Merkmale der Altersvorsorge für Lehrkräfte. Frührente. Lehrerschaft. Virtuelle Schule des Rentners – Zukunft und Gegenwart

Personen, die seit mindestens 25 Jahren erwerbstätig sind pädagogische Tätigkeit in Einrichtungen für Kinder, unabhängig von ihrem Alter.

ÜBER LISTEN
WERKE, PRODUKTIONEN, BERUFE, POSITIONEN, SPEZIALITÄTEN
UND INSTITUTIONEN (ORGANISATIONEN), UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER FRÜHZEITIG
EINE ALTERSVERSICHERUNGSRENTE WIRD ZUGEWIESEN UND DIE REGELN
BERECHNUNG DER ZEITEN DER ARBEIT (AKTIVITÄT) GEBEN
Recht auf vorzeitige Rentensicherheit

Um Artikel 30 des Bundesgesetzes „Über Versicherungsrenten“ umzusetzen, hat die Regierung Russische Föderation entscheidet:
1. Stellen Sie fest, dass bei der Bestimmung der Dienstzeit in relevanten Beschäftigungsarten zum Zweck der vorzeitigen Rentenversorgung gemäß Artikel 30 des Bundesgesetzes „Über die Versicherungsrenten“ Folgendes angewendet wird:
l) bei vorzeitiger Zuweisung einer Altersversicherungsrente an Personen, die Lehrtätigkeiten in Kindereinrichtungen ausgeübt haben:
eine Liste der Positionen und Institutionen, in denen die Arbeit auf die Dienstzeit angerechnet wird und Personen, die Lehrtätigkeiten in Einrichtungen für Kinder ausgeübt haben, gemäß Absatz 1 Unterabsatz 19 Anspruch auf eine vorzeitige Gewährung einer Arbeitsaltersrente hat Artikel 27 des Bundesgesetzes „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2002 N 781 „Über die Listen der Stellen, Berufe, Positionen, Fachgebiete und Institutionen, Annahme unter Berücksichtigung dessen, dass eine Arbeitsaltersrente gemäß Artikel 27 des Bundesgesetzes „Über die Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“ vorzeitig gewährt wird, und über die Genehmigung der Regeln für die Berechnung der Arbeitszeiten, die einen Anspruch auf eine vorzeitige Arbeitsrente begründen Zuweisung einer Arbeitsaltersrente gemäß Artikel 27 des Bundesgesetzes „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“;
Liste der Positionen, bei denen die Arbeit auf die Dienstzeit angerechnet wird und die Anspruch auf eine Dienstaltersrente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder begründen, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. September. 1999 N 1067 „Nach Genehmigung der Stellenliste, der Arbeiten, bei denen auf die Dienstzeit angerechnet wird, die Anspruch auf eine Altersrente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder begründet, sowie der Berechnungsregeln.“ die Dienstzeit für die Gewährung einer Altersrente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder“ , unter Anwendung der Bestimmungen von Absatz 3 Absatz 3 des genannten Beschlusses - unter Berücksichtigung der einschlägigen Tätigkeiten, die währenddessen stattgefunden haben der Zeitraum vom 1. November 1999 bis einschließlich 31. Dezember 2001;
Liste der Berufe und Positionen von Mitarbeitern des öffentlichen Bildungswesens, deren Lehrtätigkeit in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder Anspruch auf eine Altersrente gemäß den Bestimmungen von Artikel 80 des RSFSR-Gesetzes „Über staatliche Renten in der RSFSR“ berechtigt, genehmigt von a Beschluss des Ministerrats der RSFSR vom 6. September 1991. N 463 „Über die Genehmigung der Liste der Berufe und Positionen von Bildungskräften, deren Lehrtätigkeit in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder Anspruch auf eine Rente für langjährige Dienstzeit begründet.“ „unter Anwendung der Bestimmungen von Absatz 2 dieser Entschließung – um die relevanten Aktivitäten zu berücksichtigen, die im Zeitraum vom 1. Januar 1992 bis einschließlich 31. Oktober 1999 stattgefunden haben;
Liste der Institutionen, Organisationen und Positionen, in denen die Arbeit Anspruch auf eine Dienstaltersrente begründet (Anhang zum Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 17. Dezember 1959 N 1397 „Über Dienstaltersrenten für Arbeitnehmer in Bildung, Gesundheitswesen und Landwirtschaft"), - zur Berücksichtigung von Zeiten der Lehrtätigkeit, die vor dem 1. Januar 1992 stattgefunden haben;
3. Die Berechnung der Arbeitszeiten, die einen Anspruch auf vorzeitige Zuweisung einer Altersversicherungsrente begründen, gemäß Artikel 30 des Bundesgesetzes „Über die Versicherungsrenten“ erfolgt nach den Regeln für die Berechnung der Arbeitszeiten, die einen Anspruch auf eine vorzeitige Altersversicherungsrente begründen Zuweisung einer Altersrente gemäß den Artikeln 27 und 28 des Bundesgesetzes „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 11. Juli 2002 N 516 „Über die Genehmigung der Regeln für die Berechnung der Arbeitszeiten, die gemäß den Artikeln 27 und 28 des Bundesgesetzes „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“ zum vorzeitigen Bezug einer Arbeitsrente berechtigen; Regeln für die Berechnung der Arbeitszeiten, die Personen, die Lehrtätigkeiten in Kindereinrichtungen ausgeübt haben, Anspruch auf vorzeitige Gewährung einer Arbeitsaltersrente gemäß Artikel 27 Absatz 1 Unterabsatz 19 des Bundesgesetzes „Über Arbeitsrenten“ geben in der Russischen Föderation.“ Dabei steht bei der Berechnung nach Wahl der versicherten Personen:
c) Arbeitszeiten gemäß Absatz 1 Unterabsatz „m“ dieses Beschlusses – es gilt Folgendes:
Vorschriften über das Verfahren zur Berechnung der Dienstzeit für die Gewährung von Renten für langjährige Dienstzeit an Arbeitnehmer im Bildungs- und Gesundheitswesen, genehmigt durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 17. Dezember 1959 N 1397 „Über Renten für langjährige Dienstzeit an Arbeitnehmer im Bildungswesen“. , Gesundheitswesen und Landwirtschaft“ – zur Berechnung von Zeiträumen relevanter Aktivität, die vor dem 1. Januar 1992 stattfanden;
Beschluss des Ministerrats der RSFSR vom 6. September 1991 N 463 „Über die Genehmigung der Liste der Berufe und Positionen von pädagogischen Fachkräften, deren Lehrtätigkeit in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder Anspruch auf eine Altersrente begründet“ – zur Berechnung der Zeiträume relevanter Tätigkeiten, die im Zeitraum vom 1. Januar 1992 bis einschließlich 31. Oktober 1999 stattgefunden haben;
Regeln für die Berechnung der Dienstzeit für die Gewährung einer Altersrente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. September 1999 N 1067 „Über die Genehmigung der Liste der Positionen, in denen die Arbeit als Dienstzeit angerechnet wird und einen Anspruch auf eine Dienstaltersrente im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder begründet, sowie die Regeln für die Berechnung der Dienstzeit für die Gewährung einer Dienstaltersrente in diesem Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder – zur Berechnung der Zeiträume relevanter Tätigkeit, die im Zeitraum vom 1. November 1999 bis einschließlich 31. Dezember 2001 stattgefunden haben.
4. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Vorsitzender der Regierung
Russische Föderation
D. MEDVEDEV

MINISTERRAT DER UDSSR

ÜBER SENIORENRENTEN FÜR BILDUNGSARBEITNEHMER,
GESUNDHEIT UND LANDWIRTSCHAFT

Liste der sich ändernden Dokumente
(geändert durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 3. August 1972 N 593,
geändert durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 07.08.1963 N 748,
Beschluss des Zentralkomitees der KPdSU, Ministerrat der UdSSR vom 12. April 1984 N 313)

Gemäß Artikel 58 des Gesetzes über staatliche Renten beschließt der Ministerrat der UdSSR:
1. Dienstaltersrenten für Bildungs- und Gesundheitspersonal gemäß der Liste der Institutionen, Organisationen und Positionen gemäß der Anlage werden zugewiesen:
a) Lehrer und andere Pädagogen – mit mindestens 25 Jahren Berufserfahrung;
b) Ärzte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen – mit mindestens 25-jähriger Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet in ländlichen Gebieten und Siedlungen städtischen Typs (Arbeiterdörfer) und mindestens 30 Jahren in Städten.
2. Die Altersrente für Lehrer, Ärzte und anderes Bildungs- und Gesundheitspersonal sollte in Höhe von 40 % des Satzes festgesetzt werden Löhne oder Gehalt.
3. Der Höchstbetrag der Renten für langjährige Dienstzeit sollte auf 1.200 Rubel pro Monat festgesetzt werden, der Mindestbetrag der Renten für nicht erwerbstätige Rentner beträgt 300 Rubel pro Monat.
4. Die Dienstaltersrente für Lehrer, Ärzte und anderes Bildungs- und Gesundheitspersonal wird in jedem Fall auf der Grundlage des Lohnsatzes oder Gehalts für die letzte Position vor der Beantragung einer Rente berechnet, die den Anspruch auf eine Dienstaltersrente begründet.
Bei der Berechnung der nach diesem Beschluss zugeteilten Dienstaltersrenten ist der Grundlohnsatz (Gehalt) bzw. der tatsächlich erhaltene Teil des Lohnsatzes (Gehalts) ohne Zulagen und Zuzahlungen zu berücksichtigen.
Bezog ein Arbeitnehmer in seiner Hauptstellung nicht das volle offizielle Gehalt (Satz) und arbeitete er Teilzeit in einer Beschäftigung, die Anspruch auf eine Dienstaltersrente begründet, so wird die Rente aus dem Gesamtbetrag seines Verdienstes berechnet, aber nicht mehr als das volle Gehalt für die höchste ausgeübte Position.
Bei Lehrkräften, die gleichzeitig in mehreren Berufen mit unterschiedlichen Vergütungen arbeiten und mehrere Teilzeitbezüge beziehen, berechnet sich die Rente aus der Gesamtsumme ihrer Bezüge für die Lehrtätigkeit, höchstens jedoch aus dem vollen Gehalt der höchsten ausgeübten Position.
Für Direktoren (Leiter) und Leiter akademischer Abteilungen von Schulen werden ihre Renten auf der Grundlage des Gehaltssatzes für ihre Verwaltungsposition oder des Gehaltssatzes für die Lehrtätigkeit ihrer Wahl berechnet.
5. Rentner, die eine Dienstaltersrente gemäß diesem Beschluss beziehen und weiterhin arbeiten, erhalten die volle Rente, wenn die Rente und das Einkommen insgesamt 2.000 Rubel pro Monat nicht überschreiten.
Wenn Rente und Verdienst zusammengenommen 2.000 Rubel pro Monat übersteigen, wird die Höhe der gezahlten Rente entsprechend gekürzt, sodass der Gesamtbetrag aus Rente und Verdienst 2.000 Rubel beträgt.
6. Legen Sie fest, dass Personen, die gemäß diesem Beschluss Anspruch auf eine Dienstaltersrente haben, jederzeit nach Entstehung des Rentenanspruchs eine Rente beantragen können, ohne zeitliche Begrenzung und unabhängig vom Ort der letzten Beschäftigung.
7. Genehmigen Sie die beigefügte Verordnung über das Verfahren zur Berechnung der Dienstzeit für die Gewährung von Renten für die Dienstzeit an Bildungs- und Gesundheitspersonal.
8. Bei der Zuweisung, Auszahlung und Neuberechnung von Dienstaltersrenten sind die Absätze 5, 11 – 14, 111, 113, 115, 117 – 120, 129, 140 – 143, 149 – 157, 159 – 168, 172 – 180 und 181 anzuwenden entsprechend Verordnungen über das Verfahren zur Zuweisung und Auszahlung staatlicher Renten, genehmigt durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 3. August 1972 N 590.
(geändert durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 3. August 1972 N 593)
9. Dienstaltersrenten für Agronomen, Tierärzte, Viehzüchter und andere Landarbeiter werden gemäß den Bedingungen und Standards zugewiesen und ausgezahlt, die in der geltenden Gesetzgebung über Dienstaltersrenten für Landarbeiter unter Anwendung der Absätze 3 und 5 dieser Verordnung vorgesehen sind Auflösung.
10. Renten im Falle des Verlusts eines Ernährers, der eine für Arbeitnehmer im Bildungswesen, im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft festgelegte Dienstaltersrente erhalten hat oder Anspruch darauf hatte, werden auf die im Gesetz festgelegte Weise zugewiesen und ausgezahlt Staatliche Renten für Renten bei Verlust des Ernährers.
Wenn die vor dem 1. Januar 1960 zugeteilten Hinterbliebenenrenten höher sind als die im Gesetz über staatliche Renten festgelegten Hinterbliebenenrenten, werden diese Renten in der zuvor zugeteilten Höhe beibehalten, jedoch nicht höher maximale Größen für Hinterbliebenenrenten gesetzlich festgelegt.
11. Renten für langjährige Dienstzeit an Arbeitnehmer im Bildungswesen, im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft, die vor dem 1. Januar 1960 zugewiesen wurden, werden ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Resolution aus folgenden Gründen gezahlt:
a) Rentner, die nach Maßgabe dieses Beschlusses Anspruch auf eine höhere Rente haben, werden die Renten auf die in diesem Beschluss festgelegten Beträge erhöht;
b) für die übrigen Rentner werden die Renten in der zuvor zugewiesenen Höhe beibehalten, jedoch nicht höher als der Höchstbetrag und nicht niedriger als die in Absatz 3 dieses Beschlusses festgelegten Mindestbeträge der Renten für langjährige Dienstzeit;
c) Erwerbstätigen Rentnern, die eine Rente für langjährige Dienstzeit beziehen, werden die Renten gemäß Absatz 5 dieses Beschlusses gezahlt.
12. Diese Resolution tritt am 1. Januar 1960 in Kraft.
13. Verpflichten Sie die Rechtskommission des Ministerrats der UdSSR, dem Ministerrat der UdSSR innerhalb von zwei Monaten eine Liste der Beschlüsse der Regierung der UdSSR sowie Beschlüsse, Anweisungen und Erläuterungen des ehemaligen Volkes vorzulegen Arbeitskommissariat der UdSSR und Unionsrat für Sozialversicherung beim Volkskommissariat für Arbeit der UdSSR, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung dieser Resolution ungültig geworden sind.

Vorsitzende
Ministerrat der UdSSR
N. Chruschtschow

Geschäftsführer
Ministerrat der UdSSR
G. STEPANOV

ConsultantPlus: Hinweis.
Die Liste der Institutionen, Organisationen und Stellen dient der vorzeitigen Zuweisung einer Altersversicherungsrente gemäß Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 400-FZ „Über Versicherungsrenten“ in der durch die Verordnung festgelegten Weise der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Juli 2014 N 665.

SCROLLEN
INSTITUTIONEN, ORGANISATIONEN UND POSITIONEN, ARBEIT
WAS DEN RECHT AUF EINE RENTE FÜR ERNSTHAFTE DIENSTLEISTUNGEN GIBT

Name von Institutionen und Organisationen Berufsbezeichnungen
I. LEHRER UND ANDERES BILDUNGSMITARBEITER
1. Bildungseinrichtungen und Kindereinrichtungen

1. Grundschulen, siebenjährige, achtjährige und weiterführende Schulen, unabhängig von ihrem Namen
Internate und Internate aller Art
Schulen aller Art für gehörlose, blinde, nervöse und andere kranke Kinder
Sanatorium, Sanatorium-Wald und Waldschulen, Schulen und Lerngruppen in Kindersanatorien
Schulen für Berufstätige und Landjugend, Schulen für Jugendliche und Erwachsene
Sekundarschulen für Gesamtarbeitspolytechnikum
Höhere Musik- und Kunstschulen, siebenjährige Musikschulen, Schulen für Musiker
Suworow, Nachimow und andere militärische Sonderschulen und Hochschulen

Lehrer, Logopäden, Logopäden, Dozenten, Pädagogen, Gehörlosenlehrer, Typhologielehrer, Erzieher, Erzieher-Leiter (Pädagogen), Leiter und Ausbilder von Hörräumen, Direktoren, Leiter, deren Stellvertreter für Lehre und Bildung, Bildung und Produktion Teile oder Arbeit, Ausbildung am Arbeitsplatz, Leiter von Bildungs- und Bildungsteilen

ConsultantPlus: Hinweis.
Durch das Dekret des Ministerrats der UdSSR vom 31. Juli 1964 N 635 wurden Bildungskolonien für Minderjährige in Sonderschulen und spezielle Berufsschulen umgewandelt

2. Waisenhäuser, Bildungskolonien für Kinderarbeit, Kinderaufnahmezentren und Kinderaufnahmezentren, Kinderaufnahmezentren, Sprachtherapiezentren und Krankenhäuser, Schulkliniken
Institute zur Arbeitserziehung von Kindern

Direktoren (Leiter), ihre Stellvertreter für die Bildungsarbeit (Teile), Lehrer, Erzieher, Erzieher-Leiter (Erzieher), Gehörlosenlehrer

3. Fachschulen und andere weiterführende Fachschulen (pädagogisch, medizinisch, landwirtschaftlich usw.)
Bildungseinrichtungen des Arbeitskräftereservesystems, Schulen und Berufsschulen anderer Systeme (außer Hochschulen)
Werkslehrschulen
Lehrer, Erzieher
4. Kindergärten und gemeinsame Kindergarten-Kindergärten Manager, Führungskräfte-Ausbilder, Ausbilder
2. Bibliotheken
Bibliotheken Manager, Bibliothekare
3. Medizinische Einrichtungen
Kinderkliniken, Kliniken, Krankenhäuser, Sanatorien und Apotheken, Kindergärten und Kinderheime, Kinderabteilungen in Krankenhäusern, Sanatorien, Apotheken und Kolonien Lehrer, Erzieher, Logopäden und Gehörlosenlehrer
4. Öffentliche Bildungsbehörden
Bezirks-, Bezirks- und Stadtämter (in Städten, in denen es keine Bezirksabteilungen für öffentliche Bildung gibt) Abteilungen für öffentliche Bildung Schulleiter, Ausbilder und Inspektoren, Reservelehrer
II. Ärzte und andere medizinische Fachkräfte
1. Medizinische und präventive Einrichtungen, Mütter- und Kindergesundheitseinrichtungen, sanitäre und präventive Einrichtungen
Krankenhauseinrichtungen aller Art und Namen, einschließlich Kliniken und klinische Einheiten, Krankenhäuser, Leprakolonien, psychiatrische Kolonien
Ambulanzen aller Art und Namen (Polikliniken, Ambulanzen, Apotheken aller Art, medizinische Notfallversorgung und Bluttransfusionseinrichtungen, medizinische Einheiten, Gesundheitszentren, Arztpraxen und -stationen, Rettungssanitäter und Rettungssanitäter-Geburtshilfestationen, Flugrettungsstationen, X- Strahlenstationen und -punkte, medizinische Labore und andere)
Mutterschaft
Kindergärten, Kindergärten, Verbundkindergärten und Kindergärten
Babyhäuser, Mutter-Kind-Häuser und Zimmer
Räume zur Ernährung von Kindern in Unternehmen
Frauen-, Kinder- und Frauen- und Kinderberatungen
Molkereiküchen und Verpflegungsstationen Sammelstellen Muttermilch
In Abschnitt I dieser Liste aufgeführte Kinder- und Bildungseinrichtungen
Sanitär-epidemiologische, Anti-Malaria-, Anti-Tularämie-, Anti-Brucellose-, Anti-Pest-, Desinfektions-, Pasteur-, Sanitärkontrolle, Isolationskontrollpunkte, Hygiene-, Antiepidemie-, Impf-, Bakteriologie- und Masernstationen, Punkte, Abteilungen und Labore, Sanitär Kontrollstationen und andere sanitäre und präventive Einrichtungen
Sanatorien und Kurkrankenhäuser aller Art, Evakuierungszentren für Sanatorien und Kurorte, Evakuierungszentren und Evakuierungsdepots
Medizinische Kantinen, Diätkantinen
Minenrettungseinheiten in Bergwerken und anderen Unternehmen
Ärzte, Zahnärzte, Techniker, Sanitäter, Arzthelferinnen, Hebammen, Massagetherapeuten, Laborassistenten und Krankenschwestern – alle unabhängig von der Berufsbezeichnung; Desinfektionslehrer
2. Apotheken
Apotheken, Apothekenfilialen und Apothekenpunkte(einschließlich in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien usw.), Kräuter- und Kontrollanalyselabors Leiter, Manager und deren Stellvertreter; Apotheker, die an der Herstellung von Arzneimitteln beteiligt sind; Apotheker, die an der Überwachung der Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln beteiligt sind
3. Sozialversicherungsträger
Behindertenheime und Behinderteninternate, Altenheime, Behindertenschulen, Heime für behinderte Kinder
Medizinische Abteilungen von Prothetikunternehmen
Ärzte, Sanitäter, Krankenschwestern und Laboranten
Ärzte, Sanitäter, Pfleger – alle unabhängig von der Position
4. Gesundheitsbehörden, ärztliche Aufsicht und ärztliche Untersuchung
Bezirks-, Bezirks- und Stadtämter (in Städten, in denen es keine Bezirksgesundheitsämter gibt) Ämter und Gesundheitsämter Manager, Inspektoren und Ausbilder
Medizinische und arbeitsrechtliche Sachverständigenkommissionen, Büros für forensische medizinische und forensisch-psychiatrische Untersuchungen Ärzte, Sanitäter, Arzthelferinnen, Hebammen, Krankenschwestern und Laboranten – alle unabhängig von der Berufsbezeichnung

Anmerkungen:
1. Zu den Personen, die Anspruch auf eine Dienstaltersrente haben, gehören Lehrer und andere pädagogische Fachkräfte von Fernschulen, Fachschulen und anderen in dieser Liste aufgeführten weiterführenden Fachschulen.
2. Die Tätigkeit in der Fachrichtung in in dieser Liste vorgesehenen Institutionen, Organisationen und Positionen berechtigt zum Anspruch auf eine Rente, unabhängig von der Abteilungszugehörigkeit der Institutionen oder Organisationen.
3. Als Leiharbeit vor der Errichtung der Sowjetmacht in einem Fachgebiet in Positionen, die den in dieser Liste aufgeführten Positionen entsprechen, gilt eine Arbeit, die Anspruch auf eine Rente für langjährige Dienstzeit begründet.

Geschäftsführer
Ministerrat der UdSSR
G. STEPANOV

ConsultantPlus: Hinweis.
Die Bestimmung über das Verfahren zur Berechnung der Dienstzeit wird bei vorzeitiger Zuweisung einer Altersversicherungsrente gemäß Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 400-FZ „Über Versicherungsrenten“ in der Weise angewendet festgelegt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Juli 2014 N 665.

POSITION
ÜBER DAS VERFAHREN ZUR BERECHNUNG DER ERFAHRUNG FÜR DIE ZUWEISUNG VON RENTEN
FÜR JAHRE DIENSTLEISTUNGEN FÜR BILDUNGS- UND GESUNDHEITSARBEITER

1. Für Lehrer, Ärzte und andere Beschäftigte im Bildungs- und Gesundheitswesen umfasst die Dienstzeit in ihrem Fachgebiet, mit Ausnahme der Arbeit in Institutionen, Organisationen und Positionen, in denen die Arbeit Anspruch auf eine Dienstaltersrente begründet, Folgendes:
a) gewählte und andere verantwortungsvolle Arbeit in Partei- und Komsomol-Gremien;
b) in gewählten Positionen in sowjetischen Institutionen, Gewerkschaften und anderen arbeiten öffentliche Organisationen;
c) als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender einer Kollektivwirtschaft zu arbeiten, wenn sie aufgrund von Beschlüssen der Sowjet- oder Parteiorgane aus der Arbeit in Institutionen, Organisationen und Positionen, die Anspruch auf eine Rente für langjährige Dienstzeit begründen, in Kollektivwirtschaften entsandt wurden;
d) Dienst in den Streitkräften der UdSSR und Aufenthalt dort Partisanenabteilungen, Dienst in den Truppen und Organen der Tscheka, OGPU, NKWD, NKGB, MGB, Staatssicherheitskomitee beim Ministerrat der UdSSR, Innenministerium der UdSSR und Polizei;
e) methodisches, wissenschaftlich-methodisches und pädagogisch-methodisches Arbeiten in Schule und weiterführender Sonderpädagogik Bildungsinstitutionen, pädagogische, pädagogische, pädagogische und methodische, methodische und wissenschaftlich-methodische Büros, Stationen und Büros;
e) pädagogische Arbeit an Kursen, Schulen und Instituten zur Fortbildung, Umschulung und Verbesserung; Pädagogisch und Forschung in Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstituten;
g) Zeit der Ausbildung in Fortbildungskursen im Fachgebiet;
h) Zeit, die wegen revolutionärer Aktivitäten unter bürgerlichen Regierungen in Zwangsarbeit, im Gefängnis oder in einer Festung, im Exil oder bei der Vertreibung verbracht wurde; der Zeitpunkt der Entlassung aus politischen Gründen unter diesen Regierungen von der Arbeit in ihrem Fachgebiet;
i) Anstellung im Ausland in einem Fachgebiet in Positionen, die Positionen entsprechen, die Lehrern, Ärzten und anderem Bildungs- und Gesundheitspersonal Anspruch auf eine Rente für die Dienstzeit gewähren.
2. Die Dienstzeit von Lehrern und anderen Erziehern umfasst neben der in Absatz 1 dieser Ordnung genannten Tätigkeit:
Arbeit in der Fachrichtung in Fachschulen, Hochschulen, Arbeiterfakultäten, Berufsschulen und sowjetischen Parteischulen, in Schulen, Hochschulen und Berufsbildungsgängen, in Schulen mit geringer Alphabetisierung und Zentren zur Beseitigung von Analphabetismus und Analphabetismus, in out -in schulischen Kindereinrichtungen und in Kinderzimmern;
Arbeit in Management-, Ausbilder- und Inspektorenpositionen in Institutionen, Einrichtungen und Organisationen der öffentlichen, beruflichen und beruflichen Bildung sowie in Management-, Ausbilder- und Inspektorenpositionen in einer Gewerkschaft, die Pädagogen vereint;
als hauptberufliche Pionierleiter in Hochschulen, Schulen, Pionierlagern und Waisenhäusern arbeiten;
Zeit des Studiums an pädagogischen Bildungseinrichtungen und Universitäten, wenn ihm unmittelbar eine pädagogische Tätigkeit vorausging und sich unmittelbar daran anschloss.
3. Die Dienstzeit von Ärzten und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen umfasst neben der in Absatz 1 dieser Ordnung genannten Tätigkeit:
Arbeit in der Spezialität in Ferienhäusern, Pionierlagern und Resort-Pensionen, in der Verwaltung von Ferienhäusern und Sanatorien, in Institutionen, Abteilungen und Inspektionen für medizinische Arbeit, forensischen und forensisch-psychiatrischen Untersuchungen, in staatlichen und abteilungsbezogenen Gesundheitsinspektions- und Gesundheitserziehungsstellen , in Sozialversicherungs- und Genossenschaftsversicherungsträgern, das System der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften;
unabhängig von ihrem Namen in Führungs-, Ausbilder- und Inspektorenpositionen in Einrichtungen, Einrichtungen und Organisationen des Gesundheitswesens sowie in Führungs-, Ausbilder- und Inspektorenpositionen in einer Gewerkschaft arbeiten, die vereint medizinisches Personal.
4. Die in den Absätzen 1, 2 und 3 dieser Ordnung genannten Arbeitszeiten werden auf die Dienstzeit im Fachgebiet angerechnet, sofern mindestens 2/3 der für die Gewährung einer Rente gemäß diesem Beschluss erforderlichen Berufserfahrung aufgewendet werden Arbeit in Institutionen und Organisationen und Positionen, in denen die Arbeit Anspruch auf diese Rente begründet.
Der Dienst von Sanitätern in ihrem Fachgebiet innerhalb der Streitkräfte der UdSSR und in Partisanenabteilungen sowie in den in Absatz 1 Unterabsatz „d“ dieser Verordnung genannten Truppen und Körperschaften wird auf die Dienstzeit in ihnen angerechnet Spezialität, unabhängig von dieser Bedingung.
5. Wenn ein Teil der Arbeit von Ärzten und anderem Gesundheitspersonal in stattgefunden hat ländliche Gebiete und Siedlungen städtischen Typs, teilweise auch in Städten, wird eine Rente gewährt, wenn die Berufserfahrung mindestens 30 Jahre beträgt. In diesem Fall wird ein Monat Arbeit in einem ländlichen Gebiet oder einer Siedlung städtischen Typs (Arbeitssiedlung) als 1,2 Monate angerechnet.

MINISTERRAT DER RSFSR

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER BERUFS- UND POSITIONSLISTE
PÄDAGOGISCHE MITARBEITER, PÄDAGOGISCHE AKTIVITÄTEN
WAS IN SCHULEN UND ANDEREN EINRICHTUNGEN FÜR KINDER
GIBT FÜR DIESE DIENSTJAHRE ANSPRUCH AUF EINE PENSION

Gemäß Artikel 83 des RSFSR-Gesetzes „Über staatliche Renten in der RSFSR“ beschließt der Ministerrat der RSFSR:

ConsultantPlus: Hinweis.

1. Genehmigen Sie die beigefügte Liste der Berufe und Positionen von Erziehern, deren Lehrtätigkeit in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder Anspruch auf eine Dienstaltersrente gemäß den Bestimmungen von Artikel 80 des RSFSR-Gesetzes „Über staatliche Renten in der RSFSR“ berechtigt.
2. Stellen Sie fest, dass die Dienstzeit, die einen Anspruch auf eine Dienstaltersrente begründet, alle Arten von Lehrtätigkeiten in Institutionen (Organisationen) und in der Liste vorgesehenen Positionen umfasst, unabhängig von der Abteilungsunterstellung der Institutionen (Organisationen).
Die Dienstzeit für die Gewährung einer Dienstaltersrente an pädagogische Fachkräfte in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder umfasst auch die Tätigkeit für die Zeit vor dem 1. Januar 1992 in den Positionen: Lehrer - Erzieher, Kindergärtner, Lehrer.
(Absatz eingeführt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. September 1993 N 953)
3. Stromausfall. — Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. September 1993 N 953.

Stellvertretender Vorsitzender
Ministerrat der RSFSR
O. LOBOW

ConsultantPlus: Hinweis.
Die Liste der Berufe und Positionen dient der vorzeitigen Zuweisung einer Altersversicherungsrente gemäß Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 400-FZ „Über Versicherungsrenten“ in der durch die Verordnung vom 28.12.2013 festgelegten Weise der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Juli 2014 N 665.

AUFFÜHREN
BERUFE UND POSITIONEN DER MITARBEITER
ÖFFENTLICHE BILDUNG, PÄDAGOGISCHE AKTIVITÄT
WAS ES AN SCHULEN UND ANDERE EINRICHTUNGEN FÜR KINDER GIBT
Anspruch auf eine Rente für leitende Angestellte gemäß den Bestimmungen von Artikel 80
GESETZ DER RSFSR „ÜBER STAATLICHE RENTEN IN DER RSFSR“

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. September 1993 N 953)

Der Abschnitt „Name der Institutionen“ wurde per Definition für ungültig erklärt Oberster Gerichtshof RF vom 12. Juli 2001.
Mit Beschluss des Präsidiums des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 26. Juni 2002 wurde das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 12. Juli 2001 aufgehoben und die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation datiert 24. April 2001 N GKPI 2001-663 über die Weigerung, dem Antrag auf Ungültigerklärung des angegebenen Abschnitts nachzukommen, wurde bestätigt.

ConsultantPlus: Hinweis.
Zur Frage der Anwendung der Liste in Bezug auf Arbeitnehmer, die vor dem 1. November 1999 Lehrtätigkeiten in Tuberkulosesanatorien für Kinder im Vorschulalter ausgeübt haben, Beschluss des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 06.05.2002 N 40.

ConsultantPlus: Hinweis.
Das Gesetz der Russischen Föderation vom 20. November 1990 N 340-1 verlor am 1. Januar 2002 aufgrund der Verabschiedung des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 N 173-FZ seine Gültigkeit.

ConsultantPlus: Hinweis.
RF vom 22. September 1999 N 1067 stellt fest, dass die Dienstzeit, die Anspruch auf eine Rente für langjährige Dienstzeit im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder begründet, auch Arbeitszeiten vor dem 1. November 1999 umfasst mit dieser Liste, und die Zeiträume gelten nach dem 1. November 1999 - in Übereinstimmung mit der Liste und den Regeln, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. September 1999 N 1067 genehmigt wurden.

Mit dem Beschluss des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 3. Oktober 2002 N 68 wurde die Identität der Positionsbezeichnung „Lehrer – Organisator der Grundlagen der Lebenssicherheit“ mit der Positionsbezeichnung „Militärführer“ festgelegt.

┌─────────────────────────────┬────────── ───────── ───────────────┐ │ Name der Institutionen │ Name der Positionen │ ├──────────────── ─ ─────── ── Schulen und Internate│Direktor (Leiter), Stellvertreter│ │alle Arten und Namen von │Direktor (Leiter)│ │ ​​│(außer stellvertretender Direktor│ │Lyzeen, Gymnasien │(Leiter) für Verwaltung -│ │ │Wirtschaft Arbeit),│ │Internate unter│Leitung der Bildungsabteilung,│ │ weiterführende Schulen │Oberlehrer,│ │ │Lehrer, Eltern -│ │Schulen - Kindergärten │Erzieher, Organisator│ │ │außerschulisch und außerschulisch -Schule│ │Vorschuleinrichtungen│pädagogische Arbeit mit Kindern,│ │alle Arten (Kindergärten,│stellvertretende Direktoren des Regimes,│ │Kindergärten - Kindergärten, Kindergärten) │leitender Dienstoffizier des Regimes,│ │ │Dienstoffizier des Regimes ,│ │Waisenhäuser aller Art│Erzieher, Oberpädagoge│ │und Namen, Kinderheime,│(Lehrer - Methodologe ), │ │Familienwaisenhäuser │Meister der Industrie│ │ │Ausbildung, Lehrer, Lehrer -│ │Schulübergreifende Bildung -│ Logopäde, Lehrer - Defektologe,│ │Industriebetriebe│Logopäde, Ausbilder für Gehörbildung│ │Arbeitsausbildung und│Büro, Trainer - Lehrer,│ │Berufsberatung│Seniortrainer - Lehrer,│ │Studenten │Militärführer│ │ │( Leiter der Wehrpflicht│ │Sekundarschulische Sonderpädagogik│Ausbildung der Jugend) │ │Institutionen, Hochschulen │ │ │ │ │ │Beruflich - technische│ │ │ Bildungseinrichtungen aller Art│ │ │und Namen, höhere│ │ │Berufsschulen│ │ │(technische Lyzeen) │ │ │ │ │ │Nichtschulische Einrichtungen, einschließlich│ │ │einschließlich Kinder und Jugendliche│ │ │Sportschulen │ │ └─ ────────── ────── ────────────┴──────────── ───────── ────── ───────┘

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

NACH GENEHMIGUNG DER POSITIONSLISTE,
ARBEIT, DIE ALS FÄHIGE DIENSTLEISTUNG ANGEREICHT WIRD
FÜR RENTE FÜR JURISTISCHE DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT PÄDAGOGISCHEN
AKTIVITÄTEN IN SCHULEN UND ANDEREN EINRICHTUNGEN FÜR KINDER,
UND REGELN FÜR DIE BERECHNUNG DER DIENSTBEDINGUNGEN FÜR DIE ANSTELLUNG
PENSIONEN FÜR ERNSTHAFTE DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT PÄDAGOGISCHEN
AKTIVITÄTEN IN SCHULEN UND ANDEREN EINRICHTUNGEN FÜR KINDER

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 20. März 2000 N 240,
vom 01.02.2001 N 79)
Liste der sich ändernden Dokumente
(geändert durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation
vom 06.07.2001 N GKPI 2001-875)

Gemäß den Artikeln 80 und 83 des Gesetzes der Russischen Föderation „Über staatliche Renten in der Russischen Föderation“ (Wedomosti des Kongresses der Volksabgeordneten der RSFSR und des Obersten Sowjets der RSFSR, 1990, Nr. 27, Art. 351; Amtsblatt des Kongresses der Volksdeputierten der Russischen Föderation und des Obersten Sowjets der Russischen Föderation, 1993, Nr. 5, Artikel 157) Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

ConsultantPlus: Hinweis.
Das Gesetz der Russischen Föderation vom 20. November 1990 N 340-1 verlor am 1. Januar 2002 aufgrund der Verabschiedung des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 N 173-FZ seine Gültigkeit.

1. Genehmigen Sie die beigefügte Liste der Stellen, bei denen die Arbeit als Dienstzeit angerechnet wird, die den Anspruch auf eine Altersrente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder begründet, und die Regeln für die Berechnung der Dienstzeit für die Zuweisung eine Altersrente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder.

Die Bestimmungen von Absatz 2 können nur in Übereinstimmung mit ihrer verfassungsrechtlichen und rechtlichen Bedeutung angewendet werden, wie sie im Beschluss des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 6. Dezember 2001 N 310-O festgelegt ist.

Der erste Absatz von Absatz 2 wurde durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 06.07.2001 N GKPI 2001-875 für ungültig (rechtswidrig) und ohne Rechtsfolgen erklärt.

2. Stellen Sie fest, dass die durch Absatz 1 dieser Resolution genehmigte Liste und Regeln für pädagogische Aktivitäten gelten, die in staatlichen und kommunalen Schulen und anderen staatlichen und anderen Schulen durchgeführt werden kommunale Institutionen für Kinder.
Ministerium für Arbeit und gesellschaftliche Entwicklung Die Russische Föderation und das Bildungsministerium der Russischen Föderation bereiten im Einvernehmen mit der Pensionskasse der Russischen Föderation innerhalb von drei Monaten Vorschläge für ein Langzeitrentensystem für Schulangestellte vor und legen sie der Regierung der Russischen Föderation vor und andere Einrichtungen für Kinder, die nicht staatlich oder kommunal sind.

Die Bestimmungen von Absatz 3 können nur in Übereinstimmung mit ihrer verfassungsrechtlichen und rechtlichen Bedeutung angewendet werden, die in diesem Beschluss des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 6. Dezember 2001 N 310-O festgelegt ist.

3. Stellen Sie fest, dass die Dienstzeit, die Anspruch auf eine Rente für die Dienstzeit im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder begründet, Beschäftigungszeiten vor dem 1. November 1999 gemäß der Liste der Berufe und öffentlichen Ämter umfasst Bildungsarbeiter, Lehrtätigkeiten, die in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder Anspruch auf eine Rente für die Dienstzeit gemäß den Bestimmungen von Artikel 80 des Gesetzes der RSFSR „Über staatliche Renten in der RSFSR“ geben, genehmigt durch Beschluss der Ministerrat der RSFSR vom 6. September 1991 N 463 und Arbeitsperioden nach diesem Datum – gemäß der durch Absatz 1 dieser Resolution genehmigten Liste und Regeln.
Die durch Absatz 1 dieses Beschlusses genehmigten Regeln können auf Antrag des Bürgers auch bei der Berechnung der angegebenen Dienstzeit für Beschäftigungszeiten vor dem 1. November 1999 angewendet werden.

ConsultantPlus: Hinweis.
Zur Frage der Anwendung der Regeln für den Arbeitszeitraum vor dem 1. November 1999 siehe Informationsbrief Arbeitsministerium der Russischen Föderation vom 10. Juli 2001 N 2878-16, Pensionskasse der Russischen Föderation vom 16. Juli 2001 N 16-25/5837.

Stellen Sie fest, dass die Tätigkeit in den relevanten Positionen und Institutionen, die in Absatz 2 des Abschnitts „Name der Positionen“ und in Absatz 15 des Abschnitts „Name der Institutionen“ der durch Absatz 1 dieser Resolution genehmigten Liste aufgeführt sind, als Dienstzeit angerechnet wird die Zeiträume vom 1. November 1999 bis zum 31. Dezember 2000. Beschäftigungszeiten in diesen Positionen und Institutionen ab dem 1. Januar 2001 werden als Dienstzeit angerechnet, sofern der Bürger zu diesem Zeitpunkt eine Dienstzeit erreicht hat, die ihn zu einer Dienstzeit berechtigt Rente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder, die mindestens 16 Jahre und 8 Monate dauern, unter Berücksichtigung der Arbeit in Positionen und Institutionen, die in der Liste vorgesehen sind, die durch Beschluss des Ministerrats der RSFSR vom 6. September genehmigt wurde, 1991 N 463 und (oder) Absätze 1 - 14 des Abschnitts „Name der Institutionen“ und Absatz 1 „Titel der Positionen“ der durch Absatz 1 dieser Resolution genehmigten Liste und gleichzeitig unter Berücksichtigung der Leistung von Tätigkeit im Zeitraum vom 1. November 1999 bis 31. Dezember 2000 in den in Absatz 2 des Abschnitts „Name der Positionen“ und in Absatz 15 des Abschnitts „Name der Institutionen“ der durch Absatz genehmigten Liste vorgesehenen Positionen und Institutionen 1 dieser Resolution.
(Absatz eingeführt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.02.2001 N 79)
4. Gewähren Sie dem Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation auf Vorschlag des Bildungsministeriums der Russischen Föderation und im Einvernehmen mit der Pensionskasse der Russischen Föderation das Recht, die Identität von Positionen und Institutionen festzulegen vorgesehen durch die in Absatz 3 dieser Resolution genannten Listen mit ähnlichen Positionen und Institutionen, die andere, zuvor verwendete Namen hatten.
5. Diese Resolution tritt am 1. November 1999 in Kraft.
Gleichzeitig treten am 1. September 2000 die ersten Absätze der Absätze 1 und 2 der Dienstzeitberechnungsordnung für die Gewährung einer Dienstaltersrente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder in Kraft.
(Absatz eingeführt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20. März 2000 N 240)

Vorsitzender der Regierung
Russische Föderation
V. PUTIN

Genehmigt
Regierungserlass
Russische Föderation

ConsultantPlus: Hinweis.
Die Stellenliste dient der vorzeitigen Zuweisung einer Altersversicherungsrente gemäß Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 400-FZ „Über Versicherungsrenten“ in der durch den Regierungsbeschluss festgelegten Weise der Russischen Föderation vom 16. Juli 2014 N 665.

AUFFÜHREN
POSITIONEN, IN DENEN DIE ARBEIT ZÄHLBAR IST
IN DEN DIENST STEHEN, DER FÜR DIESE DIENSTJAHRE ANSPRUCH AUF EINE PENSION GIBT
IM ZUSAMMENHANG MIT PÄDAGOGISCHEN AKTIVITÄTEN IN SCHULEN
UND ANDERE EINRICHTUNGEN FÜR KINDER

┌───────────────────────────┬──────────── ───────── ───────────────┐ │ Namen von Stellen │ Namen von Institutionen │ └──────────────── ──────── ── 1. Direktor (gegründeter Nik, 1. Allgemeine Bildungseinrichtungen: Manager); stellvertretender Direktor für allgemeine Grundschulbildung (Leiter, Schule; Manager), dessen Haupttätigkeiten im Bereich Allgemeinbildung mit der Schule in Zusammenhang stehen; Bildungsprozess; Lehrer für allgemeinbildende Sekundarschulen; Erzieher; Schule, einschließlich eines fortgeschrittenen Oberlehrers; Master im Studium einzelner Fächer; industrielle Ausbildung; Lyzeum; Lehrer; Lehrer-Logopäde; Gymnasium; sprachtherapeut; Lehrer - Abend-(Schicht-)Defektologe; Trainer - weiterführende Schule; Lehrer; Leiter des Bildungszentrums; Sportunterricht; offener (austauschbarer) Musikdirektor; allgemein bildende Schule; Lehrer - Organisator der Kadettenschule; Grundlagen der Sicherheit Suworow-Militärschule; lebenswichtige Aktivität der Nachimow-Marine (Ausbildung vor der Wehrpflicht); Schule; Soziallehrer; Kadettenkorps; Lehrer - Psychologe; Arbeitslehrer des Marinekadettenkorps 2. Internate für Allgemeinbildung: Internat für allgemeine Grundschulbildung; Internat der allgemeinen Grundbildung; Internat der weiterführenden (vollständigen) Allgemeinbildung, einschließlich vertiefter Ausbildung einzelner Fächer; Lyzeum - Internat; Turnhalle - Internat; Internat mit fliegerischer Erstausbildung; Kadettenschule - Internat 3. Bildungseinrichtungen für Waisen und Kinder, die ohne elterliche Fürsorge bleiben: Schule - Internat für Waisen und Kinder, die ohne elterliche Fürsorge bleiben; Waisenhaus; Waisenhaus - Schule; Sanatorium Waisenhaus; ein spezielles (Justizvollzugs-)Waisenhaus für Kinder mit Entwicklungsstörungen; spezielles (Justizvollzugs-)Internat für Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge mit Entwicklungsstörungen 4. Sanatoriumsartige Gefür Kinder, die einer Langzeitbehandlung bedürfen: Sanatoriumsinternat; санаторно - лесная школа Постановлением Минтруда РФ от 03.10.2002 N 67 установлено тождество ряда наименований специальных (коррекционных) образовательных учреждений для обучающихся, воспитанников с отклонениями в развитии наименованиям учреждений "специальная (коррекционная) общеобразовательная школа - интернат" и "специальная (коррекционная) общеобразовательная Schule". 5. Sonderpädagogische Einrichtungen (Justizvollzugsanstalten) für Studierende und Schüler mit Entwicklungsstörungen<*>: speziell (Korrektur) Kindergarten; speziell (Justizvollzug) Grundschule- Kindergarten; spezielle (Korrektur-) Allgemeinbildungsschule; spezielles (Korrektur-)Allgemeinbildungsinternat; spezielle (Korrektur-)Berufsschule 6. Sonderpädagogische Einrichtungen der offenen und geschlossener Typ: offene Sonderschule für Allgemeinbildung; offene Berufsfachschule; geschlossene Sonderrealschule; geschlossene Berufsfachschule; spezielle (Korrektur-)Allgemeinbildung, geschlossene Schule; geschlossene Berufsfachschule (Korrekturvollzug) 7. Bildungseinrichtungen für Vorschul- und Grundschulkinder Schulalter: Grundschule - Kindergarten; Grundschule - Ausgleichskindergarten; Pro-Gymnasium 8. Vorschulische Bildungseinrichtungen: Kindergarten; Kindergarten allgemeiner Entwicklungsart (intellektuelle, künstlerische, ästhetische, körperliche und andere vorrangige Entwicklungsbereiche der Schüler); Ausgleichskindergarten; Kindergarten zur Betreuung und Gesundheitsförderung; kombinierter Kindergarten; Kinderentwicklungszentrum - Kindergarten 9. Grundschulen Berufsausbildung: Berufsinstitut; professionelles Lyzeum; Abend-(Schicht-)Berufsschule 10. Bildungseinrichtungen der sekundären Berufsbildung (sekundäre Fachbildungseinrichtungen): Fachschule; Schule; Hochschule; technische Schule - Unternehmen; Musikschule (Lyzeum); Kunstschule (Lyzeum); Schule - Atelier 11. Andere Bildungseinrichtungen für Kinder: Interschulisches Bildungszentrum 12. Bildungseinrichtungen für Kinder mit psychologischem, pädagogischem und medizinischem Bedarf Soziale Unterstützung: Diagnose- und Beratungszentrum; Zentrum für psychologische, medizinische und soziale Unterstützung; Zentrum für psychologische und pädagogische Rehabilitation und Korrektur; Zentrum für soziale und arbeitsbezogene Anpassung und Berufsberatung; Zentrum für Heilpädagogik und differenzierte Bildung 13. Soziale Einrichtungen: Rehabilitationszentrum für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen; soziales Rehabilitationszentrum für Minderjährige; Sozialer Schutz für Kinder und Jugendliche; Hilfszentrum für Kinder ohne elterliche Fürsorge; Waisenhaus – Internat für geistig Behinderte; Waisenhaus – Internat für Kinder mit körperlichen Behinderungen 14. Kinderheim (auch spezialisiert) 2. Lehrer; Trainer - 15. Institutionen zusätzlicher Lehrer; Ausbildung älterer Kinder: Zentrumstrainer - Lehrer; Zusatzausbildung zum Trainer - Lehrer für Kinder, Entwicklung der kindlichen Kreativität und adaptiven körperlichen Jugend, kreative Entwicklung und Kultur; leitender Trainer – geisteswissenschaftliche Bildung, Kinder – Lehrer für Jugend, Kinderkreativität, adaptive körperliche Bildung für Kinder (Teenager), Kultur; Lehrer für außerschulische Aktivitäten, zusätzliche Bildung für Kinder im Umweltbereich (Gesundheit - ökologisch, ökologisch - biologisch), technische Kreativität von Kindern (Jugendlichen) (wissenschaftlich - technisch, junge Techniker), Kindermarine, Kinder (Jugend), ästhetische Bildung von Kindern (Kultur, Kunst oder nach Art der Kunst), Kindergesundheit und Bildung (Profil); Palast der Kreativität von Kindern (Jugend), Kreativität von Kindern und Jugendlichen, Studenten, Pionieren und Schülern, jungen Naturforschern, Sport für Kinder und Jugendliche, künstlerische Kreativität (Bildung) von Kindern, Kinderkultur (Kunst); Haus der Kreativität von Kindern, Kindheit und Jugend, Studenten, Pioniere und Schüler, junge Naturforscher, technische Kreativität von Kindern (Jugendlichen) (junge Techniker), Kinder- und Jugendtourismus und Ausflüge (junge Touristen), künstlerische Kreativität (Bildung) von Kindern, Kinderkultur (Kunst); Station für junge Naturforscher, technische Kreativität für Kinder (Jugendliche (wissenschaftlich und technisch, junge Techniker), ökologische Kinder (ökologisch - biologisch), Kinder- und Jugendtourismus und Ausflüge (junge Touristen); Kunstschule für Kinder (einschließlich Musik, Chor, Jazz, Kunst, Choreografie, Theater, Zirkus, Film und Fotografie); Kinder- und Jugendsportschule (alle Namen); Kinder- und Jugendsport- und Adaptivschule (alle Namen) ───── ──────────────────────────

<*>Die Namen sonderpädagogischer (Justizvollzugs-)Bildungseinrichtungen können je nach Abweichungen in der Entwicklung der Studierenden (Schüler) einen Hinweis auf deren Typ enthalten, der wie folgt bezeichnet wird: „Typ I“, „Typ II“, „Typ III“, „IV“. Typ“, „V-Typ“, „VI-Typ“, „VII-Typ“, „VIII-Typ“.

Genehmigt
Regierungserlass
Russische Föderation
vom 22. September 1999 N 1067

ConsultantPlus: Hinweis.
Die Regeln werden bei der Berechnung der Arbeitszeiten angewendet, die einen Anspruch auf vorzeitige Zuweisung einer Altersversicherungsrente gemäß Artikel 30 des Bundesgesetzes „Über Versicherungsrenten“ in der durch einen Erlass der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise begründen vom 16. Juli 2014 N 665.

REGELN
BERECHNUNG DER DIENSTZEIT FÜR DIE ZUTEILUNG DER RENTE
FÜR JAHRE TÄTIGKEIT IM ZUSAMMENHANG MIT PÄDAGOGISCHER TÄTIGKEIT
IN SCHULEN UND ANDEREN EINRICHTUNGEN FÜR KINDER

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.02.2001 N 79)

Der erste Absatz von Satz 1 tritt am 1. September 2000 in Kraft (Absatz 5 dieses Dokuments).

1. Tätigkeiten in Positionen (auch ohne Vollzeitbeschäftigung), die in der Liste der Positionen vorgesehen sind, wobei die geleistete Arbeit auf die Dienstzeit angerechnet wird und Anspruch auf eine Rente für langjährige Dienstzeit im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Bereichen gibt Einrichtungen für Kinder, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. September 1999 N 1067 (im Folgenden als Liste bezeichnet), werden in die Dienstzeit vorbehaltlich der Erfüllung einbezogen (insgesamt für die Haupt- und anderen Arbeitsorten) der für den Lohnsatz (amtliches Gehalt) festgelegten Regelarbeitszeit (Lehr- oder Bildungsaufwand).
Arbeit als Grundschullehrer in allgemeinbildenden Einrichtungen (Punkt 1 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste), als Lehrer in allgemeinbildenden Grundschulen in ländlichen Gebieten, allgemeinbildenden Grundschulen und weiterführenden Schulen, einschließlich solcher mit vertieftem Studium der einzelnen Fächer wird unabhängig vom Umfang der erbrachten Bildungsbelastung in die Dienstzeit eingerechnet.
(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.02.2001 N 79)

Der erste Absatz von Abschnitt 2 tritt am 1. September 2000 in Kraft (Absatz 5 dieses Dokuments).

2. Arbeiten als Direktoren (Chefs, Leiter) der in den Absätzen 1 - 3 genannten Einrichtungen (mit Ausnahme von Waisenhäusern, Sanatoriumswaisenhäusern und speziellen (Korrektur-)Waisenhäusern für Kinder mit Entwicklungsstörungen), 4 - 7, 9 der Liste, enthalten für das Dienstalter , sofern sie in derselben oder einer anderen Bildungseinrichtung für Kinder eine Lehrtätigkeit im Umfang von mindestens 6 Stunden pro Woche (240 Stunden pro Jahr) ausüben, und in Einrichtungen der beruflichen Sekundarbildung (Punkt 10 der Liste) – sofern Sie erbringen Lehrtätigkeiten im Umfang von mindestens 360 Stunden pro Jahr.
Unabhängig von der Lehrtätigkeit umfasst die Dienstzeit folgende Tätigkeiten:
Direktoren (Chefs, Manager) von Waisenhäusern, Sanatoriumswaisenhäusern und speziellen (Justizvollzugs-)Waisenhäusern für Kinder mit Entwicklungsstörungen;
stellvertretende Direktoren (Chefs, Manager) für Bildungs-, Bildungs-, Bildungs-, Produktions-, Bildungs- und Produktions- und andere Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bildungsprozess, Institutionen, die in den Absätzen 1 - 7, 9, 10 der Liste aufgeführt sind.
Tätigkeiten als Direktoren (Chefs, Manager), stellvertretende Direktoren (Chefs, Manager) von Institutionen, die in anderen Punkten der Liste aufgeführt sind, werden nicht auf die Dienstzeit angerechnet.
3. Die Tätigkeit als Sozialpädagoge, Lehrerpsychologe und Arbeitslehrer wird auf die Dienstzeit angerechnet und berechtigt zum Anspruch auf eine Dienstaltersrente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder, jedoch nur in Einrichtungen des sozialen Dienstes ( Abschnitt 13 des Abschnitts „Liste der Namensinstitutionen“).
Auf die Dienstzeit wird die Arbeit in Kinderheimen (Ziffer 14 des Abschnitts „Bezeichnung der Einrichtungen“ der Liste) angerechnet, die Anspruch auf eine Dienstzeitrente im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder begründet. nur in der Position eines Lehrers.
Die Tätigkeit in Einrichtungen der Kindererziehung (Ziffer 15 des Abschnitts „Bezeichnung der Einrichtungen“ der Liste) wird auf die Dienstzeit angerechnet, die Anspruch auf eine Dienstaltersrente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen begründet für Kinder nur an den in Absatz 2 des Abschnitts „Name“ der Liste vorgesehenen Positionen.
Arbeiten Sie in den Positionen leitender Trainer-Lehrer, Trainer-Lehrer im adaptiven Bereich Körperkultur, Senior-Trainer - Lehrer für adaptiven Sportunterricht und Lehrer für Zusatzausbildung, der in Absatz 2 des Abschnitts „Namen der Positionen“ der Liste aufgeführt ist, wird nicht auf die Dienstzeit angerechnet, die einen Anspruch auf eine Rente für die Dienstzeit begründet im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder, in den in den Absätzen 1 - 14 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste aufgeführten Einrichtungen.
(Absatz 3 in der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.02.2001 N 79 geänderten Fassung)
4. Die Tätigkeit, die in den in der Liste vorgesehenen Positionen in Einrichtungen der Russischen Föderation im Ausland ausgeübt wird, wird grundsätzlich als Dienstzeit angerechnet.
5. Die Dienstzeit, die Anspruch auf eine Altersrente im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder begründet, umfasst im Folgenden die Tätigkeit in den entsprechenden Positionen strukturelle Unterteilungen staatliche und kommunale Institutionen und andere staatliche und kommunale Organisationen nicht in der Liste enthalten:
eine weiterführende Schule;
b) Lyzeum;
c) Turnhalle;
d) Abend-(Schicht-)Allgemeinbildungsschule;
e) Ausbildungs- und Produktionsanlage;
f) Internat;
g) Kindergarten;
h) Fachschule;
i) Schule;
j) Hochschule;
k) Berufsschule;
m) professionelles Lyzeum.
6. Die Tätigkeit in relevanten Positionen in allgemeinbildenden Abendschulen (Schichtschulen), Bildungszentren, offenen allgemeinbildenden (Schichtschulen), berufsbildenden Abendschulen (Schichtschulen) und in Einrichtungen der beruflichen Sekundarbildung (weiterführende Fachbildungseinrichtungen) wird als Dauer angerechnet Dienst, der Anspruch auf eine Dienstaltersrente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder begründet, sofern mindestens 50 Prozent der Kinder unter 18 Jahren in diesen Schulen, Zentren, Hochschulen und Einrichtungen unterrichtet werden.

Genehmigt
Regierungserlass
Russische Föderation
vom 29. Oktober 2002 N 781

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POSITIONEN UND EINRICHTUNGEN, IN DENEN ARBEITEN
ZÄHLT AUF DIE FÄHIGE ARBEITSERFAHRUNG AN




ConsultantPlus: Hinweis.
Zur Frage der Feststellung der Identität der in dieser Liste aufgeführten Berufs-, Positions- und Organisationsbezeichnungen (Strukturgliederungen) siehe Referenzinformationen.

┌────────────────────────────────┬─────── ───────── ───────────────┐ │ Namen von Stellen │ Namen von Institutionen │ └──────────────── ──────── ── 1. Direktor (begonnener Nik, 1.1. Leiter der allgemeinen Bildung); Institutionen: stellvertretender Direktor von Schulen aller Art; (Chef, Manager), Lyzeum; deren Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gymnasium stehen; pädagogisches Bildungszentrum; (Bildungs-)Prozess; Kadettenanstalt; Leiter der akademischen Abteilung; Suworow-Militärschule; stellvertretender Direktor des Regimes; Oberer Dienstoffizier der Marine Nakhimov; Schule; diensthabender Offizier; Kadettenkorps; Lehrer; Leitender Dozent des Naval Cadet Corps; 1.2. Lehrer für Allgemeinbildung; Internate: Oberlehrer; Internate mit allen Lehrer-Methodologen; Namen; Organisator eines außerschulischen und Internats-Lyzeums; außerschulisches Bildungsinternat; mit Kindern arbeiten; Internat mit meisterhafter fliegerischer Erstausbildung; Vorbereitung; Lehrer; Kadetteninternat; Lehrer-Logopäde; Internate mit Logopäden; Aulalehrer an weiterführenden Schulen; 1.3. Pädagogischer Lehrer und Sprachpathologe; Einrichtungen für Waisenkinder und Betreuer von leiblichen Kindern, die keine Bildung haben; elterliche Fürsorge: Musikdirektor; Internat, einschließlich eines Lehrer-Organisators spezieller (Justizvollzugs-)Sicherheitsgrundsätze für Kinder mit Entwicklungsstörungen; (Schulung vor der Wehrpflicht); ein Waisenhaus, darunter Leiter eines Sanatoriums vor der Wehrpflicht, spezielle Jugendausbildung; (Korrektur) für Kinder mit einem Militärführer; Entwicklungsstörungen; Soziallehrer; Heimschule für Kinder; Bildungspsychologe; Ausbilder für Familienwaisenhausarbeit; 1.4. Gesundheitslehrer und Ausbilder; Kindergärtnerin in Bildungseinrichtungen; Sanatoriumstyp für Kinder, Lehrer; Personen, die eine langfristige elterliche Betreuung benötigen: Internat im Sanatorium; Sanatorium-Waldschule 1.5. Spezielle (Justizvollzugs-)Bildungseinrichtungen für Studierende (Schüler) mit Entwicklungsstörungen<*>: Kindergarten; Grundschule (Schule) - Kindergarten; Schule; Internat; Schule 1.6. Sonderpädagogische Einrichtungen offener und geschlossener Art: Schule, einschließlich geschlossener Justizvollzugsanstalten; Schule, einschließlich geschlossener Justizvollzugsanstalt 1.7. Bildungseinrichtungen für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter: Grundschule (Schule) – Kindergarten, auch Ausgleichskindergarten; Pro-Gymnasium 1.8. Vorschulische Bildungseinrichtungen: Kindergärten aller Art; Kinderentwicklungszentrum - Kindergarten; Kindergarten (Garten-Kindergarten); Kindergärten 1.9. Einrichtungen der beruflichen Grundbildung: Schulen aller Art und Bezeichnung, einschließlich Internate; Lyzeum 1.10. Bildungseinrichtungen der berufsbildenden Sekundarstufe (weiterführende Fachschulen): Fachschulen aller Art, einschließlich Internatsfachschulen und betriebliche Fachschulen; Schulen aller Art, auch Internate; Hochschulen aller Art, einschließlich Internat; technisches Lyzeum; Musikschule, einschließlich Musikschule-Lyzeum; Kunstschule, einschließlich Kunstschule-Lyzeum; Atelierschule 1.11. Bildungseinrichtungen für Kinder, die psychologische, pädagogische, medizinische und soziale Hilfe benötigen: Diagnose- und Beratungszentrum; Zentrum für psychologische, medizinische und soziale Unterstützung; Zentrum für psychologische und pädagogische Rehabilitation und Korrektur; Zentrum für soziale und arbeitsbezogene Anpassung und Berufsberatung; Zentrum für Heilpädagogik und differenzierte Pädagogik 1.12. Andere Bildungseinrichtungen für Kinder: schulübergreifendes Ausbildungs- und Produktionszentrum für Arbeitsausbildung und Berufsberatung von Schülern (schulübergreifendes Ausbildungszentrum) 1.13. Soziale Einrichtungen: Rehabilitationszentrum für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ; soziales Rehabilitationszentrum für Minderjährige; Sozialer Schutz für Kinder und Jugendliche; Hilfszentrum für Kinder ohne elterliche Fürsorge; Waisenhaus für geistig behinderte Kinder; Waisenhaus-Internat für Kinder mit körperlichen Behinderungen 1.14. Gesundheitseinrichtungen: Kinderheime, auch spezialisierte; Kindersanatorien aller Art: zur Behandlung von Tuberkulose aller Formen; für Patienten mit Polio-Folgen; für hämatologische Patienten; zur Behandlung von Patienten mit Erkrankungen des Bewegungsapparates; für Patienten mit Rheuma; psychoneurologischer ConsultantPlus: Hinweis. Zur Frage der Feststellung der Identität der in dieser Liste aufgeführten Berufs-, Positions- und Organisationsbezeichnungen (Strukturgliederungen) siehe Referenzinformationen. 2. Direktor (Chef, 2. zusätzlicher Leiter der Einrichtung); Stellvertretender Direktor für Kindererziehung (außerschulische Einrichtungen): (Leiter, Manager), ein Zentrum, dessen zusätzliche Aktivitäten mit der Bildung für Kinder, der pädagogischen Entwicklung der Kreativität der Kinder und dem (Bildungs-)Prozess zusammenhängen; Jugendlicher, kreativer Lehrer; Ausbilder und Lehrer für Entwicklung und humanitäre Hilfe; Bildung, Kinder- und Senior-Trainer-Lehrer; Jugend, Trainer-Lehrer für Kinder in Kreativität, adaptiver Sportunterricht für Kinder; (Teenager), außerschulischer Oberausbilder-Lehrer für Arbeit, Kinder-Umweltspezialist für adaptive Körperlichkeit (gesundheitsfördernde Kultur; Umweltlehrer, Umwelt- und Zusatzausbildung biologisch), Kinder (Jugend) technische Kreativität (wissenschaftlich und technisch, jung). Techniker), Kindermarine, Kinder (Jugend), ästhetische Bildung von Kindern (Kultur, Kunst oder nach Art der Kunst), Kindergesundheit und Bildung (Profil); Palast der Kreativität von Kindern (Jugend), Kreativität von Kindern und Jugendlichen, Studenten, Pionieren und Schülern, jungen Naturforschern, Sport für Kinder und Jugendliche, künstlerische Kreativität (Bildung) von Kindern, Kinderkultur (Kunst); Haus der Kreativität von Kindern, Kindheit und Jugend, Studenten, Pioniere und Schüler, junge Naturforscher, technische Kreativität von Kindern (Jugendlichen) (junge Techniker), Kinder- und Jugendtourismus und Ausflüge (junge Touristen), künstlerische Kreativität (Bildung) von Kindern, Kinderkultur (Kunst); Station für junge Naturforscher, technische Kreativität für Kinder (Jugendliche (wissenschaftlich und technisch, junge Techniker), ökologische Kinder (ökologisch-biologisch), Kinder- und Jugendtourismus und Ausflüge (junge Touristen); Kunstschule für Kinder, auch nach Art(en) der Kunst; Kinder- und Jugendsportschulen aller Art; spezialisierte Kinder- und Jugendsportschule des Olympischen Reservats; Kinder- und Jugendsport- und Adaptivschulen aller Art ────────────────────────────────── ──── ─ ─────────────────────────

ConsultantPlus: Hinweis.
Durch das Bundesgesetz Nr. 120-FZ vom 30. Juni 2007 wurde der Begriff „Bürger (Studenten, Schüler, Kinder) mit Entwicklungsstörungen“ durch den Begriff „Bürger (Studenten, Schüler, Kinder) mit Behinderungen“ ersetzt.

<*>Der Name einer Sonder-(Justizvollzugs-)Bildungseinrichtung kann abhängig von den Abweichungen in der Entwicklung der Studierenden (Schüler) auf deren Typ hinweisen und wie folgt bezeichnet werden: „Typ I“, „Typ II“, „Typ III“, „Typ IV“ , „V-Typ“, „VI-Typ“, „VII-Typ“, „VIII-Typ“.

Genehmigt
Regierungserlass
Russische Föderation
vom 29. Oktober 2002 N 781

REGELN
BERECHNUNG DER ZEITRAUM FÖRDERBARER ARBEIT
ZUR VORZEITIGEN ZUWEISUNG DER ALTERSARBEITSRENTE
PERSONEN, DIE PÄDAGOGISCHE TÄTIGKEITEN AUSÜBEN
IN EINRICHTUNGEN FÜR KINDER GEMÄSS UNTERABSATZ 19
ARTIKEL 27 ABSATZ 1 DES BUNDESGESETZES
„ÜBER ARBEITSRENTEN IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION“

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Mai 2009 N 449)

1. Diese Ordnung regelt das Verfahren zur Berechnung der Arbeitszeiten, die Personen, die Lehrtätigkeiten in Einrichtungen für Kinder ausgeübt haben (im Folgenden Berufserfahrung genannt), Anspruch auf vorzeitige Gewährung einer Arbeitsaltersrente gemäß Unterabsatz geben 19 von Absatz 1 von Artikel 27 des Bundesgesetzes „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“.

2. Bei der Berechnung der Dienstzeit in dem Teil, der nicht durch diese Ordnung geregelt ist, gelten die Regeln für die Berechnung der Arbeitszeiten, die einen Anspruch auf vorzeitige Gewährung einer Arbeitsaltersrente gemäß den Artikeln 27 und 28 des Bundesgesetzes „Über die Arbeit“ begründen Es gelten die durch Regierungsbeschluss genehmigten Renten in der Russischen Föderation Russische Föderation vom 11. Juli 2002 N 516 (Gesetzsammlung der Russischen Föderation, 2002, N 28, Art. 2872).
3. Die Dienstzeit umfasst in der in dieser Ordnung vorgeschriebenen Weise die Beschäftigungszeiten in Positionen in Institutionen, die in der Liste der Positionen und Institutionen aufgeführt sind, wobei die geleistete Arbeit auf die Dienstzeit angerechnet wird, die das Recht auf vorzeitige Zuweisung gibt einer Altersrente für Personen, die Lehrtätigkeiten in Einrichtungen für Kinder ausgeübt haben, gemäß Artikel 27 Absatz 1 Unterabsatz 19 des Bundesgesetzes „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“ (im Folgenden als Liste bezeichnet) . In diesem Fall wird die Tätigkeit in den in Absatz 1 des Abschnitts „Name der Positionen“ der Liste genannten Positionen auf die Dienstzeit angerechnet, sofern sie in den in den Absätzen 1.1 - 1.14 des Abschnitts „Name von“ genannten Einrichtungen ausgeübt wird Institutionen“ der Liste und arbeiten in den in Absatz 2 des Abschnitts „Namen der Positionen“ der Liste genannten Positionen - in den in Absatz 2 des Abschnitts „Namen der Institutionen“ der Liste genannten Institutionen.
(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Mai 2009 N 449)
4. Auf die Dienstzeit werden Zeiten angerechnet, die vor dem 1. September 2000 auf Stellen in den in der Liste aufgeführten Einrichtungen erbracht wurden, unabhängig von den Voraussetzungen für die Erfüllung der Regelarbeitszeit (Lehr- oder Bildungsaufwand) während dieser Zeiträume und des Beginns ab 1. September 2000 - vorbehaltlich der Erfüllung (insgesamt für den Haupt- und sonstigen Arbeitsplatz) der für den Lohnsatz (amtliches Gehalt) festgelegten Regelarbeitszeit (Lehr- oder Bildungsaufwand), außer in den in dieser Ordnung genannten Fällen.
5. Betriebszeiten Bildungsinstitutionen für Kinder, die psychologische, pädagogische und medizinisch-soziale Hilfe gemäß Abschnitt 1.11 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste benötigen, in Einrichtungen des sozialen Dienstes gemäß Abschnitt 1.13 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste, as sowie Zeiten der Tätigkeit als Musikdirektor werden auf die Dienstzeit angerechnet, sofern die für den Lohnsatz (amtliches Gehalt) festgelegte Regelarbeitszeit (Lehr- oder Bildungsaufwand) (insgesamt für den Haupt- und sonstigen Wirkungsort) erfüllt wird ), unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem diese Arbeit durchgeführt wurde.
6. Tätigkeit als Grundschullehrer in allgemeinbildenden Einrichtungen, die in Abschnitt 1.1 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste aufgeführt sind, als Lehrer aller Arten von allgemeinbildenden Schulen in ländlichen Gebieten (außer Abendschulen (Schicht) und Offene (Schicht-)allgemeinbildende Schulen) wird unabhängig vom Umfang der geleisteten Ausbildungsbelastung in die Berufserfahrung einbezogen.
7. Arbeiten in Gesundheitseinrichtungen, die in Absatz 1.14 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste aufgeführt sind, werden nur auf die Berufserfahrung in den Positionen Erzieher und Obererzieher angerechnet.
8. In die Dienstzeit sind eingerechnet:
a) Arbeit als Direktor (Leiter, Manager) der in den Absätzen 1.1, 1.2 und 1.3 genannten Einrichtungen (mit Ausnahme von Waisenhäusern, einschließlich Sanatorien, Sonderanstalten (Justizvollzugsanstalten) für Kinder mit Entwicklungsstörungen) und den Absätzen 1.4 - 1.7, 1.9 und 1.10 von der Abschnitt „Name der Einrichtungen“ der Liste, für den Zeitraum vor dem 1. September 2000, unabhängig von der Lehrtätigkeit. Spezifizierte Arbeit für den Zeitraum ab dem 1. September 2000 wird auf die Berufspraxis angerechnet, sofern eine Lehrtätigkeit in derselben oder einer anderen Einrichtung für Kinder im Umfang von mindestens 6 Wochenstunden (240 Stunden pro Jahr) und in Einrichtungen ausgeübt wird der in Abschnitt 1.10 des Abschnitts „Name der Institutionen“ der Liste genannten berufsbildenden Sekundarschulbildung, - vorbehaltlich einer Lehrtätigkeit im Umfang von mindestens 360 Stunden pro Jahr;
b) Arbeiten im Rahmen der arbeitsrechtlich vorgesehenen normalen oder verkürzten Arbeitszeit, Arbeit als Direktor (Leiter, Leiter) von Waisenhäusern, einschließlich Sanatorien, Sonderanstalten (Justizvollzugsanstalten) für Kinder mit Entwicklungsstörungen, sowie als stellvertretender Direktor ( Chef, Leiter) für Bildungs-, Bildungs-, Bildungs-, Produktions-, Bildungs- und andere Arbeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Bildungsprozess stehen, Institutionen, die in den Absätzen 1.1 - 1.7, 1.9 und 1.10 des Abschnitts „Name der Institutionen“ der Liste aufgeführt sind, unabhängig vom Zeitpunkt der Durchführung dieser Arbeit sowie der Lehrtätigkeit;
c) Tätigkeit als Direktor (Chef, Manager), stellvertretender Direktor (Chef, Manager) der in den Absätzen 1.8, 1.12 und 2 des Abschnitts „Name der Institutionen“ der Liste genannten Institutionen für den Zeitraum vor dem 1. November 1999.
9. Die Tätigkeit als Lehrer, Lehrererzieher, Kindergärtner wird auf die Dienstzeit für die Zeit vor dem 1. Januar 1992 angerechnet.
10. Arbeit in den Positionen des stellvertretenden Direktors des Regimes, des leitenden Dienstoffiziers des Regimes, des Dienstoffiziers des Regimes, des Organisators der außerschulischen und außerschulischen Bildungsarbeit mit Kindern, des Lehrer-Methodologen, des Anhörungsraumlehrers, des Eltern- Erzieher sowie in den in der Liste aufgeführten Positionen in Familienwaisenhäusern werden auf die Berufserfahrung für die Zeit vor dem 1. November 1999 angerechnet.
11. Die Tätigkeit als Soziallehrer, Bildungspsychologe und Arbeitslehrer wird auf die Berufserfahrung in Bildungseinrichtungen für Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge angerechnet, die in Abschnitt 1.3 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste aufgeführt sind Sonderpädagogische Einrichtungen (Justizvollzugsanstalten) für Studierende (Schüler) mit Entwicklungsstörungen, die in Abschnitt 1.5 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste aufgeführt sind, in Sonderpädagogikeinrichtungen des offenen und geschlossenen Typs, die in Abschnitt 1.6 des Abschnitts „Name“ aufgeführt sind der Einrichtungen“ der Liste, in Bildungseinrichtungen für Kinder, die psychologische, pädagogische und medizinisch-soziale Hilfe benötigen, gemäß Abschnitt 1.11 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste, und in Einrichtungen des sozialen Dienstes gemäß Abschnitt 1.13 der Liste den Abschnitt „Name der Institutionen“ der Liste.
12. Tätigkeit in den in Absatz 2 des Abschnitts „Name der Positionen“ der Liste genannten Positionen in den in Absatz 2 des Abschnitts „Name der Institutionen“ der Liste genannten Institutionen für Zeiträume ab dem 1. Januar 2001, gilt als Dienstzeit, wenn gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
die Person war am 1. Januar 2001 mindestens 16 Jahre und 8 Monate in Positionen in den in der Liste aufgeführten Institutionen tätig;
Die Person hat (unabhängig von der Dauer) im Zeitraum vom 1. November 1999 bis zum 31. Dezember 2000 in Positionen in den in Absatz 2 des Abschnitts „Name der Positionen“ und in Absatz 2 des Abschnitts „Name von“ genannten Institutionen gearbeitet Institutionen“ der Liste.
13. Die Tätigkeit in den in der Liste aufgeführten Positionen in folgenden Strukturbereichen von Organisationen (unabhängig davon, ob diese Organisationen in der Liste enthalten sind oder nicht) wird als Dienstzeit angerechnet:
(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Mai 2009 N 449)
allgemeinbildende Schulen aller Art (ausgenommen offene (Schicht-)allgemeinbildende Schulen);
Gymnasium;
schulübergreifendes Ausbildungs- und Produktionszentrum für Arbeitsausbildung und Berufsberatung von Schülern (schulübergreifendes Ausbildungszentrum);
Internat;
Kindergarten;
Kindergarten (Garten-Kindergarten);
Kindergärten;
technische Universität;
Hochschule;
Schule;
Lyzeum
14. Arbeit für die Zeit ab dem 1. November 1999 in den in der Liste aufgeführten Positionen, in allgemeinbildenden Abendschulen (Schichtschulen), offenen allgemeinbildenden Schulen (Schichtschulen), in Bildungszentren, in berufsbildenden Abendschulen (Schichtschulen) und in weiterführenden Schulen Berufsbildungseinrichtungen (weiterführende Fachbildungseinrichtungen) werden auf die Berufserfahrung angerechnet, sofern mindestens 50 Prozent der Kinder unter 18 Jahren in diesen Einrichtungen studieren.
15. Tätigkeiten, die in den in der Liste vorgesehenen Positionen in Einrichtungen der Russischen Föderation im Ausland ausgeübt werden, werden grundsätzlich in der in dieser Geschäftsordnung vorgeschriebenen Weise in die Dienstzeit eingerechnet.

Einführung

3. Anmeldung der vorzeitigen Rente und erforderliche Unterlagen

Abschluss

Literaturverzeichnis


Einführung

Ein Merkmal der Rentengesetzgebung besteht darin, dass zur korrekten Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Vorzugsrente nicht nur juristische Kenntnisse (um mit der Gesetzgebung vertraut zu sein), sondern auch technologische Kenntnisse (um Produktionstechnologie, Arbeitnehmertarife usw. zu kennen) erforderlich sind. usw.). Die Praxis der Anwendung der Rechtsvorschriften zur Vorzugsrente zeigt, dass Vorzugsrenten in den meisten Fällen unabhängig von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz gewährt werden, sodass bis zu 30 % der Arbeitnehmer, die Rentenleistungen beziehen, dort arbeiten normale Bedingungen Arbeit. Noch mehr Rentner arbeiten nach dem Bezug einer solchen Rente weiterhin an ihrem Arbeitsplatz. Dies deutet darauf hin, dass das Vorzugsrentensystem einen möglichen Verlust der Erwerbsfähigkeit nicht vollständig ausgleicht und radikale Verbesserungen erfordert.

Die korrekte Anwendung der Rechtsvorschriften zur Vorzugsrente hängt in erster Linie vom Niveau der theoretischen und praktischen Ausbildung der Mitarbeiter von Unternehmen (Organisationen), an der Rentenvergabe beteiligten Stellen und staatlichen Prüfungsstellen für Arbeitsbedingungen ab Die Verbesserung ihrer Qualifikationen und die Schulung in den Regeln für die praktische Anwendung der Listen sollten ständig im Blickfeld dieser Unternehmen und Organisationen stehen.


1. Vorzugsrentensystem der Russischen Föderation

Das in der Russischen Föderation geltende System der Vorzugsrenten wurde bereits in den 50er Jahren unter dem sozialistischen System geschaffen und hat im gesamten Zeitraum praktisch keine Änderungen erfahren, obwohl in den 70er und 90er Jahren (während der Genehmigung neuer) Versuche unternommen wurden, dies zu tun Listen Nr. 1 und 2).

Der Kern der Vorzugsrente besteht darin, das Alter der Altersrente für Arbeitnehmer zu senken (um 5 oder 10 Jahre, und für einige Kategorien von Arbeitnehmern wird die Rente ohne Angabe des Alters zugewiesen, abhängig von der besonderen Dienstzeit). bestimmte Zeit arbeiteten in Berufen mit schädlichen und schwierigen Arbeitsbedingungen und setzten sich dadurch dem Risiko einer Berufsunfähigkeit aus. Zu den Leistungen und Entschädigungen für die Arbeit unter schädlichen und schwierigen Arbeitsbedingungen gehören ( zusätzlicher Urlaub, verkürzte Arbeitszeiten, Sondermahlzeiten usw.) kommt der Vorzugsrente die größte Bedeutung zu, da eine Vorzugsrente im Gegensatz zu anderen Leistungen und Entschädigungen sowohl während der Erwerbstätigkeit als auch nach dem Ausscheiden gewährt und lebenslang gezahlt wird. All dies bedingt ein besonderes Interesse an der privilegierten Altersvorsorge von Arbeitnehmern und Unternehmern sowie des Staates, der durch die Verbesserung der Rentengesetzgebung das Funktionieren des gesamten privilegierten Rentensystems sicherstellt.

Die Vorzugsrentenversorgung in der Russischen Föderation wird durch das Gesetz der Russischen Föderation vom 20. November 1990 Nr. 340–1 „Über staatliche Renten in der Russischen Föderation“ geregelt, wonach eine Altersrente im Zusammenhang mit Sonderrenten gewährt wird Arbeitsbedingungen (Artikel 12) und eine Dienstaltersrente (Artikel 78, 78.1, 78.2).

Der Kreis der Personen, denen Rentenleistungen gewährt werden, wird hauptsächlich durch die vom Ministerkabinett der UdSSR und der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Listen der relevanten Berufe (Berufe und Positionen) bestimmt. Die meisten Empfänger von Vorzugsrenten (ca. 80 %) sind in den Listen Nr. 1 und 2 der Branchen, Werke, Berufe, Positionen und Indikatoren aufgeführt, die das Recht auf Vorzugsrenten begründen und durch Beschluss des Ministerkabinetts genehmigt wurden UdSSR vom 26. Januar 1991 Nr. 10, die gemäß dem Beschluss des Ministerrats der RSFSR vom 2. Oktober 1991 Nr. 517 auf dem Territorium der Russischen Föderation vollständig mit Ergänzungen und Änderungen angewendet werden.

In der Praxis der Anwendung des privilegierten Altersvorsorgerechts ergeben sich viele Schwierigkeiten aufgrund bestehender Inkonsistenzen in den Listen, der Vielfalt der Berufs- und Positionsbezeichnungen sowie Große anzahl darin enthaltenen Produktionen. Schwierigkeiten bereiten auch die Tatsache, dass die Arbeit zur Organisation einer bevorzugten Altersvorsorge bei einigen Unternehmen (Organisationen) unzureichend ist. Das ist sehr wichtiger Punkt, da die Arbeit zur Feststellung des Anspruchs auf Rentenleistungen von Arbeitnehmern bei Unternehmen (Organisationen) beginnt. Wenn der Arbeitnehmer korrekt für eine vorzeitige Rente nominiert ist, wird bei der Zuweisung und Auszahlung einer Rente nicht gegen das Gesetz verstoßen.

2. Vorzeitige Rente für Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen

Unter der vorzeitigen Gewährung einer Arbeitsaltersrente an Personen, die eine Lehrtätigkeit in staatlichen und kommunalen Einrichtungen für Kinder ausgeübt haben, versteht man eine monatliche Zahlung Barzahlung, für Lehrkräfte gemäß den Absätzen festgelegt. 10 S. 1 Kunst. 28 des Bundesgesetzes „Über Arbeitsrenten der Russischen Föderation“ zum Zweck ihrer materiellen Unterstützung.

Eine vorzeitige Arbeitsrente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten wird für Personen gewährt, die unabhängig vom Alter mindestens 25 Jahre lang Lehrtätigkeiten in staatlichen und kommunalen Einrichtungen für Kinder ausgeübt haben.
Für die Altersvorsorge dieser Kategorie wurden mit dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 781 vom 29. Oktober 2002 die Liste der Positionen und Institutionen, in denen die Arbeit Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente begründet, und die Regeln für die Berechnung der Dienstzeit genehmigt das Recht auf eine vorzeitige Altersrente geben.

Die angegebene Liste enthält eine erschöpfende Liste von Positionen und Institutionen, deren Tätigkeit als Dienstzeit in den entsprechenden Arbeitsarten gezählt wird, und die Ideologie ihrer Anwendung basiert auf der genauen Übereinstimmung der Namen von Positionen und Institutionen, in denen die durchgeführte Arbeiten mit Angabe der in der Liste vorgesehenen Positionen und Institutionen.

Bei einer Tätigkeit in einer Einrichtung, deren Name in der Liste nicht aufgeführt ist, wird die Beschäftigungszeit für die Gewährung einer vorgezogenen Altersrente nicht auf die Dienstzeit angerechnet. Beispielsweise sind Einrichtungen wie eine Kinderfabrik oder ein Kinderkomplex nicht in der Liste enthalten, daher wird die Arbeit in einer solchen Einrichtung nicht auf die Dienstzeit in den entsprechenden Beschäftigungsarten angerechnet.

Die Liste umfasst folgende Positionen: Direktor (Chef, Manager), stellvertretender Direktor (sofern seine Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bildungsprozess stehen), Leiter der Bildungsabteilung, Lehrer, inkl. Senior, Lehrer, inkl. Senior, Lehrer-Methodologe, Organisator der außerschulischen und außerschulischen Bildungsarbeit mit Kindern, Meister der gewerblichen Ausbildung, Lehrer, Logopäde, Logopäde, Lehrer-Defektologe, Leiter des Sportunterrichts, Musikdirektor, Soziallehrer, Bildungspsychologe , Erzieher, Kindergärtner und andere Positionen.

Beschäftigungszeiten auf Positionen, die in der Liste nicht vorgesehen sind oder abweichende Bezeichnungen aufweisen, werden nicht auf die Dienstzeit in den entsprechenden Beschäftigungsarten angerechnet. Beispielsweise werden Tätigkeiten in den Positionen Pionierleiter, Methodiker, Psychologe, Zirkelleiter, Schwesterpädagoge etc. nicht auf die Gewährung einer vorgezogenen Altersrente angerechnet.

Bei der Feststellung des Anspruchs auf vorzeitigen Bezug einer Arbeitsaltersrente wird die Tätigkeit in bestimmten Positionen abhängig vom Zeitpunkt ihrer Beendigung angerechnet. So werden Tätigkeiten in den Positionen Lehrer-Methodologe, Organisator außerschulischer und außerschulischer Bildungsarbeit mit Kindern nur für Zeiträume vor dem 1. November 1999 angerechnet; in den Positionen Lehrer, Lehrererzieher, Kindergärtner - für Zeiträume vor dem 01.01.1992.

Leiterinnen und Leiter von Vorschuleinrichtungen (Kindergärten, Kindergärten, Horte, Kinderentwicklungszentren – Kindergärten) und deren Stellvertreter haben seit dem 1. November 1999 keinen Anspruch auf eine Vorruhestandsrente. Erfahrungen in den genannten Institutionen und Positionen werden nur bis zum 01.11.1999 gezählt.

Die Tätigkeit in den Positionen Sozialpädagoge, Bildungspsychologe und Arbeitspädagoge wird als Dienstzeit in den entsprechenden Beschäftigungsarten gemäß der Liste vom 29. Oktober 2002 angerechnet, jedoch nicht in allen in den Listen vorgesehenen Einrichtungen, sondern nur in Sozial- und Justizvollzugsanstalten.
Von allgemeine Regel Bei der Berechnung der besonderen Betriebszugehörigkeit werden Zeiten, die vor dem 01.09.2000 auf in der Liste aufgeführten Stellen in Einrichtungen erbracht wurden, unabhängig von der Bedingung der Erfüllung der Arbeitszeitnormen (Lehr- oder Bildungsbelastung) während dieser Betriebszugehörigkeit angerechnet Zeiträume und ab dem 01.09.2000 - vorausgesetzt, dass die für den Lohnsatz (offizielles Gehalt) festgelegte Arbeitszeitnorm (Lehr- oder Bildungsbelastung) (insgesamt für den Hauptarbeitsplatz und andere Arbeitsorte) erfüllt ist, mit Ausnahme der Position eines Musikdirektors, dessen Tätigkeit eine Bestätigung der Erfüllung der festgelegten Arbeitszeitnorm für die gesamte Dauer der Tätigkeit in dieser Position erfordert.

Eine Ausnahme von der etablierten Regel bilden Grundschullehrer allgemeinbildender Einrichtungen und Lehrer allgemeinbildender Schulen in ländlichen Gebieten. Eine Bestätigung der Einhaltung der Arbeitszeiten ist für sie nicht erforderlich. Unabhängig von der Erfüllung der Arbeitszeit und der Lehrtätigkeit wird auch die Tätigkeit als stellvertretender Direktor für Bildungs-, Bildungs-, Bildungs-, Bildungs- und Produktionsarbeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Bildungsprozess stehen, als Dienstzeit angerechnet. Im Gegenteil: Für stellvertretende Leiter wissenschaftlicher, methodische Arbeit eine zusätzliche Bestätigung einer direkten Beschäftigung mit dem Bildungs-(Bildungs-)Prozess ist erforderlich.

Für Leiter einzelner Einrichtungen (z. B. für Direktoren allgemeinbildender Einrichtungen, allgemeinbildender Internate, sonderpädagogischer (Justizvollzugs-)Bildungseinrichtungen etc.) werden gesonderte Regelungen zur Durchführung der Lehrtätigkeit getroffen. Um die Tätigkeit als Leiter einer Einrichtung auf die Dienstzeit anrechnen zu können, ist ab dem 01.09.2000 die Ableistung der festgelegten Lehrtätigkeit (von 240 Stunden bis 360 Stunden pro Jahr) erforderlich. Lehrtätigkeiten können in einer oder mehreren Bildungseinrichtungen durchgeführt werden.

Die Liste enthält neben Bildungs-, Sozial- und Justizvollzugsanstalten für Kinder auch Einrichtungen zur Weiterbildung von Kindern (außerschulische Einrichtungen), deren Tätigkeit auch Anspruch auf vorzeitige Gewährung einer Arbeitsrente begründet. Zu diesen Einrichtungen zählen beispielsweise eine Kinderkunstschule, Kinder- und Jugendsportschulen, spezialisierte Kinder- und Jugendsportschulen des Olympischen Reservats, ein Pionier- und Schülerpalast, ein Kinderkreativitätszentrum usw.

Für Mitarbeiter dieser Institutionen wurden zusätzliche Bedingungen festgelegt. Beschäftigungszeiten in Einrichtungen der Weiterbildung ab dem 01.01.2001 werden auf die Dienstzeit für die Gewährung einer vorgezogenen Arbeitsaltersrente angerechnet, wenn sie zum 01.01.2001 mindestens 16 Jahre 08 Monate beträgt Berufserfahrung in den in der Liste vorgesehenen Positionen und Institutionen und gleichzeitig die Tatsache, dass im Zeitraum vom 01.11.1999 bis zum 31.12.2000 in relevanten Positionen in Weiterbildungseinrichtungen gearbeitet wurde. Liegt eine der aufgeführten Voraussetzungen nicht vor, wird die Tätigkeit in Einrichtungen der Kinderweiterbildung ab dem 01.01.2001 nicht angerechnet.

Im Zusammenhang mit der Annahme des Beschlusses des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 29. Januar 2004 Nr. 2-P werden bei der Feststellung des Anspruchs auf eine vorzeitige Altersrente die Normen der bisher geltenden Gesetzgebung angewendet: Die Liste der Berufe und Positionen von Erziehern, Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder berechtigen zu einer Rente für die Dienstzeit, genehmigt durch den Beschluss des Ministerrats der RSFSR vom 09.06.1991 Nr. 463; Eine Liste der Stellen und Institutionen, in denen die geleistete Arbeit auf die Dienstzeit angerechnet wird, die einen Anspruch auf eine Rente für die Dienstzeit im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder begründet, sowie Regeln für die Berechnung der Dienstzeit für die Gewährung einer Rente für langjährige Dienstzeit, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22.09.1999 Nr. 1067.

Das festgelegte Verfahren zur Anwendung von Rechtsvorschriften ist durch die Gültigkeitsdauer der einschlägigen Verordnungen begrenzt (bis zum 1. November 1999 gilt der Beschluss des Ministerrats der RSFSR vom 6. September 1991 Nr. 463, ab 1. November 1999). bis 12. November 2002 – Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 22. September 1999 Nr. 1067, vom 12. November 2002. 2002 – Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2002 Nr. 781).

Zur Sonderdienstzeit zählen nach geltendem Recht neben den Arbeitszeiten auch Zeiten des Bezugs staatlicher Sozialversicherungsleistungen während einer Zeit vorübergehender Erwerbsunfähigkeit sowie Zeiten des jährlichen bezahlten Grund- und Zusatzurlaubs. Der Mutterschaftsurlaub ist von der Dauer der Lehrerfahrung nicht ausgeschlossen.

Die geltende Gesetzgebung sieht keine Anrechnung von Zeiten, in denen sich eine Frau im Mutterschaftsurlaub von bis zu 3 Jahren befindet, auf die besondere Dienstzeit vor.

Die Frage der Anrechnung der Zeiten, in denen sich eine Frau im Mutterschaftsurlaub befindet, kann im Rahmen der Anwendung der Entscheidungen des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 29. Januar 2004 Nr. 2-P, d. h. unter Berücksichtigung bisheriger Rechtsvorschriften, nach denen der Zeitraum, in dem sich eine Frau in der Zeit vor dem 06.10.1992 im Mutterschaftsurlaub befand, bis das Kind 1,5 Jahre alt wird, auf die Lehrerfahrung angerechnet wird.

Ihre sozialen Garantien und Leistungen 1. Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen haben das Recht, an der Leitung einer Bildungseinrichtung mitzuwirken und ihre berufliche Ehre und Würde zu schützen. 2. Disziplinarische Untersuchung von Normenverstößen durch einen Lehrmitarbeiter einer Bildungseinrichtung professionelles Verhalten und/oder die Satzung dieser Bildungseinrichtung kann durchgeführt werden...

Die Arbeit untersuchte Aspekte gesetzliche Regelung verschiedene Kategorien staatlicher und kommunaler Mitarbeiter. Wie aus dem Vorstehenden hervorgeht, ist das System der gesetzlichen Regelung des Verfahrens zur Altersvorsorge für Staats- und Kommunalbedienstete komplex. Somit werden diese Beziehungen nicht nur durch die darin enthaltenen Rechtsnormen geregelt Vorschriften mit Bezug zum Rechtsgebiet...

Für ein umfassenderes Verständnis des modernen Rentensystems werden im zweiten Kapitel seine Hauptmerkmale in der gegenwärtigen Phase erörtert. Kapitel 2. Moderne Rentenvorsorge in der Russischen Föderation Die Rente (von lateinisch „pensio“ – Zahlung) ist eine regelmäßige und in der Regel lebenslange Barzahlung an behinderte Bürger vom Staat oder anderen Körperschaften als wichtigstem...

http://www.ypensioner.ru/index.php?option=com_content&view=article&id=1440:2010-11-12-17-55-31&catid=81:2009-04-06-16-49-05&Itemid=46

Virtuelle Schule des Rentners – Zukunft und Gegenwart

Dieses Material wird in der monatlichen Unternehmenspublikation von NPF „Promagrofond“ STRATEGIC RESERVE (2010 Nr. 6 (013) 9) veröffentlicht.

Es enthält interessante statistische Daten zur Situation des Lehrpersonals sowie einige Materialien zur Altersvorsorge des Lehrpersonals, die den Artikel von Olga Bulantseva ergänzen.

Zur Altersvorsorge für Lehrkräfte

Das laufende Jahr 2010 wurde zum Jahr des Lehrers erklärt. Dies gibt Anlass zu der Hoffnung, dass sich in der Gesellschaft ein wachsendes Verständnis dafür entwickelt, dass die Entwicklung Russlands direkt vom Bildungsniveau der heranwachsenden Bürger abhängt.

Wenn wir soziale Laster besiegen, die Lebenserwartung der Menschen erhöhen, ihre soziale Aktivität steigern und einfach besser leben wollen, müssen wir tatsächlich ernsthaft darüber nachdenken, diejenigen auszubilden, die uns morgen ersetzen werden.

Der Lehrer ist die wichtigste Person in der Gesellschaft. Kein Politiker, kein Banker, kein Polizist. Nicht nur, weil sie ohne den Lehrer nicht existieren würden. Sondern weil es ohne einen Lehrer keine Gesellschaft selbst gibt.

Und die Haltung der Gesellschaft gegenüber dem Lehrer ist die Haltung der Gesellschaft gegenüber sich selbst, gegenüber ihrer Gegenwart und Zukunft.

Die Frage der Gewährung von Arbeitsrenten an Lehrkräfte ist nicht einfach.

Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass sich die Rentengesetzgebung in der Zeit von 1990 bis 2002 erheblich verändert hat, und zum anderen haben die Verwaltungen pädagogischer Einrichtungen diese Einrichtungen und Stellen für ihre eigenen Zwecke oft umbenannt und eigene eingeführt, nicht jedoch durch behördliche Dokumente genehmigt. All dies erschwert die Gewährung einer Vorruhestandsrente an Lehrer.

In diesem Artikel haben wir versucht, die meisten hervorzuheben FAQüber die Zuordnung von Arbeitsrenten, die für Lehrkräfte entstehen. (Der Artikel geht nicht auf Fragen der Gewährung von Arbeitsrenten an Mitarbeiter von Waisenhäusern und Sonderpädagogikeinrichtungen ein.)

1. Grundlegende Regulierungsdokumente zur Festlegung des Anspruchs auf eine vorzeitige Altersrente für Lehrkräfte.

Das Hauptdokument, nach dem derzeit Arbeitsrenten, einschließlich vorgezogener Arbeitsrenten, zugewiesen werden, ist Bundesgesetz vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ„Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“ (im Folgenden als Gesetz Nr. 173-FZ bezeichnet).

Gemäß Artikel 27 Absatz 1 Unterabsatz 19 des Gesetzes Nr. 173-FZ wird Personen eine Arbeitsrente zugewiesen mindestens 25 Jahre die Lehrtätigkeiten in Einrichtungen für Kinder unabhängig von ihrem Alter ausübten.

Vor dem 01.01.2002 geltende Gesetzgebung ( Gesetz der Russischen Föderation vom 20. November 1990 Nr. 340-1„Über staatliche Renten in der Russischen Föderation“) enthielt ähnliche Bestimmungen. Die Vorruhestandsrente für Lehrer wurde damals als Arbeitsrente für langjährige Dienstzeit bezeichnet. Im weiteren Verlauf des Artikels werden wir die in der aktuellen Gesetzgebung verwendeten Definitionen verwenden.

Maßgebende Dokumente sind die Liste der Stellen und Einrichtungen, deren Tätigkeit auf die Dienstzeit angerechnet wird und die Personen, die Lehrtätigkeiten in Kindereinrichtungen ausgeübt haben, Anspruch auf vorzeitige Gewährung einer Altersarbeitsrente gem Artikel 27 Absatz 1 Unterabsatz 19 des Bundesgesetzes „Über Arbeitsrenten“ in der Russischen Föderation und die Regeln für die Berechnung dieser Arbeitszeiten.

Die Liste und die Regeln wurden durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2002 Nr. 781 genehmigt(im Folgenden als Beschluss Nr. 781 bezeichnet).

Darüber hinaus werden in einigen Fällen Regulierungsdokumente der Regierung der Russischen Föderation angewendet, die vor der Verabschiedung der Resolution Nr. 781 in Kraft waren – dies sind Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. September 1999 Nr. 1067„Mit Genehmigung der Liste der Positionen, in denen die Arbeit als Dienstzeit angerechnet wird, die den Anspruch auf eine Rente für die Dienstzeit im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder begründet, und der Regeln für die Berechnung der Dienstzeit Dienst zur Gewährung einer Dienstaltersrente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder“ (im Folgenden Beschluss Nr. 1067 genannt) und Beschluss des Ministerrats der RSFSR vom 09.06.1991 Nr. 463„Über die Genehmigung der Liste der Berufe und Positionen von pädagogischen Fachkräften, deren Lehrtätigkeit in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder Anspruch auf eine Dienstaltersrente begründet“ (im Folgenden Beschluss Nr. 463).

Bei der Berücksichtigung von Arbeitszeiten, die während der Gültigkeitsdauer liegen, können bereits gültige Dokumente herangezogen werden. Das heißt, bei der Zuweisung einer Arbeitsrente an einen Bürger ist es möglich, den Beschluss Nr. 463 bis zum 1. November 1999, den Beschluss Nr. 1067 – im Zeitraum vom 1. November 1999 bis zum 12. November 2002 und den Beschluss Nr. 781 - vom 12. November 2002.

Bei der Berechnung der Dienstzeit in dem Teil, der nicht durch die oben genannten Regeln geregelt ist, gelten die Regeln für die Berechnung der Arbeitszeiten, die einen Anspruch auf vorzeitige Gewährung einer Arbeitsaltersrente gemäß Artikel 27 des Bundesgesetzes „Über die Arbeitsrenten in den USA“ begründen Russische Föderation“, genehmigt Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 11. Juli 2002 N 516.

Zusammenfassung: Es wird vorgeschlagen, ein zusätzliches Dokument einzuführen, das die Lehrerfahrung von Mitarbeitern des NPO- und Berufsbildungssystems bestätigt.

Dieser Artikel analysiert die Praxis der Berufung von Lehrkräften an die Pensionskasse der Russischen Föderation. Es liegt eine rechtliche Begründung für die Notwendigkeit einer Änderung des Rentenrechts vor. Ich schlage vor, die gerichtliche Entscheidung Nr. 2-5112/11 des Zentralgerichts Woronesch zu prüfen, mit der die Klage des Bürgers S.P. Shurygin abgelehnt wurde. an die Hauptdirektion des Pensionsfonds der Russischen Föderation über die Einbeziehung von Arbeitszeiten in die besondere Dienstzeit, die Anerkennung des Anspruchs auf eine vorzeitige Arbeitsrente im Alter mit TT.MM.JJJJ, die Ernennung und Zahlung einer vorzeitigen Arbeitsrente im Alter mit TT.MM.JJJJ. Das Bundesgesetz „Über die Versicherung“1 definiert den Personenkreis, der das Recht auf vorzeitige Abtretung der Versicherung behält (Art. 30 Abs. 19), eine dieser Kategorien ist das Lehrpersonal. Das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Juli 2014 Nr. 6652 legt die Liste der Arbeitsplätze, Berufe und Positionen sowie Institutionen fest und berücksichtigt dabei, welche Altersversicherung vorzeitig zugewiesen wird. Und es werden Regeln für die Berechnung der Arbeit festgelegt, die Anspruch auf Vorruhestandsleistungen begründen. Dieses Gesetz enthält eine Liste von Institutionen, in denen Arbeitsleistungen auf die Dienstzeit angerechnet werden, und gibt Personen, die Lehrtätigkeiten ausüben, das Recht auf eine vorzeitige Zuweisung einer Beschäftigung auf der Grundlage der Dienstzeit.

Aus dieser Aufzählung ergibt sich, dass Lehrkräfte, die ihre berufliche Tätigkeit in „NPO-Einrichtungen (Ziffer 1.9) und weiterführenden Berufsbildungseinrichtungen (Ziffer 1.10) ausüben, Anspruch auf vorzeitige Anmeldung einer Altersversicherung haben.“ Das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2002 N 781 3 legt das Verfahren zur Berechnung der Arbeitszeiten fest, die das Recht auf vorzeitigen Arbeitseinsatz berechtigen. Bei der Berechnung der Arbeitszeiten, die einen Anspruch auf vorzeitige Zuweisung der Altersversicherung nach dem Bundesgesetz „Über die Versicherung“ (gemäß Artikel 30 und 31) begründen, kommen die genannten Regeln zur Anwendung. Diese Regeln legen somit das Verfahren zur Berechnung der Zeiten fest von Arbeitskräften, die das Recht auf vorzeitigen Arbeitseinsatz im Alter geben, Lehrpersonal. Dienstalter ab dem 1. November 1999 in Positionen, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Juli 2014 Nr. 665 festgelegt wurden, gilt als Dienstzeit, sofern mindestens 50 Prozent der Kinder unter 18 Jahren studieren diese Institutionen. Doch in der Praxis gibt es ein Umsetzungsproblem dieses Recht Altersvorsorge für Lehrkräfte, die in Einrichtungen der „beruflichen Grundbildung“ und „Bildungseinrichtungen der beruflichen Sekundarbildung (sekundäre Fachbildungseinrichtungen) tätig sind.

Es kommt häufig vor, dass Lehrkräfte ihre Lehrtätigkeit mit Schülern im Alter von 16 bis 17 Jahren ausüben, beispielsweise in allgemeinbildenden Ausbildungsprogrammen (1. Jahr, 2. Jahr – entspricht der 10., 11. Klasse der Sekundarschule), aber Bildungsorganisation Berichte über die Bildungseinrichtung als Ganzes und verletzen damit die Rechte dieses Teils des Lehrpersonals, die im Bundesgesetz „Über Versicherungsrenten der Russischen Föderation“ vorgesehen sind. Eine Vorruhestandsregelung für Lehrkräfte von Bildungseinrichtungen der berufsbildenden Sekundarstufe wird für Lehrkräfte in solchen Bildungseinrichtungen erwartet, in denen die Zahl der Studierenden im Alter von 18 Jahren unter 50 % liegt. Wenden wir uns einigen der zahlreichen Appelle von Lehrern zu, die ihren Anspruch auf eine Dienstaltersrente geltend machen wollen. Helfen Sie mit, die Situation zu lösen, ich habe 26 Jahre lang an der Hochschule gearbeitet, im 1. Jahr als Lehrer für russische Sprache und Literatur, das Alter der Studenten beträgt 16-17 Jahre. Seit 2003 meldet die Bildungseinrichtung der Pensionskasse: „Die Zahl der Studierenden im Alter von 18 Jahren liegt unter 50 %“ und ist seit 9 Jahren nicht mehr in die pädagogische Wache aufgenommen.

Die Pensionskasse verweigerte mir den Anspruch darauf aufgrund der Dienstzeit und verwies auf die Regierungsverordnung, wonach die Lehrerfahrung von Mitarbeitern des NPO- und SVE-Systems nicht angerechnet wird, wenn die Zahl der Studierenden unter 18 Jahren beträgt unter 50 %. Ivanova Marina Iwanowna. Sagen Sie mir, wie ich das Problem lösen kann, ich habe 28 Jahre lang an einer technischen Schule (seit 2011 an der Hochschule) gearbeitet, im 1. Jahr als Geschichts- und Sozialkundelehrer, das Alter der Schüler beträgt 15-17 Jahre. Seit 2004 meldet die Bildungseinrichtung der Pensionskasse: „Der Anteil der Studierenden unter 18 Jahren liegt unter 50 %.“ 12 Jahre wurden nicht in die Lehrerfahrung einbezogen. Die Pensionskasse verweigerte mir den Anspruch darauf aufgrund der Dienstzeit und verwies auf die Regierungsverordnung, wonach die Lehrerfahrung von Mitarbeitern des NPO- und SVE-Systems nicht angerechnet wird, wenn die Anzahl der Studierenden unter 18 Jahren darunter liegt 50 % der gesamten Bildungseinrichtung.

Nikolaeva Elena Viktorovna Das Problem besteht darin, dass sich alle Lehrer des NPO- und Berufsbildungssystems darin befanden gleiche Bedingungen, unabhängig von den unterrichteten Disziplinen – Allgemeinbildung, die im 1. und 2. Studienjahr studiert wird, sowie allgemeine Berufs- und Spezialdisziplinen – werden in 2-4 Studiengängen studiert und dementsprechend beträgt das Alter der Studierenden im 1. und 2. Studiengang 16 Jahre -17 Jahre alt, in Oberstufenkursen 18-19 Jahre alt. Ich schlage vor, ein zusätzliches Dokument einzuführen, das die Lehrerfahrung von Mitarbeitern des NPO- und Berufsbildungssystems bestätigt.

Gerasimov Alexey Alexandrovich, Shevchenko Artem Georgievich

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Derzeit ist das Gesetz Nr. 273-FZ das wichtigste Gesetz, das die Bereitstellung staatlicher Garantien für Menschenrechte und Freiheiten im Bildungsbereich regelt. Seine Kunst. 47 legt die Rechte und Freiheiten des Lehrpersonals fest und garantiert die Umsetzung dieser Rechte und Freiheiten. Gemäß den Absätzen. 5, Absatz 5 dieses Artikels haben sie Anspruch auf eine vorgezogene pädagogische Altersrente gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation. In diesem Artikel gehen wir detailliert auf das Verfahren zur vorzeitigen Gewährung einer Lehrerrente ein.

Seit dem 01.01.2015 ist das Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ „Über Versicherungsrenten“ (im Folgenden Gesetz Nr. 400-FZ genannt) in Kraft, das das bisher bestehende Gesetz Nr. 173-FZ. Artikel 8 des Gesetzes Nr. 400-FZ legt die Voraussetzungen für die Gewährung einer Altersversicherungsrente fest: Anspruch darauf haben Männer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, und Frauen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung für die Gewährung einer solchen Rente ist das Vorliegen einer Versicherungserfahrung von mindestens 15 Jahren und ein individueller Rentenkoeffizient von mindestens 30 (Artikel 8 Absätze 2 und 3 des Gesetzes Nr. 400-FZ).

Allerdings in der Kunst. 30 des Gesetzes Nr. 400-FZ nennt die Kategorien von Arbeitnehmern, die Anspruch auf eine vorzeitige Zuweisung einer Versicherungsrente haben. Dies gilt insbesondere für Lehrkräfte. Also, nach Absätzen. 19 Stunden 1 EL. 30 des Gesetzes Nr. 400-FZ wird die Altersversicherungsrente vor Erreichen des in Art. 30 des Gesetzes Nr. 400-FZ festgelegten Alters zugewiesen. 8 dieses Gesetzes, bei Vorliegen eines individuellen Rentenkoeffizienten von mindestens 30 Personen, die unabhängig von ihrem Alter mindestens 25 Jahre lang Lehrtätigkeiten in Einrichtungen für Kinder ausgeübt haben.

Bitte beachten Sie, dass bei der vorzeitigen Gewährung einer pädagogischen Rente die Arbeitnehmer nicht nur die erforderliche Dienstzeit erreichen, sondern auch in bestimmten Positionen (in Einrichtungen) tätig sein müssen. Dies ergibt sich aus Teil 2 der Kunst. 30 des Gesetzes Nr. 400-FZ.

Darin heißt es auch, dass Listen von Berufen, Branchen, Berufen, Positionen, Fachgebieten und Institutionen (Organisationen) unter Berücksichtigung derer eine Altersversicherungsrente gemäß Teil 1 der Kunst zugewiesen wird. 30 sowie die Regeln für die Berechnung der Arbeitszeiten (Tätigkeit) und gegebenenfalls die Zuweisung der angegebenen Rente werden von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt.

Derzeit laut Absätzen. „m“ Satz 1 des Beschlusses Nr. 665 für die vorzeitige Zuweisung einer Altersversicherungsrente an Personen, die Lehrtätigkeiten in Einrichtungen für Kinder gemäß Art. ausgeübt haben. Gemäß Art. 30 des Gesetzes Nr. 400-FZ gilt Folgendes:

Liste der Positionen und Institutionen, in denen die Arbeit auf die Dienstzeit angerechnet wird und Personen, die Lehrtätigkeiten in Einrichtungen für Kinder ausgeübt haben, Anspruch auf vorzeitige Gewährung einer Arbeitsaltersrente gemäß Artikel 19 Unterabsatz 19 gibt 27 des Bundesgesetzes „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2002 Nr. 781 (im Folgenden als Liste bezeichnet);

  • zur Abrechnung relevanter Tätigkeiten für den Zeitraum vom 01.11.1999 bis 31.12.2001 (einschließlich) - Liste der Positionen, bei denen die Arbeit auf die Dienstzeit angerechnet wird und Anspruch auf eine Altersrente im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten in Schulen und anderen Bereichen begründet Einrichtungen für Kinder, genehmigt durch die Resolution der Regierung der Russischen Föderation vom 22. September 1999 Nr. 1067;
  • zur Abrechnung relevanter Tätigkeiten für den Zeitraum vom 01.01.1992 bis 31.10.1999 (einschließlich) - Liste der Berufe und Positionen von Beschäftigten im öffentlichen Bildungswesen, deren Lehrtätigkeit in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder einen Anspruch auf eine langfristige Rente begründet Dienst gemäß den Regeln des Artikels 80 des RSFSR-Gesetzes „Über staatliche Renten in der RSFSR“, genehmigt durch Beschluss des Ministerrats der RSFSR vom 09.06.1991 Nr. 463;
  • zur Berücksichtigung von Lehrtätigkeitszeiten, die vor dem 01.01.1992 stattgefunden haben - Liste der Institutionen, Organisationen und Positionen, in denen die Arbeit Anspruch auf eine Altersrente begründet (Anhang zum Beschluss des Ministerrats der UdSSR). vom 17. Dezember 1959 Nr. 1397 „Über die Renten für langjährige Arbeitnehmer im Bildungswesen, im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft“).

Darüber hinaus Art. 30 Gesetz Nr. 400-FZ sieht vor, dass Zeiten der Arbeit (Tätigkeit), die vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes stattfanden:

  • werden auf die Dienstzeit in den entsprechenden Beschäftigungsarten angerechnet, die zum vorzeitigen Bezug einer Altersversicherungsrente berechtigt, sofern die angegebenen Zeiten nach den geltenden Rechtsvorschriften während der Zeit der Ausübung dieser Tätigkeit anerkannt werden (Tätigkeit), die das Recht auf vorzeitige Zuweisung einer Rente verleiht (Teil 3);
  • kann nach den Berechnungsregeln berechnet werden, die in den geltenden Rechtsvorschriften für die Zuweisung einer Rente während der Zeit der Ausübung dieser Arbeit (Tätigkeit) vorgesehen sind (Teil 4).

Es wird auch festgelegt, dass im Falle einer Änderung der Organisations- und Rechtsform und (oder) der Namen von Institutionen (Organisationen) gemäß den Abschnitten 19 - 21 Teil 1 dieses Artikels die Art der beruflichen Tätigkeit in ihnen erhalten bleibt , die Identität der nach der Änderung der Organisation ausgeübten beruflichen Tätigkeit - die Rechtsform und (oder) der Name der betreffenden Institution (Organisation), die vor einer solchen Änderung ausgeübte berufliche Tätigkeit wird in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise festgestellt (Teil 5).

Lehrerrente.

wenn sich die Berufsbezeichnung geändert hat?

Da sich die Bezeichnungen einiger Stellen in letzter Zeit geändert haben, wurden Regelungsdokumente entwickelt, die eine identische Stellenbezeichnung vorsehen, damit auch Arbeitnehmer, die in nicht in der Liste aufgeführten Stellen tätig waren oder sind, das Recht auf vorzeitigen Ruhestand in Anspruch nehmen können :

a) Mit der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 5. Juli 2005 Nr. 440 wurde festgelegt, dass die Bezeichnungen der Positionen „Schulgruppenlehrer“, „Schulabteilungslehrer“ und „Erzieher“ lauten Vorschulgruppe„, „Vorschullehrer“, „Sprachtherapie-Gruppenlehrer“, „Sprachgruppenlehrer“, „Sonder-(Justizvollzugs-)Gruppenlehrer“, „Justizvollzugsgruppenlehrer“,

„Lehrer einer Korrekturgruppe“, „Lehrer einer Internatsschule“, „Lehrer einer erweiterten Tagesgruppe“, „Lehrer einer Internatsgruppe“, „Lehrer einer Kindergartengruppe“, „Lehrer einer Gartengruppe“, „Lehrer einer Sanatoriumsgruppe“, „Lehrer einer Internatsgruppe“, "Lehrer Vorbereitungsgruppe» sind identisch mit der in der Liste vorgesehenen Bezeichnung der Stelle „Erzieher“;

b) Beschluss des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 23. Juni 2003 Nr. 39 – dass die Bezeichnung der Stelle „Musikalischer Arbeiter“ mit der in der Liste vorgesehenen Bezeichnung der Stelle „Musikalischer Leiter“ identisch ist.

So haben Lehrkräfte, deren Stellen sich geändert haben, die aber mit Stellen aus der Liste identisch sind, Anspruch auf eine vorgezogene Lehrrente. Dies wird bestätigt durch Gerichtspraxis. So heißt es beispielsweise im Berufungsurteil des Bezirksgerichts Astrachan vom 15. Mai 2013 Nr. 33-1416/2013: Die Position „Lehrer“ werde als identisch mit der Position „Lehrer einer erweiterten Tagesgruppe“ anerkannt, so der Kläger hat das Recht auf vorzeitigen Ruhestand. Eine ähnliche Situation wurde in den Berufungsentscheidungen des Bezirksgerichts Nowosibirsk vom 26. Februar 2015 Nr. 33-1639/2015 und des Bezirksgerichts Kemerowo vom 24. März 2015 Nr. 33-2892 berücksichtigt.

Lehrerrente.

Haben Lehrkräfte Anspruch auf vorzeitige Pensionierung?

ob sich der Name der Institution im Laufe der Zeit geändert hat?

Um dies zu verstehen, müssen Sie identische Namen verwenden, die durch die folgenden Regulierungsdokumente genehmigt sind:

a) Beschluss des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 25. Juli 2003 Nr. 57. Es wird festgestellt, dass der in der Liste aufgeführte Name „Kunstschule für Kinder, auch nach Art(en) der Kunst“ mit dem identisch ist Name „experimentelle Kinderkunstschule“;

b) Anordnungen des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung:

  • vom 15. April 2005 Nr. 278 – der in der Liste vorgesehene Name „Lyzeum“ ist identisch mit dem Namen „Schul-Lyzeum“, „Gymnasium“ = „Schul-Gymnasium“;
  • vom 11.09.2007 Nr. 585 – Bezeichnung „Waisenhaus-Internet für geistig behinderte Kinder“ = „Psycho-Neurologische Kinderpension“;
  • vom 15. September 2009 Nr. 747n – „spezielles (Justizvollzugs-)Internat für Kinder mit Entwicklungsstörungen“ = „spezielles (Justizvollzugs-)Internat für Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge mit Behinderungen“; „spezielles (Korrektur-)Waisenhaus für Kinder mit Entwicklungsstörungen“ = „spezielles (Korrektur-)Waisenhaus für Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge mit Behinderungen“;
  • vom 20. Juli 2010 Nr. 527n – „Grundschule (Schule) – Kindergarten“ = „Komplex „Kindergarten – Grundschule (Schule)“.

Aus den oben genannten Regelungsdokumenten geht hervor, dass Lehrkräfte bei einer Namensänderung der Einrichtung Anspruch auf eine vorgezogene pädagogische Pension haben, wenn diese Namen mit den in der Liste vorgesehenen Namen identisch sind. Dies wird durch die Gerichtspraxis bestätigt: siehe Berufungsurteil des Bezirksgerichts Nowosibirsk vom 10. Juni 2014 Nr. 33-4736/2014.

Vorgezogene Lehrerrente:

Verfahren zur Berechnung der Dienstzeit bei Ernennung.

Zur Ermittlung der Dienstzeit für die Gewährung einer solchen Rente an Lehrkräfte gelten derzeit die Regeln für die Berechnung der Beschäftigungszeiten, die Personen, die Lehrtätigkeiten in Kindereinrichtungen ausgeübt haben, Anspruch auf vorzeitige Gewährung einer Altersrente geben angewendet gemäß Artikel 27 Absatz 1 Unterabsatz 19 des Bundesgesetzes „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2002 Nr. 781 (im Folgenden „Regeln“ genannt). Nr. 781) (Absatz 3 des Dekrets Nr. 665).

Gemäß Abschnitt 3 der Regel Nr. 781 werden Beschäftigungszeiten in den in der Liste aufgeführten Positionen und Institutionen in der in dieser Regel vorgeschriebenen Weise als Dienstzeit gezählt, einschließlich:

  • Die vor dem 01.09.2000 erbrachten Leistungen in den in der Liste aufgeführten Positionen und Institutionen werden selbstständig auf die Dienstzeit angerechnet
    von der Bedingung der Erfüllung der Arbeitszeitnorm (Lehr- oder Bildungsbelastung) während dieser Zeiträume, mit Ausnahme der in der Regel Nr. 781 festgelegten Fälle;
  • Ab dem 01.09.2000 geleistete Arbeitszeiten werden vorbehaltlich der Erfüllung (insgesamt für den Haupt- und sonstigen Arbeitsort) der für den Lohnsatz (Amtsgehalt) festgelegten Regelarbeitszeit (Lehr- oder Bildungsaufwand) angerechnet mit Ausnahme der in der Regel Nr. 781 festgelegten Fälle.

Lass uns reden über Nuancen der Einbeziehung bestimmter Zeiträume in die Dienstzeit:

1) Arbeitszeiten in Bildungseinrichtungen für Kinder, die psychologische, pädagogische und medizinisch-soziale Hilfe benötigen (Ziffer 1.11 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste), in sozialen Einrichtungen (Ziffer 1.13 des Abschnitts „Name von“) Einrichtungen“ der Liste) sowie Tätigkeiten in der Position eines Musikdirektors werden auf die Dienstzeit angerechnet, sofern (insgesamt für die Haupt- und sonstigen Arbeitsorte) die Regelarbeitszeit (Lehr- bzw. Ausbildungsaufwand) festgestellt wird für die Erfüllung des Lohnsatzes (offizielles Gehalt), unabhängig vom Zeitpunkt der Leistungserbringung;

2) die Zeit der Tätigkeit als Grundschullehrer in allgemeinbildenden Einrichtungen (Ziffer 1.1 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste), als Lehrer an allgemeinbildenden Schulen aller Art in ländlichen Gebieten (außer Abend-(Schicht-)Schulen) und offene (Schicht-) allgemeinbildende Schulen) wird unabhängig vom Umfang der geleisteten Arbeitsbelastung auf die Dienstzeit angerechnet;

3) Die Beschäftigungszeit in Gesundheitseinrichtungen (Ziffer 1.14 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste) wird nur für die Positionen Erzieher und Obererzieher auf die Dienstzeit angerechnet;

4) Zeit der Tätigkeit als Direktor (Leiter, Leiter) der in den Ziffern 1.1, 1.2 und 1.3 genannten Einrichtungen (mit Ausnahme von Waisenhäusern, einschließlich Sanatorien, Sonderanstalten (Justizvollzugsanstalten) für Kinder mit Entwicklungsstörungen) und den Ziffern 1.4 – 1.7, 1.9 und 1.10 des Abschnitts „Name der Institutionen“ der Liste, für den Zeitraum vor dem 01.09.2000 wird unabhängig von der Durchführung der Lehrtätigkeit gezählt. Diese Tätigkeit, jedoch im Zeitraum ab dem 01.09.2000, wird angerechnet, sofern eine Lehrtätigkeit in derselben oder einer anderen Einrichtung für Kinder im Umfang von mindestens 6 Stunden pro Woche (240 Stunden pro Jahr) ausgeübt wird, und in Einrichtungen der beruflichen Sekundarbildung gemäß Abschnitt 1.10 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste, vorbehaltlich einer Lehrtätigkeit im Umfang von mindestens 360 Stunden pro Jahr;

5) die Dauer der Tätigkeit als Direktor (Chef, Manager) von Waisenhäusern, einschließlich Sanatorien, Sonderanstalten (Justizvollzugsanstalten) für Kinder mit Entwicklungsstörungen, sowie als stellvertretender Direktor (Chef, Manager) für Bildung, Bildung, Bildung, Produktion , Bildungs-, Produktions- und andere Arbeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Bildungsprozess (Erziehungsprozess) stehen und mit normalen oder verkürzten Arbeitszeiten gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden, Institutionen gemäß den Absätzen 1.1 - 1.7, 1.9 und 1.10 des Abschnitts „Name von Institutionen“ der Liste werden unabhängig vom Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie der Durchführung von Lehrtätigkeiten angerechnet;

6) Angerechnet wird die Zeit der Tätigkeit als Direktor (Chef, Geschäftsführer), stellvertretender Direktor (Chef, Geschäftsführer) der in den Abschnitten 1.8, 1.12 und 2 des Abschnitts „Name der Institutionen“ der Liste genannten Institutionen Zeitraum vor dem 01.11.1999;

7) Beschäftigungszeiten in den Positionen Lehrer, Lehrererzieher, Kindergärtner werden für die Zeit vor dem 01.01.1992 als Dienstzeit angerechnet;

8) Beschäftigungszeiten in den Positionen des stellvertretenden Direktors des Regimes, des leitenden Dienstoffiziers des Regimes, des Dienstoffiziers des Regimes, des Organisators der außerschulischen und außerschulischen Bildungsarbeit mit Kindern, des Lehrer-Methodologen, des Anhörungsraumlehrers, Elternerzieher sowie in den in der Liste aufgeführten Positionen in Familienwaisenhäusern werden auf die Dienstzeit für die Zeit vor dem 01.11.1999 angerechnet;

9) Beschäftigungszeiten in den Positionen eines Soziallehrers, eines Bildungspsychologen und eines Arbeitslehrers werden auf die Dienstzeit in Bildungseinrichtungen für Waisen und Kinder, die ohne elterliche Fürsorge bleiben, gemäß Abschnitt 1.3 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ von angerechnet der Liste, in Sonderpädagogikeinrichtungen (Justizvollzugsanstalten) für Studierende (Schüler) mit Entwicklungsstörungen (Absatz 1.5 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste), in Sonderpädagogikeinrichtungen offener und geschlossener Art (Absatz 1.6 des Abschnitts). „Name der Einrichtungen“ der Liste), in Bildungseinrichtungen für Kinder, die psychologische, pädagogische und medizinisch-soziale Hilfe benötigen (Ziffer 1.11 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste) und in Einrichtungen des sozialen Dienstes (Ziffer 1.13). des Abschnitts „Name der Institutionen“ der Liste);

10) Beschäftigungszeiten in den in Abschnitt 2 des Abschnitts „Name der Positionen“ der Liste genannten Stellen in den in Abschnitt 2 des Abschnitts „Name der Institutionen“ der Liste genannten Institutionen ab dem 01.01.2001 werden angerechnet Betriebszugehörigkeit, wenn gleichzeitig folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • die Person war am 01.01.2001 mindestens 16 Jahre und 8 Monate in Positionen in den in der Liste aufgeführten Institutionen tätig;
  • die Person hat im Zeitraum vom 1. November 1999 bis zum 31. Dezember 2000 tatsächlich (unabhängig von der Dauer) in den in Abschnitt 2 des Abschnitts „Name der Positionen“ und Abschnitt 2 des Abschnitts „Name von“ genannten Positionen und Institutionen gearbeitet Institutionen“ der Liste;

11) Beschäftigungszeiten in Positionen auf der Liste in folgenden Strukturabteilungen von Organisationen (unabhängig davon, ob diese Organisationen in der Liste aufgeführt sind oder nicht): weiterführende Schulen aller Art (außer offene (Schicht-) weiterführende Schulen), Gymnasien, schulübergreifendes Ausbildungs- und Produktionszentrum für Arbeitsausbildung und Berufsberatung von Schülern (schulübergreifendes Ausbildungszentrum), Internat, Kindergarten, Kindergarten (Kindergarten), Kindergarten, Fachschule, Hochschule, Schule, Lyzeum;

12) der Zeitraum ab 01.11.1999 in den in der Liste genannten Stellen, in allgemeinbildenden Abendschulen (Schichtschulen), offenen allgemeinbildenden (Schichtschulen), in Bildungszentren, in berufsbildenden Abendschulen (Schichtschulen) und in Bildungseinrichtungen der berufsbildenden Sekundarstufe Bildung (weiterführende sonderpädagogische Einrichtungen) wird auf die Dienstzeit angerechnet, sofern mindestens 50 % der Kinder unter 18 Jahren in diesen Einrichtungen studieren;

13) Die Tätigkeit, die in den in der Liste vorgesehenen Positionen in Einrichtungen der Russischen Föderation im Ausland ausgeübt wird, wird allgemein als Dienstzeit in der in der Regel Nr. 781 vorgeschriebenen Weise angerechnet.


Weitere Zeiten, die bei Vorruhestand auf die Dienstzeit angerechnet werden.
In Absatz 2 der Regelung Nr. 781 heißt es, dass bei der Berechnung der Dienstzeit in dem nicht durch diese Regelung geregelten Teil die Regeln zur Berechnung der Arbeitszeiten anzuwenden sind, die einen Anspruch auf vorzeitige Gewährung einer Arbeitsrente begründen gemäß den Artikeln 27 und 28 des Bundesgesetzes „Über Arbeitsrenten“ in der Russischen Föderation“, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 11. Juli 2002 Nr. 516. In diesem Beschluss wird festgelegt, dass die Dienstzeit für die Gewährung gilt Zu einer vorzeitigen Rente zählen auch folgende Zeiträume:

  • Bezug staatlicher Sozialversicherungsleistungen während der Zeit der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit sowie jährlicher Grund- und zusätzlicher bezahlter Urlaub (Ziffer 5);
  • Versetzung eines Arbeitnehmers von einem Arbeitsplatz, der Anspruch auf vorzeitige Zuweisung einer Arbeitsaltersrente berechtigt, zu einem anderen Arbeitsplatz, der keinen Anspruch auf die angegebene Rente begründet, in derselben Organisation aus Produktionsgründen für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr Monat während eines Kalenderjahres. Diese Arbeit steht der Arbeit vor der Übersetzung (Ziffer 9) gleich;
  • Prüfungen bei der Bewerbung um eine Stelle, die das Recht auf vorzeitige Gewährung einer Arbeitsrente begründen. Diese Zeit wird auf die Dienstzeit angerechnet, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Prüfung bestanden hat (Ziffer 10);
  • primär Berufsausbildung oder Umschulung (on the job) am Arbeitsplatz gemäß Ausbildungsvertrag (Ziffer 11);
  • Versetzung gemäß dem ärztlichen Gutachten einer schwangeren Frau auf ihren Wunsch hin von einem Arbeitsplatz, der Anspruch auf vorzeitige Gewährung einer Arbeitsaltersrente berechtigt, zu einem Arbeitsplatz, der die Belastung durch ungünstige Berufsrisiken ausschließt. Diese Arbeit entspricht der Arbeit vor der Übersetzung. Auf die Dienstzeit werden auch Zeiten angerechnet, in denen die schwangere Frau bis zur Klärung der Frage ihrer Beschäftigung gemäß dem ärztlichen Gutachten (Ziffer 12) nicht gearbeitet hat;
  • bezahlte erzwungene Abwesenheit im Falle einer rechtswidrigen Entlassung oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz und anschließender Wiedereinstellung in den vorherigen Arbeitsplatz, was das Recht auf vorzeitige Zuweisung einer Altersrente begründet (Ziffer 14).

Trotz Beschluss Nr. 516 kommt es in der Praxis zu Streitigkeiten mit Pensionskassenmitarbeitern über die Anrechnung dieser Zeiten auf die Dienstzeit für den vorzeitigen Bezug einer Altersrente. So stellte das Gericht im Berufungsurteil des Bezirksgerichts Uljanowsk vom 21. April 2015 Nr. 33-1645/2015 fest, dass Zeiten der Teilnahme an Fortbildungskursen und Studienurlaube in die besondere Erfahrung des Klägers einzubeziehen sind, da es waren Perioden Arbeitstätigkeit unter Beibehaltung des Durchschnittslohns. Im Berufungsurteil des Bezirksgerichts Nowosibirsk vom 26. Februar 2015 Nr. 33-1639/2015 zählten die Schiedsrichter die Zeit des Wehrdienstes zur Sonderdienstzeit.

Zeiten, die nicht der Anrechnung auf die Dienstzeit bei Vorruhestand unterliegen, sind in Absatz 9 des Beschlusses Nr. 516 aufgeführt. Dabei handelt es sich um Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer aus folgenden Gründen von der Arbeit suspendiert wurde:

  • im Zustand einer Alkohol-, Drogen- oder Giftvergiftung am Arbeitsplatz erschienen ist;
  • auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens im Zusammenhang mit festgestellten Kontraindikationen für die Durchführung der vorgesehenen Arbeiten Arbeitsvertrag(mit Ausnahme des in Absatz 2 von Klausel 12 des Beschlusses Nr. 516 genannten Falles);
  • auf Antrag autorisierter Stellen und Beamter Bundesgesetze und andere regulatorische Rechtsakte;
  • sich nicht in der vorgeschriebenen Weise einer Schulung und Prüfung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich des Arbeitsschutzes unterzogen haben;
  • sich keiner obligatorischen vorläufigen oder regelmäßigen ärztlichen Untersuchung gemäß dem festgelegten Verfahren unterzogen hat;
  • Ausfallzeiten sind aufgetreten (sowohl aufgrund des Verschuldens des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers);
  • in anderen Fällen, die durch Bundesgesetze und andere Rechtsakte vorgesehen sind.

Abschließend stellen wir noch einmal fest, dass Lehrkräfte, deren individueller Rentenkoeffizient mindestens 30 beträgt und die seit mindestens 25 Jahren in Einrichtungen für Kinder unterrichten, unabhängig von ihrem Alter Anspruch auf eine vorzeitige Pensionierung haben. Darüber hinaus muss diese Kategorie von Arbeitnehmern bei der Gewährung einer vorgezogenen Rente nicht nur die erforderliche Dienstzeit erreichen, sondern auch in bestimmten Positionen (in bestimmten Einrichtungen) arbeiten.


Bundesgesetz vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“.

Bundesgesetz vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“.

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Juli 2014 Nr. 665 „Auf den Listen der Arbeiten, Branchen, Berufe, Positionen, Fachgebiete und Institutionen (Organisationen), unter Berücksichtigung der vorzeitigen Gewährung einer Altersversicherungsrente, und die Regeln für die Berechnung der Arbeits-(Tätigkeits-)Zeiträume, die einen Anspruch auf eine vorzeitige Rente begründen.“

E. A. Soboleva
Zeitschriftenexperte
„Personalabteilung einer staatlichen (kommunalen) Einrichtung“