsnummer)

Kapitalbauprojekt

(Name, Postanschrift (Bauadresse) des Objekts

Kapitalbau)

I. Allgemeine Bestimmungen:

1.1. Identifikationsinformationen zum Kapitalbauprojekt:

_________________________________________________

1.2. Identifikationsinformationen über die Ausführenden der Arbeit – die Personen, die die Änderung der Projektdokumentation durchgeführt haben4: _____

1.3. Identifikationsdaten des Antragstellers5: _________________

1.4. Informationen zu Dokumenten, die die Befugnis des Antragstellers bestätigen, im Namen des Kunden zu handeln, technischer Kunde6: _______________

1.5. Informationen zur Zusammensetzung der Abschnitte der eingereichten geänderten Konstruktionsdokumentation:

____________________________________________________________________

1.6. Informationen zu Finanzierungsquellen:

_______________________________________________________________

_______________________________________________________________.

1.7. Weitere Informationen, die zur Identifizierung des Kapitalbauvorhabens, der Leistungserbringer bei der Erstellung der Projektdokumentation und des Antragstellers erforderlich sind:

______________________________________________________________

______________________________________________________________.

1.8. Angaben (Nummer, Ausstellungsdatum) zum positiven Abschluss der Prüfung der Projektdokumentation:

_______________________________________________________________

_______________________________________________________________.

1.9. Einzelheiten (Nummer, Ausstellungsdatum) des positiven Ergebnisses zur Überprüfung der Zuverlässigkeit der Ermittlung der geschätzten Kosten7:

____________________________________________________________________.

II. Beschreibung der geänderten Designdokumentation.

2.1. Informationen zu den Gründen für die Änderung der Konstruktionsdokumentation8:

_____________________________________________________________________

_____________________________________________________________________.

2.2. Informationen zu den geschätzten Kosten eines Kapitalbauprojekts, angegeben in der konsolidierten Schätzung, die nach Änderung der Entwurfsdokumentation erstellt wurde, und zu den geschätzten Kosten, die in der zuvor veröffentlichten Schlussfolgerung über die Zuverlässigkeit der Ermittlung der geschätzten Kosten des Kapitalbauprojekts angegeben sind Änderung der Konstruktionsdokumentation7:

_________________________________________________________________

_________________________________________________________________.

2.3. Beschreibung der Abschnitte der Konstruktionsdokumentation, für die die Änderung durchgeführt wurde:

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________.

III. Schlussfolgerungen basierend auf den Ergebnissen der Prüfung der eingereichten Unterlagen zur Erstellung einer Schlussfolgerung über die Anerkennung der Projektdokumentation als modifizierte Projektdokumentation

Die Konstruktionsdokumentation wird als geänderte Konstruktionsdokumentation und an der Konstruktionsdokumentation vorgenommene Änderungen anerkannt:

a) die strukturellen und sonstigen Sicherheitsmerkmale des Kapitalbauprojekts nicht beeinträchtigen;

b) nicht zu einer Erhöhung des Kostenvoranschlags für deren Bau oder Umbau zu vergleichbaren Preisen führen7.

Expertenunterschriften:

(Experte)9 (Unterschrift) (VOLLSTÄNDIGER NAME.)
(Experte)9 (Unterschrift) (VOLLSTÄNDIGER NAME.)
(Experte)9 (Unterschrift) (VOLLSTÄNDIGER NAME.)

Unterschrift des Leiters der Organisation, die den Abschluss vorbereitet9:

_____________________ ____________________ _________________________

Anmerkungen:

2. Die Schlusszahl ist mit arabischen Ziffern ausgefüllt und hat folgenden Aufbau:

X X - X - X - X - X X X X - X X - X X

in den ersten sechzehn Feldern gemäß der Verordnung des Ministeriums für Bauwesen, Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen der Russischen Föderation vom 9. Dezember 2015 Nr. 887/pr „Über die Genehmigung der Anforderungen an die Zusammensetzung, den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung.“ der Abschluss der staatlichen Prüfung der Entwurfsdokumentation und (oder) der Ergebnisse der Ingenieurvermessung » gibt die Nummer des Prüfungsberichts der Entwurfsdokumentation an, an der die Änderung vorgenommen wurde;

Die letzten beiden Quadrate geben die Änderungsnummer der Konstruktionsdokumentation an, beginnend mit der Nummer 01 und endend mit der Nummer 99.

3. Der Name des Objekts (der Objekte) des geplanten Baus (Rekonstruktion, größere Reparaturen) und die Postanschrift (Bauadresse) des Objekts (der Objekte) des Kapitalbaus werden angegeben.

4. Bei natürlichen Personen werden Name, Vorname, Vatersname, Angaben zu Ausweisdokumenten, Postanschrift des Wohnsitzes, Versicherungsnummer des individuellen Privatkontos und die staatliche Hauptregistrierungsnummer des einzelnen Unternehmers angegeben, bei juristischen Personen der vollständige Name , Standort und Hauptstaatsregistrierungsnummer der juristischen Person.

5. Bei natürlichen Personen werden Name, Vorname, Vatersname, Angaben zu Ausweispapieren, Postanschrift des Wohnortes, Versicherungsnummer des individuellen Privatkontos und die staatliche Hauptregistrierungsnummer des einzelnen Unternehmers (sofern vorhanden) angegeben; juristische Personen – vollständiger Name, Standort und wichtigste staatliche Registrierungsnummer einer juristischen Person

Sofern es sich bei Entwickler (technischer Kunde) und Antragsteller nicht um dieselbe Person handelt, werden auch Angaben zum Antragsteller gemacht.

7. Auszufüllen während des Baus, des Wiederaufbaus und der Überholung von Kapitalbauprojekten, deren Finanzierung aus den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation geplant ist oder von juristischen Personen gemäß Artikel 482 Teil 2 bereitgestellt wird Stadtplanungsgesetz der Russischen Föderation.

8. Geben Sie Daten aus einem vom Entwickler (technischen Kunden) unterzeichneten Zertifikat an, in dem die während der Änderung an der Konstruktionsdokumentation vorgenommenen Änderungen und die Aufgabe zur Durchführung der Änderung der Konstruktionsdokumentation beschrieben werden.

9. Die Bezeichnung der Position des Sachverständigen und die Richtung seiner Tätigkeit werden angegeben.

Anhang Nr. 3
der Verordnung über das Verfahren zur Erstellung eines Gutachtens
zur Anerkennung der Konstruktionsdokumentation
geänderte Konstruktionsdokumentation

________________________________________________________________

(vollständiger Name der Organisation, die die Ablehnungsmitteilung zur Abgabe einer Stellungnahme zur Anerkennung der Projektdokumentation als geänderte Projektdokumentation erstellt hat)

BENACHRICHTIGUNG
ÜBER DIE ABLEHNUNG DER ABGABE EINER STELLUNGNAHME ZUR ANERKENNUNG DER DESIGNDOKUMENTATION ALS MODIFIZIERTE DESIGNDOKUMENTATION

Gemäß dem Antrag vom __________________________ _____________________________________________________________________2 zur Erstellung einer Stellungnahme zur Anerkennung der Projektdokumentation als geänderte Projektdokumentation vom ______________3 teilen wir Ihnen mit, dass beschlossen wurde, die Abgabe einer Stellungnahme zur Anerkennung der Projektdokumentation als geänderte Projektdokumentation abzulehnen aus folgenden Gründen:

a) Änderungen an der Konstruktionsdokumentation wirken sich auf die Konstruktion und andere Sicherheitsmerkmale des Kapitalbauprojekts aus;

b) Änderungen an der Entwurfsdokumentation führen zu einer Erhöhung des Kostenvoranschlags für deren Bau oder Umbau zu vergleichbaren Preisen4.

Identifikationsinformationen zum Kapitalbauprojekt:

Informationen zur Zusammensetzung der Abschnitte der eingereichten Konstruktionsunterlagen, an denen Änderungen vorgenommen wurden:

___________________________________________________________________

____________________________________________________________________.

Informationen zu Dokumenten, die die Befugnis des Antragstellers bestätigen, im Namen des Kunden zu handeln, technischer Kunde6:

__________________________________________________________________

__________________________________________________________________.

Expertenunterschriften:

(Experte)7 (Unterschrift) (VOLLSTÄNDIGER NAME.)
(Experte)7 (Unterschrift) (VOLLSTÄNDIGER NAME.)
(Experte)7 (Unterschrift) (VOLLSTÄNDIGER NAME.)

Unterschrift des Leiters der Organisation, die den Abschluss vorbereitet7:

___________________________ ________________ _______________________

(Position) (Unterschrift) (vollständiger Name)

Anmerkungen:

1. Unterschrift des Leiters der Organisation zur Erstellung des Abschlusses oder eines vom Leiter der Organisation zur Erstellung des Abschlusses bevollmächtigten Beamten über die Anerkennung der Projektdokumentation als geänderte Projektdokumentation.

2. Es werden Identifikationsdaten des Antragstellers angegeben: Nachname, Vorname, Vatersname, Angaben zu Ausweisdokumenten, Postanschrift des Wohnortes des Antragstellers – Individuell, vollständiger Name der juristischen Person, Standort des Entwicklers (technischer Kunde) - juristische Person, Einzelheiten zur Bescheinigung über die staatliche Registrierung einer Einzelperson als Einzelunternehmer (für Einzelunternehmer) / Einzelheiten zur Bescheinigung über die staatliche Registrierung einer juristischen Person (bei juristischen Personen) und im Fall, dass der Entwickler (technischer Kunde) und der Antragsteller nicht dieselbe Person sind, gelten die angegebenen Informationen auch für den Antragsteller.

3. Darin ist das vom Antragsteller eingetragene Antragsdatum anzugeben.

4. Wird während des Baus, des Wiederaufbaus und der Überholung von Kapitalbauprojekten angezeigt, deren Finanzierung aus den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation geplant ist oder von juristischen Personen gemäß Artikel 482 Teil 2 des Stadtplanungsgesetzes bereitgestellt wird der Russischen Föderation.

5. Der Name des Objekts (der Objekte) des geplanten Baus (Rekonstruktion, größere Reparaturen) und die Postanschrift (Bauadresse) des Objekts (der Objekte) des Kapitalbaus werden angegeben.

6. Auszufüllen, wenn der Antragsteller kein Entwickler oder technischer Kunde ist.

7. Die Bezeichnung der Position des Sachverständigen und die Richtung seiner Tätigkeit werden angegeben.

Dokumentenübersicht

Es wurde ein Entwurf einer Verordnung über das Verfahren zur Erstellung einer Schlussfolgerung zur Anerkennung der Projektdokumentation als geändert vorgelegt.

Dabei geht es um die Durchsicht einer nach positivem Gutachten geänderten Dokumentation.

Die Schlussfolgerung zur Änderung wird von einer Exekutivbehörde oder einer Expertenorganisation erstellt.

Die Regeln für die Bereitstellung von Unterlagen zur Durchführung einer Inspektion und zur Erstellung eines Abschlusses sind vorgeschrieben.

Es wird eine Liste der Arten von Arbeiten zur Erstellung von Entwurfsunterlagen für Kapitalbauprojekte bereitgestellt, die sich auf deren Sicherheit auswirken.

Ab 01.09.2016 Änderungen vieler Vorschriften traten in Kraft. Einer von ihnen war Stadtplanungsgesetz der Russischen Föderation N 190-FZ (Gradkodex). Ab dem 1. März 2017 gilt die Fassung vom 19. Dezember 2016.

Eine der Änderungen ist Teile 3.5 und 3.6 von Artikel 49

3.6. Wenn sich in der in Teil 3.5 dieses Artikels genannten Entwurfsdokumentation Änderungen ergeben, die sich auf die strukturellen und anderen Sicherheitsmerkmale eines Großbauprojekts auswirken und (oder) zu einer Erhöhung des Kostenvoranschlags für dessen Bau oder Umbau zu vergleichbaren Preisen führen, ist ein Geschäftsführer zuständig Körper oder Organisation, diejenigen, die die Prüfung der Entwurfsdokumentation eines solchen Großbauprojekts durchgeführt haben, weigern sich, die in diesem Teil genannte Schlussfolgerung zu erteilen. In diesem Fall unterliegt die Konstruktionsdokumentation, an der Änderungen vorgenommen wurden, einer Prüfung in der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Teil 11 dieses Artikels festgelegten Weise.

Was diese Änderungen sind, wird in erklärt Anordnung des russischen Bauministeriums Nr. 899/pr vom 05.12.2016

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Änderungen in der Konstruktionsdokumentation, die Auswirkungen haben
strukturelle und andere Sicherheitsmerkmale der Anlage
Kapitalbau

1. Änderungen der in der Entwurfsdokumentation vorgesehenen Parameter von Gebäuden und Bauwerken, deren Teilen und Bauwerken, Qualität und (oder) numerische Werte die gemäß angenommen werden Technische Vorschriften, Standardisierungsdokumente.
2. Änderungen der in der Konstruktionsdokumentation enthaltenen Informationen über die Ergebnisse technischer Untersuchungen.
3. Änderungen der technischen Lösungen, die in der Projektdokumentation für den Bau und Umbau einer Kernenergieanlage vorgesehen sind.
4. Änderungen in den technischen Lösungen von Brunnen:

a) zum Bohren, Bauen und Installieren von Öl- und Gasquellen;
b) zum Bohren und Erschließen von Bohrlöchern (außer Öl- und Gasbohrlöchern);
c) zum Befestigen von Brunnen mit Rohren, zum Herausziehen von Rohren, zum freien Absenken oder Heben von Rohren aus Brunnen;
d) für Dübelarbeiten;
e) für den Bau von Grubenbrunnen.

5. Änderungen der technischen Lösungen für Anlagen der Öl- und Gasindustrie:

a) Installation von Haupt- und Feldleitungen;
b über die Anordnung von Öl- und Gasaufbereitungsanlagen für den Transport;
c) über den Bau von Öldepots und Gasspeichern;
d) zum Einbau von Übergangskonstruktionen unter linearen Objekten (Automobile und Eisenbahnen) und andere Hindernisse natürlichen und künstlichen Ursprungs;
e) für den Bau von Kreuzungen mittels Richtbohren;
f) über die Installation des elektrochemischen Schutzes von Rohrleitungen;
g) zum Anschließen unter Druck an bestehende Haupt- und Feldleitungen, zum Trennen und Verstopfen unter Druck bestehender Haupt- und Feldleitungen;
h) über Korrosionsschutz- und Isolierarbeiten an Haupt- und Feldleitungen;
i) für die Erschließung von Öl- und Gasfeldern auf dem Meeresschelf;
j) für den Bau von Kompressorstationen zur Gasbefüllung;
k) Qualitätskontrolle von Schweißverbindungen und deren Isolierung;
m) zur Hohlraumreinigung und Prüfung von Haupt- und Feldleitungen.

6. Änderungen technischer Lösungen Autobahnen und Flugplätze:

a) über den Bau von Fahrbahnuntergründen für Autobahnen, Flughafenvorfelder, Start- und Landebahnen, Rollwege;
b) beim Bau der Fundamente von Autobahnen, Flughafenvorfeldern, Start- und Landebahnen, Rollwegen;
c) für den Bau von Straßenbelägen, Flughafenvorfeldern, Start- und Landebahnen, Rollwegen;
d) über die Installation von Entwässerungs-, Auffang-, Durchlass- und Überlaufvorrichtungen;
e) über die Errichtung von Schutzzäunen und Straßenbauelementen;
f) über die Anordnung der Fahrbahnmarkierungen.

7. Änderungen in technischen Lösungen von Eisenbahn- und Straßenbahngleisen:

a) über den Bau von Fahrbahnuntergründen für Eisenbahn- und Straßenbahngleise;
b) über die Anordnung des Oberbaus der Eisenbahnstrecke;
c) über den Einbau von Entwässerungs- und Schutzbauwerken für den Gleisunterbau;
d) Installation von Signalanlagen, Zentralisierung und Sperrung von Eisenbahnen;
e) zur Elektrifizierung der Eisenbahnen;
e) über die Einrichtung von Bahnübergängen.

8. Änderungen bei Entscheidungen über den Aushub und Einbau interner Strukturen von Tunneln und U-Bahnen, Entscheidungen über den Bau von U-Bahn-Gleisen.
9. Änderungen bei Entscheidungen bezüglich des Aushubs von Minenstrukturen.
10. Änderungen bei Entscheidungen über den Bau von Brücken, Überführungen und Überführungen, Entscheidungen über die Verlegung von Durchlässen und Entwässerungsrinnen.
11. Änderung von Entscheidungen im Zusammenhang mit Wasserbauarbeiten.
12. Änderungen technischer Lösungen, die in der Konstruktionsdokumentation für den Bau und Umbau von Industrieöfen und Schornsteinen vorgesehen sind.
13. Änderungen von Entscheidungen über die Planungsorganisation eines Grundstücks, Gestaltung eines Wegerechts:

a) über die Platzierung eines Kapitalbauprojekts auf einem Grundstück;
b) über die Organisation der Hilfe;
c) zum technischen Schutz des Territoriums.

14. Änderungen bei Entscheidungen bezüglich vorbereitender Arbeiten auf der Baustelle:

a) über die Installation von Schienenkrangleisen und Fundamenten (Stützen) stationärer Kräne;
b) zur Demontage (Demontage) von Gebäuden und Bauwerken, deren Baukonstruktionen*;
c) für den Bau von temporären Straßen, temporären Standorten, temporären Versorgungsnetze und temporäre Bauten*;
d) Montage und Demontage des Inventars, Außen- und Innengerüste, technologische Abfallrutschen*.

15. Änderungen in Design- und Raumplanungslösungen:

a) das räumliche Diagramm, das bei der Berechnung von Gebäudestrukturen verwendet wird;
b) technische Lösungen, die die erforderliche Festigkeit, Stabilität und räumliche Unveränderlichkeit des Kapitalbauprojekts als Ganzes sowie einzeln gewährleisten Strukturelemente, Komponenten, Teile im Prozess der Herstellung, des Transports, des Baus und des Betriebs eines Kapitalbauprojekts;
c) konstruktive Lösungen für den unterirdischen Teil eines Großbauprojekts;
d) technische Lösungen (einschließlich der Auswahl von Materialien und Produkten), die Folgendes gewährleisten:
Einhaltung der erforderlichen Hitzeschutzeigenschaften der umschließenden Bauwerke;
Reduzierung von Lärm und Vibrationen;
Abdichtung und Dampfsperre von Räumlichkeiten;
Reduzierung der Gasverschmutzung in Innenräumen;
Entfernung überschüssiger Wärme;
Aufrechterhaltung sicherer Werte elektromagnetischer und anderer Strahlung,
Einhaltung sanitärer und hygienischer Bedingungen;
Brandschutz;
e) technische Lösungen zum Schutz von Bauwerken;
f) sonstige im Abschnitt „Konstruktive und raumplanerische Lösungen“* vorgesehene Lösungen.

16. Änderungen bei technischen Lösungen:

a) Ausstattung von Gebäuden und Bauwerken*;
b) zur Installation externer Wasserversorgungsnetze:
zum Verlegen von Wasserleitungen;
Installation von Absperrventilen und Wasserversorgungsnetzgeräten;
über die Installation von Brunnen, Brunnen und Entwässerungsklappen;
c) zur Installation externer Abwassernetze:
zum Verlegen druckloser Abwasserleitungen;
Installation von Absperrventilen und Abwassernetzausrüstung;
über die Installation von Abwasser- und Entwässerungsbrunnen;
über die Installation einer Filterbasis für Schlammbetten und Filterfelder;
zum Verlegen von Drainagerohren auf Schlammbetten;
d) zur Installation externer Wärmeversorgungsnetze:
zum Verlegen von Wärmeversorgungsleitungen;
zum Einbau von Absperrventilen und Geräten für Wärmeversorgungsnetze;
zur Installation von Brunnen und Kammern von Wärmeversorgungsnetzen;
e) über die Installation externer Gasversorgungsnetze:
zum Verlegen von Gasleitungen;
zur Installation von Kondensatsammlern, hydraulischen Dichtungen und Kompensatoren an Gasleitungen;
für die Installation von Gasregelstellen und -anlagen;
für die Installation von Tank- und Gruppenflaschen-Flüssiggasanlagen;
zum Einführen von Gasleitungen in Gebäude und Bauwerke;
zur Installation von Gasgeräten für Verbraucher, die Erdgas und Flüssiggas verwenden;
zum Anschließen bestehender Gasleitungen, zum Trennen und Verstopfen bestehender Gasleitungen;
f) zur Gestaltung des Äußeren elektrische Netzwerke und Kommunikationsleitungen:
zur Installation externer Stromversorgungsnetze mit Spannung bis einschließlich 1 kV*;
über die Installation externer Stromversorgungsnetze mit einer Spannung von mehr als 1 kV;
Installation von Stützen für Freileitungen;
Installation von Drähten und Blitzschutzkabeln für Freileitungen;
Installation von Umspannwerken und linearen elektrischen Geräten;
zur Installation von Verteilergeräten, Schaltgeräten, Schutzgeräten;
zur Installation externer Kommunikationsleitungen, einschließlich Telefon, Radio und Fernsehen.

17. Änderungen der technologischen Lösungen für die Installation:

a) Handhabungsgeräte;
b) Aufzüge;
c) Kompressoreinheiten, Pumpen und Ventilatoren*;
d) elektrische Anlagen, Geräte, Automatisierungs- und Alarmsysteme“;
e) technologische Wasseraufnahmeanlagen, Abwasser- und Aufbereitungsanlagen;
f) Bergbau und Bergbauausrüstung;
g) technologische Ausrüstung:
Wärmekraftwerke;
Heizräume;
Tankstellen;
Eisenmetallurgieunternehmen;
Nichteisenmetallurgieunternehmen;
Chemie- und Ölraffinerieindustrie;
Infrastruktureinrichtungen für den Schienenverkehr;
U-Bahnen und Tunnel;
Wasserkraftwerke und andere Wasserbauwerke;
Unternehmen der Elektroindustrie;
Unternehmen der Baustoffindustrie;
Unternehmen der Zellstoff- und Papierindustrie;
Unternehmen der Textilindustrie;
Unternehmen der Druckindustrie;
Unternehmen der Lebensmittelindustrie*;
Theater- und Unterhaltungsunternehmen;
Getreidespeicher und Getreideverarbeitungsbetriebe;
Filmunternehmen*;
Unternehmen der Elektronik- und Kommunikationsbranche*;
Gesundheitseinrichtungen und Unternehmen der Medizinindustrie*;
landwirtschaftliche Produktion, einschließlich Fischverarbeitung und Fischlagerung*;
Verbraucherservice- und öffentliche Versorgungsunternehmen*;
Kommunikationsstrukturen*;
Weltrauminfrastruktureinrichtungen;
Flughäfen und andere Luftfahrtinfrastruktureinrichtungen;
See- und Flusshäfen.

18. Änderungen in der Liste der Umweltschutzmaßnahmen.
19. Änderungen im Maßnahmenkatalog zur Gewährleistung des Brandschutzes.
20. Änderungen in der Liste der ingenieurtechnischen und technischen Maßnahmen für den Zivilschutz.
21. Änderungen in der Liste der technischen und technischen Maßnahmen zur Verhinderung natürlicher und vom Menschen verursachter Notfälle.
22. Änderungen im Maßnahmenkatalog zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit gefährlicher Produktionsanlagen.
23. Änderungen der in der Entwurfsdokumentation vorgesehenen Anforderungen zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von Großbauprojekten.

*Bei Änderungen der Projektdokumentation einer besonders gefährlichen, technisch komplexen Anlage oder einer einzigartigen Anlage.

* Dieses Material ist über zwei Jahre alt. Den Grad der Relevanz können Sie beim Autor erfragen.


Am 1. September treten Änderungen des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation bezüglich der Verwendung von Standardentwurfsdokumentationen in Kraft.

Was wird sich ändern?

  • Anstelle des Konzepts der „Standard-Designdokumentation“ wird die Institution der Wiederverwendung von Designdokumentationen zur Wiederverwendung erscheinen;
  • wird auftauchen einzel Staatsregister Schlussfolgerungen der Prüfung der Projektdokumentation;
  • Verwendet der Bauträger ein Vorhaben, für das bereits ein Gutachten im Register vorliegt, ist für die Abschnitte, an denen keine Änderungen vorgenommen wurden, keine erneute Prüfung erforderlich;
  • Unternehmen, die Anlagen im Auftrag der Regierung bauen, dürfen nur Wiederverwendungsprojekte nutzen. Gleichzeitig müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Dokumentation verfügt über ein Gutachten im Register und das Objekt entspricht den Anforderungen Wirtschaftlichkeit(Absatz 3-4, Unterabsatz „a“, Absatz 3, Absatz 4, Artikel 1 des Bundesgesetzes vom 3. Juli 2016 Nr. 368-FZ „Über Änderungen des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation“).

Neue Regeln für die Verwendung von Re-Design-Dokumentation:

  • Die Wiederverwendung der Entwurfsdokumentation ohne erneute Prüfung ist nur für den Bau von Anlagen mit ähnlichem Zweck und ähnlicher Entwurfskapazität möglich (Absatz 3, Absatz 1, Artikel 1 des Gesetzes Nr. 368-FZ);
  • Bei Änderungen am Projekt (z. B. Bau eines zusätzlichen Zugangs zur Anlage) ist eine zusätzliche umfassende Prüfung erforderlich;
  • Es ist möglich, bei der Wiederverwendung Änderungen ohne Prüfung der Konstruktionsdokumentation vorzunehmen, wenn diese die Sicherheit des Kapitalbauvorhabens nicht verändern (nicht verschlechtern). Zum Beispiel eine Verknüpfung zu einem bestimmten Grundstück;
  • Geänderte Wiederwird als „geändert“ bezeichnet. Der Bauträger muss bestätigen, dass sich die Sicherheit der Immobilie nicht geändert hat. Die Schlussfolgerung wird von derselben Organisation eingeholt, die die Erstprüfung des Projekts durchgeführt hat. Der Sachverständige kann die Abgabe eines Gutachtens verweigern geänderte Dokumentation, insbesondere wenn die Änderungen zu einer Erhöhung der Baukosten (für kommunale und staatliche Einrichtungen) führten;
  • Die Frist für die Erstellung einer Schlussfolgerung zur geänderten Konstruktionsdokumentation beträgt 30 Tage. Das Verfahren zur Vorbereitung des Abschlusses wird vom Ministerium für regionale Entwicklung Russlands festgelegt. Nur die Projekte, bei denen Änderungen vorgenommen wurden, werden zur Prüfung geschickt (Absatz „b“, Unterabsatz „d“, Absatz 3, Artikel 1 des Gesetzes Nr. 368-FZ).

Was ist mit jetzt?

Als Standardentwurfsdokumentation gilt jede Dokumentation von Großbauvorhaben, die ein positives Gutachten erhalten hat.

Beim Bau ähnlicher Objekte nach einem Standardprojekt ist eine erneute Prüfung nicht erforderlich (Artikel 49 Teil 3 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation).

Für staatliche und kommunale Bauträger gilt ein gesondertes Verfahren:

  • In Ermangelung einer Standardentwurfsdokumentation muss der Entwickler ein kostengünstiges Projekt vorbereiten. Effizienzkriterien werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt;
  • Ohne Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ist es möglich, Projekte zu entwickeln: besonders gefährlich, technisch komplexe Objekte; Rekonstruktion und Sanierung von Gebäuden und Bauwerken; Naturschutzarbeiten durchzuführen kulturelles Erbe; andere Kapitalbauprojekte (Absatz 4-7, Absatz 2, Artikel 1 des Gesetzes Nr. 368-FZ). Die Liste dieser Objekte wird von der Regierung oder dem Präsidenten festgelegt;
  • Staatliche Entwickler werde empfangen das Recht zur Wiederverwendung der entwickelten Konstruktionsdokumentation Kapitalbauobjekt, ohne Zustimmung des Autors des Projekts (neue Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation und des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ „On Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse"). Bedingung – wenn das Projekt für eine staatliche oder kommunale Anordnung entwickelt wurde (Artikel 1, Absatz 6, Satz 1, Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 3. Juli 2016 Nr. 314-FZ „Über Änderungen an Artikel 1294 des vierten Teils der Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation und das Bundesgesetz„Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“).

Register der Gutachten

Das Register wird auf der offiziellen Website der FAU „Glavgosexpertiza of Russia“ veröffentlicht. Gastgeber ist das russische Ministerium für regionale Entwicklung. Das Register wird Informationen zu kostengünstigen Wieenthalten.

Das Register enthält folgende Informationen:

  • über die zur Prüfung vorgelegten Unterlagen;
  • zu Gutachten und Ergebnissen von Ingenieuruntersuchungen;
  • zur Konstruktionsdokumentation zur Wiederverwendung (einschließlich Kosteneffizienz, Absatz 3, Absatz 4, Artikel 1 des Gesetzes Nr. 368-FZ).

IN momentan unbestimmt:

  • Eine genaue Liste der Informationen, die im Register enthalten sein werden;
  • Rechtlicher Status dieser Ressource.

Was ist mit jetzt?

Verantwortlich für das Register der Standardentwurfsdokumentation ist das Bauministerium der Russischen Föderation. Das Register umfasst 388 Kapitalbauobjekte, darunter: 108 Kindergärten, 118 Schulen, 53 Sport- und Freizeiteinrichtungen, 20 Kulturobjekte, 23 Wohngebäude.

Expertenmeinung

Das Bauministerium geht davon aus, dass diese Änderungen:

  • wird den Investitionszyklus verkürzen;
  • Optimieren Sie das Budget für die Planung und den Bau von Anlagen. Durch die Wiederverwendung der Konstruktionsdokumentation wird die Konstruktionszeit um bis zu 40 % verkürzt. Und die Finanzierung wird vor allem für die Planung von Fundamenten, Versorgungsnetzen und Landschaftsgestaltung sowie die Durchführung von Untersuchungen benötigt.

Im Bauwesen tätige Experten weisen darauf hin, dass die Verwendung Standardprojekte verkürzt die Bauzeit erheblich und senkt die Kosten. Allerdings mangelt es diesen Innovationen an regulatorischer Klarheit.

Auch bei der Wiederverwendung von Konstruktionsunterlagen für einzelne Objekte gibt es Schwierigkeiten. Dies gilt beispielsweise für Projekte von Schulen und Kindergärten – schließlich werden an den Bau dieser Einrichtungen besondere Anforderungen gestellt.