Lizenzierung und Lizenzkontrolle. Umsatz mit Schrott aus Eisen- und Nichteisenmetallen: Steuerfragen Umsatz mit Schrott aus Eisen- und Nichteisenmetallen

Die Annahme von Altmetall ist eine Tätigkeit, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Das Recht zur Durchführung haben Einzelunternehmer und juristische Personen, die eine Reihe von Anforderungen an Gewerbeflächen, Standort, Ausstattung usw. erfüllen. Die Standards für den Umgang mit Schrott aus Eisen- und Nichteisenmetallen sind in der Regierungsverordnung festgelegt Russische Föderation Nr. 369 vom 11. Mai 2001.

Die „Regeln für den Umgang mit Schrott und Altmetallen“ beschreiben detailliert die Anforderungen an die Organisation der Annahme, Sammlung und Lagerung. In einer davon heißt es: Eine Schrottsammelstelle muss über eine Lizenz und eine notariell beglaubigte Kopie eines Auszugs aus dem Unified State Register of Legal Entities verfügen, die sie auf Verlangen von Kunden und Aufsichtsbehörden vorlegen muss. Diese Dokumente bestätigen die Rechtmäßigkeit der Geschäftstätigkeit und können bei autorisierten Regierungsbehörden angefordert werden: dem Ministerium für natürliche Ressourcen und Umfeld und der Bundessteuerdienst.

Ausstattungsanforderungen

Bei der illegalen Annahme von Altmetall handelt es sich nicht nur um eine Arbeit ohne Anmeldung beim Finanzamt, sondern auch um eine illegale Annahme kommerzielle Aktivitäten unter Verstoß gegen die geltenden Empfangs- und Rechnungslegungsvorschriften. Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Gewährleistung der Strahlungskontrolle im Unternehmen, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Jede Charge eingehender Eisen- und Nichteisenmetallschrotte muss mit Radiometern sowie kompakteren tragbaren Dosimetern und Alarmen überprüft werden.

Für alle Arten von obligatorischen Geräten (Radiometer, Spektrometer, hochpräzise elektronische Waagen) sind Dokumente erforderlich: technischer Pass, Kalibrierungszertifikate usw. Außerdem sind gemäß dem Erlass der Regierung der Russischen Föderation eine Pressschere, eine Presse zum Ballenpressen von Altmetall oder eine Anlage zum Zerkleinern und Sortieren von Metallabfällen erforderlich.

Anforderungen an Standort und Personal

Die meisten illegalen Sammelstellen für Altmetall befinden sich am Rande der Stadt Garagengenossenschaften oder in Hangars auf dem Territorium eines Industriegebiets. Für juristische Arbeiten ist jedoch eine Fläche von mindestens 200 Quadratmetern erforderlich. m (Größe Grundstück– ab 500 qm M). Andernfalls wird der Erhalt einer Lizenz verweigert, was bedeutet, dass kleine Sammelstellen a priori nicht legal arbeiten können.

Auch an die Mitarbeiter werden strenge Anforderungen gestellt. Dazu gehören:

  • Inspektor für Metallabfälle und Schrott, Kategorie II;
  • Pressebetreiber der 1. Kategorie;
  • eine qualifizierte Fachkraft, die die Strahlungsüberwachung von Schrottchargen durchführt und diese auf Explosionssicherheit prüft.

Arbeitnehmer müssen vor Arbeitsbeginn eine Berufsschulung und Zertifizierung absolvieren.

Lizenzierung von Aktivitäten

Die Lizenzierung von Sammelstellen, die Verarbeitung und Entsorgung von Metallabfällen erfolgt durch das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz. Aber in verschiedenen Subjekten des Bundes sind unterschiedliche Exekutivbehörden für die Erstellung von Dokumenten verantwortlich: zum Beispiel der Ausschuss wirtschaftliche Entwicklung, Industriepolitik und Handel in St. Petersburg, beim Ministerium für Industrie und Verkehr der Republik Udmurtien oder beim Ministerium für Industrie und Innovation der Republik Tatarstan.

Schriftliche Bewerbung und Paket Notwendige Dokumente müssen per Post an die Genehmigungsbehörde geschickt oder bei einem persönlichen Besuch vorgelegt werden. Exekutivorgane sind verpflichtet, die Unterlagen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt zu prüfen und die Registrierung einer Lizenz anzunehmen oder unter Angabe von Gründen abzulehnen.

Erforderliche Dokumente

Lizenzen für den Empfang von Eisen- und Nichteisenmetallen müssen separat ausgestellt werden, nachdem zwei Dokumentenpakete vorbereitet wurden. Aber der Papiersatz ist Standard:

  • Gründungsdokumente (Satzung der Organisation, Gründungsvereinbarung usw.);
  • Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation - für Einzelunternehmer;
  • Auszug aus dem Unified State Register of Legal Entities oder dem Unified State Register of Individual Entrepreneurs;
  • Bescheinigung über die steuerliche Registrierung am Ort der Registrierung;
  • Eingang der Zahlung der staatlichen Abgaben;
  • Name der Art der genehmigungspflichtigen Tätigkeit;
  • Dokumente für Gewerbeflächen;
  • Technische Datenblätter für Geräte;
  • Dokumente, die die ausreichende Qualifikation der Mitarbeiter bestätigen usw.

Die Höhe der staatlichen Abgabe ist festgelegt. Es beträgt 7.500 Rubel, aber die Kosten für die Registrierung können sich um ein Vielfaches erhöhen, wenn Sie sich an Vermittler wenden, die bei der Vorbereitung und Einreichung von Dokumenten zur Prüfung behilflich sind.

Illegaler Schrotthandel

Die Genehmigung von Schrottsammelaktivitäten ist ein komplexes und langwieriges Verfahren. Es erfordert erhebliche Kosten für die Schulung des Personals und die Ausstattung von Gewerbeflächen und nimmt außerdem viel Zeit in Anspruch. Daher tarnen skrupellose Unternehmer ihre Tätigkeit als eine Tätigkeit, für die keine Genehmigung erforderlich ist. Zum Beispiel für den Verkauf von Altmetall aus der eigenen Produktion.

Der hohe Grad der Kriminalisierung in diesem Bereich ist auf die relative Milde der Strafe zurückzuführen: Für die illegale Annahme von Altmetall, also für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit ohne Registrierung, besteht eine Verwaltungshaftung. Gemäß Art. 14.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation wird das Fehlen einer staatlichen Registrierung und Lizenz mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 bis 2000 Rubel geahndet. In Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, eine kriminelle Verwandtschaft anzulocken.

Haftung für unsachgemäßen Umgang mit Altmetall

Neben Bußgeldern, die kleine Sammelstellen bestrafen, die ohne Registrierung arbeiten, sind auch schwerwiegendere Sanktionen vorgesehen. Sie gelten auch für konzessionierte Organisationen, da der illegale Umgang mit Altmetall auch eine rechtswidrige Annahme und Lagerung bedeutet.

Folgende Strafen sind vorgesehen:

  • eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 bis 100.000 Rubel. mit Beschlagnahme von Straftaten bei unsachgemäßem Umgang mit Altmetall (Artikel 14.26 des Verwaltungsgesetzbuches);
  • Geldstrafe von 1.000 bis 200.000 Rubel. oder Aussetzung der Aktivitäten für bis zu 90 Tage bei Nichteinhaltung der Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes (Artikel 8.2 des Verwaltungsgesetzbuchs);
  • Geldstrafe von 3.000 bis 80.000 Rubel. oder Aussetzung der Aktivitäten für bis zu 90 Tage im Falle von Grundstücksschäden infolge unsachgemäßer Handhabung von Metallabfällen (Artikel 8.6 des Verwaltungsgesetzbuchs).

Der illegale Handel mit Altmetall ist jedoch dessen Annahme und Verkauf ohne entsprechende Genehmigung. Dieses Vergehen wird manchmal mit einer Gefängnisstrafe geahndet.

Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Arbeiten ohne Lizenz

Die Besonderheit der modernen Gesetzgebung besteht darin, dass es keine besondere Bestrafung für die illegale Annahme und Verbreitung von Schrott aus Eisen- und Nichteisenmetallen gibt. Daher ist es schwierig, Empfangsstellen, die ohne Registrierung und Genehmigung betrieben werden, einer echten Haftung zu unterziehen, insbesondere bei kleinen. Inhaber solcher Akzepte kommen mit geringfügigen Bußgeldern davon, und Altmetall kann nicht beschlagnahmt werden.

Eine Möglichkeit zur Verschärfung der Strafe besteht darin, Unternehmer strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. 171 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation „Illegales Unternehmertum“. In diesem Fall müssen die Strafverfolgungsbehörden nachweisen, dass die Sammelstelle durch ihre Arbeit Einnahmen erzielt hat große Größe. In diesem Fall wird für das Arbeiten ohne Lizenz eine Geldstrafe von bis zu 300.000 Rubel verhängt. oder Verhaftung für bis zu sechs Monate. Das Einkommen wird auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten des festgestellten Ausschusses und der Buchhaltungsunterlagen ermittelt.

Andere Arten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit

Der illegale Kauf und Verkauf von Altmetall ist untrennbar mit vielen Straftaten verbunden. Bei illegalen Geschäften handelt es sich um Steuerhinterziehung, die ebenfalls strafbar ist. Gemäß Art. 199 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation wird eine zunächst festgestellte Straftat mit einer Geldstrafe von 100.000 bis 300.000 Rubel, einer Festnahme bis zu sechs Monaten oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.

Wenn eine Straftat von mehreren Personen durch vorherige Verschwörung begangen wird und im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit große Einkünfte erzielt werden, erhöht sich die Geldstrafe auf 500.000 Rubel, und die Freiheitsstrafe kann bis zu 6 Jahre betragen, mit einem Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten für bis zu 6 Jahre bis 3 Jahre nach Veröffentlichung. Als großes Einkommen gelten 5 Millionen Rubel, die innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum des Beginns des Kaufs und Verkaufs von Altmetall erzielt werden.

Bestrafung für Einzelpersonen

Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen können nicht nur illegale Sammelstellen, sondern auch normale Bürger für den illegalen Handel mit Altmetall bestraft werden. Aufgrund unzureichender Rechtskenntnis beteiligen sie sich systematisch am illegalen Schrotthandel und liefern Abfälle aus offenen Quellen an spezialisierte Stellen. Es ist legal, Metallabfälle zu veräußern, deren Eigentum dokumentiert werden kann (Artikel 13.1 des Bundesgesetzes „Über Produktions- und Verbrauchsabfälle“).

Zurückgelassenes Altmetall kann in das Eigentum einer Einzelperson übergehen, wenn es sich auf einem Grundstück befindet, das ihr gehört. Schrott, von einer Person auf Mülldeponien, Feldern gefunden, Gartengrundstücke, kann nicht in sein Eigentum umgewandelt werden, daher gilt seine Übergabe formell als rechtswidrig und zieht in einigen Fällen eine Verwaltungshaftung nach sich.

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG

Bei Genehmigung der Regeln für den Umgang mit Schrott
und Abfälle von Eisenmetallen und deren Entsorgung


Dokument mit vorgenommenen Änderungen:
(Russische Zeitung, N 196, 16.10.2002);
(Gesetzsammlung der Russischen Föderation, Nr. 51, 17.12.2012);
(Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 14.12.2016, N 0001201612140008);
(Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 19.12.2016, N 0001201612190029).
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Das Dokument berücksichtigt:
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 14. April 2003 N GKPI03-151.
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In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz „Über Produktions- und Verbrauchsabfälle“ der Regierung der Russischen Föderation

entscheidet:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Regeln für den Umgang mit Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen und deren Entsorgung.

2. Stellen Sie fest, dass die Kontrolle über die Einhaltung dieser Regeln vom Innenministerium der Russischen Föderation, dem Ministerium, ausgeübt wird natürliche Ressourcen der Russischen Föderation und der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
(Klausel in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 22. Dezember 2016 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 10. Dezember 2016 N 1338.

3. Die föderalen Exekutivbehörden der Russischen Föderation müssen ihre Vorschriften mit diesen Regeln in Einklang bringen.

Vorsitzender der Regierung
Russische Föderation
M. Kasyanov

REGELN für den Umgang mit Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen und deren Entsorgung

GENEHMIGT
Regierungsbeschluss
Russische Föderation
vom 11. Mai 2001 N 369

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Handhabung (Annahme, Abrechnung, Lagerung, Transport) und Entsorgung von Schrott und Eisenmetallabfällen auf dem Territorium der Russischen Föderation fest.

2. Einzelpersonen führen die Veräußerung von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen durch und geben dabei die Grundlage für die Entstehung von Eigentumsrechten an diesem Schrott und diesen Abfällen an.

3. Juristische Personen und Einzelunternehmer behandeln Schrott und Abfälle aus Eisenmetallen, die bei ihnen im Produktions- und Verbrauchsprozess anfallen oder von ihnen erworben werden, sowie deren Veräußerung, wenn Dokumente vorliegen, die ihr Eigentum an den genannten Schrotten und Abfällen bestätigen.

II. Anforderungen an die Organisation der Annahme von Schrott und Eisenmetallabfällen

4. Juristische Personen und Einzelunternehmer, die Schrott und Abfälle aus Eisenmetallen entgegennehmen, müssen sicherstellen, dass die folgenden Informationen an jedem Standort für die Annahme dieses Schrotts und dieser Abfälle an einem für die Einsichtnahme zugänglichen Ort verfügbar sind:

a) der Name einer juristischen Person oder der Nachname, Vorname, Vatersname eines einzelnen Unternehmers, deren Telefonnummern;

b) für Rechtspersonen- Informationen über die Person, die für die Annahme von Schrott und Eisenmetallabfällen verantwortlich ist;

c) Arbeitsplan;

d) Annahmebedingungen und Preise für Schrott und Abfälle aus Eisenmetallen.

5. In Einrichtungen zur Annahme von Schrott und Eisenmetallabfällen müssen zusätzlich zu den in Absatz 4 dieser Regeln genannten Informationen die folgenden Unterlagen vorhanden sein und auf Verlangen der Aufsichtsbehörden vorgelegt werden:

a) eine gemäß der Verordnung über Lizenztätigkeiten für die Beschaffung, Verarbeitung und den Verkauf von Eisenschrott erhaltene Lizenz oder eine von der Lizenzbehörde, die die Lizenz ausgestellt hat, beglaubigte Kopie davon;

b) eine notariell beglaubigte Kopie eines Dokuments, das die Tatsache der Eintragung einer juristischen Person in das Vereinigte Königreich bestätigt Staatsregister juristische Personen oder eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung eines einzelnen Unternehmers, der Schrott und Abfälle von Eisenmetallen annimmt (Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 24. Oktober 2002 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 3. Oktober 2002 N 731). ;

c) Dokumente zu vorhandenen Geräten und Geräten sowie Dokumente zu deren Überprüfung und Prüfung;

d) Anweisungen zum Verfahren zur Durchführung der Strahlungsüberwachung von Schrott und Eisenmetallabfällen und deren Überprüfung auf Explosionssicherheit;

e) Anweisungen zum Verfahren zum Nachweis von radioaktivem Schrott und Eisenmetallabfällen;

f) Anweisungen zum Verfahren zum Aufspüren explosionsgefährlicher Gegenstände.

III. Das Verfahren zur Annahme und Erfassung von Schrott und Eisenmetallabfällen

6. Die Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen erfolgt nach Nettogewicht, definiert als Differenz zwischen dem Bruttogewicht und dem Gewicht des Fahrzeugs, der Container und des Schutts.

7. Die Annahme von Schrott und Eisenmetallabfällen erfolgt gegen Vorlage eines Ausweises durch den Schrottanlieferer. Bei der Lieferung von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen, die nicht dem Übergeber gehören, ist neben einem Ausweisdokument auch die Vorlage einer entsprechenden Vollmacht des Schrotteigentümers erforderlich und Verschwendung.

8. Juristische Personen und Einzelunternehmer, die Schrott und Abfälle von Eisenmetallen annehmen, sind zur Gewährleistung verpflichtet in der vorgeschriebenen Weise Durchführung und Umsetzung der Strahlungsüberwachung Eingabesteuerung jede Charge des angegebenen Schrotts und Abfalls zur Explosionssicherheit.

Die Kontrolle erfolgt durch Personen, die über eine entsprechende Ausbildung und Zertifizierung verfügen.

8_1. Juristische Personen und Einzelunternehmer, die Schrott und Abfälle von Eisenmetallen annehmen, müssen Folgendes sicherstellen:

a) das Vorhandensein einer Mindestbesetzung folgender Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation, mit denen Arbeitsverträge abgeschlossen wurden:

Inspektor für Schrott und Metallabfälle, 2. Kategorie – an jedem Standort für die Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen;

Schrott- und Metallabfallverdichter der 1. Kategorie – mindestens in einer der Einrichtungen zur Annahme von Schrott und Eisenmetallabfällen auf dem Territorium eines Teilgebiets der Russischen Föderation;

b) das Vorhandensein von Eisenmetallschrott und -abfall in jeder Anlage:

die Person, die für die Strahlenüberwachung von Schrott und Eisenmetallabfällen verantwortlich ist;

die Person, die für die Überwachung von Schrott und Eisenmetallabfällen auf Explosionssicherheit verantwortlich ist;

c) das Vorhandensein einer Plattform mit einer harten Beschichtung (Asphalt, Beton) zur Lagerung von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen in jeder Einrichtung zur Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen sowie einer Ausrüstung zur Durchführung der Strahlungsüberwachung Schrott und Abfälle von Eisenmetallen gemäß den festgelegten Anforderungen;

d) das Vorhandensein mindestens einer der Einrichtungen zur Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen auf dem Territorium eines Teilgebiets der Russischen Föderation:

eine Presse zum Ballenpressen von Eisenschrott (mit einer Presskraft von mindestens 2500 kN) oder eine Scherenpresse (mit einer Schneidkraft von mindestens 3000 kN) oder eine Anlage zum Zerkleinern und Sortieren von Leichtschrott (mit einer Antriebsleistung von mindestens 495 kW);

Ausrüstung zum Sortieren oder Mahlen von Spänen.
(Absatz 8_1 wurde am 25. Dezember 2012 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Dezember 2012 N 1287 zusätzlich aufgenommen.)

9. Die Buchhaltung für Schrott und Abfälle aus Eisenmetallen wird von einer Person geführt, die vom Leiter der juristischen Person, die diesen Schrott und Abfall annimmt, oder von einem einzelnen Unternehmer ernannt wird.

10. Die Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen erfolgt mit der obligatorischen Erstellung einer Annahmebescheinigung für jede Schrott- und Abfallcharge in der Form gemäß Anlage Nr. 1.

Die Abnahmebescheinigung wird in 2 Exemplaren erstellt (eines wird der Person ausgehändigt, die den Schrott und die Abfälle von Eisenmetallen anliefert, die zweite verbleibt bei der Person, die die Abnahme durchführt).

Diese Akte sind Dokumente mit strenger Rechenschaftspflicht und müssen fortlaufend nummeriert sein.

11. Abnahmebescheinigungen werden im Register der Abnahmebescheinigungen (im Folgenden Buchführungsbuch genannt) eingetragen.

Die Seiten des Buchhaltungsbuchs müssen nummeriert und gegliedert sein. Auf der Rückseite letztes Blatt Aufnahme erfolgt:

„Dieses Hauptbuch hat ___ Seiten, die nummeriert und zusammengebunden sind.“ Die Aufzeichnung wird durch die Unterschriften des Leiters und des Hauptbuchhalters der juristischen Person (Einzelunternehmer), die Schrott und Eisenmetallabfälle erhält, und ein Siegel (sofern ein Siegel vorhanden ist) beglaubigt.
(Der geänderte Absatz wurde am 27. Dezember 2016 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. Dezember 2016 N 1367 in Kraft gesetzt.

12. Auf der ersten Seite des Buchhaltungsbuchs sollte Folgendes stehen:

a) Name „Registrierungsbuch der Abnahmebescheinigungen“;

b) Name und Standort der juristischen Person (Einzelunternehmer), die Schrott und Eisenmetallabfälle erhält;

c) der Eintrag „Begonnen“, der das Datum der ersten Eintragung in das Buchhaltungsbuch über die Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen angibt;

d) der Eintrag „Abgeschlossen“, der das Datum der Eintragung des letzten Eintrags über die Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen in das Buchhaltungsbuch angibt;

e) den Eintrag „Die für die Führung dieses Buchhaltungsbuchs verantwortliche Person“ mit Angabe der Position, des Nachnamens, des Vornamens, des Vatersnamens dieser Person, ihrer Unterschrift und ihres Datums.

13. Für jeden Fall der Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen werden folgende Informationen in das Buchhaltungsbuch eingetragen:

a) Registriernummer der Abnahmebescheinigung;

b) Datum der Annahme von Schrott und Eisenmetallabfällen;

c) Angaben zum Schrott- und Abfallanlieferer:

bei Erhalt von juristischen Personen und Einzelunternehmern - Name und Standort;

beim Empfang von Einzelpersonen- Nachname, Vorname, Vatersname, Ort des ständigen Wohnsitzes, Angaben zu einem Ausweisdokument;

d) Angaben zum Frachtbrief (für eine juristische Person und einen Einzelunternehmer);

e) Art der angenommenen Schrott- und Eisenmetallabfälle;

f) Daten zur Prüfung von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen auf Explosionssicherheit und zur Strahlungsüberwachung mit Unterschrift der Personen, die die Prüfung durchgeführt haben (Kontrolle);

g) Prozentsatz der Verunreinigung des angenommenen Schrotts und der Eisenmetallabfälle;

h) Gewicht des angenommenen Schrotts und der Eisenmetallabfälle;

i) Unterschrift der Person, die den Eintrag im Buch vorgenommen hat.

14. Das Rechnungsbuch und die Abnahmebescheinigungen müssen in der Einrichtung zur Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen 1 Jahr lang ab dem Datum der letzten Eintragung über die Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen aufbewahrt werden.

15. Die Zahlung für angenommenen Schrott und Eisenmetallabfälle erfolgt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

16. Die Auswahl (Absaugung) von anfallendem Schrott und Nichteisenmetallabfällen bei der Verarbeitung von Schrott und Eisenmetallabfällen erfolgt durch eine juristische Person und einen einzelnen Unternehmer, der Schrott und Eisenmetallabfälle verarbeitet.

Bei der Auswahl (Entnahme) von Altschrott und Nichteisenmetallabfällen wird ein Gesetz in der Form gemäß Anlage Nr. 2 erstellt.

Begleitender Schrott und Nichteisenmetallabfälle, die aus Schrott und Abfällen von Eisenmetallen ausgewählt (extrahiert) werden, können gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation veräußert werden.

IV. Das Verfahren zur Bilanzierung von veräußertem Schrott und Abfällen von Eisenmetallen

17. Juristische Personen und Einzelunternehmer, die Schrott und Abfälle aus Eisenmetallen annehmen, müssen eine Buchführung über veräußerten Schrott und Abfälle organisieren.

18. Jede Verbringung von veräußertem Schrott und Eisenmetallabfällen muss im Register der verschifften Schrott- und Eisenmetallabfälle registriert werden, aus dem Folgendes hervorgeht:

a) Name und Angaben des Empfängers;

b) Autonummer, staatliches Kennzeichen eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs (je nach Transportart);

c) Versanddatum;

d) Art des Schrotts und der Abfälle von Eisenmetallen;

e) das Gewicht der mit dem Fahrzeug transportierten Sendung;

e) Nummer des Frachtbriefes.

19. Die Eintragung in das Verzeichnis der versandten Schrott- und Eisenmetallabfälle erfolgt auf der Grundlage der primären Buchhaltungsunterlagen.

V. Erforderliche Dokumente für den Transport von Schrott und Eisenmetallabfällen

20. Beim Transport von Schrott und Eisenmetallabfällen müssen die Transportorganisation (Transportorganisation oder juristische Person und Einzelunternehmer, die den Transport mit eigenen Transportmitteln durchführt) und der Versender dem Fahrer des Fahrzeugs oder der Person, die die Ladung begleitet, die folgenden Dokumente zur Verfügung stellen :

a) beim Transport von Schrott und Eisenmetallabfällen durch ein Transportunternehmen:

Frachtbrief;

Frachtbrief;

Bescheinigung über die Explosionssicherheit von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen in der Form gemäß Anlage Nr. 3;

b) bei der Beförderung von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen durch juristische Personen und Einzelunternehmer, deren Annahme gemäß diesen Regeln erfolgt, oder von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen, die verarbeitet und zur Verwendung vorbereitet wurden, oder von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen von juristischen Personen und Einzelunternehmern im Produktions- und Konsumprozess erzeugt:

Frachtbrief (außer für Einzelunternehmer);

Transportrechnung und notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten, die das Eigentum an transportiertem Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen bestätigen;

____________________________________________________________________
Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 14. April 2003 N GKPI03-151 wurde Absatz drei dieses Unterabsatzes ab dem Datum, an dem die Entscheidung des Gerichts in Kraft trat, für ungültig erklärt, und zwar mit den Worten: „notariell beglaubigt“.

Gegen die Entscheidung kann beim Kassationsausschuss Berufung eingelegt werden Oberster Gerichtshof RF innerhalb von 10 Tagen, nachdem das Gericht seine endgültige Entscheidung getroffen hat.

____________________________________________________________________

Bescheinigung über die Explosionssicherheit von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen in der in Anlage Nr. 3 dieser Vorschriften vorgesehenen Form.

21. Der Frachtbrief muss Folgendes enthalten:

eine Zahl;

b) Name und Angaben des Versenders;

c) Name und Angaben des Empfängers;

d) Autonummer, staatliches Kennzeichen eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs (je nach Transportart);

e) Versanddatum;

f) Art des Schrotts und der Abfälle von Eisenmetallen;

g) das Gewicht der mit dem Fahrzeug transportierten Sendung.

VI. Verantwortung für Verstöße gegen diese Regeln

22. Ein Verstoß gegen diese Regeln zieht eine Haftung gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation nach sich.

Anhang Nr. 1. Bescheinigung über die Annahme von Schrott und Eisenmetallabfällen

Anhang Nr. 1
den Regeln für den Umgang mit Schrott
und Eisenmetallabfälle
und ihre Entfremdung

Abnahmebescheinigung Nr. ____ vom __________________

Empfänger von Schrott und Abfall _________________________________________________

Schrott- und Abfallhändler ___________ INN des Schrott- und Abfallhändlers _______________

Bankdaten Vertreiber von Schrott und Abfällen (für juristische Personen und Einzelunternehmer) __________________________________________

Angaben zum Ausweisdokument, Ort des ständigen bzw. Hauptwohnsitzes (bei Privatpersonen) ___________________________

Transport (Marke, Nummer) ___________________________________________________

Gründe für die Entstehung von Eigentumsrechten des Schrott- und Abfalllieferanten an den gelieferten Schrotten und Abfällen aus Eisenmetallen ____________________________________

Kurzbeschreibung Schrott und Abfälle aus Eisenmetallen ___________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

Name

OKPO-Code

Bruttogewicht (Tonnen)

Taragewicht (Tonnen)

Verstopfung (Prozentsatz)

Nettogewicht (Tonnen)

Preis (Rubel)

Betrag (Rubel)

Nettogewicht (in Worten) ________________________________________________________________

Gesamtmenge ____________________________________________________________

Inkl. MwSt. ________________________________________________________________

Verwarnung wegen falscher Angaben zur Haftung.

Ich bestätige die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

Die Anlieferung von Schrott und Abfällen wurde durchgeführt und die Bescheinigung ist bei ____________ eingegangen (Unterschrift des Anlieferers von Schrott und Abfällen)

Das spezifizierte Altmetall wird gemäß GOST 2787-75 aufbereitet, von einem Pyrotechniker geprüft, unschädlich gemacht, als explosionssicher anerkannt und kann zur Verarbeitung und Einschmelzung zugelassen werden.

Unterschrift der für die Annahme von Schrott und Abfällen verantwortlichen Person __________________________

Unterschrift des Verantwortlichen für die Prüfung von Schrott und Abfällen auf Explosionssicherheit _________________________________________________________________________

Anhang Nr. 2. Akt der Auswahl (Gewinnung) von Schrott und Nichteisenmetallabfällen aus Schrott und Eisenmetallabfällen

Anhang Nr. 2
den Regeln für den Umgang mit Schrott
und Eisenmetallabfälle
und ihre Entfremdung

Ich bin damit einverstanden

Aufsicht ___________________________________

(Name der Firma)

________________ / _________________

„___“ 200 ______ g.

AKT N
Auswahl (Extraktion) von Schrott und Nichteisenmetallabfällen
aus Schrott und Eisenmetallabfällen

Kommission bestehend aus:

Leiter der Sektion __________________________________________________________

Mitarbeiter) ________________________________________________________________

haben dieses Gesetz ausgearbeitet, in dem es heißt, dass ___________________________ (Datum) auf dem Territorium ist

_________________________________________________________________________

Schrott und Nichteisenmetallabfälle wurden aus Schrott und Eisenmetallabfällen ausgewählt (extrahiert).

_________________________________________________________________________

Folgende Eisenmetallschrotte und -abfälle (Art, Gewicht) sind abmeldepflichtig:

_________________________________________________________________________

Schrott und Abfälle von Nichteisenmetallen unterliegen der Abrechnung (Art, Gewicht, Preis, Menge,

Vollständiger Name des Verantwortlichen) _____________________________________________________

Einverstanden von: ___________ (Unterschrift des Buchhalters der Schrottverarbeitungsorganisation)

Anhang Nr. 3. Zertifikat über die Explosionssicherheit von Schrott und Eisenmetallabfällen

Anhang Nr. 3
den Regeln für den Umgang mit Schrott
und Eisenmetallabfälle
und ihre Entfremdung
(In der geänderten Fassung, wie sie in Kraft getreten ist
vom 27. Dezember 2016

1. Empfänger von Schrott und Eisenmetallabfällen: ________________________________

_________________________________________________________________________

2. Art der Schrotte und Abfälle aus Eisenmetallen: _____________________________________________

Gewicht ___________ Tonnen

Waggon (Wagen) N _________________ Frachtbrief N __________________________

Der angegebene Schrott und Abfall aus Eisenmetallen ist explosionsgeschützt und kann als Metallladung verwendet werden.

Verantwortlicher Vertreter

_________________

_________________________

(persönliche Unterschrift)

(vollständiger Name)

Notiz. Der Stempel wird, sofern vorhanden, angebracht.

Überarbeitung des Dokuments unter Berücksichtigung
Änderungen und Ergänzungen vorbereitet
JSC „Kodeks“

Bisher wurde auf Bundesebene ein recht ausgereifter Regulierungsrahmen geschaffen. Rechtliche Rahmenbedingungen Regulierung des Umlaufs von Nichteisen- und Eisenmetallschrott und der Aktivitäten der genannten vier Kategorien von Marktteilnehmern. Es umfasst: das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation, das Bundesgesetz „Über Produktions- und Verbrauchsabfälle“, das Bundesgesetz „Über die Lizenzierung bestimmter Arten von Tätigkeiten“, das Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten sowie Vorschriften Rechtsakte, angenommen von der Regierung der Russischen Föderation und den staatlichen Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation.

Das Bundesgesetz „Über Produktions- und Konsumabfälle“ wurde 1998 verabschiedet. Es legte die rechtlichen Grundlagen für eine rationelle Bewirtschaftung von Produktions- und Konsumabfällen, um schädliche Auswirkungen von Produktions- und Konsumabfällen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern. natürlichen Umgebung sowie die Einbeziehung solcher Abfälle in den Wirtschaftskreislauf als zusätzliche Rohstoffquellen legten die entsprechenden Befugnisse der staatlichen Behörden der Russischen Föderation und der Teilstaaten der Russischen Föderation sowie der lokalen Regierungen fest.

„Schrott und Abfälle aus Nichteisen- und (oder) Eisenmetallen sind Produkte aus Nichteisen- und (oder) Eisenmetallen und deren Legierungen, die unbrauchbar geworden sind oder ihre Gebrauchseigenschaften verloren haben, sowie fehlerhafte Mängel, die während der Herstellung entstanden sind.“ Herstellung dieser Produkte. Metallschlacke, d.h. Die gefrorenen Rückstände auf der Metalloberfläche gehören nicht zur Kategorie des Altmetalls und daher bedürfen die Tätigkeiten zu ihrer Verarbeitung und ihrem Verkauf keiner besonderen Genehmigung.“ Schrott und Abfälle aus Nichteisenmetallen und Legierungen. Begriffe und Definitionen: GOST 18978-73: - M.: Standards Publishing House, 1997. S. 245.

Grundprinzipien öffentliche Ordnung im Bereich der Abfallwirtschaft sind die umfassende Aufbereitung von Material und Rohstoffen zur Reduzierung des Abfallaufkommens; der Einsatz von Methoden der wirtschaftlichen Regulierung von Tätigkeiten im Bereich der Abfallwirtschaft, um die Abfallmenge zu reduzieren und in den Wirtschaftskreislauf einzubeziehen, d.h. Das Verständnis für die Umweltprobleme der Abfallwirtschaft wird gefestigt und die Priorität der professionellen Abfallentsorgung, einschließlich Metallabfälle, wird betont.

Das Eigentumsrecht an Abfällen steht dem Eigentümer von Rohstoffen, Materialien, Halbfabrikaten, sonstigen Gegenständen oder Produkten sowie von Waren (Produkten) zu, bei deren Nutzung diese Abfälle entstanden sind. Es kann von einer anderen Person aufgrund eines Kaufvertrags, Tauschs, einer Schenkung oder eines anderen Geschäfts zur Entsorgung von Abfällen erworben werden.

Werden Abfälle vom Eigentümer zurückgelassen oder auf andere Weise von ihm zurückgelassen, um auf das Eigentum daran zu verzichten, kann die Person, die das Grundstück, den Stausee oder ein anderes Objekt, auf dem sich die zurückgelassenen Abfälle befinden, besitzt, besitzt oder nutzt, diese abgeben in sein Eigentum übergehen, indem er damit beginnt, sie zu nutzen oder andere Handlungen vornimmt, die auf ihre Umwandlung in Eigentum hinweisen.

Einzelpersonen können in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise Schrott und Nichteisenmetallabfälle veräußern, die bei der Verwendung von Nichteisenmetallprodukten im täglichen Leben entstehen und ihnen aufgrund des Eigentumsrechts gemäß der Liste gehören diejenigen, die von Einzelpersonen angenommen werden dürfen und von den staatlichen Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation genehmigt wurden.

Juristische Personen und Einzelunternehmer können mit Schrott und Nichteisenmetallabfällen umgehen und diese entsorgen, wenn Dokumente vorliegen, die ihr Eigentum an den genannten Schrotten und Abfällen bestätigen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation (Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation) definiert Fälle des Erwerbs von Rechten an Schrott und Abfällen, die der Eigentümer abgelehnt hat. Insbesondere Artikel 226 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation definiert den Begriff der verlassenen Dinge. Dazu gehören zum einen Dinge, die zurückgelassen wurden, und zwar von ihrem Besitzer. Zweitens sollten vom Eigentümer hinterlassene Sachen nicht Gegenstand aktiver Tätigkeit sein. Drittens muss sowohl das Wegwerfen als auch das Zurücklassen einer Sache einen bestimmten Zweck verfolgen, nämlich den Zweck, auf das Eigentum zu verzichten. Nur solche Dinge können von anderen Personen in ihr Eigentum umgewandelt werden.

Dieser Artikel unterteilt alle zurückgelassenen Gegenstände in zwei Kategorien. Eine davon besteht aus geringwertigen Gütern, zu denen Altmetalle, Industrieabfälle und andere Abfälle gehören. Das Eigentumsrecht an verlassenen Gegenständen dieser Kategorie entsteht mit Beginn ihrer Nutzung oder der Begehung anderer Handlungen, die darauf schließen lassen, dass der Gegenstand Eigentum geworden ist. Dieses Recht kann jedoch nur derjenige erwerben, der ein Grundstück, ein Gewässer oder eine andere Sache, auf der sich Altabfälle befinden, besitzt, besitzt oder nutzt.

Bundesgesetz „Über die Lizenzierung einzelne Arten Tätigkeiten“ sieht die Lizenzierung der Beschaffung, Verarbeitung und des Verkaufs von Nichteisenmetallschrotten und der Beschaffung, Verarbeitung und des Verkaufs von Eisenmetallschrotten sowie Tätigkeiten zur Handhabung vor gefährlicher Abfall. Daher müssen professionelle Recycler von Abfällen und Schrott aus Nichteisen- und Eisenmetallen drei Lizenzen erwerben, um das Recht zur Verarbeitung von Metallabfällen zu erhalten:

Das Recht, Tätigkeiten zur Beschaffung, Verarbeitung und zum Verkauf von Nichteisenmetallschrotten auszuüben;

Das Recht, Tätigkeiten zur Beschaffung, Verarbeitung und zum Verkauf von Eisenmetallschrotten auszuüben;

Das Recht, sich an Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sammlung, Verwendung, Neutralisierung, dem Transport und der Entsorgung gefährlicher Abfälle zu beteiligen.

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation regelt die Haftung natürlicher und juristischer Personen für Verstöße gegen die Regeln für den Umgang mit Schrott und Abfällen aus Nichteisen- und Eisenmetallen.

Der Kodex sieht vor die folgenden Typen Haftung für die im Entwurfsentwurf aufgeführten Straftaten im Bereich des Schrottumschlags:

Artikel 14.1 und 19.20 – für die Ausübung von Geschäftstätigkeiten ohne Lizenz oder unter Verstoß gegen die in der Lizenz vorgesehenen Bedingungen;

Artikel 19.4, 19.5, 19.7 und 19.8 – bei unterlassener Bereitstellung von Informationen Regierungsbehörde und Nichtbefolgung der Anordnung eines Beamten der Stelle, die die staatliche Aufsicht ausübt;

Artikel 19.19 – bei Verstößen gegen die Anforderungen staatlicher Standards.

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation legt auch die Höhe der Geldbuße (Artikel 3.5), den Zeitpunkt und das Verfahren für die Vollstreckung der Entscheidung zur Verhängung einer Geldbuße (Artikel 32.2) fest.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 14.26 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation ist ein Verstoß gegen die Regeln für den Umgang mit Schrott und Abfällen aus Nichteisen- und Eisenmetallen (Annahme, Abrechnung, Lagerung, Transport) sowie deren Veräußerung vorgesehen , beinhaltet die Verhängung einer Verwaltungsstrafe gegen Bürger in Höhe von zwanzig bis fünfundzwanzig mit der Beschlagnahme von Verwaltungsgegenständen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht; für Beamte - von vierzig bis fünfzig mit oder ohne Beschlagnahme von Gegenständen einer Ordnungswidrigkeit; für juristische Personen - von fünfhundert bis eintausend mit oder ohne Einziehung der Gegenstände der Ordnungswidrigkeit.

Das Verfahren zur Handhabung und Entsorgung von Schrott und Eisenmetallabfällen wird durch die „Regeln für den Umgang mit Schrott und Eisenmetallabfällen und deren Veräußerung“ bestimmt, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 11. Mai 2001 Nr. 369 genehmigt wurden. Gemäß diesen Regeln wird für jede Charge eine Abnahmebescheinigung erstellt, die ein Dokument der strikten Verantwortlichkeit darstellt. Während des Recyclingprozesses verpflichten die Vorschriften die Auswahl (Entnahme) der dazugehörigen Schrott- und Nichteisenmetallabfälle mit der Durchführung des entsprechenden Gesetzes. Beim Transport von Schrott und Eisenmetallabfällen müssen der Ladung Eigentumsnachweise und ein Explosionssicherheitszertifikat beigefügt sein. Gemäß den Regeln hat niemand das Recht, herrenlosen Schrott zu sammeln, da in diesem Fall die angegebenen Dokumente fehlen.

Durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 11. Mai 2001 Nr. 370 „Über die Genehmigung der Regeln für den Umgang mit Schrott und Abfällen aus Nichteisenmetallen und deren Veräußerung“ wurden die Regeln zur Regelung der Organisation, des Empfangsverfahrens und der Rechnungslegung in Kraft gesetzt für Schrott und Abfälle von Nichteisenmetallen sowie eine Liste der Dokumente und deren Formulare.

Die Regierungsverordnung Nr. 552 vom 23. Juli 2002 „Über die Genehmigung der Vorschriften zur Lizenzierung der Beschaffung, Verarbeitung und des Verkaufs von Nichteisenmetallschrotten“ legt Anforderungen für Unternehmen fest, die sich mit sekundären Nichteisenmetallen befassen.

Die Regierungsverordnung Nr. 553 vom 23. Juli 2002 „Über die Genehmigung der Vorschriften zur Lizenzierung der Beschaffung, Verarbeitung und des Verkaufs von Eisenschrott“ legt Anforderungen für Unternehmen fest, die sich mit sekundären Eisenmetallen befassen. Die Regelung gilt nicht für den Großhandel mit Eisenschrott (Transitlieferungen).

Die wesentlichen Genehmigungsvoraussetzungen und -bedingungen für die Beschaffung, Verarbeitung und den Verkauf von NE-Metallschrotten sind:

Verfügbarkeit in jeder Einrichtung, die dem Lizenznehmer gehört oder nicht rechtlich Grundstücke, Räumlichkeiten und sonstiges Eigentum, das als Produktionsmittel genutzt wird, einschließlich:

Innenlager, ausgestattet mit Hebemechanismen und Vorrichtungen zur getrennten Lagerung verschiedene Arten Nichteisenmetalle;

Wägegeräte und andere messtechnische Geräte, die im staatlichen Register eingetragen sind;

Für den industriellen Einsatz zugelassene dosimetrische Geräte, eingetragen im Staatsregister;

Verfügbarkeit eines zertifizierten Labors zur Bestimmung chemische Zusammensetzung Nichteisenmetallschrott und daraus hergestellte Produkte;

Verfügbarkeit entsprechend qualifizierter Fachkräfte für den Lizenznehmer zur Arbeit mit den eingesetzten Geräten.

Auf der Ebene der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation wurden zahlreiche Gesetze erlassen, die das Verfahren für den Umlauf von Schrott und Abfällen aus Nichteisen- und Eisenmetallen regeln. „In Moskau gibt es also mehr als hundert Gesetze, Regierungsverordnungen, Anordnungen des Premierministers der Moskauer Regierung, die Bestimmungen im Bereich der Abfallwirtschaft enthalten, sowie acht Regulierungs- und Methodendokumente der Stadt Moskau. In der Region Moskau wurden im betrachteten Tätigkeitsbereich etwa 25 Regulierungsdokumente veröffentlicht, darunter mehr als zwanzig Gesetze und Regierungsverordnungen.“ Wassiljew M.E. Neues Gesetz zur Lizenzierung von Tätigkeiten // Steuerbulletin: Kommentare zu Regulierungsdokumenten für Buchhalter, 2011, Nr. 7. S. 33.

Im Juli 2005 wurde das Bundesgesetz „Über die staatliche Regulierung des Umlaufs von Schrott und Abfällen aus Nichteisen- und Eisenmetallen“ von der Staatsduma angenommen und vom Föderationsrat genehmigt, das die Rechtsgrundlage für die staatliche Regulierung in diesem Bereich schafft zum Schutz der Rechte und Interessen natürlicher und juristischer Personen sowie zur Gewährleistung der Verteidigung und Sicherheit des Landes.

Laut den Entwicklern des Bundesgesetzes soll es dazu beitragen, die Kriminalisierung im Bereich des Umschlags von Nichteisen- und Eisenmetallschrotten zu verringern. Zu diesem Zweck sieht es die Erstellung von Listen der Arten von Schrott und Abfällen aus Nichteisen- und Eisenmetallen vor, deren Annahme durch Einzelpersonen verboten ist; Es stellt bargeldlose Zahlungen zwischen juristischen Personen sowie einzelnen Unternehmern her, die mit Nichteisen- und Eisenmetallschrott umgehen.

Das Bundesgesetz verpflichtet Organisationen, die sich mit der metallurgischen Umschmelzung von Schrott befassen, über eine Lizenz zum Betrieb einer Sprengstoffproduktionsanlage gemäß den Anforderungen zu verfügen Betriebssicherheit. Darüber hinaus werden Anforderungen festgelegt, dass der Lizenznehmer ausschließlich über bestimmte technische Geräte verfügt technische Eigenschaften und zulässige Produktionskapazität

Das Gesetz wurde jedoch vom Präsidenten der Russischen Föderation abgelehnt. In einem Brief an den Vorsitzenden des Föderationsrates und den Vorsitzenden Staatsduma Im Zusammenhang mit der Ablehnung des Gesetzes stellt der Präsident der Russischen Föderation fest, dass, ohne die Notwendigkeit einer Stärkung der staatlichen Regulierung der Beziehungen im Bereich der Handhabung von Schrott und Abfällen aus Nichteisen- und Eisenmetallen zu leugnen, die Täter für Verstöße zur Verantwortung gezogen werden Die einschlägigen Anforderungen an deren Handhabung, das Bundesgesetz führt nichts Neues in die Regulierung der Beziehungen im Bereich des Altmetallumlaufs ein, kann der Stärkung der staatlichen Regulierung in diesem Bereich dienen, einschließlich der Bekämpfung von Straftaten, es legt keine Haftung für Verstöße fest; festgelegte Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und hat daher deklarativen Charakter.

Die Abnahmebescheinigung wird in 2 Exemplaren erstellt (eines wird der Person ausgehändigt, die den Schrott und die Abfälle von Eisenmetallen anliefert, die zweite verbleibt bei der Person, die die Abnahme durchführt).

Diese Akte sind Dokumente mit strenger Rechenschaftspflicht und müssen fortlaufend nummeriert sein.

11. Abnahmebescheinigungen werden im Register der Abnahmebescheinigungen (im Folgenden Buchführungsbuch genannt) eingetragen.

Die Seiten des Buchhaltungsbuchs müssen nummeriert und gegliedert sein. Auf der Rückseite des letzten Blattes steht:

„Dieses Hauptbuch hat ___ Seiten, die nummeriert und zusammengebunden sind.“ Die Aufzeichnung wird durch die Unterschriften des Leiters und des Hauptbuchhalters der juristischen Person (Einzelunternehmer), die Schrott und Eisenmetallabfälle erhält, und ein Siegel (sofern ein Siegel vorhanden ist) beglaubigt.

12. Auf der ersten Seite des Buchhaltungsbuchs sollte Folgendes stehen:

a) Name „Registrierungsbuch der Abnahmebescheinigungen“;

b) Name und Standort der juristischen Person (Einzelunternehmer), die Schrott und Eisenmetallabfälle erhält;

c) der Eintrag „Begonnen“, der das Datum der ersten Eintragung in das Buchhaltungsbuch über die Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen angibt;

d) der Eintrag „Abgeschlossen“, der das Datum der Eintragung des letzten Eintrags über die Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen in das Buchhaltungsbuch angibt;

e) den Eintrag „Die für die Führung dieses Buchhaltungsbuchs verantwortliche Person“ mit Angabe der Position, des Nachnamens, des Vornamens, des Vatersnamens dieser Person, ihrer Unterschrift und ihres Datums.

13. Für jeden Fall der Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen werden folgende Informationen in das Buchhaltungsbuch eingetragen:

a) Registriernummer der Abnahmebescheinigung;

b) Datum der Annahme von Schrott und Eisenmetallabfällen;

c) Angaben zum Schrott- und Abfallanlieferer:

bei Erhalt von juristischen Personen und Einzelunternehmern - Name und Standort;

beim Empfang von Einzelpersonen - Nachname, Vorname, Vatersname, Ort des ständigen Wohnsitzes, Angaben zu einem Ausweisdokument;

d) Angaben zum Frachtbrief (für eine juristische Person und einen Einzelunternehmer);

e) Art der angenommenen Schrott- und Eisenmetallabfälle;

f) Daten zur Prüfung von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen auf Explosionssicherheit und zur Strahlungsüberwachung mit Unterschrift der Personen, die die Prüfung durchgeführt haben (Kontrolle);

g) Prozentsatz der Verunreinigung des angenommenen Schrotts und der Eisenmetallabfälle;

h) Gewicht des angenommenen Schrotts und der Eisenmetallabfälle;

i) Unterschrift der Person, die den Eintrag im Buch vorgenommen hat.

14. Das Rechnungsbuch und die Abnahmebescheinigungen müssen in der Einrichtung zur Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen 1 Jahr lang ab dem Datum der letzten Eintragung über die Annahme von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen aufbewahrt werden.

15. Die Zahlung für angenommenen Schrott und Eisenmetallabfälle erfolgt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

16. Die Auswahl (Absaugung) von anfallendem Schrott und Nichteisenmetallabfällen bei der Verarbeitung von Schrott und Eisenmetallabfällen erfolgt durch eine juristische Person und einen einzelnen Unternehmer, der Schrott und Eisenmetallabfälle verarbeitet.

Bei der Auswahl (Entnahme) von Altschrott und Nichteisenmetallabfällen wird ein Gesetz in der Form gemäß Anlage Nr. 2 erstellt.

Begleitender Schrott und Nichteisenmetallabfälle, die aus Schrott und Abfällen von Eisenmetallen ausgewählt (extrahiert) werden, können gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation veräußert werden.

IV. Das Verfahren zur Bilanzierung von veräußertem Schrott und Abfällen von Eisenmetallen

17. Juristische Personen und Einzelunternehmer, die Schrott und Abfälle aus Eisenmetallen annehmen, müssen eine Buchführung über veräußerten Schrott und Abfälle organisieren.

18. Jede Verbringung von veräußertem Schrott und Eisenmetallabfällen muss im Register der verschifften Schrott- und Eisenmetallabfälle registriert werden, aus dem Folgendes hervorgeht:

a) Name und Angaben des Empfängers;

b) Autonummer, staatliches Kennzeichen eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs (je nach Transportart);

c) Versanddatum;

d) Art des Schrotts und der Abfälle von Eisenmetallen;

e) das Gewicht der mit dem Fahrzeug transportierten Sendung;

e) Nummer des Frachtbriefes.

19. Die Eintragung in das Verzeichnis der versandten Schrott- und Eisenmetallabfälle erfolgt auf der Grundlage der primären Buchhaltungsunterlagen.

V. Erforderliche Dokumente für den Transport von Schrott und Eisenmetallabfällen

20. Beim Transport von Schrott und Eisenmetallabfällen müssen die Transportorganisation (Transportorganisation oder juristische Person und Einzelunternehmer, die den Transport mit eigenen Transportmitteln durchführt) und der Versender dem Fahrer des Fahrzeugs oder der Person, die die Ladung begleitet, die folgenden Dokumente zur Verfügung stellen :

a) beim Transport von Schrott und Eisenmetallabfällen durch ein Transportunternehmen:

Frachtbrief;

Frachtbrief;

Bescheinigung über die Explosionssicherheit von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen in der Form gemäß Anlage Nr. 3;

b) bei der Beförderung von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen durch juristische Personen und Einzelunternehmer, deren Annahme gemäß diesen Regeln erfolgt, oder von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen, die verarbeitet und zur Verwendung vorbereitet wurden, oder von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen von juristischen Personen und Einzelunternehmern im Produktions- und Konsumprozess erzeugt:

Frachtbrief (außer für Einzelunternehmer);

Frachtbrief und notariell beglaubigt Kopien von Dokumenten, die das Eigentum an transportiertem Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen bestätigen;

Bescheinigung über die Explosionssicherheit von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen in der in Anlage Nr. 3 dieser Vorschriften vorgesehenen Form.

21. Der Frachtbrief muss Folgendes enthalten:

b) Name und Angaben des Versenders;

c) Name und Angaben des Empfängers;

d) Autonummer, staatliches Kennzeichen eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs (je nach Transportart);

e) Versanddatum;

f) Art des Schrotts und der Abfälle von Eisenmetallen;

g) das Gewicht der mit dem Fahrzeug transportierten Sendung.

VI. Verantwortung für Verstöße gegen diese Regeln

22. Ein Verstoß gegen diese Regeln zieht eine Haftung gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation nach sich.

Anhang Nr. 1
zur Berufungsordnung
mit Schrott und schwarzem Abfall
Metalle und ihre Entfremdung

Abnahmebescheinigung Nr. _____ vom ______________________ Empfänger von Schrott und Abfällen __________________________________________ Lieferant von Schrott und Abfällen ______________ INN des Anlieferers von Schrott und Abfällen ______________________________________________________________________________ Bankverbindung des Anlieferers von Schrott und Abfällen (für juristische Personen und Einzelunternehmer) ________________________________________ Angaben zum Ausweisdokument, Ort des ständigen oder Hauptwohnsitzes ( für Privatpersonen) _______________________ _________________________________________________________________________ Transport (Marke, Nummer) ___________________________________________ Gründe für die Entstehung von Eigentumsrechten des Schrott- und Abfalllieferanten an den gelieferten Schrotten und Abfällen aus Eisenmetallen _______________________ ________________________________________________________________________ Kurze Beschreibung des Schrotts und der Abfälle aus Eisenmetallen_____________________ _________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________
Name
tion
Code von
OKPO
Sicht Gewicht
brutto
(Tonnen)
Gewicht
Behälter
(Tonnen)
verstopft
Ness
(Verfahren
ntov)
Gewicht
Netz
(Tonnen)
Preis
(Rubel)
Summe
(Rubel)
Gesamt
Nettogewicht (in Worten) Gesamtbetrag _____________________________________________________ Inklusive Mehrwertsteuer _____________________________________________________ Verwarnung wegen falscher Angaben zur Haftung. Ich bestätige die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Anlieferung von Schrott und Abfällen wurde durchgeführt und das Zertifikat wurde erhalten (Unterschrift des Anlieferers von Schrott und Abfällen) _______________________________________ Das angegebene Altmetall wurde gemäß GOST 2787 - 75 aufbereitet, von einem Pyrotechniker überprüft, unschädlich gemacht und als Explosion anerkannt -beständig und kann zur Verarbeitung und Wiedereinschmelzung zugelassen werden. Unterschrift des Verantwortlichen für die Annahme von Schrott und Abfällen _______________ Unterschrift des Verantwortlichen für die Prüfung von Schrott und Abfällen auf Explosionssicherheit ________________________________________________________________

Anhang Nr. 2
zur Berufungsordnung
mit Schrott und schwarzem Abfall
Metalle und ihre Entfremdung

Ich genehmige den Leiter ______________________ (Name der Organisation) __________________/_______________ „__“ _____________ 200_ Gesetz Nr. ____ Auswahl (Gewinnung) von Schrott und Nichteisenmetallabfällen aus Schrott und Eisenmetallabfälle Die Kommission, bestehend aus: Standortleiter_________________________________________________________ Mitarbeiter_________________________________________________________ Mitarbeiter_________________________________________________________ hat dieses Gesetz erstellt, in dem es heißt, dass am ________ (Datum) die Auswahl (Gewinnung) von Schrott und Nichteisenmetallabfällen aus Eisenmetallschrott und -abfällen stattgefunden hat auf dem Territorium durchgeführt. Schrott und Abfälle aus Eisenmetallen (Art, Gewicht) unterliegen der Buchhaltung: ____________________________________________________________________ Schrott und Abfälle aus Nichteisenmetallen sind buchhaltungspflichtig (Art, Gewicht, Preis, Menge, vollständiger Name des Verantwortlichen) ___________________________________________________ Einverstanden von: _________________________________ (Unterschrift des Buchhalters der Schrottverarbeitungsorganisation)

Anhang Nr. 3
zur Berufungsordnung
mit Schrott und schwarzem Abfall
Metalle und ihre Entfremdung
(in der Fassung vom 15. Dezember 2016)

_________________________________________________________________________ Name der Firma Zertifikat N _____ zur Explosionssicherheit von Schrott und Eisenmetallabfällen„__“ ___________________ 200_ 1. Empfänger von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen: _____________________ 2. Art von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen: Gewicht ______________ Tonnen Wagen (Auto) N ________________ Frachtbrief N _________________ Die angegebenen Schrotte und Abfälle aus Eisenmetallen sind explosionsfähig -beständig und kann als Metallladung zugelassen werden. Verantwortlicher Vertreter _________________/ ____________________/ /persönliche Unterschrift/ /Unterschriftsprotokoll/ M.P.

Notiz. Der Stempel wird, sofern vorhanden, angebracht.

Die Staatsduma hat eine Schlichtungskommission zu dem vom Präsidenten abgelehnten Gesetz eingesetzt, das den Umschlag von Schrott aus Eisen- und Nichteisenmetallen verschärft. Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, alles zu verschrotten – von der Aluschüssel bis zum Traktor.

Es gibt viele Unternehmen, die sich mit der Sammlung, Verarbeitung und dem Export von Altmetall befassen. Die üblichen Preise für Sammelstellen sind ungefähr die folgenden: Kupfer - etwa 60 Rubel. für 1 kg Aluminium - etwa 30 Rubel. für 1 kg Messing und Bronze - etwa 40 Rubel. für 1 kg Edelstahl - etwa 20 Rubel. für 1 kg.
Empfänger können beim Weiterverkauf von Schrott zur Verarbeitung einen Gewinn von 100 % erzielen, Verarbeiter können beim Export sogar noch mehr erzielen. Die Inlands- und Exportpreise für Eisenmetallschrott unterscheiden sich um das Zwei- bis Dreifache: Innerhalb des Landes beträgt der Preis pro Tonne nicht mehr als 2,5 Tausend Rubel, und im Ausland sind nicht einmal 200 Dollar die Grenze. Die Preise für Nichteisenmetallschrott variieren noch stärker: Im Ausland können sie über 1.000 US-Dollar pro Tonne kosten. Dabei werden mehr als 80 % des Nichteisenschrotts exportiert.
Formal handelt es sich um eine kompilierte Komposition Sowjetzeit eine Liste der Produkte, die als Altmetall angenommen werden dürfen. In der Praxis nehmen Schrottannehmer jedoch alles entgegen – es gibt fast keine Kontrolle über sie, aber es besteht immer die Möglichkeit, mit jedem, der gebraucht wird, eine Einigung zu erzielen. Infolgedessen schleppen Bürger abgeschnittene Drähte von Hochspannungsleitungen, aus Gräbern entfernte Grabsteine, Teile von Aufzugsanlagen, Teile von Denkmälern und Denkmälern, Kanalluken usw. zu Sammelstellen. Letztes Jahr in Samara, in der Nähe des Chapaev-Denkmals. ein Säbel wurde abgesägt und ein 100 Kilogramm schweres Maschinengewehr abgebrochen. In einer anderen Stadt wurde der Traktor eines Bauern gestohlen, demontiert und als Schrott verkauft. Es sind Fälle bekannt, in denen Bahngleise abgebaut wurden. Einmal wurde sogar eine kleine Eisenbahnbrücke verschrottet. Und der Diebstahl von Eisenöfen von Sommerbewohnern ist allgemein zur Norm geworden. Nach Angaben des Innenministeriums ist die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Nichteisenmetallen seit Anfang der 90er Jahre um mehr als das 30-fache gestiegen.
Laut Andrei Trapeznikov, Vorstandsmitglied von RAO UES, ist der Diebstahl von Hochspannungsleitungen zu einem Problem geworden ernstes Problem. Besonders häufig kommt es zu Diebstählen, wenn Leitungen repariert und stromlos geschaltet werden. Auch Notstromleitungen werden unterbrochen – in manchen Stromnetzen sind nur 10 % der Notstromleitungen funktionsfähig. In den letzten zweieinhalb Jahren blieben aufgrund von Diebstählen fast 7.000 Siedlungen, in denen mehr als 206.000 Menschen lebten, für lange Zeit ohne Stromversorgung.
Auch Verarbeitungsfirmen halten sich nicht an die Regeln: Sie verarbeiten alles, was von Empfängern kommt. In den letzten fünf Jahren sind neben Fabriken, die hochwertige Produkte aus Aluminium-, Kupfer- und anderen Nichteisenmetallabfällen herstellen, auch kleine Schrottverarbeitungsbetriebe entstanden, die den Schrott zu sogenannten Barren und Pseudoprodukten einschmelzen, die kostenlos exportiert werden können Der derzeit von der Regierung festgelegte Exportzoll von 50 Prozent gilt für Schrott und Nichteisenmetallabfälle.
Solche Unternehmen beschäftigen sich hauptsächlich mit der schnellen Verarbeitung von illegal gewonnenem Schrott. Und der Verkauf von Pseudoprodukten ist nach einem sehr einfachen Schema organisiert: Handelsorganisationen – Zwischenhändler kaufen sie gegen Bargeld und verbergen so die tatsächlichen Produktionsmengen vor Steuern und Kontrollen und exportieren sie dann über Nachtflugunternehmen, um sie schließlich zu verbergen endet im Wasser. Gleichzeitig erhalten einige auch eine Mehrwertsteuerrückerstattung aus dem Haushalt.

In diesem Zusammenhang gibt es viele Vorschläge zur Verschärfung der staatlichen Regulierung des Altmetallumschlags. Große Hersteller daran interessiert sind, die Aktivitäten der Dumping-Konkurrenten zu stoppen. Beratung Industrieunternehmen Vtortsvetmet schlug beispielsweise eine Änderung der seit 2002 geltenden Regierungsvorschriften zur Lizenzierung der Beschaffung, Verarbeitung und des Verkaufs von Nichteisenmetallschrott vor.
Der Kern des Vorschlags ist einfach: Das Schmelzen von Schrott sollte zu einer gesondert lizenzierten Tätigkeit gemacht werden (derzeit wird eine einzige Lizenz für Beschaffung, Verarbeitung und Verkauf erteilt). Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt einer Lizenz wird die Einhaltung der WTO-Umweltstandards und Sicherheitsvorschriften in metallurgischen Unternehmen sein. Der Export von Schrott sollte nur solchen Unternehmen erlaubt sein, die eine solche Lizenz erhalten haben. Auch zwischengeschaltete Handelsorganisationen können exportieren, müssen jedoch in der metallurgischen Lizenz des Herstellers enthalten sein.
Mit einem solchen System, so Vtortsvetmet, werden Unternehmen in der Steuerberichterstattung reale Produktionsmengen ausweisen, alle Steuern zahlen und alle Zahlungen nur in bargeldloser Form leisten. Und vor allem wird es möglich sein, zu kontrollieren, ob Schrott tatsächlich eingeschmolzen wird.
Die Abgeordneten der Staatsduma beschlossen, noch weiter zu gehen. Duma-Ausschuss für Industrie und hohe Technologie Gemeinsam mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe erarbeitete er einen Gesetzentwurf „Zur staatlichen Regelung des Umgangs mit Schrott und Abfällen aus Bunt- und Eisenmetallen“. Die Abgeordneten unterstützten viele Vorschläge von Vtortsvetmet und fügten eigene hinzu. Sie schlugen insbesondere vor, die Arten von Schrott und Abfällen aus Nichteisen- und Eisenmetallen, deren Annahme durch Privatpersonen verboten ist, gesetzlich festzulegen, die Annahme von Schrott durch Minderjährige zu verbieten und Zahlungen für Transaktionen mit Schrott in bar zu leisten. Darüber hinaus erhält die Regierung das Recht, autorisierte Organisationen zu ernennen, die mit Nichteisenmetallschrott arbeiten, der in der Elektrizitäts-, Kommunikations-, Eisenbahn- und Militärindustrie anfällt. Schließlich wird, wie von Vtortsvetmet vorgeschlagen, eine separate Lizenz für das Schmelzen von Schrott eingeführt, mit der Anforderung, über technologische Ausrüstung mit bestimmten technischen Merkmalen und zulässigen Produktionskapazitäten zu verfügen.
Die Artikel des Gesetzes zur Verschärfung des Lizenzierungsverfahrens gefielen den Anwälten des Präsidenten nicht. Der Präsident, der sein Veto gegen das Gesetz einlegte, wies in seinem Begleitschreiben darauf hin, dass das geltende Gesetz „Über die Lizenzierung bestimmter Arten von Tätigkeiten“ zusammen mit den einschlägigen Regierungsvorschriften zu Lizenzierungsverfahren im Bereich des Umgangs mit Nichteisenschrotten dies bereits getan habe möglich, Missbräuche zu bekämpfen. Gerüchten zufolge wurde das Veto des Präsidenten vom Ministerium für Industrie und Energie, einem langjährigen Gegner des Gesetzesvorschlags, durchgesetzt. Die Abgeordneten wollen jedoch für den Gesetzentwurf kämpfen und dem Präsidenten beweisen, dass sie Recht haben. Die Staatsduma hat bereits eine spezielle Schlichtungskommission für das abgelehnte Gesetz eingesetzt. „Die Behörden“ werden die Entwicklung beobachten.
IRINA GRANIK

Gesetzestext Artikel 3. Anforderungen an den Umgang mit Schrott und Abfällen aus Nichteisen- und (oder) Eisenmetallen und deren Entsorgung
...5. Schrott und Abfälle aus Nichteisen- und (oder) Eisenmetallen werden von der Bevölkerung gegen Vorlage eines Ausweises durch die Person angenommen, die den besagten Schrott und Abfälle anliefert... Barzahlung bei der Annahme von Schrott und Abfällen aus Nichteisenmetallen und ( oder) Eisenmetalle aus der Bevölkerung werden mittels Kassentechnik hergestellt. Die Annahme von Schrott und Abfällen aus Bunt- und (oder) Eisenmetallen von Personen unter 14 Jahren ist nicht gestattet...

Nummer des Gesetzes In Russland werden pro Jahr 1 Million Tonnen Nichteisenmetallschrott und 15-17 Millionen Tonnen Eisenmetalle verarbeitet.

Vom Autor
Nikolay Ashlapov, Erster stellvertretender Vorsitzender des Staatsduma-Ausschusses für Industrie, Bauwesen und Hochtechnologien („ Einiges Russland")
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Person, die eine Lizenz beantragt, über Geräte mit bestimmten technischen Merkmalen verfügen muss. Dies wird erstens die Gründung von Nachtfluggesellschaften einschränken und zweitens der Regierung ermöglichen, sich bei der Genehmigung strengerer Lizenzanforderungen auf das Gesetz zu stützen. Als Voraussetzung für das Einschmelzen von Schrott ist eine Erlaubnis zum Betrieb einer Sprengstoffproduktionsanlage erforderlich. Dadurch wird es möglich, den Betrieb handwerklicher Öfen einzustellen, in denen üblicherweise Buntmetallschrott krimineller Herkunft geschmolzen wird.

Hinter

Martin Shakkum, Vorsitzender des Staatsduma-Ausschusses für Industrie, Bauwesen und Hochtechnologien (Einiges Russland)
Angesichts der großen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Problems des Umgangs mit Schrott und Abfällen aus Nichteisen- und Eisenmetallen ist es ratsam, die Effizienz der staatlichen Regulierung in diesem Bereich zu steigern. Derzeit sind die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ordnungsgemäß geregelt, was Voraussetzungen für die Massenverschrottung gestohlener Produkte aus Nichteisen- und Eisenmetallen schafft und auch zu erheblichen Haushaltsverlusten durch das illegale Einschmelzen von Schrott führt. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, insbesondere die Erstellung von Listen der Arten von Schrott und Abfällen aus Nichteisen- und Eisenmetallen, deren Annahme durch Privatpersonen verboten ist.

Gegen

Wladimir Putin, Präsident der Russischen Föderation
Die Festlegung der Rechtsgrundlagen für die Bewirtschaftung von Produktions- und Verbrauchsabfällen, zu denen auch Schrott und Abfälle aus Nichteisen- und Eisenmetallen gehören, ist Gegenstand des Bundesgesetzes „Über Produktions- und Verbrauchsabfälle“. Gemäß Artikel 3 Teil 3 sind die Beschaffung, Verarbeitung und der Verkauf von Nichteisen- und Eisenmetallschrotten genehmigungspflichtig. Jedoch Bundesgesetz„Zur Lizenzierung bestimmter Arten von Tätigkeiten“ ist dies bereits vorgesehen: Gemäß Artikel 4 ermöglicht das Lizenzierungsverfahren für die genannten Tätigkeiten, von juristischen Personen und einzelnen Unternehmern die Einhaltung der Einzelheiten seiner Durchführung zu verlangen.

Weltpraxis
Nahezu weltweit sind Tätigkeiten zur Aufbereitung von Schrott und Buntmetallabfällen zugelassen. Für Schrottverarbeiter sind Schmelzlizenzen mit strengen Umweltauflagen erforderlich USA, Großbritannien, Deutschland, Japan und andere Industrieländer. Die metallurgische Produktion ohne Bereitstellung zuverlässiger Mittel zur industriellen und ökologischen Sicherheit ist heute in den USA, in allen westlichen und westlichen Ländern eine Straftat Osteuropas, Japan und China.
Darüber hinaus unterliegt die metallurgische Produktion in vielen Ländern einer Versicherungspflicht. In einigen Ländern sind Unternehmen verpflichtet, obligatorische Reserven in Bankeinlagen zu hinterlegen, die von der Regierung im Falle von Umweltunfällen und Bodenverunreinigungen ausgegeben werden.
In Ländern GUS Auch die Regulierung des Schrottumschlags wird sukzessive strenger. Zum Beispiel, Ukraine führte eine obligatorische Lizenzierung der metallurgischen Produktion mit der Möglichkeit des Exports ein Endprodukte nur von den Herstellern selbst.

Hintergrund 1999 verabschiedete die Duma in erster Lesung die Gesetzentwürfe „Zur Regelung der Beschaffung von Schrott aus Eisen- und Nichteisenmetallen“ und „Zur staatlichen Regelung der Ausfuhr von Schrott aus Nichteisenmetallen“. In letzterem wurde unter dem Einfluss der metallurgischen Lobby versucht, den Export von Buntmetallschrotten faktisch zu verbieten. Der Widerstand der Schrottsammler und ihrer Lobbyisten begrub jedoch lange Zeit beide Gesetzentwürfe. Trotzdem, z letzten Jahren Die gesetzliche Regelung des Schrottumschlags hat sich erheblich verändert. Das Gesetz „Über Industrie- und Verbrauchsabfälle“ legt Anforderungen für den Umgang mit Nichteisenschrott fest. Mit dem Gesetz „Über die Lizenzierung bestimmter Arten von Tätigkeiten“ wurde die Anforderung eingeführt, dass Teilnehmer am Altmetallmarkt eine Lizenz für die Beschaffung, Verarbeitung und den Verkauf von Schrott aus Eisen- und Nichteisenmetallen erhalten müssen. Die Regierung führte Ausfuhrzölle auf den Export von Schrott ein und verabschiedete den Beschluss „Über die Genehmigung von Regeln für den Umgang mit Schrott und Abfällen aus Eisen- und Nichteisenmetallen“ sowie die Verordnung „Über die Lizenzierung der Beschaffung, Verarbeitung und des Verkaufs von Schrott aus Nichteisenmetallen“. “. Darüber hinaus wurde es eingeführt strafrechtliche Haftung um lebenserhaltende Einrichtungen unbrauchbar zu machen.