Angabe der Zentralbank 3210 am 11.03. Neues Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen und Barzahlungen

Gemäß der Richtlinie der Zentralbank der Russischen Föderation Nr. 3210-U wird ab dem 1. Juni 2014 eine neue Buchhaltung eingeführt Bargeldtransaktionen die Einhaltung der Kassendisziplin und eine korrekte Buchführung Geld an der Kasse, installiert neue Regeln für die Durchführung von Bargeldtransaktionen 2019.

Außerdem wird es nach wie vor in der Verordnung der Zentralbank der Russischen Föderation Nr. 373-P erforderlich sein, die Grenze des Barguthabens festzulegen und zu berechnen und eine besondere Berechnung der Grenze vorzunehmen. Das neue Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen sieht die alten Formulare für eingehende und ausgehende Bargeldbestellungen 2019 (Formular KO-1 gemäß OKUD 0310001 PKO - Quittung und Formular KO-2 gemäß OKUD 0310002 RKO-Verbrauchsmaterial), das Formular und das Muster vor welches kostenlos heruntergeladen werden kann.

Alle juristischen Personen, mit Ausnahme von Einzelunternehmern, sind verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen und Kassenbelege zu erstellen. Bei Nichtanwendung einer Barguthabengrenze stellt dies die einzige „Vereinfachung“ des Verfahrens zur Durchführung von Bargeldtransaktionen dar. Andernfalls müssen sie alle für juristische Personen geltenden Regeln vollständig einhalten.

Gegeben detaillierte Beschreibung Führung eines Kassenbuchs im Jahr 2019, ein Ausfüllmuster sowie die Möglichkeit, ein Kassenbuchformular kostenlos herunterzuladen.

Die Formen der Bargelddokumente blieben gleich. Zwar wurden, wie zuvor gewünscht, einige Details, wie z. B. entsprechende Konten (Unterkonten), nicht aus den Formularen entfernt. Es wird notwendig sein, eine neue Anordnung zum Bargeldlimit zu erteilen, da sich die alte auf die alten Vorschriften der Zentralbank bezog. Einzelunternehmer müssen kein Kassenbuch mehr führen und die Kassenbestandsgrenze einhalten sowie Kassenbelege (Kassenbelege und Spesenabrechnungen) ausstellen.

In diesem Artikel finden Sie Erläuterungen zum Bargeldverkehr im Jahr 2019. Beschrieben wird die Führung und Vervollständigung des Kassenbuchs. Es erfolgt eine Saldoberechnung, ein Muster sowie die Möglichkeit zum Download eines Registrierkassenlimitformulars und eines Auftrages zur Festlegung dieses Limits. Formulare für eingehende und ausgehende Bargeldbestellungen werden bereitgestellt.

Empfänger Haushaltsmittel Bei der Durchführung von Bargeldtransaktionen orientieren sie sich an dieser Richtlinie, sofern nicht in einem Rechtsakt, der das Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen durch Empfänger von Haushaltsmitteln regelt, etwas anderes bestimmt ist.

2. Zur Durchführung von Vorgängen zur Annahme von Bargeld, einschließlich deren Neuberechnung und Ausgabe von Bargeld (im Folgenden: Bargeldtransaktionen), legt eine juristische Person durch ein Verwaltungsdokument den maximal zulässigen Bargeldbetrag fest, der an dem Ort für die Durchführung von Bargeldtransaktionen aufbewahrt werden darf. wird vom Leiter der juristischen Person (im Folgenden: Kasse) festgelegt, nachdem im Kassenbuch 0310004 der Betrag des Barguthabens am Ende des Arbeitstages angezeigt wird (im Folgenden als Barguthabengrenze bezeichnet).

Eine juristische Person bestimmt unabhängig die Grenze des Barguthabens gemäß der Anlage zu dieser Richtlinie auf der Grundlage der Art ihrer Tätigkeit unter Berücksichtigung des Umfangs der Einnahmen bzw. des Umfangs der Barauszahlungen.

Zahlungsstelle im Sinne von Bundesgesetz vom 3. Juni 2009 Nr. 103-FZ „Über Tätigkeiten zur Annahme von Zahlungen von Privatpersonen, die von Zahlungsagenten durchgeführt werden“ (im Folgenden als Zahlungsagent bezeichnet), einem Bankzahlungsagenten (Unteragenten), der gemäß dem Bundesgesetz vom 27. Juni tätig ist , 2011 Nr. 161 -FZ „Über das nationale Zahlungssystem“ (im Folgenden als Bankzahlungsagent (Subagent) bezeichnet), bei der Bestimmung der Barguthabengrenze wird das im Rahmen der Tätigkeit des Zahlungsagenten akzeptierte Bargeld, Bankzahlungsagent (Subagent) berücksichtigt. wird nicht berücksichtigt.

Die Teilung einer juristischen Person, an deren Standort sich eine separate befindet Arbeitsplatz(Arbeitsplätze) (im Folgenden als separate Abteilung bezeichnet) bei der Einzahlung von Bargeld auf ein Bankkonto, das für eine juristische Person bei einer Bank eröffnet wurde, wird die Obergrenze des Barguthabens in der in dieser Richtlinie für eine juristische Person vorgeschriebenen Weise festgelegt.

Eine juristische Person, die separate Abteilungen umfasst, die Bargeld an der Kasse einer juristischen Person einzahlen, unter Berücksichtigung der für diese separaten Abteilungen festgelegten Barguthabengrenzen.

Eine Kopie des Verwaltungsdokuments der Einrichtung separate Abteilung Das Barguthabenlimit wird gesendet juristische Person eine gesonderte Abteilung in der von der juristischen Person festgelegten Weise.

Hinweis: Es gibt ein Muster-Bargeldlimit 2019, das eine detaillierte Berechnung des Barguthabens ermöglicht. Wird vom Manager oder im Auftrag des einzelnen Unternehmers erteilt.

Eine juristische Person speichert Bargeld auf Bankkonten bei Banken, das über die gemäß den Absätzen 2 bis 5 dieses Absatzes festgelegte Barguthabengrenze hinausgeht und bei der es sich um freies Bargeld handelt.

An Zahlungstagen ist es einer juristischen Person gestattet, Bargeld in der Registrierkasse anzusammeln, das über die festgelegte Barguthabengrenze hinausgeht Löhne, Stipendien, Zahlungen, die gemäß der Methodik zum Ausfüllen von statistischen Beobachtungsformularen der Länder in den Lohnfonds einfließen, und Sozialleistungen (im Folgenden „sonstige Zahlungen“ genannt), einschließlich des Tages des Geldeingangs von einem Bankkonto für diese Zahlungen sowie Wochenenden und arbeitsfreie Tage Feiertage wenn eine juristische Person an diesen Tagen Bargeldtransaktionen durchführt.

In anderen Fällen ist die Ansammlung von Bargeld in der Registrierkasse durch eine juristische Person über die festgelegte Grenze des Barguthabens hinaus nicht zulässig.

Einzelunternehmer und Kleinunternehmen dürfen keine Obergrenze für den Barguthaben festlegen.

Hinweis: Einzelunternehmer und Kleinunternehmen dürfen kein Bargeldlimit festlegen. Diese. Behalten Sie einen beliebigen Geldbetrag in der Kasse.

zum Menü

3. Ein bevollmächtigter Vertreter einer juristischen Person liefert Bargeld an die Bank, bei der die juristische Person ein Bankkonto hat, oder an eine Organisation, die zum System der Bank von Russland gehört und Bargeldtransporte, Bargeldeinziehungen, Empfangsvorgänge durchführt. Neuberechnung, Sortierung, Bildung und Verpackung von Bargeld von Bankkunden (im Folgenden als eine im System der Bank von Russland enthaltene Organisation bezeichnet) zur Gutschrift ihrer Beträge auf dem Bankkonto einer juristischen Person.

Ein bevollmächtigter Vertreter einer separaten Abteilung kann wiederum Bargeld an der Kasse einer juristischen Person oder bei der Bank, bei der die juristische Person ein Bankkonto hat, oder bei einer Organisation, die zum System der Bank von Russland gehört, einzahlen Gutschrift ihrer Beträge auf dem Bankkonto der juristischen Person.

4. Bargeldtransaktionen werden an der Kasse durch einen Kassierer oder einen anderen Mitarbeiter durchgeführt, der vom Leiter einer juristischen Person, einem Einzelunternehmer oder einem anderen Mitarbeiter bestimmt wird berechtigte Person(nachfolgend Geschäftsführer genannt) aus dem Kreis seiner Mitarbeiter (nachfolgend Kassierer genannt) unter Festlegung der entsprechenden Amtsrechte und Pflichten, mit denen sich der Kassierer bei der Unterschrift vertraut machen muss.

Wenn eine juristische Person hat Einzelunternehmer mehrere Kassierer, von denen einer die Funktion eines Oberkassierers (nachfolgend Oberkassierer genannt) wahrnimmt.

Bargeldtransaktionen können vom Manager durchgeführt werden.

Eine juristische Person oder ein einzelner Unternehmer kann Bargeldtransaktionen mithilfe von Software- und Hardwaresystemen durchführen.

Software- und Hardwaresysteme zur Annahme von Banknoten müssen über die Funktion verfügen, mindestens vier maschinenlesbare Sicherheitsmerkmale der Banknoten der Bank von Russland zu erkennen, deren Liste festgelegt ist normativer Akt Bank von Russland.

4.1. Bargeldtransaktionen werden mit eingehenden Geldbestellungen 0310001, ausgehenden Geldbestellungen 0310002 (im Folgenden Geldbelege genannt) erstellt.

Bargelddokumente können nach Abschluss von Bargeldtransaktionen auf der Grundlage von Steuerdokumenten gemäß Artikel 1.1 Absatz 27 des Bundesgesetzes vom 22. Mai 2003 Nr. 54-FZ „Über die Verwendung von Registrierkassengeräten“ erstellt werden Durchführung von Barzahlungen und (oder) Abrechnungen mit elektronischen Zahlungsmitteln.“

Die Zahlstelle, Bank-Zahlungsstelle (Subagent), erstellt für die im Rahmen der Tätigkeit der Zahlstelle, Bank-Zahlungsstelle (Subagenten) entgegengenommenen Bargeldbeträge einen gesonderten Geldeingangsauftrag 0310001.

Einzelunternehmer, Führung, in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren, Buchführung über Einnahmen oder Einnahmen und Ausgaben und (oder) andere Steuerobjekte oder charakterisierende physische Indikatoren bestimmter Typ unternehmerische Tätigkeit, Bargeldbelege dürfen nicht bearbeitet werden.

4.2. Bargeldbelege werden erstellt:

  • Hauptbuchhalter;
  • ein Buchhalter oder ein anderer in einem Verwaltungsdokument genannter Beamter (einschließlich Kassierer) oder ein Beamter einer juristischen Person, ein Individuum, mit denen Verträge über die Erbringung von Managementdienstleistungen abgeschlossen wurden Buchhaltung(im Folgenden Buchhalter genannt);
  • Manager (in Abwesenheit eines Hauptbuchhalters und Buchhalters).

4.3. Kassenbelege werden vom Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in dessen Abwesenheit vom Manager) sowie vom Kassierer unterzeichnet.

Bei der Durchführung von Bargeldtransaktionen und der Erstellung von Bargelddokumenten durch den Manager werden Bargelddokumente vom Manager unterzeichnet.

4.4. Der Kassierer erhält ein Siegel (Stempel) mit den Angaben zur Bestätigung der Durchführung einer Bargeldtransaktion (im Folgenden Siegel (Stempel) genannt) sowie Musterunterschriften von Personen, die bei der Registrierung von Bargelddokumenten auf Papier zur Unterschrift von Bargelddokumenten berechtigt sind.

Bei der Durchführung von Bargeldtransaktionen und der Erstellung von Bargelddokumenten durch den Manager werden keine Musterunterschriften von Personen erstellt, die zur Unterschrift von Bargelddokumenten berechtigt sind.

4.5. Wenn es einen leitenden Kassierer gibt, werden Transaktionen für den Bargeldtransfer zwischen dem leitenden Kassierer und den Kassierern während des Arbeitstages vom leitenden Kassierer im Buchhaltungsbuch für vom Kassierer 0310005 erhaltenes und ausgegebenes Bargeld unter Angabe der übertragenen Bargeldbeträge ausgewiesen. Einträge in das Buch der vom Kassierer 0310005 angenommenen und ausgegebenen Gelder erfolgen zum Zeitpunkt der Bargeldüberweisung und werden durch die Unterschriften des leitenden Kassierers, Kassierers, bestätigt.

zum Menü

4.6. Die juristische Person erfasst im Kassenbuch Bargeld, das sie an der Kasse erhält, mit Ausnahme von Bargeld, das im Rahmen der Tätigkeit einer Zahlstelle, Bankzahlstelle (Subagent) entgegengenommen wird, und Bargeld, das von der Registrierkasse ausgegeben wird.

Die Zahlstelle, Bank-Zahlungsstelle (Subagent), führt ein separates Kassenbuch, um die im Rahmen der Tätigkeit der Zahlstelle, Bank-Zahlungsstelle (Subagent) angenommenen Bargeldbeträge zu verbuchen.

Einträge in das Kassenbuch 0310004 erfolgen für jede eingehende Geldbestellung 0310001, ausgehende Geldbestellung 0310002, ausgegeben bzw. für erhaltenes und ausgegebenes Geld (vollständige Buchung des Geldes an der Kasse).

Am Ende des Arbeitstages überprüft der Kassierer anhand der Daten der Kassenbelege den tatsächlichen Bargeldbestand in der Kasse, die Höhe des im Kassenbuch 0310004 ausgewiesenen Kassenbestands und beglaubigt die Einträge im Kassenbuch 0310004 eine Unterschrift.

Einträge im Kassenbuch werden mit den Daten der Kassenbelege vom Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in dessen Abwesenheit vom Manager) überprüft und von der Person unterzeichnet, die den angegebenen Abgleich durchgeführt hat.

Wurden während des Werktages keine Bargeldtransaktionen durchgeführt, Es werden keine Einträge im Kassenbuch vorgenommen.

5.1. Nach Erhalt der Geldeingangsbestellung 0310001 prüft der Kassierer das Vorhandensein der Unterschrift des Hauptbuchhalters oder Buchhalters (bei Abwesenheit die Unterschrift des Managers) und bei der Erstellung der Geldeingangsbestellung 0310001 auf Papier die Übereinstimmung mit dem Muster , mit Ausnahme des in Abschnitt 4.4 Unterabschnitt 4.4 Absatz 2 dieser Richtlinie vorgesehenen Falles, prüft die Übereinstimmung des in Zahlen eingegebenen Bargeldbetrags mit dem in Worten eingegebenen Bargeldbetrag sowie das Vorhandensein von Belegen, die in der Kassenquittung aufgeführt sind Bestellen Sie 0310001.

Der Kassierer nimmt Bargeld blattweise und Stück für Stück entgegen.

Die Bargeldannahme durch den Kassierer erfolgt so, dass der Bargeldeinzahler die Handlungen des Kassierers beobachten kann.

Nach der Bargeldannahme gleicht der Kassierer den in der Geldeingangsbestellung angegebenen Betrag mit dem tatsächlich erhaltenen Bargeldbetrag ab.

Entspricht der eingezahlte Bargeldbetrag dem in der Geldeingangsbestellung 0310001 angegebenen Betrag, unterschreibt der Kassierer die Geldeingangsbestellung 0310001, versieht den dem Geldeinzahler ausgestellten Beleg für die Geldeingangsbestellung 0310001 mit einem Siegel (Stempel) und übergibt ihn der angegebene Beleg für die Geldeingangsbestellung 0310001. Bei der Registrierung einer Geldeingangsbestellung 0310001 in im elektronischen Format Eine Quittung für die Geldeingangsbestellung 0310001 kann dem Geldeinzahler auf Wunsch an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugesandt werden.

Entspricht der eingezahlte Bargeldbetrag nicht dem in der Kassenbon-Bestellung 0310001 angegebenen Betrag, fordert der Kassierer den Bargeldeinzahler auf, den fehlenden Bargeldbetrag nachzufüllen oder gibt den zu viel eingezahlten Bargeldbetrag zurück. Lehnt der Bargeldeinzahler die Nachzahlung des fehlenden Bargeldbetrags ab, gibt ihm der Kassierer den eingezahlten Bargeldbetrag zurück. Der Kassierer streicht die Kasseneingangsbestellung 0310001 durch (sofern die Kasseneingangsbestellung 0310001 in elektronischer Form ausgestellt wird, vermerkt er die Notwendigkeit der erneuten Registrierung der Kasseneingangsbestellung 0310001) und überweist (sendet) sie an den Hauptbuchhalter bzw. Buchhalter (in ihrer Abwesenheit - an den Manager) zur Neuregistrierung der Geldeingangsbestellung 0310001 auf den tatsächlich eingezahlten Bargeldbetrag.

zum Menü

5.2. Verlorene Kraft. - Richtlinie der Bank von Russland vom 19. Juni 2017 N 4416-U.

5.3. Die Annahme von Bargeld, das von einer separaten Abteilung in die Kasse einer juristischen Person eingezahlt wird, erfolgt in der von der juristischen Person festgelegten Weise gemäß der Bargeldeingangsbestellung 0310001. Prihodnik.

6. Bargeldabhebung ausgeführt von .

Die Ausgabe von Bargeld zur Zahlung von Löhnen, Zuschüssen und anderen Zahlungen an Mitarbeiter erfolgt gemäß den Kasseneingangsaufträgen 0310002, Lohnabrechnungen 0301009, Lohnabrechnungen 0301011.

6.1. Nach Erhalt der Geldeingangsbestellung 0310002 (Lohnabrechnung 0301009, Lohnabrechnung 0301011) prüft der Kassierer das Vorhandensein der Unterschrift des Hauptbuchhalters oder Buchhalters (in dessen Abwesenheit die Unterschrift des Managers) und bei der Erstellung der angegebenen Dokumente auf Papier - seine Übereinstimmung mit der Stichprobe, außer in dem in Absatz 2 von Unterabschnitt 4.4 von Abschnitt 4 dieser Richtlinie vorgesehenen Fall, der Übereinstimmung der in Zahlen eingegebenen Bargeldbeträge mit den in Worten eingegebenen Beträgen. Bei der Ausgabe von Bargeld mit der Zahlungsanweisung 0310002 prüft der Kassierer auch das Vorhandensein der in der Zahlungsanweisung 0310002 aufgeführten Belege.

Der Kassierer gibt Bargeld aus, nachdem er den Empfänger des Bargelds anhand des Reisepasses oder eines anderen von ihm vorgelegten Ausweisdokuments gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation (im Folgenden als Ausweisdokument bezeichnet) oder gemäß der Vollmacht identifiziert hat und vom Empfänger des Geldes vorgelegtes Ausweisdokument. Die Bargeldausgabe erfolgt durch den Kassierer direkt an den in der Geldeingangsbestellung (Abrechnungs- und Lohnabrechnung, Lohnabrechnung) oder in der Vollmacht angegebenen Geldempfänger.

Bei der Ausgabe von Bargeld per Vollmacht prüft der Kassierer die Übereinstimmung des in der Bargeldbestellung angegebenen Nachnamens, Vornamens und ggf. des Vatersnamens des Bargeldempfängers mit dem Nachnamen, Vornamen und ggf. dem angegebenen Vatersnamen des Vollmachtgebers in der Vollmacht; Übereinstimmung des Nachnamens, des Vornamens, des Patronyms (sofern vorhanden) der in der Vollmacht und im Kassenbonauftrag angegebenen bevollmächtigten Person, den Daten des Ausweises und den Daten des von der bevollmächtigten Person vorgelegten Ausweises. In der Lohnabrechnung (Lohnabrechnung) schreibt der Kassierer vor der Unterschrift der mit der Bargeldannahme betrauten Person „durch Vollmacht“. Die Vollmacht ist dem Kasseneingangsauftrag (Abrechnungs- und Lohnabrechnung, Lohnabrechnung) beigefügt.

Im Falle der Ausgabe von Bargeld gemäß einem für mehrere Zahlungen ausgestellten Dokument oder für den Erhalt von Bargeld von verschiedenen juristischen Personen oder einzelnen Unternehmern werden Kopien davon angefertigt und in der von der juristischen Person oder dem einzelnen Unternehmer festgelegten Weise beglaubigt. Eine beglaubigte Kopie der Vollmacht ist der Geldeingangsbestellung (Lohnabrechnung, Lohnabrechnung) beizufügen. Die Originalvollmacht (falls vorhanden) wird beim Kassierer aufbewahrt und bei der letzten Barauszahlung dem Kasseneingangsauftrag (Einzahlungsbeleg, Lohnabrechnung) beigefügt.

zum Menü

6.2. Bei der Ausgabe von Bargeld gemäß der Bargeldanweisung 0310002 bereitet der Kassierer den auszugebenden Bargeldbetrag vor und übergibt die Bargeldanweisung 0310002 an den Bargeldempfänger zur Unterschrift. Bei elektronischer Ausstellung des Barauslagenauftrags 0310002 kann der Geldempfänger eine elektronische Signatur anbringen.

Der Kassierer berechnet den zur Ausgabe bereitgestellten Bargeldbetrag so neu, dass der Bargeldempfänger seine Handlungen beobachten kann, und gibt dem Empfänger in einer blattweisen, stückweisen Neuberechnung Bargeld in der angegebenen Höhe aus die Zahlungseingangsbestellung.

Der Kassierer akzeptiert keine Ansprüche des Bargeldempfängers auf die Höhe des Bargeldbetrags, wenn der Bargeldempfänger die Übereinstimmung der in Zahlen eingegebenen Bargeldbeträge mit den in Worten eingegebenen Beträgen in der Bareingangsbestellung nicht überprüft hat und dies auch nicht getan hat berechnete unter Aufsicht des Kassierers Stück für Stück das von ihm erhaltene Bargeld neu.

Nach der Bargeldausgabe gemäß dem Kassenbonauftrag unterschreibt der Kassierer diesen.

6.3. Um einem Mitarbeiter (im Folgenden als verantwortliche Person bezeichnet) Bargeld für Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer juristischen Person, eines einzelnen Unternehmers, auszugeben, wird die Bargeldanweisung 0310002 gemäß dem Verwaltungsdokument der juristischen Person, eines einzelnen Unternehmers, erstellt oder ein schriftlicher Antrag der verantwortlichen Person, der in beliebiger Form verfasst ist und eine Aufzeichnung des Bargeldbetrags und des Zeitraums, für den Bargeld ausgegeben wird, die Unterschrift des Managers und das Datum enthält.

Die verantwortliche Person ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von höchstens drei Werktagen nach dem Ablaufdatum, für das die Anzahlung geleistet wurde, oder ab dem Datum der Rückkehr zur Arbeit dem Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in deren Abwesenheit dem …) vorzulegen Manager) einen Vorabbericht mit beigefügten Belegen. Die Prüfung des Vorabberichts durch den Hauptbuchhalter bzw. Buchhalter (in deren Abwesenheit durch den Geschäftsführer), seine Genehmigung durch den Geschäftsführer und die endgültige Abrechnung des Vorberichts erfolgen innerhalb der vom Geschäftsführer festgelegten Frist.

6.4. Die Ausgabe von Bargeld, das für die Durchführung von Bargeldtransaktionen erforderlich ist, von der Kasse einer juristischen Person an eine separate Abteilung erfolgt in der von der juristischen Person festgelegten Weise gemäß der Barausgabenverordnung 0310002. (Verbrauchsmaterialien)

zum Menü

6.5. Der für die Auszahlung von Löhnen, Stipendien und anderen Zahlungen vorgesehene Bargeldbetrag wird anhand der Lohn- und Gehaltsabrechnung (Lohnabrechnung) ermittelt. Die Frist für die Auszahlung von Bargeld für diese Zahlungen wird vom Vorgesetzten festgelegt und in der Gehaltsabrechnung (Gehaltsabrechnung) angegeben. Die Dauer der Auszahlungsfrist für Löhne, Stipendien und andere Zahlungen darf fünf Werktage nicht überschreiten (einschließlich des Tages des Geldeingangs von einem Bankkonto für diese Zahlungen).

Die Auszahlung von Bargeld an einen Arbeitnehmer erfolgt auf die in Ziffer 6.2 Absätze eins bis drei dieser Klausel vorgeschriebene Weise, wobei der Arbeitnehmer seine Unterschrift auf dem Lohn- und Gehaltsabrechnungsblatt (Lohnabrechnung) anbringt.

Am letzten Tag der Ausgabe von Bargeld, das für die Zahlung von Löhnen, Stipendien und anderen Zahlungen bestimmt ist, versieht der Kassierer die Namen und Initialen der Mitarbeiter mit einem Siegel (Stempel) oder mit der Aufschrift „nicht ausgegeben“ in der Lohn- und Gehaltsabrechnung (Gehaltsabrechnung). nicht erhaltene Bargeldausgabe, berechnet und erfasst in der letzten Zeile den tatsächlich ausgegebenen und den nicht ausgegebenen Bargeldbetrag, vergleicht die angegebenen Beträge mit dem Gesamtbetrag in der Lohn- und Gehaltsabrechnung (Lohnabrechnung), setzt seine Unterschrift auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung ( Lohn- und Gehaltsabrechnung) und leitet es zur Unterzeichnung an den Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in dessen Abwesenheit an den Manager) weiter.

Für die gemäß Abrechnung und Lohnabrechnung tatsächlich ausgegebenen Bargeldbeträge wird ein Spesenabrechnungsauftrag ausgestellt.

7. Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Bargeld bei Bargeldtransaktionen, Lagerung, Transport, Verfahren und Zeitpunkt der Überprüfung der tatsächlichen Verfügbarkeit von Bargeld werden von einer juristischen Person oder einem einzelnen Unternehmer festgelegt.

8. Diese Richtlinie unterliegt der offiziellen Veröffentlichung im „Bulletin der Bank von Russland“ und gemäß der Entscheidung des Verwaltungsrats der Bank von Russland (Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrats der Bank von Russland). vom 28. Februar 2014 Nr. 5) tritt mit Ausnahme des Absatzes fünf Punkt 4 am 1. Juni 2014 in Kraft.

8.2. Ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Richtlinie gilt die Verordnung der Bank von Russland vom 12. Oktober 2011 Nr. „Über das Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen mit Banknoten und Münzen der Bank von Russland auf dem Territorium der Russischen Föderation“ , registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 24. November 2011 Nr. 22394 (Bulletin der Bank) wird für ungültig erklärt Russland“ vom 30. November 2011 Nr. 66).

Vorsitzende
Zentralbank
RF E.S. Nabiullina

Hinweis: - Es wird die Rechtmäßigkeit von Steuerbehörden aufgezeigt, die die Einhaltung des Verfahrens für den Umgang mit Bargeld und des Verfahrens für die Durchführung von Bargeldtransaktionen und Barabrechnungen mit anderen Organisationen durch Organisationen und Einzelunternehmer überprüfen.

zum Menü


Führen Sie kostenlos ein Kassenbuch elektronisch

Wird das Kassenlimit bis zum Ende des Tages überschritten?

Das derzeitige Verfahren zur Aufbewahrung von Bargeld an der Kasse ist nicht immer bequem, außer für kleine Unternehmen, in denen es kein Bargeldlimit gibt. Oftmals sammelt sich in der Kasse mehr Geld an, als das Gesetz zulässt. Die Bußgelder bei Überschreitung des Bargeldlimits sind durchaus beeindruckend. Sie liegen zwischen 40.000 und 50.000 Rubel.

Die Beschränkung des Bargeldlimits können Sie an der Kasse umgehen, indem Sie den Überschuss auf das Konto einzahlen. Dadurch wird eine Geldstrafe von 50.000 Rubel vermieden. wegen Verstoßes gegen das Verfahren zum Umgang mit Bargeld (Artikel 15.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten).
Die Richtlinie 3073-U der Zentralbank Russlands legt das Barausgleichslimit und die Regeln für die Durchführung und Zahlung von Barzahlungen zwischen juristischen Personen in Rubel und Fremdwährung fest.

  • BARGELD – FRAGEN, ANTWORTEN, SITUATIONEN
  • Wie hat sich das Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen im Jahr 2017 verändert? Warum wurden Änderungen an der Verordnung Nr. 3210-U über das Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen vorgenommen? Stimmt es, dass am 19. August 2017 neue Regeln zur Bargelddisziplin in Kraft treten? Wie führe ich ein Kassenbuch ab dem angegebenen Datum? Haben sich die Regeln für die Registrierung von Bargelddokumenten geändert? Lass es uns herausfinden.

    Einführende Informationen

    Der regulatorische Rechtsakt, der die Bargeldverwaltung regelt, ist die Richtlinie Nr. 3210-U der Bank von Russland vom 11. März 2014 „Über das Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen durch juristische Personen und das vereinfachte Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen durch Einzelunternehmer und Kleinunternehmen“. Dieses Dokument wurde durch die Richtlinie der Zentralbank Russlands vom 19. Juni 2017 Nr. 4416-U geändert. Die Änderungen werden 10 Tage nach Veröffentlichung wirksam (das Dokument wurde am 8. August veröffentlicht). Folglich ändert sich ab dem 19. August 2017 das Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen.

    Warum waren die Änderungen notwendig?

    Doch warum war es notwendig, die Regelungen zum Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen anzupassen? Die wichtigste Antwort finden wir in der Erläuterung zu den kommentierten Änderungsentwürfen:

    Was folgt aus der Erläuterung

    Die Entwicklung des Projekts ist auf die Einführung von Online-Kassengeräten ab dem 1. Juli 2017 zurückzuführen ( Online-Registrierkasse), Bereitstellung der Speicherung von Steuerdaten in Steuerspeichergeräten. Cm. " ".

    Die Änderungsentwürfe präzisieren das Verfahren zur Ausstellung einer eingehenden Bargeldanweisung 0310001 und sehen außerdem die Ausstellung einer ausgehenden Bargeldanweisung 0310002 für den Gesamtbetrag des angenommenen und ausgegebenen Bargelds vor, wenn juristische Personen und Einzelunternehmer Registrierkassengeräte verwenden.

    Somit werden der Eingang und die Verwendung von Geldern anhand der online an den Bundessteuerdienst übermittelten Daten überprüft.

    Auch das Verfahren zur Registrierung von Bargelddokumenten in elektronischer Form wird geklärt und einige Bestimmungen der Richtlinie Nr. 3210-U werden aktualisiert. Lassen Sie sich von uns ausführlicher über die bedeutendsten Anpassungen der Bargelddisziplin ab dem 19. August 2017 informieren.

    Die Auszahlung auf Rechnung ist ohne Antrag möglich

    Verantwortliche Personen sind Mitarbeiter, denen eine Organisation oder ein einzelner Unternehmer Geld zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zur Verfügung stellt und die verpflichtet sind, über deren Verwendung Bericht zu erstatten.

    Um Bargeld auf Rechnung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer einen Antrag in beliebiger Form stellen, in dem er den erforderlichen Betrag festhalten und angeben muss, für welche Zwecke er ausgegeben werden soll. Dies ergibt sich aus Absatz 6.3 der Anweisungen der Bank von Russland vom 11. März. 2014 Nr. 3210-U. Ein bekannter Antrag zum Abheben von Geld an einer Kasse könnte beispielsweise so aussehen:

    Dank der kommentierten Änderungen haben Organisationen oder Einzelunternehmer ab dem 19. August 2017 das Recht, auf der Grundlage eines internen Verwaltungsdokuments Geld auf Rechnung auszugeben. Namen und Form nannte die Zentralbank nicht. Daher kann eine Organisation oder ein einzelner Unternehmer eine Anordnung, Anweisung oder ein anderes Verwaltungsdokument zur Ausgabe von Geldern ausstellen. Die Form des Verwaltungsdokuments ist willkürlich. Es muss jedoch Aufzeichnungen über den Bargeldbetrag und den Zeitraum, für den Bargeld ausgegeben wird, die Unterschrift des Managers und das Datum enthalten. Dies ist gemäß Abschnitt 6.3 der Anweisungen der Bank von Russland vom 11. März erforderlich. 2014 Nr. 3210-U (Neuauflage).

    Lassen Sie uns ein mögliches Beispiel für eine Anordnung einer Organisation geben, Geld gegen einen Bericht auszugeben, den der Direktor (oder eine andere autorisierte Person) im Juli 2017 erlassen könnte.

    Bitte beachten Sie, dass ab dem 19. August 2017 wieder wie bisher gearbeitet und Berichte auf Basis von Mitarbeiterbewerbungen erstellt werden können. Die Zentralbank hält diese Option für akzeptabel. Früher war die Erklärung, wie bereits erwähnt, obligatorisch und die einzig mögliche Option.

    Ab dem 19. August 2017 muss der Buchhalter nach Erhalt eines Antrags eines Mitarbeiters oder eines Verwaltungsdokuments (z. B. einer Anordnung) auf Freigabe von Geldern für die Berichterstattung eine Spesenabrechnung (0310002) erstellen. Bei jeder Geldausgabe aus der Kasse wird eine Ausgabenanweisung ausgestellt. Erstellen Sie es gemäß Formular Nr. KO-2 in einer Kopie (Ziffer 4.1 der Anweisungen der Bank of Russia Nr. 3210-U vom 11. März 2014). Hier ist ein Beispiel für eine im Juli 2017 erstellte Ausgaben- und Baranweisung, bei der die vom Direktor erlassene Anordnung und nicht eine Abrechnung als Grundlage für die Ausgabe von Geldern erfasst wird.

    Sie können dieses Beispiel Beispiel Kassenbonbestellung KO-2. Aufgrund der erstellten Kasse ist der Kassierer verpflichtet, dem Mitarbeiter Gelder auszugeben.

    Sie können Geld auf Rechnung ausgeben, wenn Sie Schulden haben

    Viele Menschen wissen, dass es unmöglich ist, einem Mitarbeiter, der das zuvor erhaltene Geld noch nicht abgerechnet hat, rechenschaftspflichtige Beträge aus der Kasse auszuzahlen. Ein Verstoß gegen diese Einschränkung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Rubel geahndet werden (Artikel 15.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation). Wir möchten Sie daran erinnern, dass diese Regel nicht für Fälle gilt, in denen Geld auf eine Karte überwiesen wird.

    Seit dem 19. August 2017 ändert sich die Situation jedoch. Ab diesem Datum können Organisationen und Einzelunternehmer einem Mitarbeiter jederzeit einen neuen Betrag zur Meldung ausstellen. Auch wenn der zuvor ausgegebene Betrag nicht rechtzeitig zurückerstattet wurde. Diese Änderung wurde in Abschnitt 6.3 der Anweisungen der Bank von Russland vom 11.03. aufgenommen. 2014 Nr. 3210-U.

    Niemand hat die Rückgabefrist abgesagt

    Der Zeitraum, für den Bargeld auf Rechnung ausgegeben werden kann, ist gesetzlich nicht begrenzt. Wenn die Frist für die Rückerstattung der abrechnungsfähigen Beträge vom Vorgesetzten festgelegt wird, muss der Mitarbeiter spätestens drei Werktage nach Ablauf der Frist das erhaltene Geld melden (Ziffer 6.3 der Richtlinie der Bank von Russland Nr. 3210-U vom März). 11, 2014). Diese Frist wurde nicht aufgehoben. Selbst wenn der Arbeitnehmer die abrechnungspflichtigen Beträge nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückgezahlt hat, hat er nun jedoch das Recht, einen neuen abrechnungspflichtigen Geldbetrag zu erhalten.

    Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Geld vom Gehalt einbehalten werden kann, wenn ein Mitarbeiter den Betrag des nicht ausgegebenen Vorschusses nicht rechtzeitig zurückzahlt. Zu diesem Zweck wird ein Inkassoauftrag ausgestellt – spätestens einen Monat nach Ablauf der für die Meldung festgelegten Frist. Es ist jedoch möglich, Beträge von einem Arbeitnehmer zurückzufordern, wenn dieser die Grundlage und die Höhe der Abzüge nicht bestreitet. Daher ist es erforderlich, die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers zum Abzug einzuholen. Andernfalls ist die Einziehung der Forderung nur durch das Gericht möglich (Artikel 137, 248). Arbeitsgesetzbuch RF).

    Die Quittung für die PKO kann per E-Mail versendet werden

    Bei Geldeingang an der Kasse wird ein Kassenbonauftrag ausgefüllt. Es wird in einer Ausfertigung gemäß Formular Nr. KO-1 (Ziffer 4.1 der Anweisungen der Bank of Russia Nr. 3210-U vom 11. März 2014) erstellt. Das Bestellformular für den Kassenbon besteht aus zwei Teilen:

    • die Geldeingangsbestellung selbst;
    • Der abtrennbare Teil ist eine Quittung (ausgestellt für die Person, die das Geld eingezahlt hat).

    Wenn der in der Quittung angegebene Geldbetrag mit dem eingezahlten Betrag übereinstimmt, unterschreibt der Kassierer die Bestellung. Anschließend versieht er die Quittung für die Bestellung mit einem Siegel oder Stempel (sofern die Organisation über ein Siegel verfügt) und stellt dem Einzahler eine Quittung aus.

    Bezüglich der Änderungen kann die Quittung für die elektronische Kasseneingangsbestellung vom 19. August 2017 an gesendet werden Email Mitwirkender. Kein Ausdruck erforderlich. Geben Sie einfach wie bisher die Quittung der Papier-PKO aus. Zunächst stellen wir fest, dass die Ausstellung von Quittungen in „Papierform“ erforderlich war, auch wenn die RKO in elektronischer Form erstellt wurde.

    Nicht nur der Kassierer hat das Recht, ein Kassenbuch zu führen

    Erfassen Sie Informationen über Cashflows im Kassenbuch mit dem Formular Nr. KO-4. Alle Organisationen sollten dies tun. Nur Einzelunternehmer, die Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben oder physische Indikatoren gemäß der Abgabenordnung der Russischen Föderation führen, haben das Recht, kein Kassenbuch zu erstellen (Absatz 1, 4.6 der Richtlinie Nr. 3210-U).

    Das Kassenbuch wird vom Kassierer geführt (Ziffer 4, Ziff. 4.6, Ziff. 4 der Richtlinie N 3210-U). Ab dem 19. August 2017 erlaubt die Zentralbank jedoch jedem Mitarbeiter, nicht nur dem Kassierer, das Kassenbuch auszufüllen. Wenn die Änderungen in Kraft treten, kann der Direktor beispielsweise das Buch ausfüllen (Absatz 4 der Richtlinie Nr. 3210-U).

    Wenn ab dem 19. August 2017 das Kassenbuch nicht mehr vom Kassierer, sondern von einem anderen Mitarbeiter geführt wird, sollten die entsprechenden Verantwortlichkeiten in seiner Stellenbeschreibung aufgeführt sein.

    Das Kassenbuch kann in Papierform oder in elektronischer Form geführt werden (Ziffer 4.7 der Weisung Nr. 3210-U).


    ZENTRALBANK DER RUSSISCHEN FÖDERATION

    NOTIZ
    11.03.14 N 3210-U

    ÜBER BESTELLUNG
    DURCHFÜHRUNG VON BARGELDGESCHÄFTEN DURCH JURISTISCHE PERSONEN
    UND VEREINFACHTES VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG VON BARGELDVORGÄNGEN
    EINZELUNTERNEHMER UND KÖRPERSCHAFTEN
    KLEINBETRIEB



    1. Diese Richtlinie basiert auf dem Bundesgesetz vom 10. Juli 2002 N 86-FZ „Über die Zentralbank Russische Föderation(Bank von Russland)“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2002, N 28, Art. 2790; 2003, N 2, Art. 157; N 52, Art. 5032; 2004, N 27, Art. 2711; N 31 , Art. 3233; 2005, N 25, Artikel 2426; N 30, Artikel 3101; 2006, N 19, Artikel 2061; N 25, Artikel 2648; 2007, N 1, Artikel 9, Artikel 10; N 10, Art. 1151 ; N 18, Art. 2117; 2008, N 42, Art. 4696, Art. 4699; N 44, Art. 4982; N 52, Art. 6229, Art. 6231; 2009, N 1, Art. 25 ; N 29 , Art. 3629; N 48, Art. 5731; 2010, N 45, Art. 5756; 2011, N 7, Art. 907; N 27, Art. 3873; N 43, Art. 5973; N 48, Art. 6728 ; 2012, N 50, Art. 6954; N 53, Art. 7591, Art. 7607; 2013, N 11, Art. 1076; N 14, Art. 1649; N 19, Art. 2329; N 27, Artikel 3438, Artikel 3476, Artikel 3477; Nr. 30, Artikel 4084; Nr. 49, Artikel 6336; Nr. 52, Artikel 6975) legt das Verfahren für die Durchführung von Bargeldtransaktionen mit Banknoten und Münzen der Bank von Russland (im Folgenden als Bargeld bezeichnet) fest. auf dem Territorium der Russischen Föderation durch juristische Personen (mit Ausnahme der Zentralbank der Russischen Föderation, Kreditinstitute(im Folgenden Bank genannt) sowie ein vereinfachtes Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen durch Einzelunternehmer und Kleinunternehmen.

    Unter Kleinunternehmen im Sinne dieser Richtlinie werden juristische Personen verstanden, die gemäß den im Bundesgesetz vom 24. Juli 2007 N 209-FZ „Über die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Russischen Föderation“ festgelegten Bedingungen klassifiziert sind. (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2007, N 31, Art. 4006; N 43, Art. 5084; 2008, N 30, Art. 3615, Art. 3616; 2009, N 31, Art. 3923; N 52, Art . 6441; 2010, N 28, Art. 3553; 2011, N 27, Art. 3880; N 50, Art. 7343; 2013, N 27, Art. 3436, Art. 3477; N 30, Art. 4071; N 52 , Art. 6961), für kleine Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen.

    Bei der Durchführung von Bargeldtransaktionen orientieren sich Empfänger von Haushaltsmitteln an dieser Richtlinie, sofern nicht in einem Rechtsakt, der das Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen durch Empfänger von Haushaltsmitteln regelt, etwas anderes bestimmt ist.

    2. Zur Durchführung von Vorgängen zur Annahme von Bargeld, einschließlich deren Neuberechnung und Ausgabe von Bargeld (im Folgenden: Bargeldtransaktionen), legt eine juristische Person durch ein Verwaltungsdokument den maximal zulässigen Bargeldbetrag fest, der an dem Ort für die Durchführung von Bargeldtransaktionen aufbewahrt werden darf. wird vom Leiter der juristischen Person (im Folgenden: Kasse) festgelegt, nachdem im Kassenbuch 0310004 der Betrag des Barguthabens am Ende des Arbeitstages angezeigt wird (im Folgenden als Barguthabengrenze bezeichnet).

    Eine juristische Person bestimmt unabhängig die Grenze des Barguthabens gemäß der Anlage zu dieser Richtlinie auf der Grundlage der Art ihrer Tätigkeit unter Berücksichtigung des Umfangs der Einnahmen bzw. des Umfangs der Barauszahlungen.

    Ein Zahlungsagent, der gemäß dem Bundesgesetz vom 3. Juni 2009 N 103-FZ „Über die von Zahlungsagenten durchgeführten Tätigkeiten zur Annahme von Zahlungen von Einzelpersonen“ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2009, N 23, Art. 2758) tätig ist ; N 48, Artikel 5739; 2010, Nr. 19, Artikel 2291; 2011, Nr. 27, Artikel 3873) (im Folgenden als Zahlstelle bezeichnet), eine Bankzahlungsstelle (Subagent), die gemäß dem Bundesgesetz vom Juni tätig ist 27, 2011 Nr. 161 -FZ „Über das nationale Zahlungssystem“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2011, N 27, Art. 3872; 2012, N 53, Art. 7592; 2013, N 27, Art. 3477; N 30, Art. 4084) (im Folgenden: Bankzahlungsagent (Subagent), bei der Ermittlung der Barguthabengrenze werden im Rahmen der Tätigkeit des Zahlungsagenten, Bankzahlungsagenten (Subagenten) entgegengenommene Bargeldbeträge nicht berücksichtigt.

    Eine Abteilung einer juristischen Person, an deren Standort ein separater Arbeitsplatz (Arbeitsplätze) (im Folgenden als separate Abteilung bezeichnet) eingerichtet ist, legt durch die Einzahlung von Bargeld auf ein für eine juristische Person bei einer Bank eröffnetes Bankkonto die Grenze des Barguthabens fest in der in dieser Richtlinie für eine juristische Person vorgeschriebenen Weise.

    Eine juristische Person, zu der einzelne Abteilungen gehören, die Bargeld an der Kasse einer juristischen Person einzahlen, bestimmt die Grenze des Barguthabens unter Berücksichtigung der für diese einzelnen Abteilungen festgelegten Grenzen des Barguthabens.

    Eine Kopie des Verwaltungsdokuments zur Festlegung der Barguthabengrenze für eine separate Abteilung wird von der juristischen Person in der von der juristischen Person festgelegten Weise an die separate Abteilung gesendet.

    Eine juristische Person speichert Gelder auf Bankkonten bei Banken, die über die gemäß den Absätzen 2 bis 5 dieses Absatzes festgelegte Barguthabengrenze hinausgehen und bei denen es sich um freies Bargeld handelt.

    An den Tagen der Auszahlung von Löhnen, Stipendien und Zahlungen, die gemäß der zum Ausfüllen der statistischen Beobachtungsformulare der Bundesländer angewandten Methode berücksichtigt werden, ist die Ansammlung von Bargeld in der Registrierkasse durch eine juristische Person über die festgelegte Grenze des Barguthabens hinaus zulässig Fonds- und Sozialzahlungen (im Folgenden: sonstige Zahlungen), einschließlich des Tages des Geldeingangs von einem Bankkonto für die angegebenen Zahlungen sowie an Wochenenden und arbeitsfreien Feiertagen, wenn eine juristische Person an diesen Tagen Bargeldtransaktionen durchführt.

    In anderen Fällen ist die Ansammlung von Bargeld in der Registrierkasse durch eine juristische Person über die festgelegte Grenze des Barguthabens hinaus nicht zulässig.

    Einzelunternehmer und Kleinunternehmen dürfen keine Obergrenze für den Barguthaben festlegen.

    3. Ein bevollmächtigter Vertreter einer juristischen Person liefert Bargeld an eine Bank oder an eine Organisation im System der Bank von Russland, die den Transport von Bargeld, die Sammlung von Bargeld sowie Vorgänge zur Entgegennahme, Neuberechnung, Sortierung, Formung und Verpackung von Bankgeldern durchführt Kunden (im Folgenden als die Organisation bezeichnet, die im System der Bank von Russland enthalten ist) für die Gutschrift ihrer Beträge auf dem Bankkonto einer juristischen Person.

    Ein bevollmächtigter Vertreter einer separaten Abteilung kann auf die von einer juristischen Person festgelegte Weise Bargeld an der Kasse einer juristischen Person oder bei einer Bank oder einer dem System der Bank von Russland angeschlossenen Organisation zur Gutschrift ihrer Beträge hinterlegen das Bankkonto der juristischen Person.

    4. Bargeldtransaktionen werden an der Kasse durch einen Kassierer oder einen anderen Mitarbeiter, einen bestimmten Leiter einer juristischen Person, einen Einzelunternehmer oder eine andere bevollmächtigte Person (im Folgenden: Manager) aus dem Kreis seiner Mitarbeiter (im Folgenden:) durchgeführt des Kassierers), mit der Festlegung der entsprechenden Amtsrechte und Pflichten, mit denen der Kassierer unter Unterschrift zu lesen ist. Bargeldtransaktionen mit sehbehinderten Personen unter Verwendung einer Faksimile-Reproduktion ihrer handschriftlichen Unterschrift, die mit einem mechanischen Kopiergerät angebracht wird, werden unter Berücksichtigung der Anforderungen des Artikels 14.1 des Bundesgesetzes vom 24. November 1995 N 181-FZ durchgeführt. An sozialer Schutz behinderte Menschen in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 1995, N 48, Art. 4563; 1999, N 2, Art. 232; N 29, Art. 3693; 2001, N 24, Art. 2410; N 33, Art. 3426; N 53; Art. 5024; 2002, N 1, Art. 2; 2003, N 2, Art. 167; N 43, Art. 4108; 2004, N 35, Art. 3607; 2005, N 1, Art. 25; 2006, N 1, Art. 10; 2007, N 43, Art. 5084; N 49, Art. 6070; 2008, N 9, Art. 817; N 29, Art. 3410; N 30, Art. 3616; N 52, Art. 6224; 2009, N 18, Art. 2152; N 30, Art. 3739; 2010, N 50, Art. 6609; 2011, N 27, Art. 3880; N 30, Art. 4596; N 45, Art. 6329; N 47, Art. 6608; N 49, Art. 7033; 2012, N 29, Art. 3990; N 30, Art. 4175; N 53, Art. 7621; 2013, N 8 , Art. 717; N 19, Art. 2331; N 27, Art. 3460, Art. 3475, Art. 3477; N 48, Art. 6160; N 52, Art. 6986; 2014, N 26, Art. 3406; N 30, Art. 4268) durch einen Kassierer in Anwesenheit eines Mitarbeiters, der im Verwaltungsdokument einer juristischen Person, eines einzelnen Unternehmers, angegeben ist und diese Bargeldtransaktion nicht durchführt. In diesem Fall der angegebene Mitarbeiter, bevor die Bargeldtransaktion durchgeführt wird , macht die sehbehinderte Person mündlich auf Informationen über die Art der durchgeführten Bargeldtransaktion und den Transaktionsbetrag (Bargeldbetrag) aufmerksam.
    (geändert durch die Richtlinie Nr. 3558-U der Bank of Russia vom 3. Februar 2015)

    Verfügt eine juristische Person oder ein Einzelunternehmer über mehrere Kassierer, so übt einer von ihnen die Funktionen eines Oberkassierers (im Folgenden Oberkassierer) aus.

    Bargeldtransaktionen können vom Manager durchgeführt werden.

    Eine juristische Person oder ein einzelner Unternehmer kann mithilfe von Software Bargeldtransaktionen durchführen technische Mittel.

    Software und Hardware, die für die Annahme von Banknoten der Bank von Russland ausgelegt sind, müssen über die Funktion verfügen, mindestens vier maschinenlesbare Sicherheitsmerkmale von Banknoten der Bank von Russland zu erkennen, deren Liste durch ein Regulierungsgesetz der Bank von Russland festgelegt ist.

    4.1. Bargeldtransaktionen werden durch eingehende Geldbestellungen 0310001, ausgehende Geldbestellungen 0310002 (im Folgenden Geldbelege genannt) formalisiert.

    Bargelddokumente können nach Abschluss von Bargeldtransaktionen auf der Grundlage von Steuerdokumenten gemäß Artikel 1.1 Absatz 27 des Bundesgesetzes vom 22. Mai 2003 N 54-FZ „Über die Verwendung von Registrierkassengeräten bei der Abwicklung“ erstellt werden Barzahlungen und (oder) Abrechnungen mit elektronischen Zahlungsmitteln“ (Gesetzsammlung der Russischen Föderation, 2003, N 21, Art. 1957; 2009, N 23, Art. 2776; N 29, Art. 3599; 2010, N 31, Art. 4161; 2011, N 27, Art. 3873; 2012, N 26, Art. 3447; 2013, N 19, Art. 2316; N 27, Art. 3477; N 48, Art. 6165; 2014, N 19, Art. 2316; 2015, N 10, Art. 1421; 2016, N 27, Art. 4223).

    Die Zahlstelle, Bank-Zahlungsstelle (Subagent), erstellt für die im Rahmen der Tätigkeit der Zahlstelle, Bank-Zahlungsstelle (Subagenten) entgegengenommenen Bargeldbeträge einen gesonderten Geldeingangsauftrag 0310001.

    Einzelunternehmer, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren Aufzeichnungen über Einnahmen oder Einnahmen und Ausgaben und (oder) andere Steuerobjekte oder physische Indikatoren führen, die eine bestimmte Art von Geschäftstätigkeit charakterisieren, dürfen keine Bargelddokumente erstellen .

    (Ziffer 4.1, geändert durch die Richtlinie Nr. 4416-U der Bank von Russland vom 19. Juni 2017)

    4.2. Bargeldbelege werden erstellt:

    Hauptbuchhalter;

    ein Buchhalter oder ein anderer in einem Verwaltungsdokument genannter Beamter (einschließlich Kassierer) oder ein Beamter einer juristischen Person, einer natürlichen Person, mit der Verträge über die Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen abgeschlossen wurden (im Folgenden Buchhalter genannt);

    Manager (in Abwesenheit eines Hauptbuchhalters und Buchhalters).

    4.3. Kassenbelege werden vom Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in dessen Abwesenheit vom Manager) sowie vom Kassierer unterzeichnet.

    Bei der Durchführung von Bargeldtransaktionen und der Erstellung von Bargelddokumenten durch den Manager werden Bargelddokumente vom Manager unterzeichnet.

    4.4. Der Kassierer erhält ein Siegel (Stempel) mit den Angaben zur Bestätigung der Durchführung einer Bargeldtransaktion (im Folgenden Siegel (Stempel) genannt) sowie Musterunterschriften von Personen, die bei der Registrierung von Bargelddokumenten auf Papier zur Unterschrift von Bargelddokumenten berechtigt sind.

    Bei der Durchführung von Bargeldtransaktionen und der Erstellung von Bargelddokumenten durch den Manager werden keine Musterunterschriften von Personen erstellt, die zur Unterschrift von Bargelddokumenten berechtigt sind.

    4.5. Wenn es einen leitenden Kassierer gibt, werden Transaktionen für den Bargeldtransfer zwischen dem leitenden Kassierer und den Kassierern während des Arbeitstages vom leitenden Kassierer im Buchhaltungsbuch für vom Kassierer 0310005 erhaltenes und ausgegebenes Bargeld unter Angabe der übertragenen Bargeldbeträge ausgewiesen. Einträge in das Buch der vom Kassierer 0310005 angenommenen und ausgegebenen Gelder erfolgen zum Zeitpunkt der Bargeldüberweisung und werden durch die Unterschriften des leitenden Kassierers, Kassierers, bestätigt.

    4.6. Die juristische Person erfasst im Kassenbuch 0310004 Bargeld, das sie an der Kasse erhält, mit Ausnahme von Bargeld, das im Rahmen der Tätigkeit einer Zahlstelle, Bankzahlstelle (Subagent) entgegengenommen wird, und Bargeld, das von der Registrierkasse ausgegeben wird.

    Die Zahlstelle, Bank-Zahlungsstelle (Subagent), führt ein separates Kassenbuch 0310004, um die im Rahmen der Tätigkeit der Zahlstelle, Bank-Zahlungsstelle (Subagent) angenommenen Bargeldbeträge zu verbuchen.

    Einträge in das Kassenbuch 0310004 erfolgen für jede eingehende Geldbestellung 0310001, ausgehende Geldbestellung 0310002, ausgegeben bzw. für erhaltenes und ausgegebenes Geld (vollständige Buchung des Geldes an der Kasse).
    (geändert durch die Richtlinie Nr. 4416-U der Bank of Russia vom 19. Juni 2017)

    Am Ende des Arbeitstages überprüft der Kassierer anhand der Daten der Kassenbelege den tatsächlichen Bargeldbestand in der Kasse, die Höhe des im Kassenbuch 0310004 ausgewiesenen Kassenbestands und beglaubigt die Einträge im Kassenbuch 0310004 eine Unterschrift.
    (geändert durch die Richtlinie Nr. 4416-U der Bank of Russia vom 19. Juni 2017)

    Einträge im Kassenbuch 0310004 werden mit den Daten der Kassenbelege vom Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in dessen Abwesenheit vom Manager) überprüft und von der Person unterzeichnet, die den angegebenen Abgleich durchgeführt hat.

    Wurden während des Arbeitstages keine Bargeldtransaktionen durchgeführt, erfolgt keine Eintragung in das Kassenbuch 0310004.

    Einzelne Abteilungen übermitteln der juristischen Person eine Kopie des Kassenbuchblatts 0310004 in der von der juristischen Person festgelegten Weise, unter Berücksichtigung der Frist, die der juristischen Person für die Erstellung von Buchhaltungs-(Finanz-)Abschlüssen zusteht.

    Die Kontrolle über die Führung des Kassenbuchs 0310004 übt der Hauptbuchhalter (in seiner Abwesenheit der Geschäftsführer) aus.

    Wenn einzelne Unternehmer gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren Aufzeichnungen über Einnahmen oder Einnahmen und Ausgaben und (oder) andere Steuerobjekte oder physische Indikatoren führen, die eine bestimmte Art der Geschäftstätigkeit charakterisieren, dürfen sie keine Aufzeichnungen führen Kassenbuch 0310004.

    4.7. Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Dokumente können in Papierform oder elektronisch erstellt werden.

    Dokumente auf Papier werden von Hand oder mit technischen Mitteln zur Informationsverarbeitung, einschließlich eines Personalcomputers, erstellt Software(im Folgenden technische Mittel genannt) und sind mit handschriftlichen Unterschriften versehen. In auf Papier erstellten Dokumenten, mit Ausnahme von Bargelddokumenten, können Korrekturen vorgenommen werden, die das Datum der Korrektur, Nachnamen und Initialen sowie die Unterschriften der Personen enthalten, die die Dokumente erstellt haben, an denen Korrekturen vorgenommen wurden.

    Dokumente in elektronischer Form werden mit technischen Mitteln unter Berücksichtigung ihres Schutzes vor unbefugtem Zugriff, Verfälschung und Informationsverlust erstellt. Elektronisch erstellte Dokumente werden mit elektronischen Signaturen gemäß den Anforderungen des Bundesgesetzes vom 6. April 2011 N 63-FZ „Über elektronische Signaturen“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2011, N 15, Art. 2036; N 27) unterzeichnet , Art. 3880; 2012, N 29, Art. 3988; 2013, N 14, Art. 1668; N 27, Art. 3463, Art. 3477; 2014, N 11, Art. 1098; N 26, Art. 3390; 2016, N 1, Art. 65; N 26, Art. 3889) (im Folgenden als elektronische Signatur bezeichnet). Nach der Unterzeichnung der Dokumente elektronisch vorgenommene Korrekturen an Dokumenten sind nicht zulässig.
    (geändert durch die Richtlinie Nr. 4416-U der Bank of Russia vom 19. Juni 2017)

    Die Aufbewahrung der auf Papier oder elektronisch erstellten Dokumente wird durch den Geschäftsführer organisiert.

    5. Annahme von Bargeld durch eine juristische Person, einen Einzelunternehmer, auch von der Person, mit der der Vertrag geschlossen wird Arbeitsvertrag oder ein zivilrechtlicher Vertrag (im Folgenden als Arbeitnehmer bezeichnet) erfolgt mit der Kasseneingangsbestellung 0310001.

    5.1. Nach Erhalt der Geldeingangsbestellung 0310001 prüft der Kassierer das Vorhandensein der Unterschrift des Hauptbuchhalters oder Buchhalters (bei Abwesenheit die Unterschrift des Managers) und bei der Erstellung der Geldeingangsbestellung 0310001 auf Papier die Übereinstimmung mit dem Muster , mit Ausnahme des in Abschnitt 4.4 Unterabschnitt 4.4 Absatz 2 dieser Richtlinie vorgesehenen Falles, prüft die Übereinstimmung des in Zahlen eingegebenen Bargeldbetrags mit dem in Worten eingegebenen Bargeldbetrag sowie das Vorhandensein von Belegen, die in der Kassenquittung aufgeführt sind Bestellen Sie 0310001.
    (geändert durch die Richtlinie Nr. 4416-U der Bank of Russia vom 19. Juni 2017)

    Der Kassierer nimmt Bargeld blattweise und Stück für Stück entgegen.

    Die Bargeldannahme durch den Kassierer erfolgt so, dass der Bargeldeinzahler die Handlungen des Kassierers beobachten kann.

    Nach der Bargeldannahme gleicht der Kassierer den im Kassenbonauftrag 0310001 angegebenen Betrag mit dem tatsächlich erhaltenen Bargeldbetrag ab.

    Entspricht der eingezahlte Bargeldbetrag dem in der Geldeingangsbestellung 0310001 angegebenen Betrag, unterschreibt der Kassierer die Geldeingangsbestellung 0310001, versieht den dem Geldeinzahler ausgestellten Beleg für die Geldeingangsbestellung 0310001 mit einem Siegel (Stempel) und übergibt ihn die angegebene Quittung für die Kasseneingangsbestellung 0310001. Bei der Registrierung der Kasseneingangsbestellung 0310001 in elektronischer Form kann dem Kasseneinzahler auf Wunsch eine Quittung für die Kasseneingangsbestellung 0310001 an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugesandt werden.
    (geändert durch die Richtlinie Nr. 4416-U der Bank of Russia vom 19. Juni 2017)

    Entspricht der eingezahlte Bargeldbetrag nicht dem in der Kassenbon-Bestellung 0310001 angegebenen Betrag, fordert der Kassierer den Bargeldeinzahler auf, den fehlenden Bargeldbetrag nachzufüllen oder gibt den zu viel eingezahlten Bargeldbetrag zurück. Lehnt der Bargeldeinzahler die Nachzahlung des fehlenden Bargeldbetrags ab, gibt ihm der Kassierer den eingezahlten Bargeldbetrag zurück. Der Kassierer streicht die Kasseneingangsbestellung 0310001 durch (sofern die Kasseneingangsbestellung 0310001 in elektronischer Form ausgestellt wird, vermerkt er die Notwendigkeit der erneuten Registrierung der Kasseneingangsbestellung 0310001) und überweist (sendet) sie an den Hauptbuchhalter bzw. Buchhalter (in ihrer Abwesenheit - an den Manager) zur Neuregistrierung der Geldeingangsbestellung 0310001 auf den tatsächlich eingezahlten Bargeldbetrag.
    (geändert durch die Richtlinie Nr. 4416-U der Bank of Russia vom 19. Juni 2017)

    5.2. Verlorene Kraft.

    5.3. Die Annahme von Bargeld, das von einer separaten Abteilung in die Kasse einer juristischen Person eingezahlt wird, erfolgt in der von der juristischen Person festgelegten Weise gemäß der Kasseneingangsbestellung 0310001.

    6. Die Bargeldausgabe erfolgt gemäß der Kasseneingangsbestellung 0310002.

    Die Ausgabe von Bargeld zur Zahlung von Löhnen, Zuschüssen und anderen Zahlungen an Mitarbeiter erfolgt gemäß den Kasseneingangsaufträgen 0310002, Lohnabrechnungen 0301009, Lohnabrechnungen 0301011.

    6.1. Nach Erhalt der Geldeingangsbestellung 0310002 (Lohnabrechnung 0301009, Lohnabrechnung 0301011) prüft der Kassierer das Vorhandensein der Unterschrift des Hauptbuchhalters oder Buchhalters (in dessen Abwesenheit die Unterschrift des Managers) und bei der Erstellung der angegebenen Dokumente auf Papier - seine Übereinstimmung mit der Stichprobe, außer in dem in Absatz 2 von Unterabschnitt 4.4 von Abschnitt 4 dieser Richtlinie vorgesehenen Fall, der Übereinstimmung der in Zahlen eingegebenen Bargeldbeträge mit den in Worten eingegebenen Beträgen. Bei der Ausgabe von Bargeld mit der Zahlungsanweisung 0310002 prüft der Kassierer auch das Vorhandensein der in der Zahlungsanweisung 0310002 aufgeführten Belege.
    (geändert durch die Richtlinie Nr. 4416-U der Bank of Russia vom 19. Juni 2017)

    Der Kassierer gibt Bargeld aus, nachdem er den Empfänger des Bargelds anhand des von ihm vorgelegten Reisepasses oder eines anderen Ausweisdokuments gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation (im Folgenden als Ausweisdokument bezeichnet) oder gemäß der Befugnis identifiziert hat Vollmacht und vom Empfänger des Geldes vorgelegtes Ausweisdokument. Die Bargeldausgabe erfolgt durch den Kassierer direkt an den im Geldeingangsauftrag 0310002 (Lohnabrechnung 0301009, Lohnabrechnung 0301011) oder in der Vollmacht angegebenen Geldempfänger.

    Bei der Ausgabe von Bargeld per Vollmacht prüft der Kassierer die Übereinstimmung des Nachnamens, des Vornamens und des Vatersnamens (falls vorhanden) des im Bargeldabbuchungsauftrag 0310002 angegebenen Bargeldempfängers mit dem Nachnamen, dem Vornamen und dem Vatersnamen (falls vorhanden) von der in der Vollmacht genannte Vollmachtgeber; Übereinstimmung des Nachnamens, des Vornamens, des Patronyms (falls vorhanden) der in der Vollmacht und der Kassenquittung 0310002 angegebenen bevollmächtigten Person, den Daten des Ausweises mit den Daten des von der bevollmächtigten Person vorgelegten Ausweises. In der Lohn- und Gehaltsabrechnung 0301009 (Lohn- und Gehaltsabrechnung 0301011) nimmt der Kassierer vor der Unterschrift der mit der Bargeldannahme betrauten Person einen Eintrag „durch Bevollmächtigung“ vor. Die Vollmacht liegt dem Kassenbonauftrag 0310002 (Lohnabrechnung 0301009, Lohnabrechnung 0301011) bei.

    Bei der Ausgabe von Bargeld im Rahmen einer für mehrere Zahlungen erteilten Vollmacht oder für den Erhalt von Bargeld von verschiedenen juristischen Personen oder Einzelunternehmern werden Kopien davon angefertigt und in der von der juristischen Person oder dem Einzelunternehmer festgelegten Weise beglaubigt. Eine beglaubigte Kopie der Vollmacht ist dem Zahlungseingangsauftrag 0310002 (Lohnabrechnung 0301009, Lohnabrechnung 0301011) beigefügt. Die Originalvollmacht (falls vorhanden) wird beim Kassierer aufbewahrt und bei der letzten Bargeldabhebung dem Kassenbonauftrag 0310002 (Lohnabrechnung 0301009, Lohnabrechnung 0301011) beigefügt.

    6.2. Bei der Ausgabe von Bargeld gemäß der Bargeldanweisung 0310002 bereitet der Kassierer den auszugebenden Bargeldbetrag vor und übergibt die Bargeldanweisung 0310002 an den Bargeldempfänger zur Unterschrift. Bei elektronischer Ausstellung des Barauslagenauftrags 0310002 kann der Geldempfänger eine elektronische Signatur anbringen.
    (geändert durch die Richtlinie Nr. 4416-U der Bank of Russia vom 19. Juni 2017)

    Der Kassierer berechnet den zur Ausgabe bereitgestellten Bargeldbetrag so neu, dass der Bargeldempfänger seine Handlungen beobachten kann, und gibt dem Empfänger Stück für Stück Bargeld in der angegebenen Höhe aus die Kasseneingangsbestellung 0310002.

    Der Kassierer akzeptiert keine Ansprüche des Bargeldempfängers auf die Höhe des Bargeldbetrags, wenn der Bargeldempfänger in der Geldeingangsbestellung 0310002 die Übereinstimmung der in Zahlen eingegebenen Bargeldbeträge mit den in Worten eingegebenen Beträgen nicht überprüft und dies auch nicht getan hat Unter der Aufsicht des Kassierers berechnete er Stück für Stück das von ihm erhaltene Bargeld neu.

    Nach der Bargeldausgabe gemäß Kassenbonauftrag 0310002 unterschreibt der Kassierer diesen.

    6.3. Um einem Mitarbeiter (im Folgenden als verantwortliche Person bezeichnet) Bargeld für Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer juristischen Person, eines einzelnen Unternehmers, auszugeben, wird die Bargeldanweisung 0310002 gemäß dem Verwaltungsdokument der juristischen Person, eines einzelnen Unternehmers, erstellt oder ein schriftlicher Antrag der verantwortlichen Person, der in beliebiger Form verfasst ist und eine Aufzeichnung des Bargeldbetrags und des Zeitraums, für den Bargeld ausgegeben wird, die Unterschrift des Managers und das Datum enthält.
    (geändert durch die Richtlinie Nr. 4416-U der Bank of Russia vom 19. Juni 2017)

    Die verantwortliche Person ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von höchstens drei Werktagen nach dem Ablaufdatum, für das die Anzahlung geleistet wurde, oder ab dem Datum der Rückkehr zur Arbeit dem Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in deren Abwesenheit dem …) vorzulegen Manager) einen Vorabbericht mit beigefügten Belegen. Die Prüfung des Vorabberichts durch den Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in deren Abwesenheit durch den Vorgesetzten), seine Genehmigung durch den Vorgesetzten und die endgültige Abrechnung des Vorabberichts erfolgen innerhalb der vom Vorgesetzten festgelegten Frist.

    Der Absatz ist nicht mehr gültig. - Richtlinie der Bank von Russland vom 19. Juni 2017 N 4416-U.

    6.4. Die Ausgabe von Bargeld, das für die Durchführung von Bargeldtransaktionen erforderlich ist, von der Kasse einer juristischen Person an eine gesonderte Abteilung erfolgt in der von der juristischen Person festgelegten Weise gemäß der Kasseneingangsverordnung 0310002.

    6.5. Der für die Auszahlung von Löhnen, Stipendien und anderen Zahlungen vorgesehene Bargeldbetrag wird gemäß der Lohn- und Gehaltsabrechnung 0301009 (Lohn- und Gehaltsabrechnung 0301011) ermittelt. Die Frist für die Auszahlung dieser Zahlungen wird vom Vorgesetzten festgelegt und ist in der Lohn- und Gehaltsabrechnung 0301009 (Gehaltsabrechnung 0301011) angegeben. Die Dauer der Auszahlungsfrist für Löhne, Stipendien und andere Zahlungen darf fünf Werktage nicht überschreiten (einschließlich des Tages des Geldeingangs von einem Bankkonto für diese Zahlungen).

    Die Ausgabe von Bargeld an einen Mitarbeiter erfolgt auf die in den Absätzen eins bis drei von Unterabschnitt 6.2 dieser Klausel vorgeschriebene Weise, wobei der Mitarbeiter eine Unterschrift in der Lohn- und Gehaltsabrechnung 0301009 (Gehaltsabrechnung 0301011) anbringt.

    Am letzten Tag der Ausgabe von Bargeld, das für die Zahlung von Löhnen, Stipendien und anderen Zahlungen bestimmt ist, versieht der Kassierer die Namen und Initialen der Mitarbeiter mit einem Siegel (Stempel) oder einem „hinterlegten“ Eintrag im Lohn- und Gehaltsabrechnungsblatt 0301009 (Lohn- und Gehaltsabrechnungsblatt 0301011). der kein Bargeld ausgibt, berechnet und vermerkt in der letzten Zeile den tatsächlich ausgegebenen Bargeldbetrag und den einzuzahlenden Betrag, vergleicht die angegebenen Beträge mit dem Gesamtbetrag in der Lohnabrechnung 0301009 (Lohnabrechnung 0301011), setzt seine Unterschrift auf die Lohnabrechnung Blatt 0301009 ( Gehaltsabrechnung 0301011) und legt es dem Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in dessen Abwesenheit dem Manager) zur Unterzeichnung vor.

    Für die tatsächlich ausgegebenen Bargeldbeträge gemäß Lohnabrechnung 0301009 (Lohnabrechnung 0301011) wird ein Spesenabrechnungsauftrag 0310002 ausgestellt.

    7. Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Bargeld bei Bargeldtransaktionen, Lagerung, Transport, Verfahren und Zeitpunkt der Überprüfung der tatsächlichen Verfügbarkeit von Bargeld werden von einer juristischen Person oder einem einzelnen Unternehmer festgelegt.

    8. Diese Richtlinie unterliegt der offiziellen Veröffentlichung im „Bulletin der Bank von Russland“ und gemäß der Entscheidung des Verwaltungsrats der Bank von Russland (Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrats der Bank von Russland). vom 28. Februar 2014 Nr. 5) tritt mit Ausnahme des Absatzes fünf Punkt 4 am 1. Juni 2014 in Kraft.

    8.2. Ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Richtlinie gilt die Verordnung Nr. 373-P der Bank von Russland vom 12. Oktober 2011 „Über das Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen mit Banknoten und Münzen der Bank von Russland auf dem Territorium der Russischen Föderation“ , registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 24. November 2011 Nr. 22394 (Bulletin der Bank von Russland vom 30. November 2011 Nr. 66).

    Vorsitzende
    Zentralbank
    Russische Föderation
    E.S.NABIULLINA

    Anwendung
    zur Richtlinie der Bank von Russland
    vom 11. März 2014 N 3210-U
    „Über das Verfahren zur Führung von Registrierkassen
    Operationen durch juristische Personen
    und vereinfachtes Verfahren
    individuelle Bargeldtransaktionen
    Unternehmer und Themen
    Kleinbetrieb"


    BESTIMMUNG DER GRENZE DES BARGELDS


    1. Um die Grenze des Barguthabens zu bestimmen, berücksichtigt eine juristische Person das Volumen der Bareingänge für verkaufte Waren, ausgeführte Arbeiten und erbrachte Dienstleistungen (eine neu gegründete juristische Person - das erwartete Volumen der Bareingänge für verkaufte Waren, ausgeführte Arbeiten und Dienstleistungen gerendert).

    L = V: P x N c ,

    V ist das Volumen der Geldeingänge für verkaufte Waren, geleistete Arbeit und erbrachte Dienstleistungen Abrechnungszeitraum in Rubel (eine juristische Person, die separate Abteilungen umfasst, bestimmt die Höhe der Geldeingänge für verkaufte Waren, ausgeführte Arbeiten und erbrachte Dienstleistungen unter Berücksichtigung der für verkaufte Waren, ausgeführten Arbeiten und erbrachten Dienstleistungen erhaltenen Barmittel nach einzelnen Abteilungen, außer in der Fall gemäß Absatz 2 Absatz 4 dieser Richtlinie);

    P ist der von der juristischen Person festgelegte Abrechnungszeitraum, für den die Höhe der Geldeingänge für verkaufte Waren, geleistete Arbeit, erbrachte Dienstleistungen in Arbeitstagen berücksichtigt wird (bei der Ermittlung auch Zeiträume mit Spitzenmengen an Geldeingängen). als Dynamik des Volumens der Geldeingänge für ähnliche Zeiträume früherer Jahre; der Abrechnungszeitraum beträgt nicht mehr als 92 Arbeitstage der juristischen Person);

    N c – der Zeitraum zwischen den Tagen, an denen eine juristische Person erhaltene Barmittel für verkaufte Waren, ausgeführte Arbeiten und erbrachte Dienstleistungen bei der Bank einzahlt, in Arbeitstagen. Der angegebene Zeitraum sollte sieben Werktage nicht überschreiten, und wenn die juristische Person ihren Sitz in einem Ort hat, an dem es keine Bank gibt, vierzehn Werktage. Im Falle höherer Gewalt bestimmt sich Nc nach Beendigung der höheren Gewalt.

    Wenn beispielsweise alle drei Tage Bargeld bei der Bank eingezahlt wird, entspricht N drei Arbeitstagen. Bei der Bestimmung von N c, Standort, organisatorische Struktur, Besonderheiten der Tätigkeit der juristischen Person (z. B. Saisonalität der Arbeit, Arbeitszeiten).

    2. Um die Grenze des Barguthabens zu bestimmen, berücksichtigt eine juristische Person das Volumen der Barauszahlungen (eine neu gegründete juristische Person - das erwartete Volumen der Barauszahlungen), mit Ausnahme der Barbeträge, die für die Zahlung von Löhnen, Stipendien usw. bestimmt sind sonstige Zahlungen an Mitarbeiter.

    Die Barguthabengrenze wird nach folgender Formel berechnet:

    L = R: P x N n ,


    L - Barguthabengrenze in Rubel;

    R - der ausgegebene Bargeldbetrag, mit Ausnahme von Bargeldbeträgen, die für die Zahlung von Löhnen, Stipendien und anderen Zahlungen an Arbeitnehmer bestimmt sind, für den Abrechnungszeitraum in Rubel (von einer juristischen Person, die separate Abteilungen umfasst, bei der Bestimmung des Volumens). ausgegebenes Bargeld, Bargeld wird berücksichtigt, in diesen getrennten Einheiten gespeichert, mit Ausnahme des in Absatz 4 von Satz 2 dieser Richtlinie vorgesehenen Falles);

    P - der von der juristischen Person festgelegte Abrechnungszeitraum, für den das Volumen der Bargeldausgaben in Arbeitstagen berücksichtigt wird (bei seiner Bestimmung werden Zeiträume mit Spitzenvolumina der Bargeldausgaben sowie die Dynamik der Volumen der Bargeldausgaben berücksichtigt). ähnliche Zeiträume früherer Jahre können berücksichtigt werden; der Abrechnungszeitraum beträgt nicht mehr als 92 Arbeitstage einer juristischen Person);

    N n – der Zeitraum zwischen den Tagen, an denen eine juristische Person Bargeld per Scheck bei einer Bank erhält, mit Ausnahme von Bargeldbeträgen, die für die Zahlung von Löhnen, Stipendien und anderen Zahlungen an Arbeitnehmer bestimmt sind, in Arbeitstagen. Der angegebene Zeitraum sollte sieben Werktage nicht überschreiten, und wenn die juristische Person ihren Sitz in einem Ort hat, an dem es keine Bank gibt, vierzehn Werktage. Im Falle höherer Gewalt wird N n nach Beendigung der höheren Gewalt bestimmt.

    1. Diese Richtlinie basiert auf dem Bundesgesetz Nr. 86-FZ vom 10. Juli 2002 „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank von Russland)“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2002, Nr. 28, Art. 2790; 2003, Nr. 2, Art. 157; N 52, Art. 5032; 2004, N 27, Art. 2711; N 31, Art. 3233; 2005, N 25, Art. 2426; N 30, Art. 3101 ; 2006, N 19, Art. 2061; N 25, Art. 2648; 2007, N 1, Art. 9, Art. 10; N 10, Art. 1151; N 18, Art. 2117; 2008, N 42, Art . 4696, Art. 4699; N 44, Artikel 4982; N 52, Artikel 6229, Artikel 6231; 2009, N 1, Artikel 25; N 29, Artikel 3629; N 48, Artikel 5731; 2010, N 45, Artikel 5756; 2011, N 7, Art. 907; N 27, Art. 3873; N 43, Art. 5973; N 48, Art. 6728; 2012, N 50, Art. 6954; N 53, Art. 7591, Art. 7607; 2013, N 11, Art. 1076; N 14, Art. 1649; N 19, Art. 2329; N 27, Art. 3438, Art. 3476, Art. 3477; N 30, Art. 4084; N 49, Art. 6336; N 52, Artikel 6975) legt das Verfahren für die Durchführung von Bargeldtransaktionen mit Banknoten und Münzen der Bank von Russland (im Folgenden: Bargeld) auf dem Territorium der Russischen Föderation durch juristische Personen (mit Ausnahme der Zentralbank der Russischen Föderation) fest Bund, Kreditinstitute (im Folgenden: Bank) sowie ein vereinfachtes Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen durch Einzelunternehmer und Kleinunternehmen.

    Unter Kleinunternehmen im Sinne dieser Richtlinie werden juristische Personen verstanden, die gemäß den im Bundesgesetz vom 24. Juli 2007 N 209-FZ „Über die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Russischen Föderation“ festgelegten Bedingungen klassifiziert sind. (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2007, N 31, Art. 4006; N 43, Art. 5084; 2008, N 30, Art. 3615, Art. 3616; 2009, N 31, Art. 3923; N 52, Art . 6441; 2010, N 28, Art. 3553; 2011, N 27, Art. 3880; N 50, Art. 7343; 2013, N 27, Art. 3436, Art. 3477; N 30, Art. 4071; N 52 , Art. 6961), für kleine Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen.

    Bei der Durchführung von Bargeldtransaktionen orientieren sich Empfänger von Haushaltsmitteln an dieser Richtlinie, sofern nicht in einem Rechtsakt, der das Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen durch Empfänger von Haushaltsmitteln regelt, etwas anderes bestimmt ist.

    2. Zur Durchführung von Vorgängen zur Annahme von Bargeld, einschließlich deren Neuberechnung und Ausgabe von Bargeld (im Folgenden: Bargeldtransaktionen), legt eine juristische Person durch ein Verwaltungsdokument den maximal zulässigen Bargeldbetrag fest, der an dem Ort für die Durchführung von Bargeldtransaktionen aufbewahrt werden darf. wird vom Leiter der juristischen Person (im Folgenden: Kasse) festgelegt, nachdem im Kassenbuch 0310004 der Betrag des Barguthabens am Ende des Arbeitstages angezeigt wird (im Folgenden als Barguthabengrenze bezeichnet).

    Eine juristische Person bestimmt unabhängig die Grenze des Barguthabens gemäß der Anlage zu dieser Richtlinie auf der Grundlage der Art ihrer Tätigkeit unter Berücksichtigung des Umfangs der Einnahmen bzw. des Umfangs der Barauszahlungen.

    Ein Zahlungsagent, der gemäß dem Bundesgesetz vom 3. Juni 2009 N 103-FZ „Über die von Zahlungsagenten durchgeführten Tätigkeiten zur Annahme von Zahlungen von Einzelpersonen“ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2009, N 23, Art. 2758) tätig ist ; N 48, Artikel 5739; 2010, Nr. 19, Artikel 2291; 2011, Nr. 27, Artikel 3873) (im Folgenden als Zahlstelle bezeichnet), eine Bankzahlungsstelle (Subagent), die gemäß dem Bundesgesetz vom Juni tätig ist 27, 2011 Nr. 161 -FZ „Über das nationale Zahlungssystem“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2011, N 27, Art. 3872; 2012, N 53, Art. 7592; 2013, N 27, Art. 3477; N 30, Art. 4084) (im Folgenden: Bankzahlungsagent (Subagent), bei der Ermittlung der Barguthabengrenze werden im Rahmen der Tätigkeit des Zahlungsagenten, Bankzahlungsagenten (Subagenten) entgegengenommene Bargeldbeträge nicht berücksichtigt.

    Eine Abteilung einer juristischen Person, an deren Standort ein separater Arbeitsplatz (Arbeitsplätze) (im Folgenden als separate Abteilung bezeichnet) eingerichtet ist, legt durch die Einzahlung von Bargeld auf ein für eine juristische Person bei einer Bank eröffnetes Bankkonto die Grenze des Barguthabens fest in der in dieser Richtlinie für eine juristische Person vorgeschriebenen Weise.

    Eine juristische Person, zu der einzelne Abteilungen gehören, die Bargeld an der Kasse einer juristischen Person einzahlen, bestimmt die Grenze des Barguthabens unter Berücksichtigung der für diese einzelnen Abteilungen festgelegten Grenzen des Barguthabens.

    Eine Kopie des Verwaltungsdokuments zur Festlegung der Barguthabengrenze für eine separate Abteilung wird von der juristischen Person in der von der juristischen Person festgelegten Weise an die separate Abteilung gesendet.

    Eine juristische Person speichert Gelder auf Bankkonten bei Banken, die über die gemäß den Absätzen 2 bis 5 dieses Absatzes festgelegte Barguthabengrenze hinausgehen und bei denen es sich um freies Bargeld handelt.

    An den Tagen der Auszahlung von Löhnen, Stipendien und Zahlungen, die gemäß der zum Ausfüllen der statistischen Beobachtungsformulare der Bundesländer angewandten Methode berücksichtigt werden, ist die Ansammlung von Bargeld in der Registrierkasse durch eine juristische Person über die festgelegte Grenze des Barguthabens hinaus zulässig Fonds- und Sozialzahlungen (im Folgenden: sonstige Zahlungen), einschließlich des Tages des Geldeingangs von einem Bankkonto für die angegebenen Zahlungen sowie an Wochenenden und arbeitsfreien Feiertagen, wenn eine juristische Person an diesen Tagen Bargeldtransaktionen durchführt.

    In anderen Fällen ist die Ansammlung von Bargeld in der Registrierkasse durch eine juristische Person über die festgelegte Grenze des Barguthabens hinaus nicht zulässig.

    Einzelunternehmer und Kleinunternehmen dürfen keine Obergrenze für den Barguthaben festlegen.

    3. Ein bevollmächtigter Vertreter einer juristischen Person liefert Bargeld an eine Bank oder an eine Organisation im System der Bank von Russland, die den Transport von Bargeld, die Sammlung von Bargeld sowie Vorgänge zur Entgegennahme, Neuberechnung, Sortierung, Formung und Verpackung von Bankgeldern durchführt Kunden (im Folgenden als die Organisation bezeichnet, die im System der Bank von Russland enthalten ist) für die Gutschrift ihrer Beträge auf dem Bankkonto einer juristischen Person.

    Ein bevollmächtigter Vertreter einer separaten Abteilung kann auf die von einer juristischen Person festgelegte Weise Bargeld an der Kasse einer juristischen Person oder bei einer Bank oder einer dem System der Bank von Russland angeschlossenen Organisation zur Gutschrift ihrer Beträge hinterlegen das Bankkonto der juristischen Person.

    4. Bargeldtransaktionen werden an der Kasse durch einen Kassierer oder einen anderen Mitarbeiter, einen bestimmten Leiter einer juristischen Person, einen Einzelunternehmer oder eine andere bevollmächtigte Person (im Folgenden: Manager) aus dem Kreis seiner Mitarbeiter (im Folgenden:) durchgeführt des Kassierers), mit der Festlegung der entsprechenden Amtsrechte und Pflichten, mit denen der Kassierer unter Unterschrift zu lesen ist.

    Verfügt eine juristische Person oder ein Einzelunternehmer über mehrere Kassierer, so übt einer von ihnen die Funktionen eines Oberkassierers (im Folgenden Oberkassierer) aus.

    Bargeldtransaktionen können vom Manager durchgeführt werden.

    Eine juristische Person oder ein einzelner Unternehmer kann Bargeldtransaktionen mithilfe von Software und Hardware durchführen.

    Software und Hardware, die für die Annahme von Banknoten der Bank von Russland ausgelegt sind, müssen über die Funktion verfügen, mindestens vier maschinenlesbare Sicherheitsmerkmale von Banknoten der Bank von Russland zu erkennen, deren Liste durch ein Regulierungsgesetz der Bank von Russland festgelegt ist.

    4.1. Bargeldtransaktionen werden durch eingehende Geldbestellungen 0310001, ausgehende Geldbestellungen 0310002 (im Folgenden Geldbelege genannt) formalisiert.

    Einzelunternehmer, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren Aufzeichnungen über Einnahmen oder Einnahmen und Ausgaben und (oder) andere Steuerobjekte oder physische Indikatoren führen, die eine bestimmte Art von Geschäftstätigkeit charakterisieren, dürfen keine Bargelddokumente erstellen .

    4.2. Bargeldbelege werden erstellt:

    Hauptbuchhalter;

    ein Buchhalter oder ein anderer in einem Verwaltungsdokument genannter Beamter (einschließlich Kassierer) oder ein Beamter einer juristischen Person, einer natürlichen Person, mit der Verträge über die Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen abgeschlossen wurden (im Folgenden Buchhalter genannt);

    Manager (in Abwesenheit eines Hauptbuchhalters und Buchhalters).

    4.3. Kassenbelege werden vom Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in dessen Abwesenheit vom Manager) sowie vom Kassierer unterzeichnet.

    Bei der Durchführung von Bargeldtransaktionen und der Erstellung von Bargelddokumenten durch den Manager werden Bargelddokumente vom Manager unterzeichnet.

    4.4. Der Kassierer erhält ein Siegel (Stempel) mit den Angaben zur Bestätigung der Bargeldtransaktion (im Folgenden Siegel (Stempel) genannt) sowie Musterunterschriften von Personen, die zur Unterzeichnung von Bargelddokumenten berechtigt sind.

    Bei der Durchführung von Bargeldtransaktionen und der Erstellung von Bargelddokumenten durch den Manager werden keine Musterunterschriften von Personen erstellt, die zur Unterschrift von Bargelddokumenten berechtigt sind.

    4.5. Wenn es einen leitenden Kassierer gibt, werden Transaktionen für den Bargeldtransfer zwischen dem leitenden Kassierer und den Kassierern während des Arbeitstages vom leitenden Kassierer im Buchhaltungsbuch für vom Kassierer 0310005 erhaltenes und ausgegebenes Bargeld unter Angabe der übertragenen Bargeldbeträge ausgewiesen. Einträge in das Buch der vom Kassierer 0310005 angenommenen und ausgegebenen Gelder erfolgen zum Zeitpunkt der Bargeldüberweisung und werden durch die Unterschriften des leitenden Kassierers, Kassierers, bestätigt.

    4.6. Die juristische Person erfasst im Kassenbuch 0310004 Bargeld, das sie an der Kasse erhält, mit Ausnahme von Bargeld, das im Rahmen der Tätigkeit einer Zahlstelle, Bankzahlstelle (Subagent) entgegengenommen wird, und Bargeld, das von der Registrierkasse ausgegeben wird.

    Die Zahlstelle, Bank-Zahlungsstelle (Subagent), führt ein separates Kassenbuch 0310004, um die im Rahmen der Tätigkeit der Zahlstelle, Bank-Zahlungsstelle (Subagent) angenommenen Bargeldbeträge zu verbuchen.

    Einträge in das Kassenbuch 0310004 werden vom Kassierer für jede eingehende Geldbestellung 0310001, ausgehende Geldbestellung 0310002, ausgegeben bzw. für erhaltenes und ausgegebenes Geld vorgenommen (vollständige Buchung des Geldes an der Kasse).

    Am Ende des Arbeitstages gleicht der Kassierer die im Kassenbuch 0310004 enthaltenen Daten mit den Daten der Kassenbelege ab, zeigt die Höhe des Kassenbestands im Kassenbuch 0310004 an und leistet eine Unterschrift.

    Einträge im Kassenbuch 0310004 werden mit den Daten der Kassenbelege vom Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in dessen Abwesenheit vom Manager) überprüft und von der Person unterzeichnet, die den angegebenen Abgleich durchgeführt hat.

    Wurden während des Arbeitstages keine Bargeldtransaktionen durchgeführt, erfolgt keine Eintragung in das Kassenbuch 0310004.

    Einzelne Abteilungen übermitteln der juristischen Person eine Kopie des Kassenbuchblatts 0310004 in der von der juristischen Person festgelegten Weise, unter Berücksichtigung der Frist, die der juristischen Person für die Erstellung von Buchhaltungs-(Finanz-)Abschlüssen zusteht.

    Die Kontrolle über die Führung des Kassenbuchs 0310004 übt der Hauptbuchhalter (in seiner Abwesenheit der Geschäftsführer) aus.

    Wenn einzelne Unternehmer gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren Aufzeichnungen über Einnahmen oder Einnahmen und Ausgaben und (oder) andere Steuerobjekte oder physische Indikatoren führen, die eine bestimmte Art der Geschäftstätigkeit charakterisieren, dürfen sie keine Aufzeichnungen führen Kassenbuch 0310004.

    4.7. Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Dokumente können in Papierform oder elektronisch erstellt werden.

    Dokumente auf Papier werden von Hand oder mit technischen Mitteln zur Informationsverarbeitung, einschließlich eines Personalcomputers und von Software (im Folgenden technische Mittel genannt), erstellt und mit handschriftlichen Unterschriften unterzeichnet. In auf Papier erstellten Dokumenten, mit Ausnahme von Bargelddokumenten, können Korrekturen vorgenommen werden, die das Datum der Korrektur, Nachnamen und Initialen sowie die Unterschriften der Personen enthalten, die die Dokumente erstellt haben, an denen Korrekturen vorgenommen wurden.

    Dokumente in elektronischer Form werden mit technischen Mitteln unter Berücksichtigung ihres Schutzes vor unbefugtem Zugriff, Verfälschung und Informationsverlust erstellt. Elektronisch erstellte Dokumente werden mit elektronischen Signaturen gemäß den Anforderungen des Bundesgesetzes vom 6. April 2011 N 63-FZ „Über elektronische Signaturen“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2011, N 15, Art. 2036; N 27) unterzeichnet , Art. 3880; 2012, N 29, Art. 3988; 2013, N 14, Art. 1668; N 27, Art. 3463, Art. 3477). Nach der Unterzeichnung der Dokumente elektronisch vorgenommene Korrekturen an Dokumenten sind nicht zulässig.

    Die Aufbewahrung der auf Papier oder elektronisch erstellten Dokumente wird durch den Geschäftsführer organisiert.

    5. Die Annahme von Bargeld durch eine juristische Person, einen Einzelunternehmer, auch von einer Person, mit der ein Arbeitsvertrag oder eine zivilrechtliche Vereinbarung abgeschlossen wurde (im Folgenden Arbeitnehmer genannt), erfolgt über die Bareingangsbestellung 0310001.

    5.1. Nach Erhalt der Geldeingangsbestellung 0310001 prüft der Kassierer das Vorhandensein der Unterschrift des Hauptbuchhalters oder Buchhalters (bei dessen Abwesenheit das Vorhandensein der Unterschrift des Managers) und deren Übereinstimmung mit dem Muster, mit Ausnahme der vorgesehenen Fälle denn im zweiten Absatz von Unterabschnitt 4.4 von Abschnitt 4 dieser Anweisung prüft er die Übereinstimmung des in Zahlen angegebenen Bargeldbetrags, des in Worten eingegebenen Bargeldbetrags und das Vorhandensein der in der Bargeldeingangsbestellung 0310001 aufgeführten Belege.

    Der Kassierer nimmt Bargeld blattweise und Stück für Stück entgegen.

    Die Bargeldannahme durch den Kassierer erfolgt so, dass der Bargeldeinzahler die Handlungen des Kassierers beobachten kann.

    Nach der Bargeldannahme gleicht der Kassierer den im Kassenbonauftrag 0310001 angegebenen Betrag mit dem tatsächlich erhaltenen Bargeldbetrag ab.

    Entspricht der eingezahlte Bargeldbetrag dem in der Geldeingangsbestellung 0310001 angegebenen Betrag, unterschreibt der Kassierer die Geldeingangsbestellung 0310001, versieht den dem Geldeinzahler ausgestellten Beleg für die Geldeingangsbestellung 0310001 mit einem Siegel (Stempel) und übergibt ihn der angegebene Beleg zur Kasseneingangsbestellung 0310001.

    Entspricht der eingezahlte Bargeldbetrag nicht dem in der Kassenbon-Bestellung 0310001 angegebenen Betrag, fordert der Kassierer den Bargeldeinzahler auf, den fehlenden Bargeldbetrag nachzufüllen oder gibt den zu viel eingezahlten Bargeldbetrag zurück. Lehnt der Bargeldeinzahler die Nachzahlung des fehlenden Bargeldbetrags ab, gibt ihm der Kassierer den eingezahlten Bargeldbetrag zurück. Der Kassierer streicht die Geldeingangsbestellung 0310001 durch und übergibt sie an den Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in deren Abwesenheit an den Manager), um die Geldeingangsbestellung 0310001 für den tatsächlich eingezahlten Bargeldbetrag erneut zu registrieren.

    5.2. Der Kassenbonauftrag 0310001 kann nach Abschluss von Bargeldtransaktionen auf der Grundlage eines von der Registrierkassenausrüstung entfernten Kontrollbands ausgestellt werden, strenge Meldeformulare entsprechen Kassenbon, andere Dokumente, die im Bundesgesetz Nr. 54-FZ vom 22. Mai 2003 „Über die Verwendung von Registrierkassengeräten bei Barzahlungen und (oder) Abrechnungen mit Zahlungskarten“ vorgesehen sind (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2003, Nr 21, Art. 1957; 2009, N 23, Artikel 2776; N 29, Artikel 3599; 2010, N 31, Artikel 4161; 2011, N 27, Artikel 3873; 2012, N 26, Artikel 3447; 2013; N 19, Art. 2316; N 27, Art. 3477; N 48, Art. 6165) für den gesamten angenommenen Bargeldbetrag, mit Ausnahme der Bargeldbeträge, die im Rahmen der Tätigkeit einer Zahlstelle, einer Bankzahlungsstelle (Subagent) entgegengenommen werden.

    Die Zahlstelle, Bank-Zahlungsstelle (Subagent), erstellt für den Gesamtbetrag der im Rahmen ihrer Tätigkeit als Zahlstelle, Bank-Zahlungsstelle (Subagent) angenommenen Bargeldbeträge in der in Absatz 1 dieses Unterabschnitts vorgeschriebenen Weise eine gesonderte Barquittung Bestellen Sie 0310001.

    5.3. Die Annahme von Bargeld, das von einer separaten Abteilung in die Kasse einer juristischen Person eingezahlt wird, erfolgt in der von der juristischen Person festgelegten Weise gemäß der Kasseneingangsbestellung 0310001.

    6. Die Bargeldausgabe erfolgt gemäß der Kasseneingangsbestellung 0310002.

    Die Ausgabe von Bargeld zur Zahlung von Löhnen, Zuschüssen und anderen Zahlungen an Mitarbeiter erfolgt gemäß den Kasseneingangsaufträgen 0310002, Lohnabrechnungen 0301009, Lohnabrechnungen 0301011.

    6.1. Nach Erhalt der Geldeingangsbestellung 0310002 (Lohnabrechnung 0301009, Lohnabrechnung 0301011) prüft der Kassierer das Vorhandensein der Unterschrift des Hauptbuchhalters oder Buchhalters (in deren Abwesenheit die Unterschrift des Managers) und deren Übereinstimmung mit dem Muster, außer für den in Absatz 4.4 Absatz 2 dieser Richtlinie vorgesehenen Fall die Entsprechung der in Zahlen eingegebenen Geldbeträge mit den in Worten eingegebenen Beträgen. Bei der Ausgabe von Bargeld mit der Zahlungsanweisung 0310002 prüft der Kassierer auch das Vorhandensein der in der Zahlungsanweisung 0310002 aufgeführten Belege.

    Der Kassierer gibt Bargeld aus, nachdem er den Empfänger des Bargelds anhand des von ihm vorgelegten Reisepasses oder eines anderen Ausweisdokuments gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation (im Folgenden als Ausweisdokument bezeichnet) oder gemäß der Befugnis identifiziert hat Vollmacht und vom Empfänger des Geldes vorgelegtes Ausweisdokument. Die Bargeldausgabe erfolgt durch den Kassierer direkt an den im Geldeingangsauftrag 0310002 (Lohnabrechnung 0301009, Lohnabrechnung 0301011) oder in der Vollmacht angegebenen Geldempfänger.

    Bei der Ausgabe von Bargeld per Vollmacht prüft der Kassierer die Übereinstimmung des Nachnamens, des Vornamens und des Vatersnamens (falls vorhanden) des im Bargeldabbuchungsauftrag 0310002 angegebenen Bargeldempfängers mit dem Nachnamen, dem Vornamen und dem Vatersnamen (falls vorhanden) von der in der Vollmacht genannte Vollmachtgeber; Übereinstimmung des Nachnamens, des Vornamens, des Patronyms (falls vorhanden) der in der Vollmacht und der Kassenquittung 0310002 angegebenen bevollmächtigten Person, den Daten des Ausweises mit den Daten des von der bevollmächtigten Person vorgelegten Ausweises. In der Lohn- und Gehaltsabrechnung 0301009 (Lohn- und Gehaltsabrechnung 0301011) nimmt der Kassierer vor der Unterschrift der mit der Bargeldannahme betrauten Person einen Eintrag „durch Bevollmächtigung“ vor. Die Vollmacht liegt dem Kassenbonauftrag 0310002 (Lohnabrechnung 0301009, Lohnabrechnung 0301011) bei.

    Bei der Ausgabe von Bargeld im Rahmen einer für mehrere Zahlungen erteilten Vollmacht oder für den Erhalt von Bargeld von verschiedenen juristischen Personen oder Einzelunternehmern werden Kopien davon angefertigt und in der von der juristischen Person oder dem Einzelunternehmer festgelegten Weise beglaubigt. Eine beglaubigte Kopie der Vollmacht ist dem Zahlungseingangsauftrag 0310002 (Lohnabrechnung 0301009, Lohnabrechnung 0301011) beigefügt. Die Originalvollmacht (falls vorhanden) wird beim Kassierer aufbewahrt und bei der letzten Bargeldabhebung dem Kassenbonauftrag 0310002 (Lohnabrechnung 0301009, Lohnabrechnung 0301011) beigefügt.

    6.2. Bei der Ausgabe von Bargeld gemäß der Bargeldanweisung 0310002 bereitet der Kassierer den auszugebenden Bargeldbetrag vor und übergibt die Bargeldanweisung 0310002 an den Bargeldempfänger zur Unterschrift.

    Der Kassierer berechnet den zur Ausgabe bereitgestellten Bargeldbetrag so neu, dass der Bargeldempfänger seine Handlungen beobachten kann, und gibt dem Empfänger Stück für Stück Bargeld in der angegebenen Höhe aus die Kasseneingangsbestellung 0310002.

    Der Kassierer akzeptiert keine Ansprüche des Bargeldempfängers auf die Höhe des Bargeldbetrags, wenn der Bargeldempfänger in der Geldeingangsbestellung 0310002 die Übereinstimmung der in Zahlen eingegebenen Bargeldbeträge mit den in Worten eingegebenen Beträgen nicht überprüft und dies auch nicht getan hat Unter der Aufsicht des Kassierers berechnete er Stück für Stück das von ihm erhaltene Bargeld neu.

    Nach der Bargeldausgabe gemäß Kassenbonauftrag 0310002 unterschreibt der Kassierer diesen.

    6.3. Um einem Mitarbeiter (im Folgenden als verantwortliche Person bezeichnet) Bargeld für Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers auszugeben, wird auf schriftlichen Antrag der verantwortlichen Person eine Spesenabrechnung 0310002 erstellt. in beliebiger Form erstellt werden und eine Aufzeichnung über den Bargeldbetrag und den Zeitraum, für den Bargeld ausgegeben wird, sowie die Unterschrift und das Datum des Managers enthalten.

    Die verantwortliche Person ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von höchstens drei Werktagen nach dem Ablaufdatum, für das die Anzahlung geleistet wurde, oder ab dem Datum der Rückkehr zur Arbeit dem Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in deren Abwesenheit dem …) vorzulegen Manager) einen Vorabbericht mit beigefügten Belegen. Die Prüfung des Vorabberichts durch den Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in deren Abwesenheit durch den Vorgesetzten), seine Genehmigung durch den Vorgesetzten und die endgültige Abrechnung des Vorabberichts erfolgen innerhalb der vom Vorgesetzten festgelegten Frist.

    Die Ausgabe von Bargeld auf Rechnung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die verantwortliche Person die Schuld in Höhe des zuvor auf Rechnung erhaltenen Bargeldbetrags vollständig zurückzahlt.

    6.4. Die Ausgabe von Bargeld, das für die Durchführung von Bargeldtransaktionen erforderlich ist, von der Kasse einer juristischen Person an eine gesonderte Abteilung erfolgt in der von der juristischen Person festgelegten Weise gemäß der Kasseneingangsverordnung 0310002.

    6.5. Der für die Auszahlung von Löhnen, Stipendien und anderen Zahlungen vorgesehene Bargeldbetrag wird gemäß der Lohn- und Gehaltsabrechnung 0301009 (Lohn- und Gehaltsabrechnung 0301011) ermittelt. Die Frist für die Auszahlung dieser Zahlungen wird vom Vorgesetzten festgelegt und ist in der Lohn- und Gehaltsabrechnung 0301009 (Gehaltsabrechnung 0301011) angegeben. Die Dauer der Auszahlungsfrist für Löhne, Stipendien und andere Zahlungen darf fünf Werktage nicht überschreiten (einschließlich des Tages des Geldeingangs von einem Bankkonto für diese Zahlungen).

    Die Ausgabe von Bargeld an einen Mitarbeiter erfolgt auf die in den Absätzen eins bis drei von Unterabschnitt 6.2 dieser Klausel vorgeschriebene Weise, wobei der Mitarbeiter eine Unterschrift in der Lohn- und Gehaltsabrechnung 0301009 (Gehaltsabrechnung 0301011) anbringt.

    Am letzten Tag der Ausgabe von Bargeld, das für die Zahlung von Löhnen, Stipendien und anderen Zahlungen bestimmt ist, versieht der Kassierer die Namen und Initialen der Mitarbeiter mit einem Siegel (Stempel) oder einem „hinterlegten“ Eintrag im Lohn- und Gehaltsabrechnungsblatt 0301009 (Lohn- und Gehaltsabrechnungsblatt 0301011). der kein Bargeld ausgibt, berechnet und vermerkt in der letzten Zeile den tatsächlich ausgegebenen Bargeldbetrag und den einzuzahlenden Betrag, vergleicht die angegebenen Beträge mit dem Gesamtbetrag in der Lohnabrechnung 0301009 (Lohnabrechnung 0301011), setzt seine Unterschrift auf die Lohnabrechnung Blatt 0301009 ( Gehaltsabrechnung 0301011) und legt es dem Hauptbuchhalter oder Buchhalter (in dessen Abwesenheit dem Manager) zur Unterzeichnung vor.

    Für die tatsächlich ausgegebenen Bargeldbeträge gemäß Lohnabrechnung 0301009 (Lohnabrechnung 0301011) wird ein Spesenabrechnungsauftrag 0310002 ausgestellt.

    7. Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Bargeld bei Bargeldtransaktionen, Lagerung, Transport, Verfahren und Zeitpunkt der Überprüfung der tatsächlichen Verfügbarkeit von Bargeld werden von einer juristischen Person oder einem einzelnen Unternehmer festgelegt.

    8. Diese Richtlinie unterliegt der offiziellen Veröffentlichung im „Bulletin der Bank von Russland“ und gemäß der Entscheidung des Verwaltungsrats der Bank von Russland (Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrats der Bank von Russland). vom 28. Februar 2014 Nr. 5) tritt mit Ausnahme des Absatzes fünf Punkt 4 am 1. Juni 2014 in Kraft.

    8.2. Ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Richtlinie gilt die Verordnung Nr. 373-P der Bank von Russland vom 12. Oktober 2011 „Über das Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen mit Banknoten und Münzen der Bank von Russland auf dem Territorium der Russischen Föderation“ , registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 24. November 2011 Nr. 22394 (Bulletin der Bank von Russland vom 30. November 2011 Nr. 66).

    Vorsitzende

    Zentralbank

    Russische Föderation

    E.S.NABIULLINA

    Mehr lesen:

    Wählen Sie Kategorie 1. Wirtschaftsrecht(233) 1.1. Anleitung zur Unternehmensgründung (26) 1.2. Eröffnung eines Einzelunternehmers (26) 1.3. Änderungen im einheitlichen staatlichen Register der Einzelunternehmer (4) 1.4. Schließung eines Einzelunternehmers (5) 1.5. LLC (39) 1.5.1. Eröffnung einer LLC (27) 1.5.2. Änderungen in LLC (6) 1.5.3. Liquidation der LLC (5) 1.6. OKVED (31) 1.7. Lizenzierung von Geschäftstätigkeiten (13) 1.8. Kassendisziplin und Rechnungslegung (69) 1.8.1. Lohn- und Gehaltsabrechnung (3) 1.8.2. Mutterschaftsgeld (7) 1.8.3. Leistung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit (11) 1.8.4. Allgemeine Rechnungslegungsfragen (8) 1.8.5. Inventar (13) 1.8.6. Bargelddisziplin (13) 1.9. Unternehmensschecks (16) 10. Online-Registrierkassen (9) 2. Unternehmertum und Steuern (401) 2.1. Allgemeine Steuerfragen (25) 2.10. Steuer auf Berufseinkommen (7) 2.2. USN (44) 2.3. Harnwegsinfektion (46) 2.3.1. Koeffizient K2 (2) 2.4. GRUNDLAGEN (34) 2.4.1. Mehrwertsteuer (17) 2.4.2. Einkommensteuer (6) 2.5. Patentsystem (24) 2.6. Handelsgebühren (8) 2.7. Versicherungsprämien(58) 2.7.1. Außerbudgetäre Mittel (9) 2.8. Berichterstattung (84) 2.9. Steuervorteile(71) 3. Nützliche Programme und Dienste (40) 3.1. Steuerpflichtige juristische Person (9) 3.2. Dienstleistungssteuer Ru (12) 3.3. Rentenmeldedienste (4) 3.4. Business-Paket (1) 3.5. Online-Rechner (3) 3.6. Online-Inspektion (1) 4. Staatliche Unterstützung Kleinunternehmen (6) 5. PERSONAL (101) 5.1. Urlaub (7) 5.10 Gehalt (5) 5.2. Mutterschaftsgeld (1) 5.3. Krankheitsurlaub (7) 5.4. Kündigung (11) 5.5. Allgemeines (21) 5.6. Lokale Acts und Personaldokumente(8) 5.7. Arbeitssicherheit (9) 5.8. Einstellung (3) 5.9. Ausländisches Personal (1) 6. Vertragsbeziehungen (34) 6.1. Vertragsbank (15) 6.2. Vertragsschluss (9) 6.3. Zusätzliche Vereinbarungen zum Vertrag (2) 6.4. Vertragsbeendigung (5) 6.5. Ansprüche (3) 7. Der gesetzliche Rahmen(37) 7.1. Erläuterungen des Finanzministeriums Russlands und des Föderalen Steuerdienstes Russlands (15) 7.1.1. Arten von Aktivitäten zu UTII (1) 7.2. Gesetze und Vorschriften (12) 7.3. GOSTs und technische Vorschriften (10) 8. Formen von Dokumenten (81) 8.1. Quelldokumente(35) 8.2. Erklärungen (25) 8.3. Vollmachten (5) 8.4. Antragsformulare (11) 8.5. Entscheidungen und Protokolle (2) 8.6. LLC-Charta (3) 9. Sonstiges (24) 9.1. NACHRICHTEN (4) 9.2. KRIM (5) 9.3. Kreditvergabe (2) 9.4. Rechtsstreitigkeiten (4)