Stellenbeschreibung des Leiters der Personalabteilung im Gesundheitswesen. Stellenbeschreibung eines Inspektors der Personalabteilung, Aufgabenbereiche eines Inspektors der Personalabteilung, Muster-Stellenbeschreibung eines Inspektors der Personalabteilung

ICH. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Leiter der Personalabteilung gehört zur Kategorie der Führungskräfte.

2. An die Stelle des Leiters der Personalabteilung wird eine Person mit einem Hochschulabschluss berufen Berufsausbildung und Berufserfahrung in der Organisation des Personalmanagements in Ingenieur-, Technik- und Managementpositionen von mindestens 5 Jahren.

3. Die Ernennung zum Leiter der Personalabteilung und die Entlassung aus dieser erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters.

4. Der Leiter der Personalabteilung muss wissen:

4.1. Gesetzgebung und Regulierung Rechtsakte, methodische Materialien zum Personalmanagement.

4.2. Arbeitsrecht.

4.3. Die Struktur und das Personal des Unternehmens, sein Profil, seine Spezialisierung und seine Entwicklungsperspektiven.

4.4. Personalpolitik und Strategie des Unternehmens.

4.5. Das Verfahren zur Erstellung von Prognosen, zur Ermittlung des zukünftigen und aktuellen Personalbedarfs.

4.6. Quellen für die Personalversorgung des Unternehmens.

4.7. Zustand des Arbeitsmarktes.

4.8. Systeme und Methoden zur Personalbeurteilung.

4.9. Methoden zur Analyse der Berufs- und Qualifikationsstruktur des Personals.

4.10. Das Verfahren zur Registrierung, Pflege und Aufbewahrung von Unterlagen im Zusammenhang mit Personal und deren Bewegung.

4.11. Das Verfahren zur Erstellung und Pflege einer Datenbank über das Personal des Unternehmens.

4.12. Organisation der Zeitmessung.

4.13. Methoden zur Erfassung der Personalbewegungen.

4.14. Das Verfahren zur Erstellung einer etablierten Berichterstattung.

4.15. Möglichkeit der Nutzung moderner Informationstechnologien in der Arbeit der Personaldienstleistungen.

4.16. Grundlagen der Psychologie und Soziologie der Arbeit.

4.17. Fortgeschrittene in- und ausländische Großhandelspersonalarbeit.

4.18. Grundlagen der Professionographie.

4.19. Grundlagen der Berufsberatungsarbeit.

4.20. Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Produktionsorganisation und Management.

4.21. Mittel der Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation.

4.22. Betrieb des Computerprogramms „ASU-cadres“.

4.23. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Arbeitshygiene und zum Brandschutz.

6. Der Leiter der Personalabteilung berichtet direkt an den Geschäftsführer des Unternehmens.

7. Während der Abwesenheit des Leiters der Personalabteilung (Krankheit, Urlaub, Geschäftsreise usw.) gehen seine Rechte und Pflichten auf seinen Stellvertreter und bei dessen Abwesenheit auf die auf Anordnung des Direktors der Personalabteilung ernannte Person über Unternehmen.

II. Amtliche Verpflichtungen

Personalleiter:

1. Verwaltet Abteilungsmitarbeiter sowie Struktureinheiten (Dienste, Gruppen, Büros usw.), die Teil der Personalabteilung sind.

2. Leitet die Arbeit zur Besetzung des Unternehmens mit Arbeitskräften, Angestellten und Fachkräften der erforderlichen Berufe, Fachgebiete und Qualifikationen entsprechend den Zielen, der Strategie und dem Profil des Unternehmens, den sich ändernden äußeren inneren Bedingungen seiner Tätigkeit, der Bildung und Aufrechterhaltung von eine Datenbank zu quantitativen und hochwertige Komposition Rahmen.

3. Organisiert die Entwicklung von Prognosen, die Ermittlung des aktuellen Personalbedarfs und der Quellen seiner Befriedigung auf der Grundlage der Untersuchung des Arbeitsmarktes und stellt direkte Verbindungen her Bildungsinstitutionen und Arbeitsvermittlung, Kontakte zu Unternehmen mit ähnlichem Profil, Information der Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens über freie Stellen, Verwendung von Mitteln Massenmedien für die Veröffentlichung von Anzeigen zur Einstellung von Arbeitskräften.

4. Beteiligt sich an der Entwicklung der Personalpolitik und -strategie des Unternehmens.

5. Führt Arbeiten zur Auswahl, Auswahl und Vermittlung des Personals auf der Grundlage einer Beurteilung seiner Qualifikationen, persönlichen und geschäftlichen Qualitäten durch und überwacht den korrekten Einsatz der Mitarbeiter in den Unternehmensbereichen.

6. Sorgt für die Aufnahme, Vermittlung und Unterbringung junger Fachkräfte und junger Arbeitnehmer entsprechend dem an der Bildungseinrichtung erworbenen Beruf und Fachgebiet, organisiert gemeinsam mit den Abteilungsleitern deren Praktikum und Anpassungsarbeiten Produktionsaktivitäten.

7. Führt systematische Arbeiten durch, um eine Reserve für Nominierungen zu schaffen, die auf Organisationsformen wie Planung der Unternehmenskarriere, Vorbereitung von Kandidaten auf die Nominierung nach individuellen Plänen, Rotationsbewegung von Managern und Spezialisten, Ausbildung in speziellen Kursen und Praktika in relevanten Positionen basiert.

8. Organisiert die Zertifizierung der Mitarbeiter des Unternehmens, deren methodische und informative Unterstützung, beteiligt sich an der Analyse der Zertifizierungsergebnisse, entwickelt Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidungen der Zertifizierungskommissionen und legt den Kreis der erneut zu prüfenden Spezialisten fest.

9. Beteiligt sich an der Entwicklung von Systemen zur umfassenden Bewertung der Mitarbeiter und der Ergebnisse ihrer Tätigkeit, der beruflichen und beruflichen Förderung des Personals sowie der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Zertifizierung.

10. Organisiert:

10.1. Rechtzeitige Anmeldung der Aufnahme, Versetzung und Entlassung von Arbeitnehmern gem Arbeitsrecht, Vorschriften, Weisungen und Anordnungen des Unternehmensleiters.

10.2. Buchhaltung Personal.

10.3. Ausstellung von Zertifikaten über Gegenwart und Vergangenheit Arbeitstätigkeit Arbeitskräfte.

10.4. Arbeitsbücher aufbewahren und ausfüllen.

10.5. Pflege etablierter HR-Dokumentation.

10.6. Vorbereitung von Materialien zur Personalpräsentation für Incentives und Auszeichnungen.

11. Sorgt für die Erstellung von Unterlagen zur Rentenversicherung sowie für die Zuweisung von Renten an Arbeitnehmer des Unternehmens und deren Familien sowie deren Vorlage bei der Sozialversicherungsbehörde.

12. Führt Arbeiten zur Aktualisierung der wissenschaftlichen und methodischen Unterstützung der Personalarbeit, ihrer materiellen, technischen und Informationsbasis sowie der Umsetzung durch moderne Methoden Personalmanagement mithilfe automatisierter Subsysteme „ACS-HR“ und automatisierter Arbeitsplätze für Personaldienstmitarbeiter, Erstellung einer Datenbank über das Personal des Unternehmens, deren rechtzeitige Auffüllung, zeitnahe Bereitstellung der erforderlichen Informationen für die Benutzer.

13. Bietet methodische Anleitung und Koordinierung der Tätigkeit von Fachkräften und Personalinspektoren der Unternehmensbereiche, überwacht die Umsetzung von Rechtsakten und Regierungsverordnungen, Beschlüssen, Anordnungen und Weisungen des Unternehmensleiters in Personalfragen durch die Abteilungsleiter Politik und Arbeit mit dem Personal.

14. Bietet soziale Garantien für Arbeitnehmer im Bereich Beschäftigung, Einhaltung des Verfahrens zur Beschäftigung und Umschulung entlassener Arbeitnehmer und stellt ihnen festgelegte Leistungen und Entschädigungen zur Verfügung.

15. Führt eine systematische Analyse der Personalarbeit im Unternehmen durch und entwickelt Vorschläge zu deren Verbesserung.

16. Organisiert:

16.1. Zeiterfassung, Vorbereitung und Umsetzung von Urlaubsplänen.

16.2. Zustandsüberwachung Arbeitsdisziplin in den Unternehmensbereichen und die Einhaltung interner Vorschriften durch die Mitarbeiter.

16.3. Analyse der Gründe für Personalfluktuation.

17. Entwickelt Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsdisziplin, zur Reduzierung von Personalfluktuation und Arbeitszeitverlusten und überwacht deren Umsetzung.

18. Sorgt für die Erstellung etablierter Berichte über Personalakten und die Arbeit mit Personal.

III. Rechte

Der Leiter der Personalabteilung hat das Recht:

1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen des Unternehmensleiters bezüglich der Aktivitäten der Abteilung vertraut.

2. Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten des Unternehmens (der Abteilung) zur Prüfung durch den Direktor des Unternehmens einreichen.

3. Interagieren Sie mit den Anführern aller strukturelle Unterteilungen Unternehmen in Personalfragen.

4. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

5. Fordern Sie den Direktor des Unternehmens auf, bei der Erfüllung seiner offiziellen Pflichten und Rechte behilflich zu sein.

6. Fordern Sie die erforderlichen Informationen (Berichte, Erläuterungen usw.) von den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens, den Spezialisten und den Mitarbeitern an.

IV. Verantwortung

Der Leiter der Personalabteilung ist verantwortlich für:

1. Für unsachgemäße Ausführung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Zum Verursachen materieller Schaden- innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

Arbeitsbeschreibung Der Leiter der Personalabteilung ist einer der wichtigsten Personaldokumente im Unternehmen. Dies liegt daran, dass die Person, die diese Position innehat, letztendlich für die Personalbesetzung der Organisation verantwortlich ist. Was eine solche Anleitung beinhalten sollte und wie sie richtig zusammengestellt wird, verraten wir Ihnen in unserem Artikel.

Warum braucht der Leiter der Personalabteilung eine Stellenbeschreibung?

Eine Stellenbeschreibung ist ein Dokument, das die einer Person in einer bestimmten Position übertragenen Aufgaben sowie ihre Verantwortlichkeiten und Rechte beschreibt. Gerade dadurch ist es möglich, klar zu definieren, wer genau was im Unternehmen tun soll.

Warum braucht der Chef dieses Dokument? Personalabteilung? Es scheint, dass seine beruflichen Aufgaben bereits jedem bekannt sind: die Personalverantwortlichen des Unternehmens zu leiten, Leute einzustellen, Aufzeichnungen anzumelden Arbeitsbücher. Allerdings ist nicht alles so einfach ...

Tatsächlich beschäftigt sich der Personaldienst nicht nur mit der Erstellung arbeitsrechtlicher Unterlagen, sondern auch mit der Entwicklung der Personalpolitik des Unternehmens und der Vermittlung von angenommenen Nachwuchskräften und Arbeitskräften an ihren Arbeitsplätzen. Darüber hinaus kann es bei der Arbeit des Leiters der Personalabteilung zu Überschneidungen mit der Leitung anderer Abteilungen des Unternehmens kommen. Wer soll beispielsweise dafür sorgen, dass Mitarbeiter die Zertifizierung bestehen – der Personalreferent oder der Leiter der jeweiligen Abteilung? Wenn dies in der Anleitung nicht klar angegeben ist, kann es zu Verwirrung kommen, die die Effizienz des Unternehmens beeinträchtigt.

Wer soll die Anleitung entwickeln?

Anweisungen für jede Position werden in der Regel vom Leiter der jeweiligen Abteilung unter Beteiligung der Personal- und Rechtsabteilung erarbeitet. Aber was ist mit Stellenbeschreibung des Leiters der Personalabteilung, wessen direkter Vorgesetzter ist die Unternehmensleitung? Soll die Ausarbeitung dieses Dokuments durch den Generaldirektor selbst erfolgen oder obliegt dies der Verantwortung eines seiner Stellvertreter?

In der Praxis wird dieses Problem auf eine der folgenden Arten gelöst:

  1. Die Entwicklung wird dem Leiter der Personalabteilung selbst anvertraut. Schließlich sollte er den Umfang seiner Verantwortung am besten kennen. Dadurch werden die Weisungen vom Chef selbst erstellt, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Untergebenen.
  2. Die Anweisungen werden von einer anderen Abteilung (in der Regel Rechtsabteilung) entwickelt. In diesem Fall wird das Dokument auf der Grundlage der CSD und der Arbeitsgesetzgebung erstellt.
  3. Eine vorgefertigte Anleitung eines anderen Unternehmens oder eine von einer der Internetressourcen heruntergeladene Version wird kopiert. Diese Option ist nicht schlecht, insbesondere wenn das Management dem Leiter der Personalabteilung keine zusätzlichen Aufgaben zuweist. Es kann jedoch ein Problem im Zusammenhang mit der Veralterung von Proben und Gesetzesänderungen geben. In diesem Zusammenhang muss eine etwaige extern übernommene Musterinstruktion noch von den firmeninternen Personalverantwortlichen und Rechtsanwälten geprüft und freigegeben werden.
  4. Endlich (und das wird es auch sein Die beste Option) kann die Weisung persönlich vom Direktor oder seinem Stellvertreter für Personal erstellt werden. Allerdings muss er in diesem Fall selbst genau wissen, welche Aufgaben ein Mitarbeiter in dieser Position erfüllen muss.

Wie ist die Anleitung formatiert?

Die Weisungen, die die Amtsbefugnisse des Leiters der Personalabteilung beschreiben, müssen nach den Regeln von GOST R 6.30-2003 erstellt werden. Das bedeutet, dass es folgende Teile enthalten muss:

  1. Allgemein. Es beschreibt die Hauptaufgaben, Qualifikationsanforderungen und Grundgesetze, an denen sich der Stelleninhaber orientieren soll.
  2. Funktionen. Darin wird der Arbeitsumfang festgelegt, den der Leiter dieser Abteilung zu erfüllen hat.
  3. Amtliche Verantwortlichkeiten, die sowohl durch Gesetzgebungsakte als auch durch interne Vorschriften des Unternehmens festgelegt sind.
  4. Autorität (d. h. die dem Abteilungsleiter zustehenden Rechte).
  5. Haftung bei Verstößen gegen Weisungen.

Darüber hinaus kann das Dokument einen Teil enthalten, der der Unterordnung gewidmet ist. Seine Bestimmungen bestimmen, wem genau und zu welchen Themen der Leiter des Personaldienstes Bericht erstattet und von wem er die Ausführung seiner Aufträge verlangen kann.

Welche Aufgaben hat der Personalleiter?

Gemäß der CSD, die 1998 vom Arbeitsministerium der Russischen Föderation genehmigt und regelmäßig aktualisiert wurde, sind die Hauptaufgaben des Leiters der Personalabteilung folgende:

  1. Management der Personalbesetzung mit Mitarbeitern der erforderlichen Fachrichtungen, die über die entsprechende Qualifikation verfügen.
  2. Pflege einer Mitarbeiterdatenbank.
  3. Den Bedarf an Arbeitskräften jetzt ermitteln und für die Zukunft prognostizieren. Zu diesem Zweck muss der Chef den Markt für Fachkräfte untersuchen und sich an die kommunale Arbeitsverwaltung, Universitäten, Hochschulen und Berufsschulen des entsprechenden Profils wenden.
  4. Information der Mitarbeiter über offene Stellen im Unternehmen, Versetzung der Mitarbeiter in neue Positionen entsprechend ihrer Fachrichtung, Qualifikation und persönlichen Qualitäten.
  5. Platzierung von Informationen über offene Stellen in den regionalen Medien, um neue Mitarbeiter zu gewinnen.
  6. Entwicklung HR-Strategie zusammen mit der Leitung der Organisation.
  7. Bildung einer Personalreserve.
  8. Organisation von Zertifizierungskommissionen und Zertifizierung sowie Umsetzung ihrer Entscheidungen.
  9. Sicherstellung der Erstellung von Versicherungs- und Rentenunterlagen für Mitarbeiter etc.

Die vollständige Liste der Verantwortlichkeiten des Chefs hängt vom Profil des Unternehmens, dem Bereich, in dem es tätig ist, sowie von dessen Tätigkeitsbereich ab Finanzielle Situation. Zum Beispiel bei der Vorbereitung Massenreduktion Für die Erstellung der erforderlichen Dokumentation und die Information der Mitarbeiter ist der Leiter des Personaldienstes verantwortlich. Darüber hinaus leitet der Chef die Arbeit seiner Abteilung: Er gibt seinen Untergebenen verbindliche Anweisungen, ermutigt sie und stellt bei Verstößen die Frage nach der Verantwortung.

Rechte des Leiters der Personalabteilung

Damit der Chef die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen kann, muss er mit den entsprechenden Rechten ausgestattet sein. Sie sollten auch in der Anleitung angegeben werden. Typischerweise umfasst die Liste der Rechte Folgendes:

  • die für seine Arbeit notwendigen Informationen von der Leitung der Organisation und ihrer Abteilungen anfordern und erhalten;
  • schlagen Sie Aktivitäten vor, die zur Verbesserung der Arbeit mit dem Personal erforderlich sind;
  • Nehmen Sie in Fällen, in denen dies erforderlich ist, Kontakt mit Drittorganisationen auf, um auftretende Probleme umgehend zu lösen Offizielle Pflichten, usw.

Darüber hinaus hat der Abteilungsleiter alle gesetzlich festgelegten Rechte und Garantien für die Mitarbeiter.

Anforderungen an den Leiter der Personalabteilung

Spezifische Anforderungen an eine Person, die die Position des Leiters der Personalabteilung innehat, werden von der Unternehmensleitung im Einklang mit dem Gesetz festgelegt. Typischerweise gelten folgende Anforderungen:

  1. Kenntnis der Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern regeln. Diese Normen werden sowohl durch Gesetze als auch durch Akte der Exekutive (also der Regierung, Rostrud usw.) festgelegt.
  2. Kenntnisse über Personalführungstechniken.
  3. Kenntnis der Merkmale des Unternehmens (seine). organisatorische Struktur, Spezialisierung und Aufgaben, die durch die Richtlinien der Organisation festgelegt sind).
  4. Kenntnisse über Methoden zur Analyse und Bewertung sowohl des Arbeitsmarktes als auch der beruflichen und geschäftlichen Qualitäten der bereits im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.
  5. Fähigkeit, die Erstellung, Pflege und Aufbewahrung von Personal- und Stundenzetteln, die Abrechnung von Personalbewegungen und die erforderliche Berichterstattung in dem mit der Arbeit der Abteilung verbundenen Bereich zu organisieren.
  6. Besitz moderne Technologien, die im Bereich Human Resources (ACS etc.) eingesetzt werden.
  7. Kenntnisse der Vorschriften zum Arbeitsschutz.

Darüber hinaus kann in großen Unternehmen vom Abteilungsleiter verlangt werden, dass er über Kenntnisse in den Bereichen Psychologie, Wirtschaftswissenschaften, Professionographie usw. verfügt.

In diesem Zusammenhang stellen Unternehmen in der Regel folgende Anforderungen an einen Kandidaten für die Position des Leiters der Personalabteilung:

  • Universitätsdiplom in der entsprechenden Fachrichtung;
  • Berufserfahrung in der Personaldienstleistung von mindestens 5 Jahren.

Diese Anforderungen sind jedoch nicht absolut, sondern eher indikativ. Verfügte das Unternehmen beispielsweise bisher nicht über eine Personalabteilung, baut diese aber nun auf, kann deren Leitung dem erfahrensten verfügbaren Mitarbeiter anvertraut werden, auch wenn seine Berufserfahrung kürzer als der festgelegte Zeitraum ist.

Verantwortung des Personalchefs

Der Leiter der Personalabteilung ist wie alle Mitarbeiter für Verstöße verantwortlich, die er im Rahmen seiner Tätigkeit begeht. Eine Haftung entsteht in der Regel in folgenden Fällen:

  • bei fahrlässiger Erfüllung dienstlicher Pflichten;
  • Schäden am Eigentum der Organisation oder der Mitarbeiter verursachen;
  • Offenlegung personenbezogener Daten von Mitarbeitern des Unternehmens;
  • Nichtbeachtung gesetzlicher Weisungen der Unternehmensleitung.

Der Umfang der Haftung wird durch Gesetze und interne Handlungen der Organisation festgelegt, sofern diese Handlungen nicht im Widerspruch zum Gesetz stehen.

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Leiter der Personalabteilung gehört zur Kategorie der Führungskräfte.
  2. Auf die Position des Leiters der Personalabteilung wird eine Person berufen, die über eine höhere Berufsausbildung und Berufserfahrung in der Organisation des Personalmanagements in Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen von mindestens 5 Jahren verfügt.
  3. Die Ernennung zum Leiter der Personalabteilung und die Entlassung aus dieser erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters.
  4. Der Leiter der Personalabteilung muss wissen:
    1. 4.1. Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, methodische Materialien zum Personalmanagement.
    2. 4.2. Arbeitsrecht.
    3. 4.3. Die Struktur und das Personal des Unternehmens, sein Profil, seine Spezialisierung und seine Entwicklungsperspektiven.
    4. 4.4. Personalpolitik und Strategie des Unternehmens.
    5. 4.5. Das Verfahren zur Erstellung von Prognosen, zur Ermittlung des zukünftigen und aktuellen Personalbedarfs.
    6. 4.6. Quellen für die Personalversorgung des Unternehmens.
    7. 4.7. Zustand des Arbeitsmarktes.
    8. 4.8. Systeme und Methoden zur Personalbeurteilung.
    9. 4.9. Methoden zur Analyse der Berufs- und Qualifikationsstruktur des Personals.
    10. 4.10. Das Verfahren zur Registrierung, Pflege und Aufbewahrung von Unterlagen im Zusammenhang mit Personal und deren Bewegung.
    11. 4.11. Das Verfahren zur Erstellung und Pflege einer Datenbank über das Personal des Unternehmens.
    12. 4.12. Organisation der Zeitmessung.
    13. 4.13. Methoden zur Erfassung der Personalbewegungen.
    14. 4.14. Das Verfahren zur Erstellung einer etablierten Berichterstattung.
    15. 4.15. Möglichkeiten des Einsatzes moderner Informationstechnologien in der Arbeit von Personaldienstleistungen.
    16. 4.16. Grundlagen der Psychologie und Soziologie der Arbeit.
    17. 4.17. Umfangreiche in- und ausländische Erfahrung in der Arbeit mit Personal.
    18. 4.18. Grundlagen der Professionographie.
    19. 4.19. Grundlagen der Berufsberatungsarbeit.
    20. 4.20. Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Produktionsorganisation und Management.
    21. 4.21. Mittel der Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation.
    22. 4.22. Betrieb des Computerprogramms „ASU-cadres“.
    23. 4.23. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Arbeitshygiene und zum Brandschutz.
  5. Der Leiter der Personalabteilung wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:
    1. 5.1. Vorschriften über Personalabteilung.
    2. 5.2. Diese Stellenbeschreibung.
  6. Der Leiter der Personalabteilung berichtet direkt an den Geschäftsführer des Unternehmens.
  7. Während der Abwesenheit des Leiters der Personalabteilung (Krankheit, Urlaub, Geschäftsreise usw.) gehen seine Rechte und Pflichten auf seinen Stellvertreter und in seiner Abwesenheit auf die auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannte Person über.

II. Amtliche Verpflichtungen

Personalleiter:

  1. Verwaltet Abteilungsmitarbeiter sowie Struktureinheiten (Dienste, Gruppen, Büros usw.), die Teil der Personalabteilung sind.
  2. Leitet die Arbeit zur Besetzung des Unternehmens mit Arbeitskräften, Angestellten und Spezialisten der erforderlichen Berufe, Fachgebiete und Qualifikationen entsprechend den Zielen, der Strategie und dem Profil des Unternehmens, den sich ändernden externen internen Bedingungen seiner Aktivitäten sowie der Bildung und Pflege von Daten setzen auf die quantitative und qualitative Zusammensetzung des Personals.
  3. Organisiert die Entwicklung von Prognosen, die Ermittlung des aktuellen Personalbedarfs und der Quellen seiner Befriedigung auf der Grundlage der Untersuchung des Arbeitsmarktes, die Herstellung direkter Verbindungen zu Bildungseinrichtungen und Arbeitsvermittlungsdiensten, Kontakte zu Unternehmen mit ähnlichem Profil und die Information der Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens über verfügbare Stellenangebote, Nutzung der Medien zur Schaltung von Anzeigen zur Einstellung von Arbeitskräften.
  4. Beteiligt sich an der Entwicklung der Personalpolitik und -strategie des Unternehmens.
  5. Führt Arbeiten zur Auswahl, Auswahl und Vermittlung von Personal auf der Grundlage einer Beurteilung seiner Qualifikationen, persönlichen und geschäftlichen Qualitäten durch und überwacht den korrekten Einsatz der Mitarbeiter in den Unternehmensbereichen.
  6. Sorgt für die Aufnahme, Vermittlung und Unterbringung junger Fachkräfte und junger Arbeitnehmer entsprechend dem an der Bildungseinrichtung erworbenen Beruf und Fachgebiet, organisiert gemeinsam mit den Abteilungsleitern deren Praktikum und Arbeiten zur Anpassung an Produktionstätigkeiten.
  7. Führt systematische Arbeiten durch, um eine Nominierungsreserve auf der Grundlage von Organisationsformen wie Planung der beruflichen Laufbahn im Unternehmen, Vorbereitung von Kandidaten auf die Nominierung nach individuellen Plänen, Rotationsbewegung von Managern und Spezialisten, Ausbildung in speziellen Kursen und Praktika in relevanten Positionen zu schaffen.
  8. Organisiert die Zertifizierung von Unternehmensmitarbeitern, deren methodische und informative Unterstützung, beteiligt sich an der Analyse der Zertifizierungsergebnisse, entwickelt Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidungen der Zertifizierungskommissionen und legt den Kreis der nachzuprüfenden Spezialisten fest.
  9. Beteiligt sich an der Entwicklung von Systemen zur umfassenden Bewertung der Mitarbeiter und der Ergebnisse ihrer Tätigkeit, der beruflichen und beruflichen Förderung des Personals sowie der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Zertifizierung.
  10. Organisiert von:
    1. 10.1. Rechtzeitige Registrierung der Einstellung, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern gemäß den Arbeitsgesetzen, Vorschriften, Anweisungen und Anordnungen des Unternehmensleiters.
    2. 10.2. Personalbuchhaltung.
    3. 10.3. Ausstellung von Bescheinigungen über die aktuelle und vergangene Arbeitstätigkeit der Mitarbeiter.
    4. 10.4. Arbeitsbücher aufbewahren und ausfüllen.
    5. 10.5. Pflege etablierter HR-Dokumentation.
    6. 10.6. Vorbereitung von Materialien zur Personalpräsentation für Incentives und Auszeichnungen.
  11. Bietet die Erstellung von Dokumenten zur Rentenversicherung sowie von Dokumenten, die für die Zuweisung von Renten an Mitarbeiter des Unternehmens und deren Familien erforderlich sind, sowie deren Einreichung bei der Sozialversicherungsbehörde.
  12. Durchführung von Arbeiten zur Aktualisierung der wissenschaftlichen und methodischen Unterstützung der Personalarbeit, ihrer materiellen, technischen und Informationsbasis, Einführung moderner Methoden des Personalmanagements unter Verwendung automatisierter Subsysteme „ASU-Personal“ und automatisierter Arbeitsplätze für Personaldienstmitarbeiter, Schaffung von a Datenbank über das Personal des Unternehmens, deren rechtzeitige Auffüllung und zeitnahe Bereitstellung der erforderlichen Informationen für die Benutzer.
  13. Bietet methodische Anleitung und Koordinierung der Tätigkeit von Personalfachleuten und Inspektoren der Unternehmensbereiche, überwacht die Umsetzung von Rechtsakten und Regierungsverordnungen, Beschlüssen, Anordnungen und Weisungen des Unternehmensleiters in Fragen der Personalpolitik durch die Abteilungsleiter und mit Personal arbeiten.
  14. Bietet soziale Garantien für Arbeitnehmer im Beschäftigungsbereich, Einhaltung des Verfahrens zur Beschäftigung und Umschulung entlassener Arbeitnehmer und stellt ihnen festgelegte Leistungen und Entschädigungen zur Verfügung.
  15. Führt eine systematische Analyse der Personalarbeit im Unternehmen durch und entwickelt Vorschläge zu deren Verbesserung.
  16. Organisiert von:
    1. 16.1. Zeiterfassung, Vorbereitung und Umsetzung von Urlaubsplänen.
    2. 16.2. Überwachung des Standes der Arbeitsdisziplin in den Abteilungen des Unternehmens und der Einhaltung interner Vorschriften durch die Mitarbeiter.
    3. 16.3. Analyse der Gründe für Personalfluktuation.
  17. Entwickelt Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsdisziplin, zur Reduzierung von Personalfluktuation und Arbeitszeitverlusten und überwacht deren Umsetzung.
  18. Gewährleistet die Erstellung etablierter Berichte über Personalakten und die Arbeit mit Personal.

III. Rechte

Der Leiter der Personalabteilung hat das Recht:

  1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen des Unternehmensleiters über die Aktivitäten der Abteilung vertraut.
  2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten des Unternehmens (der Abteilung) zur Prüfung durch den Direktor des Unternehmens.
  3. Interagieren Sie mit den Leitern aller Strukturbereiche des Unternehmens in Personalfragen.
  4. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.
  5. Fordern Sie den Direktor des Unternehmens auf, bei der Erfüllung seiner offiziellen Pflichten und Rechte Unterstützung zu leisten.
  6. Fordern Sie die erforderlichen Informationen (Berichte, Erläuterungen usw.) von den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens, den Spezialisten und den Mitarbeitern an.

IV. Verantwortung

Der Leiter der Personalabteilung ist verantwortlich für:

  1. Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
  3. Für Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

1. Allgemeine Bestimmungen

1. Abteilung: Rahmen.

1.Vollständige Berufsbezeichnung: Personalleiter.

2. Die Ernennung und Amtsenthebung erfolgt durch den Generaldirektor.

3. Der Inhaber dieser Position berichtet direkt an den Personalleiter.

4.Der Inhaber dieser Stelle leitet die Personalabteilung und hat folgende ihm unterstellte Stellen:

Stellvertreter Chef,

Oberinspektor,

Inspektor,

leitender Spezialist,

Spezialist,

Trainer,

Trainer,

Filialleiter HR,

Sekretär.

1. Der Amtsleiter wird während der Abwesenheit durch einen Stellvertreter ersetzt. Leiter der Personalabteilung.

2. Der Inhaber dieser Stelle vertritt den Personalleiter während seiner Abwesenheit.

3. Der Mitarbeiter orientiert sich bei seiner Tätigkeit an folgenden Rechtsakten und Regulierungsdokumenten:

GOST 6/30-97,

Satzung der LLC „Kolpino“,

Interne Regeln Arbeitsvorschriften,

Anordnungen (Anweisungen) der direkten Leitung,

Regelungen zur Personalabteilung,

Personalpolitik und -strategie,

Das Konzept eines Personalentwicklungssystems,

Regelungen zur Zertifizierung,

Weitere regulatorische Dokumente des Personaldienstes.

1.Benötigte Qualifikationen:

Die Tätigkeit in dieser Position setzt folgende Qualifikationen des Mitarbeiters voraus:

Höhere Berufsausbildung (Richtung „Management“, „Psychologie“) mit zusätzlicher Weiterbildung im Fachgebiet „Personalmanagement“.

Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Organisation des Personalmanagements.

1.Der Inhaber dieser Stelle muss wissen:

Arbeitsrecht.

Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, methodische Materialien zum Personalmanagement.

Die Struktur und das Personal des Unternehmens, sein Profil, seine Spezialisierung und seine Entwicklungsperspektiven.

Personalpolitik und Strategie des Unternehmens.

Das Verfahren zur Erstellung von Prognosen, zur Ermittlung des zukünftigen und aktuellen Personalbedarfs.

Quellen für die Personalversorgung des Unternehmens.

Zustand des Arbeitsmarktes.

Systeme und Methoden zur Personalbeurteilung.

Methoden zur Analyse der Berufs- und Qualifikationsstruktur des Personals.

Das Verfahren zur Registrierung, Pflege und Aufbewahrung von Unterlagen im Zusammenhang mit Personal und deren Bewegung.

Das Verfahren zur Erstellung und Pflege einer Datenbank über das Personal des Unternehmens.

Organisation der Zeitmessung.

Methoden zur Erfassung der Personalbewegungen, Verfahren zur Erstellung etablierter Berichte.

Möglichkeiten des Einsatzes moderner Informationstechnologien in der Arbeit von Personaldienstleistungen.

Umfangreiche in- und ausländische Erfahrung in der Arbeit mit Personal.

Grundlagen der Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Arbeitsorganisation.

Grundlagen der Professionographie.

Grundlagen der Berufsberatungsarbeit.

Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Produktionsorganisation und Management.

Mittel der Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation.

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

Arbeitskultur und Arbeitsethik.

1.Funktionen

Der Inhaber dieser Position ist damit betraut folgende Funktionen:

Operative Führung der Personalabteilung und Koordination der Mitarbeiteraktivitäten.

Entwicklung der Personalpolitik und Unternehmensstrategie.

Information und methodische Unterstützung der Aktivitäten der Abteilung.

Überwachung und psychologische Unterstützung der Abteilungsaktivitäten.

1.Jobliche Verantwortlichkeiten

Der Leiter der Personalabteilung ist verpflichtet:

1. Leitung der Arbeit zur Besetzung des Unternehmens mit Arbeitskräften und Angestellten der erforderlichen Berufe, Fachgebiete und Qualifikationen gemäß den Zielen, der Strategie und dem Profil des Unternehmens, den sich ändernden äußeren und inneren Bedingungen seiner Tätigkeit, der Gründung und Aufrechterhaltung von eine Datenbank zur quantitativen und qualitativen Zusammensetzung des Personals, seiner Entwicklung und Bewegung.

1. Organisieren Sie die Entwicklung von Prognosen, die Ermittlung des aktuellen und zukünftigen Personalbedarfs und der Quellen seiner Befriedigung auf der Grundlage der Untersuchung des Arbeitsmarktes, des Aufbaus direkter Verbindungen zu Bildungseinrichtungen und Arbeitsvermittlungsdiensten, der Verträge mit Unternehmen mit ähnlichem Profil und der Information der Mitarbeiter innerhalb des Arbeitsmarktes Unternehmen über freie Stellen informieren und die Informationen der Massenmedien nutzen, um Stellenanzeigen für die Einstellung von Arbeitskräften zu veröffentlichen.

2.Beteiligen Sie sich an der Entwicklung der Personalpolitik und Personalstrategie des Unternehmens.

3. Organisiert die Arbeit zur Auswahl, Auswahl und Vermittlung von Personal auf der Grundlage einer Beurteilung ihrer Qualifikationen, persönlichen und geschäftlichen Qualitäten und kontrolliert den korrekten Einsatz der Mitarbeiter in den Abteilungen des Unternehmens.

4. Organisieren Sie die Aufnahme und Vermittlung neuer Fachkräfte entsprechend den Anforderungen der Position und Fachrichtung, organisieren Sie gemeinsam mit den Abteilungsleitern deren Praktikum und Anpassung an Professionelle Aktivität.

5. Organisation der Zertifizierung der Mitarbeiter des Unternehmens, deren methodische und informative Unterstützung, Beteiligung an der Analyse der Zertifizierungsergebnisse, Entwicklung von Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidungen der Zertifizierungskommission, Festlegung des Kreises der Spezialisten, die einer Rezertifizierung unterliegen.

6. Führen Sie systematische Arbeiten durch, um eine Nominierungsreserve auf der Grundlage von Organisationsformen wie Zertifizierung, beruflicher Karriereplanung, Vorbereitung von Kandidaten auf die Nominierung nach individuellen Plänen, Rotationsbewegung von Managern und Spezialisten, Ausbildung in speziellen Kursen und Praktika in relevanten Positionen zu schaffen.

7. Beteiligen Sie sich an der Entwicklung von Systemen zur umfassenden Bewertung der Mitarbeiter und der Ergebnisse ihrer Tätigkeit, zur beruflichen und beruflichen Förderung des Personals sowie an der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung des Bewertungssystems.

8. Organisieren Sie die rechtzeitige Registrierung der Aufnahme, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern gemäß den Arbeitsgesetzen, Vorschriften, Anweisungen und Anordnungen des Unternehmensleiters, führen Sie die Personalabrechnung durch, stellen Sie Bescheinigungen über die aktuelle und frühere Arbeitstätigkeit der Mitarbeiter aus, speichern und füllen Sie sie aus Arbeitsbücher und Pflege der etablierten Personaldokumentation sowie Vorbereitung von Materialien für die Präsentation des Personals bei Anreizen und Auszeichnungen.

9. Sorgen Sie für die Erstellung von Dokumenten zur Rentenversicherung sowie für die Zuweisung von Renten an Mitarbeiter des Unternehmens und deren Familien sowie für deren Vorlage bei den Sozialversicherungsbehörden.

10. Durchführung von Arbeiten zur Aktualisierung der wissenschaftlichen und methodischen Unterstützung der Personalarbeit, ihrer materiellen, technischen und Informationsbasis, Einführung moderner Methoden des Personalmanagements unter Verwendung verbesserter Software und automatisierte Arbeitsplätze für Personaldienstmitarbeiter, die Erstellung einer Datenbank über das Personal des Unternehmens, deren rechtzeitige Auffüllung und die zeitnahe Bereitstellung der erforderlichen Informationen für die Benutzer.

1. Bereitstellung sozialer Garantien für Arbeitnehmer im Bereich Beschäftigung, Einhaltung des Verfahrens zur Einstellung und Umschulung entlassener Arbeitnehmer sowie Bereitstellung festgelegter Leistungen und Entschädigungen.

2. Führen Sie eine systematische Analyse der Personalarbeit im Unternehmen durch und entwickeln Sie Vorschläge zu deren Verbesserung.

3. Organisieren Sie die Zeiterfassung, erstellen und implementieren Sie Urlaubspläne, überwachen Sie den Stand der Arbeitsdisziplin in den Abteilungen des Unternehmens und die Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften durch die Mitarbeiter, analysieren Sie die Fluktuationsursachen, entwickeln Sie Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsdisziplin, reduzieren Sie die Personalfluktuation, Arbeitszeitverluste überwachen und deren Umsetzung überwachen.

4. Organisieren Sie die Erstellung einer etablierten Berichterstattung über Personalakten und arbeiten Sie mit dem Personal.

5. Reagieren Sie rechtzeitig auf Anfragen anderer Mitarbeiter im Bereich der beruflichen Tätigkeit und stellen Sie die erforderlichen Informationen vollständig bereit.

6. Behandeln Sie andere Mitarbeiter objektiv und bewerten Sie ihren Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele anhand der Ergebnisse ihrer Arbeit, unabhängig von ihrer persönlichen Einstellung.

7. Beachten Sie die festgelegten Fristen für die Erledigung von Aufgaben und Anweisungen.

8. Unterstützen Sie Arbeitskollegen bei der Lösung von Problemen in ihrer Tätigkeit, wenn die Unterstützung zu einer qualitativen Verbesserung der Leistungsergebnisse führen kann.

9. Beachten Sie die Vertraulichkeitsregeln bei der Arbeit mit personenbezogenen Daten der Mitarbeiter des Unternehmens.

10. Verbessern Sie kontinuierlich Ihr berufliches Niveau.

IV. Rechte

Der Leiter der Personalabteilung hat das Recht:

1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen des Organisationsleiters bezüglich der Aktivitäten der Personalabteilung vertraut.

2. Nehmen Sie an Sitzungen von Ausschüssen und Arbeitsgruppen sowie an Sitzungen des Managements und der Mitarbeiter zu Fragen der Aktivitäten der Organisation teil.

3. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Personaldienstes.

4. Vorschläge zur Verbesserung der Unternehmensaktivitäten und der Arbeitsmethoden zur Prüfung durch den Generaldirektor und den Personaldirektor einreichen; Kommentare zu den Aktivitäten der Struktureinheiten; Möglichkeiten zur Beseitigung bestehender Mängel in der Unternehmenstätigkeit.

5. Interagieren Sie mit Mitarbeitern aller Strukturbereiche.

6. Persönlich oder im Namen der Geschäftsführung von anderen Struktureinheiten Informationen und Unterlagen anzufordern, die zur Erfüllung seiner Amtspflichten erforderlich sind.

7. Mit Genehmigung des Generaldirektors bzw. Personalleiters Spezialisten aus allen Strukturbereichen in die Lösung der dem Personaldienst übertragenen Aufgaben zur Sicherstellung der Umsetzung personalwirtschaftlicher Funktionen einbeziehen.

8. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit und in Übereinstimmung mit der Tabelle der Befugnisübertragung.

9. Fordern Sie den Leiter der Organisation und die Leiter der Strukturabteilungen des Unternehmens auf, bei der Wahrnehmung seiner Amtspflichten und der Ausübung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Rechte behilflich zu sein.

10. Handeln Sie im Namen der Personalabteilung und vertreten Sie deren Interessen gegenüber anderen Strukturabteilungen der Organisation im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

11.Vertreten Sie den Personaldienst von Kolpino LLC in Beziehungen mit externe Organisationen in der Richtung seiner Tätigkeit.

12. Dem Leiter der Organisation Vorschläge zur Ernennung, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern aller Strukturbereiche des Unternehmens zur Prüfung vorlegen; Vorschläge, um sie zu ermutigen oder Strafen gegen sie zu verhängen.

13. Informieren Sie die Leiter aller Strukturabteilungen über festgestellte Mängel in den ihnen anvertrauten Abteilungen.

1. Verantwortung

Der Leiter der Personalabteilung ist verantwortlich für:

1. Unzulässige und nicht rechtzeitige Erfüllung der offiziellen Pflichten – Strafen im Rahmen der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation.

2. Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Verursachung materieller Schäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

4. Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin und Nichteinhaltung interner Arbeitsregeln – innerhalb der durch die internen Regulierungsdokumente des Unternehmens festgelegten Grenzen.

5. Falsche Einstellung gegenüber Untergebenen und Mitarbeitern des Unternehmens – in gewissen Grenzen Generaldirektor und Personalleiter.

1.Beziehungen

6. Der Inhaber dieser Position interagiert im Rahmen seiner Arbeit mit den Leitern aller Strukturabteilungen zu Fragen der Personalführung, -anpassung und der Tätigkeit des Personaldienstes.

2. Kriterien für die Wirksamkeit und Bewertung der Arbeit des Leiters der Personalabteilung

1. Rechtzeitige und qualitativ hochwertige Personalauswahl und -vermittlung, Minimierung der Personalfluktuation.

2. Einhaltung der Anforderungen des Arbeitsrechts, interner Anordnungen und diesbezüglicher Vorschriften Personalarbeit im Rahmen der Umsetzung der Personalpolitik des Unternehmens.

3.Erfüllung aller Aufträge und Weisungen für das Unternehmen im Zusammenhang mit der Arbeit der Personalabteilung.

4. Umsetzung der in dieser Stellenbeschreibung genannten Funktionen des Personaldienstes.

5.Kompetente Führung der Personalabteilung.

Personalleiter __________________ E.R. Bondarchuk

Vereinbart

Leiter der Rechtsabteilung __________________ A.T. Michnewa

Ich habe die Anleitung gelesen :

Leiter der Personalabteilung __________________ V.L. Pawlow

[Name der Firma]

Arbeitsbeschreibung

Ich bin damit einverstanden

[Berufsbezeichnung] [Name der Organisation]

______________/___[VOLLSTÄNDIGER NAME.]___/

HR-Spezialist

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert funktionale Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten eines Spezialisten in der Personalabteilung [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden als Unternehmen bezeichnet).

1.2. Die Ernennung und Entlassung eines Personalabteilungsspezialisten erfolgt auf Anordnung des Unternehmensleiters auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise.

1.3. Der Personalabteilungsspezialist gehört zur Kategorie der Mitarbeiter und berichtet direkt an [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens.

1.4. Für die Position des Personalabteilungsspezialisten wird eine Person mit einer höheren Berufsausbildung ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder einer primären Berufsausbildung ernannt. Spezielles Training gemäß dem festgelegten Programm und Berufserfahrung im Profil von mindestens 2 Jahren, einschließlich dieses Unternehmen mindestens 1 Jahr.

1.5. Der HR-Spezialist sollte wissen:

Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, methodische Materialien zur Dokumentation der Buchhaltung und Personalbewegung;

Arbeitsrecht;

Die Struktur und das Personal des Unternehmens;

Das Verfahren zur Registrierung, Führung und Aufbewahrung von Arbeitsbüchern und Personalakten von Unternehmensmitarbeitern;

Das Verfahren zur Festlegung der Namen von Arbeitnehmerberufen und Arbeitnehmerpositionen, der allgemeinen und kontinuierlichen Berufserfahrung, Leistungen, Vergütungen und der Registrierung von Renten für Arbeitnehmer;

Das Verfahren zur Erfassung der Personalbewegungen und zur Erstellung etablierter Berichte;

Das Verfahren zur Führung einer Datenbank über das Personal des Unternehmens;

Grundlagen der Büroarbeit; Mittel der Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation;

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

1.6. Der HR-Spezialist lässt sich bei seiner täglichen Arbeit leiten von:

Lokale Gesetze sowie organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;

Interne Arbeitsvorschriften;

Regeln für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gewährleistung der Betriebshygiene und des Brandschutzes;

Anweisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;

Diese Stellenbeschreibung.

1.7. Während der vorübergehenden Abwesenheit eines Personalabteilungsspezialisten werden seine Aufgaben dem [stellvertretenden Stellentitel] zugewiesen.

2. Funktionale Verantwortlichkeiten

Der HR-Spezialist nimmt folgende Aufgaben wahr:

2.1. Führt Aufzeichnungen über das Personal des Unternehmens und seiner Abteilungen gemäß den einheitlichen Formen der primären Buchhaltungsdokumentation.

2.2. Bereitet die Einstellung, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern gemäß den Arbeitsgesetzen, Vorschriften und Anordnungen des Unternehmensleiters sowie anderen festgelegten Personaldokumenten vor.

2.3. Erstellt und pflegt Personalakten der Mitarbeiter und nimmt Änderungen im Zusammenhang mit Arbeitsaktivitäten vor.

2.4. Bereitet vor notwendige Materialien zur Qualifizierung, Zertifizierung, Wettbewerbskommissionen und Nominierung von Mitarbeitern für Anreize und Auszeichnungen.

2.5. Füllt Arbeitsbücher aus, erfasst und speichert sie, führt Berechnungen durch Dienstalter, stellt Bescheinigungen über die aktuelle und vergangene Arbeitstätigkeit der Mitarbeiter aus.

2.6. Erstellt in Arbeitsbüchern Einträge über Anreize und Auszeichnungen für Mitarbeiter.

2.7. Gibt Informationen über die quantitative und qualitative Zusammensetzung der Mitarbeiter und deren Bewegung in die Personaldatenbank des Unternehmens ein und überwacht deren rechtzeitige Aktualisierung und Auffüllung. Führt Aufzeichnungen über die Gewährung von Urlaub an die Mitarbeiter, überwacht die Vorbereitung und Einhaltung regelmäßiger Urlaubspläne.

2.8. Bereitet Rentenversicherungskarten und andere Dokumente vor, die für die Zuweisung von Renten an Unternehmensmitarbeiter und deren Familien erforderlich sind, sowie für die Festlegung von Leistungen und Entschädigungen.

2.9. Untersucht die Ursachen der Personalfluktuation und beteiligt sich an der Entwicklung von Maßnahmen zu deren Reduzierung.

2.10. Bereitet Dokumente nach Ablauf der festgelegten Aufbewahrungsfristen für die Hinterlegung im Archiv vor.

2.11. Überwacht den Stand der Arbeitsdisziplin in den Abteilungen der Organisation und die Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften durch die Mitarbeiter.

2.12. Bereitet vorgeschriebene Berichte vor.

2.13. Ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit/Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens sowie personenbezogener Daten über die Mitarbeiter des Unternehmens zu gewährleisten.

Bei behördlicher Notwendigkeit kann ein Spezialist der Personalabteilung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Überstunden in der durch die bundesarbeitsrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Weise hinzuziehen.

Der HR-Spezialist hat das Recht:

3.1. Fordern und erhalten Sie die notwendigen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des HR-Spezialisten.

3.2. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten zu lösen, die in die Zuständigkeit des Personalinspektors fallen.

3.3. Vertretung der Interessen des Unternehmens in Drittorganisationen in Fragen seiner beruflichen Tätigkeit.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Der Spezialist der Personalabteilung trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der eigenen beruflichen Funktionen und zugewiesenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm zugewiesenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.2. Die Beurteilung der Arbeit eines HR-Spezialisten erfolgt:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Durch die Zertifizierungskommission des Unternehmens – periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, auf der Grundlage dokumentierter Arbeitsergebnisse für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines HR-Spezialisten ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Erfüllung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Der Arbeitsplan eines Personalabteilungsspezialisten richtet sich nach den im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund des Produktionsbedarfs ist ein HR-Spezialist für Geschäftsreisen (auch vor Ort) erforderlich.

Ich habe die Anleitung gelesen ___________/___________/ „__“ _______ 20__