Administrativer und rechtlicher Status von Unternehmen, Institutionen und Organisationen

Das Bundesgesetz vom 8. Mai 1996 „Über Produktionsgenossenschaften“ regelt die Beziehungen, die im Zusammenhang mit der Gründung, der Tätigkeit und der Beendigung der Tätigkeit von Genossenschaften entstehen, die in den Bereichen Produktion, Verarbeitung, Vermarktung von Industrie- und anderen Produkten, Handel, Bau, Verbraucher und anderen Arten tätig sind von Dienstleistungen, Bergbaumineralien, Sonstiges natürliche Ressourcen, Sammlung und Verarbeitung von Sekundärrohstoffen, Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Erbringung medizinischer, rechtlicher, Marketing- und anderer Arten von Dienstleistungen, die nicht gesetzlich verboten sind.

Produktionslandwirtschaftliche Genossenschaft ist eine kommerzielle Organisation. Seine Typen sind ein landwirtschaftlicher Artel oder eine Kollektivfarm oder ein Fischereiartel oder eine Fischereikollektivfarm sowie andere Genossenschaften für Produktions- oder Wirtschaftszwecke.

Eine Kollektivwirtschaft wird von den Vorständen bäuerlicher (bäuerlicher) Haushalte oder Bürgern gegründet, die persönliche Nebengrundstücke betreiben. Ihr Hauptziel sind gemeinsame Aktivitäten in der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Fischprodukten (Gemeinschaftswirtschaft) oder in der Landbewirtschaftung und Produktion tierischer Produkte.

Verbrauchergenossenschaften- Gemeinnützige Organisationen werden je nach Art der Tätigkeit in Verarbeitungs-, Marketing- (Handels-), Dienstleistungs-, Versorgungs-, Gartenbau-, Gemüseanbau-, Viehzucht-, Kredit-, Versicherungs- und andere Genossenschaften unterteilt, die der obligatorischen Beteiligung der Bürger unterliegen und ( oder) juristische Personen in Wirtschaftstätigkeit Kooperative.

Somit beschäftigt sich eine Verarbeitungsgenossenschaft mit der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (Herstellung von Fleisch, Fisch und Milchprodukten, Bäckereiprodukte, Gemüse-, Obst- und Beerenprodukte usw.); Die Marketinggenossenschaft verkauft Produkte sowie deren Lagerung, Sortierung, Trocknung, Verpackung, Transport usw.

Gemäß dem Bundesgesetz vom 15. April 1998 „Über Garten-, Gemüseanbau- und Datscha-gemeinnützige Bürgervereinigungen“ müssen Bürger ihre Rechte auf Erhalt, Besitz, Nutzung und Verfügung von Garten-, Gemüsegarten- oder Datscha-Grundstücken ausüben von Dateien Grundstücke, und um den Bedürfnissen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Rechte gerecht zu werden, können sie gemeinnützige Gartenbau-, Gartenbau- oder Datscha-Gemeinnützige Partnerschaften, Gartenbau-, Gartenbau- oder Datscha-Verbrauchergenossenschaften oder -Partnerschaften gründen.

Verbraucherkooperation- ein System von Konsumgesellschaften und ihren Gewerkschaften, das geschaffen wurde, um die materiellen und anderen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu befriedigen. Konsumenten Gesellschaft ist eine freiwillige Vereinigung von Bürgern und (oder) juristischen Personen, die in der Regel auf territorialer Basis auf der Grundlage der Mitgliedschaft gegründet wird, indem ihre Mitglieder Eigentumsanteile für Handel, Beschaffung, Produktion und andere Aktivitäten zur materiellen Befriedigung zusammenfassen und andere Bedürfnisse.

Gemäß dem Bundesgesetz vom 11. Juli 1997 „Über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes der Russischen Föderation „Über die Verbraucherkooperation in der Russischen Föderation“ sind die Hauptaufgaben der Verbraucherkooperation: die Gründung und Entwicklung von Handelsorganisationen zur Versorgung der Mitglieder von Konsumgesellschaften mit Gütern; Kauf von landwirtschaftlichen Produkten und Rohstoffen, Produkten und Produkten persönlicher Nebengrundstücke und Handwerksbetriebe, Wildfrüchten, Beeren und Pilzen, medizinischen und technischen Rohstoffen von Bürgern und juristischen Personen mit anschließender Verarbeitung und Verkauf; Produktion Lebensmittel und Non-Food-Produkte mit anschließendem Verkauf über Einzelhandelsorganisationen.

Das Gesetz sieht eine Aktualisierung der Struktur der Leitungsgremien in Verbraucherverbänden und Gewerkschaften vor. War der Vorstand früher gleichzeitig Vertretungs- und Exekutivorgan, ist er nun ein Vertretungsorgan, und dieses ernennt den Vorstand zum Exekutivorgan. Dies ermöglicht eine strenge Kontrolle der wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten der Konsumgesellschaft. Das Exekutivorgan – der Vorstand – muss sich ständig gegenüber dem Rat, der es ernannt hat, verantwortlich fühlen, der jederzeit diejenigen ersetzen kann, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen oder Missbräuche und Verstöße begehen.

War die Frage der Rechtsgrundlage für das Verhältnis zwischen Staat und Verbraucherkooperationssystem noch nicht geklärt, so legt das Gesetz fest, dass das Verhältnis zwischen Verbrauchergesellschaften, ihren Gewerkschaften und Exekutivbehörden durch Vereinbarungen bestimmt wird.

Genossenschaften können zur Koordinierung ihrer Aktivitäten sowie zur Wahrung der gemeinsamen Vermögensinteressen von Vereinen in Form von Genossenschaftsvereinigungen (Verbänden) gegründet werden. Der Staat fördert die Gründung und unterstützt die Tätigkeit von Genossenschaften, indem er ihnen Mittel aus dem Bundeshaushalt und den Haushalten der Mitgliedskörperschaften des Bundes zuweist. Bei der Privatisierung staatlicher Unternehmen sind Verbrauchergenossenschaften vorgesehen Vorkaufsrecht sich an der Privatisierung zu beteiligen. Genossenschaften (und ihre Satzungen) unterliegen der staatlichen Registrierung. Sie sind verpflichtet, ihre einzureichen Finanzberichte. Eingriffe staatlicher Stellen in die wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Tätigkeit von Genossenschaften sind verboten. Rechtswidrige Handlungen von Organen, die die Rechte von Genossenschaften verletzen, können Gegenstand einer Prüfung durch Gerichte oder Schiedsgerichte sein.

Fonds ist definiert als eine gemeinnützige Organisation ohne Mitgliedschaft, die von Bürgern gegründet wurde und (oder) Rechtspersonen auf der Grundlage freiwilliger Vermögensbeiträge, die soziale, gemeinnützige, kulturelle, erzieherische und andere gesellschaftlich nützliche Ziele verfolgen (Artikel 118 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Kontrollen Fonds sind in der Regel nicht in staatlicher Hand. Einige von ihnen verfügen jedoch über eine bedeutende Verwaltungsrechtspersönlichkeit. Zum Beispiel dies - Russische Stiftung Bundeseigentum, dessen Bestimmungen durch Präsidialdekret vom 17. Dezember 1993 genehmigt wurden.

Alle kommerziellen und gemeinnützige Organisationen sind verpflichtet, die Umweltgesetze einzuhalten, Rechtsordnung Umweltmanagement, Sicherheitsvorschriften, Hygiene- und Hygienevorschriften, Land-, Antimonopol- und Steuergesetzgebung usw.

Autorisierte staatliche Stellen überwachen die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und haben das Recht, Zwangsmaßnahmen gegen Verstöße anzuwenden, insbesondere diese Organisationen in gesetzlich vorgesehenen Fällen in die Verwaltungsverantwortung zu ziehen.

Öffentliche Verbände

Von Bürgern gegründete öffentliche Vereine werden entweder in der vorgeschriebenen Weise registriert und erwerben die Rechte einer juristischen Person oder funktionieren ohne staatliche Registrierung und Erwerb der Rechte einer juristischen Person.

Mitglieder eines öffentlichen Vereins können natürliche und juristische Personen – öffentliche Vereine – sein, deren Interesse an der gemeinsamen Lösung der Probleme dieses Vereins durch Einzelerklärungen oder Dokumente formalisiert wird, die es ermöglichen, die Anzahl der Mitglieder des öffentlichen Vereins zu berücksichtigen, um ihre sicherzustellen Gleichberechtigung wie seine Mitglieder.

Öffentliche Vereine können in einer der folgenden Organisations- und Rechtsformen gegründet werden: öffentliche Organisation; soziale Bewegung; öffentlicher Fonds; öffentliche Einrichtung; öffentliche Initiative. Organisations- und Rechtsformen des Politischen öffentliche Vereine sind eine öffentliche Organisation (z politische Organisation, einschließlich einer politischen Partei) und einer sozialen Bewegung (für eine politische Bewegung). Jede dieser Assoziationen hat ihre eigenen Merkmale.

Also, öffentliche Organisation ist eine auf Mitgliedschaft basierende öffentliche Vereinigung, die im gemeinsamen Interesse gegründet wurde, um die gesetzlichen Ziele der vereinten Bürger zu erreichen.

Soziale Bewegung- ein Zusammenschluss von Teilnehmern, die soziale, politische und andere gesellschaftlich nützliche Ziele verfolgen.

Öffentlicher Fonds- einer der Typen gemeinnützige Vereine, deren Zweck darin besteht, auf der Grundlage freiwilliger Beiträge und anderer nicht gesetzlich verbotener Einnahmen Eigentum zu bilden, um es für gesellschaftlich nützliche Zwecke zu verwenden.

Öffentliche Einrichtung wird mit dem Zweck gegründet, eine bestimmte Art von Dienstleistung zu erbringen, die den Interessen seiner Teilnehmer entspricht und den Zielen des Vereins entspricht.

Öffentliche Initiative- ein von der Öffentlichkeit geschaffenes Gremium zur gemeinsamen Lösung verschiedener Probleme soziale Probleme, die unter Bürgern am Wohn-, Arbeits- oder Studienort entstehen und die Bedürfnisse einer unbegrenzten Anzahl von Personen befriedigen, deren Interessen mit der Erreichung gesetzlicher Ziele und der Umsetzung von Programmen einer bestimmten öffentlichen Initiative am Ort ihrer Gründung zusammenhängen .

Politischer öffentlicher Verein Anerkannt wird ein öffentlicher Verein, dessen Satzung die Mitwirkung vorsieht politisches Leben Gesellschaft durch Einflussnahme auf die politische Willensbildung der Bürger, Teilnahme an Wahlen zu Landesbehörden und Kommunalverwaltungen durch Nominierung von Kandidaten und Organisation ihres Wahlkampfs, Mitwirkung an der Organisation und Tätigkeit dieser Gremien.

Die Gründung und Tätigkeit öffentlicher Vereinigungen, deren Ziele oder Handlungen darauf abzielen, die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung gewaltsam zu verändern und die Integrität der Russischen Föderation zu verletzen, die Sicherheit des Staates zu untergraben, bewaffnete Gruppen zu gründen und soziale, rassische, nationale oder religiöse Interessen aufzustacheln Hass ist verboten.

Ohne in die Tätigkeit öffentlicher Vereine einzugreifen, stellt der Staat die Wahrung ihrer Rechte und berechtigten Interessen sicher, unterstützt sie und regelt gesetzlich die Gewährung von Steuer- und sonstigen Vorteilen und Vorteilen an sie.

Entscheidungen über die Gründung eines öffentlichen Vereins, über die Genehmigung seiner Satzung und über die Bildung von Leitungs-, Kontroll- und Prüfungsorganen werden auf einem Kongress (Konferenz) oder einer Mitgliederversammlung (Teilnehmer) getroffen. Ab dem Zeitpunkt dieser Entscheidungen gilt der öffentliche Verein als gegründet: Er übt seine satzungsmäßigen Tätigkeiten aus, erwirbt Rechte, mit Ausnahme der Rechte einer juristischen Person, und übernimmt die entsprechenden Pflichten. Die Rechtsfähigkeit eines öffentlichen Vereins als juristische Person entsteht ab dem Zeitpunkt seiner staatlichen Registrierung bei den Justizbehörden, für die ihm eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird. Die Registrierung öffentlicher Vereine ist eine Form der staatlichen Kontrolle über ihren Zweck, der Staat greift jedoch nicht in ihre laufenden Aktivitäten ein.

Eine politische öffentliche Vereinigung unterliegt der obligatorischen staatlichen Registrierung, die gemäß durchgeführt wird spezielle Bedingungen, Eingerichtet Bundesgesetz vom 19. Juli 1998

Die staatliche Registrierung gesamtrussischer und internationaler öffentlicher Vereinigungen erfolgt durch das Justizministerium der Russischen Föderation, interregionale öffentliche Vereinigungen – durch die Justizbehörden am Sitz des ständigen Leitungsorgans der öffentlichen Vereinigung, regionale und lokale öffentliche Vereinigungen – durch die Justizbehörden der jeweiligen Subjekte der Föderation. Für die staatliche Registrierung werden den Justizbehörden folgende Unterlagen vorgelegt: Erforderliche Dokumente: Erklärung, Satzung, Auszug aus dem Protokoll des Gründungskongresses usw. Seine Satzung ist von grundlegender Bedeutung für die Bestimmung des Status eines öffentlichen Vereins.

Die Justizbehörden, die öffentliche Vereinigungen registrieren, nehmen sie in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen auf, das der Öffentlichkeit zugänglich ist, und veröffentlichen außerdem Listen politischer öffentlicher Vereinigungen in den Medien Massenmedien.

Öffentliche Vereinigungen verfügen naturgemäß über keine Regierungsbefugnisse, sind jedoch mit bestimmten Rechten und Pflichten im Bereich der Exekutivgewalt ausgestattet und können daher an einer Vielzahl von Verwaltungs- und Rechtsbeziehungen beteiligt sein. Zur Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Ziele hat ein öffentlicher Verein das Recht, sich in der gesetzlich vorgesehenen Art und Weise an der Ausgestaltung von Entscheidungen der Landesbehörden und kommunalen Selbstverwaltungsorgane zu beteiligen; die Rechte und berechtigten Interessen ihrer Mitglieder (Teilnehmer) sowie anderer Bürger vertreten und verteidigen; Initiativen zu verschiedenen Themen des öffentlichen Lebens ergreifen und Regierungsstellen Vorschläge unterbreiten; Teilnahme an Wahlkämpfen gemäß den Bundesgesetzen und den Wahlgesetzen der Mitgliedskörperschaften der Föderation; Nominierung von Kandidaten (Kandidatenlisten) bei Wahlen zu Landesbehörden und kommunalen Selbstverwaltungsorganen (im Falle der staatlichen Registrierung eines öffentlichen Vereins als politischer öffentlicher Verein).

Eine öffentliche Vereinigung ist verpflichtet: die Gesetzgebung der Russischen Föderation, allgemein anerkannte Grundsätze und Normen des Völkerrechts in Bezug auf den Umfang ihrer Tätigkeit sowie die in ihrer Satzung und anderen Gründungsdokumenten vorgesehenen Normen einzuhalten; veröffentlichen Sie jährlich einen Bericht über die Nutzung Ihrer Immobilie oder machen Sie diesen Bericht zugänglich; Informieren Sie die Registrierungsstelle öffentlicher Vereine jährlich über die Fortführung ihrer Tätigkeit und stellen Sie ihr weitere erforderliche Informationen zur Verfügung.

Die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze durch öffentliche Vereinigungen obliegt der Staatsanwaltschaft.

Die Justizbehörden, die öffentliche Vereine registrieren, überwachen die Übereinstimmung ihrer Tätigkeit mit den gesetzlichen Zielen. Wenn festgestellt wird, dass öffentliche Vereinigungen gegen das Gesetz verstoßen oder Handlungen begangen haben, die ihren satzungsmäßigen Zielen zuwiderlaufen, kann die Justizbehörde eine schriftliche Verwarnung an die Leitungsorgane der Vereinigungen richten.

Den Finanzbehörden obliegt die Kontrolle über die Einnahmequellen öffentlicher Vereine, die Höhe der von ihnen erhaltenen Mittel und die Zahlung von Steuern. Die Überwachung und Kontrolle der Umsetzung von Normen und Standards durch öffentliche Verbände kann durch Umwelt-, Brandschutz-, epidemiologische und andere staatliche Aufsichts- und Kontrollstellen erfolgen.

Öffentliche Verbände und Bürger, deren Rechte verletzt wurden, haben das Recht, Berufung einzulegen Anspruchserklärungen gegenüber Justizbehörden und mit Stellungnahmen oder Beschwerden gegenüber Verwaltungsbehörden.

Die Tätigkeit öffentlicher Vereinigungen kann durch eine gerichtliche Entscheidung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden, wenn gegen die Verfassung der Russischen Föderation, die Verfassungen (Satzungen) der Mitgliedskörperschaften der Föderation verstoßen wird oder gegen diese Handlungen verstoßen wird die gesetzlichen Ziele.

Die Auflösung eines öffentlichen Vereins erfolgt entweder durch Beschluss des Kongresses (Konferenz) oder Hauptversammlung, oder vor Gericht. Die Auflösung eines öffentlichen Vereins durch eine gerichtliche Entscheidung bedeutet ein Verbot seiner Tätigkeit, unabhängig von der Tatsache seiner staatlichen Registrierung. Der Beschluss zur Auflösung eines öffentlichen Vereins, bei dem es sich um eine juristische Person handelt, wird an die Stelle übermittelt, die ihn zum Ausschluss aus dem Verein registriert hat Staatsregister Rechtspersonen.

Unter den öffentlichen Verbänden kommt eine wichtige Rolle zu Gewerkschaften. Sie verfügen über eine erhebliche Verwaltungs- und Rechtsfähigkeit. Eine Gewerkschaft ist eine freiwillige öffentliche Vereinigung von Bürgern, die aufgrund ihrer Tätigkeit an gemeinsame Produktions- und Berufsinteressen gebunden sind und die zum Zweck der Vertretung und des Schutzes ihrer sozialen und arbeitsrechtlichen Rechte und Interessen gegründet wurde. Die Tätigkeit der Gewerkschaften wird durch das Bundesgesetz vom 12. Januar 1996 „Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien“ geregelt. Gewerkschaften sind in ihrer Tätigkeit unabhängig von Exekutivbehörden, Kommunalverwaltungen, Arbeitgebern, ihren Verbänden (Gewerkschaften, Verbände), politische Parteien und andere öffentliche Vereinigungen sind ihnen gegenüber nicht rechenschaftspflichtig und werden nicht kontrolliert.

Gewerkschaften schützen das Recht ihrer Mitglieder auf Arbeit, schließen Tarifverträge mit der Verwaltung ab und überwachen deren Umsetzung; Kontrollgesetze über die Arbeit und ihren Schutz.

Sie haben die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. So wirken sich Entwürfe normativer Rechtsakte aus Sozial- und Arbeitsrechte Arbeitnehmer werden von den Exekutivbehörden und den lokalen Regierungen unter Berücksichtigung der Meinungen der zuständigen Gewerkschaften geprüft und verabschiedet.

Gewerkschaften haben das Recht, ihre Vertreter in den kollegialen Leitungsorganen der Organisation sowie in den in der Organisation gebildeten Kommissionen für die Privatisierung von Staats- und Gemeindeeigentum zu haben. Sie können sich an der Ausbildung beteiligen soziale Programme Ziel ist es, Bedingungen zu schaffen, die dies gewährleisten anständiges Leben und freie Entfaltung des Menschen.

Gewerkschaften haben mit anderen Sozialpartnern das gleiche Recht auf paritätische Beteiligung an der Verwaltung der staatlichen Sozialversicherung, Beschäftigung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und anderer Fonds. Sie interagieren mit staatlichen Behörden und lokalen Regierungen, um Sanatorium-Resort-Behandlungen, Freizeiteinrichtungen, Tourismus und Massentourismus zu entwickeln Körperkultur und Sport.

Rechtsstellung Jugend- und Kindervereine bestimmt durch das Bundesgesetz vom 28. Juni 1995 „Über die staatliche Unterstützung öffentlicher Jugend- und Kindervereine“, den Präsidialerlass vom 16. Mai 1996 „Über Maßnahmen der staatlichen Unterstützung öffentlicher Vereine, die sich für die militärisch-patriotische Erziehung der Jugend einsetzen“ und andere Handlungen. Jugend- und Kindervereine erhalten staatliche Unterstützung, die sich in einer Reihe von Maßnahmen der Regierungsbehörden ausdrückt, um rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Bedingungen, Garantien und Anreize für die Aktivitäten solcher Vereine zu schaffen und sicherzustellen, die auf die soziale Bildung und Entwicklung abzielen und Selbstverwirklichung von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Leben sowie zum Zwecke der Wahrung und Verteidigung ihrer Rechte.

Unter Gemeinnützige Aktivitäten bezieht sich auf die freiwillige Tätigkeit von Bürgern und juristischen Personen bei der uneigennützigen (kostenlosen oder zu Vorzugskonditionen) Übertragung von Eigentum an Bürger oder juristische Personen, einschließlich Geldern, uneigennütziger Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen und Bereitstellung sonstiger Unterstützung. Das Bundesgesetz vom 11. August 1995 „Über gemeinnützige Tätigkeiten und gemeinnützige Organisationen“ legt die Grundlage für die gesetzliche Regelung gemeinnütziger Aktivitäten fest, legt mögliche Formen ihrer Unterstützung durch staatliche Behörden und Kommunalverwaltungen sowie Merkmale der Gründung und Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen fest um gemeinnützige Aktivitäten in Russland weithin zu verbreiten und zu entwickeln.

Und die menschlichen Freiheiten sowie das Verhältnis zwischen Staat und Staat religiöse Organisationen.

Das Gesetz bestätigt die Verfassungsbestimmungen, dass keine Religion als Staats- oder Pflichtreligion etabliert werden kann und Religionsgemeinschaften vom Staat getrennt und vor dem Gesetz gleich sind. Daher greift der Staat nicht in die rechtlichen Aktivitäten religiöser Vereinigungen ein. Sie haben jedoch wiederum nicht das Recht, sich in die Angelegenheiten des Staates einzumischen, an Wahlen zu Landesbehörden und Kommunalverwaltungen, an der Tätigkeit politischer Parteien usw. teilzunehmen politische Bewegungen sowie ihnen materielle und sonstige Hilfe zukommen zu lassen.

Eine Religionsgemeinschaft wird nach ihrer eigenen Struktur gegründet und arbeitet, wählt ihr Personal nach ihren eigenen Vorschriften aus, ernennt und ersetzt sie.

Das Gesetz macht es klar rechtliche Definition religiöse Vereinigungen, Gruppen und Organisationen. Somit wird eine religiöse Vereinigung als freiwillige Vereinigung von Bürgern Russlands, anderen Personen, dauerhaft und anerkannt rechtlich auf seinem Territorium lebend, zum Zweck des gemeinsamen Bekenntnisses und der Verbreitung des Glaubens gegründet und diesem Zweck entsprechende Merkmale besitzen: Religion; Durchführung von Gottesdiensten, anderen religiösen Riten und Zeremonien; Religionsunterricht und Religionserziehung seiner Anhänger.

Religiöse Organisationen unterliegen der staatlichen Registrierung durch die Bundesjustizbehörde und die Justizbehörden der Teilstaaten der Föderation. Die staatliche Registrierung kann in folgenden Fällen verweigert werden: Die Ziele und Aktivitäten einer religiösen Organisation widersprechen der russischen Gesetzgebung; die Organisation wird nicht als religiöse Organisation anerkannt; die Charta und andere eingereichte Dokumente entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen usw.

Religiöse Organisationen können durch Beschluss ihrer Gründer oder des Gerichts liquidiert werden. Die Liste der Gründe für die Auflösung und das Verbot der Tätigkeit einer Religionsgemeinschaft vor Gericht wurde unter Berücksichtigung trauriger Erfahrungen zusammengestellt den letzten Jahren. Dazu gehören neben der Verletzung der öffentlichen Sicherheit und Handlungen, die darauf abzielen, die Grundlagen des Verfassungssystems Russlands gewaltsam zu verändern, auch Nötigung zur Zerstörung der Familie, Eingriffe in die Persönlichkeit, Rechte und Freiheiten der Bürger, Schädigung der Moral und Gesundheit der Bürger sowie Behinderung B. der Schulpflicht, Anstiftung zum Selbstmord oder Verweigerung medizinischer Versorgung, Nötigung zur Veräußerung von Eigentum zugunsten einer Religionsgemeinschaft, Veranlassung von Bürgern, die Erfüllung ihrer gesetzlich festgelegten Pflichten zu verweigern.

Erstmals wird die Tätigkeit ausländischer Missionare gesetzlich geregelt. Ausländische Religionsgemeinschaften sind verpflichtet, ein Zertifikat zu erhalten, das wiederum auf Antrag einer russischen Religionsgemeinschaft der entsprechenden Religion ausgestellt wird.

Einige ausländische religiöse Persönlichkeiten verstoßen häufig gegen Normen Russische Gesetzgebungüber den Status ausländischer Staatsbürger, das Verfahren für ihre Registrierung und Bewegung im Land. Daher wurden mit dem Regierungserlass vom 2. Februar 1998 die Vorschriften über das Verfahren zur Registrierung, Eröffnung und Schließung von Repräsentanzen ausländischer religiöser Organisationen in der Russischen Föderation genehmigt. Das Justizministerium der Russischen Föderation führt ein Register dieser in der Russischen Föderation eröffneten Repräsentanzen. Die Registrierungsbescheinigung einer Repräsentanz ist die Grundlage für die ausländische religiöse Organisation, die sie eröffnet hat, um bei diplomatischen Vertretungen oder Konsularbüros der Russischen Föderation ein Visum für die Einreise nach Russland für ausländische Staatsbürger zur Arbeit in der Repräsentanz und für die inneren Angelegenheiten zu beantragen Die Behörden der Russischen Föderation sind verpflichtet, diese Bürger und ihre Familienangehörigen zu registrieren.

Das Bundesgesetz vom 26. September 1997 definiert die Rechte und Bedingungen für die Tätigkeit russischer religiöser Organisationen sowie das Verfahren zur Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Gesetze durch sie.

Die Aufsicht über die Umsetzung der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit und Religionsfreiheit wird der Staatsanwaltschaft übertragen.

Die Justizbehörde, die eine religiöse Organisation registriert hat, überwacht deren Einhaltung der Satzung hinsichtlich der Ziele und der Vorgehensweise ihrer Tätigkeit.

Zum ersten Mal verankert unsere Gesetzgebung Bestimmungen zum Recht des Militärpersonals auf Gewissens- und Religionsfreiheit. Das Bundesgesetz vom 27. Mai 1998 „Über den Status des Militärpersonals“ besagt, dass die Gründung religiöser Vereinigungen in einer Militäreinheit nicht erlaubt ist.

Religiöse Zeremonien auf dem Territorium einer Militäreinheit können auf Wunsch des Militärpersonals auf dessen Kosten durchgeführt werden. Eigenmittel mit Genehmigung des Kommandanten. Während ihrer Freizeit vom Militärdienst haben Militärangehörige das Recht, als Privatpersonen an Gottesdiensten und religiösen Zeremonien teilzunehmen. Sie haben jedoch kein Recht, die Erfüllung ihrer Pflichten zu verweigern Militärdienst basierend auf ihrer Einstellung zur Religion und nutzen ihre offiziellen Befugnisse, um die eine oder andere Einstellung zur Religion zu fördern.

Gegenstand des Verwaltungsrechts sind Unternehmen (Personengesellschaften und Gesellschaften), Institutionen und andere gemeinnützige Organisationen (Verbrauchergenossenschaften, Stiftungen etc.), die jeweils wirtschaftliche, verwaltungstechnische, soziokulturelle und andere Aufgaben wahrnehmen, die der materiellen und materiellen Versorgung dienen spirituelle Bedürfnisse von Menschen, Gesellschaft und Staat.

Das Unternehmen bedeutet Wirtschaftsorganisation, gegründet, um Produkte herzustellen, Arbeiten auszuführen und Dienstleistungen zu erbringen, um öffentliche Bedürfnisse zu befriedigen und Gewinn zu erwirtschaften.

Je nach Eigentumsform werden Unternehmen in staatliche; kommunal; Eigentum öffentlicher Vereine, Ausland, juristische und natürliche Personen sowie solche, die auf der Grundlage gemischter Eigentumsformen gegründet wurden.

Nach ihrer Bedeutung und Organisationsform werden staatliche Unternehmen in föderale (einschließlich staatliche, einheitliche usw.) und Unternehmen der Untertanen des Bundes unterteilt. Kommunale Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der Kommunalverwaltungen haben Bezirks-, Stadt- und Dorfbedeutung.

Zu den nichtstaatlichen Unternehmen zählen private (Einzel- und Familien-)Unternehmen, Personengesellschaften und Vereine. Produktionsgenossenschaften und andere Arten nichtstaatlicher Unternehmen.

Durch die Art (Art) der hergestellten Produkte und erbrachten Dienstleistungen, d.h. Je nach Branchenspezialisierung werden Unternehmen in Industriebetriebe (Fabriken, Fabriken, Bergwerke, Kombinate usw.); Landwirtschaft (Genossenschaften, Vereine, Bauernhöfe usw.); Bauwesen (Konstruktions- und Montageabteilungen, Baugenossenschaften usw.); Transport (Bahnhöfe, Autowerkstätten, Depots), Reedereien, Flughäfen usw.): Kommunikation (Telegrafen, Postämter, Sendekommunikationszentren usw.); Handel (Kaufhäuser, Fachgeschäfte, Einkaufszentren usw.); Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen (Reparatur- und Wartungsabteilungen, Verbesserungsunternehmen, Energienetze, Gasversorgung usw.).

Unternehmen können sich auf vertraglicher Basis zu Konzernen, Gewerkschaften, Verbänden und anderen Zusammenschlüssen zusammenschließen.

Eine Institution ist eine vom Eigentümer zur Wahrnehmung leitender, soziokultureller oder sonstiger Aufgaben gemeinnütziger Art gegründete und von ihm ganz oder teilweise finanzierte Organisation.

Zu den Institutionen, die Managementfunktionen wahrnehmen, gehören Regierungsorgane (Apparate von Vertretungsorganen, Exekutivbehörden – Ministerien, Ausschüsse, Abteilungen, Abteilungen usw., Apparate). Justiz, Staatsanwaltschaft usw.). IN in diesem Fall Wir sprechen von Institutionen der zweiten Art, die soziokulturelle und andere Funktionen wahrnehmen, die nicht mit der materiellen Produktion zusammenhängen.

Institutionen sowie Unternehmen werden nach Typen unterteilt aus verschiedenen Gründen: nach Eigentumsart (staatlich, kommunal, nichtstaatlich, privat usw.); nach Umfang und Bedeutung ihrer Tätigkeit (Bundes-, Bundessubjekte, lokale (kommunale) Tätigkeit) sowie nach Art und Umfang der Tätigkeit. Auf dieser Grundlage werden Institutionen unterschieden:

Bildung (Schulen, höhere Bildungseinrichtungen usw.);

Wissenschaften (Forschungsinstitute, Akademien der Wissenschaften usw.);

Kulturen (Theater, Museen, Bibliotheken usw.);

Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Kliniken usw.);

Sozialschutz (Altenheime, Internate usw.).

Weitere gemeinnützige Organisationen sind Verbrauchergenossenschaften und Stiftungen.

Eine Konsumgenossenschaft wird als freiwilliger Zusammenschluss von Bürgern und juristischen Personen auf der Grundlage der Mitgliedschaft zur Befriedigung der materiellen und sonstigen Bedürfnisse der Teilnehmer durch die Zusammenlegung der Vermögensanteile ihrer Mitglieder anerkannt.

Die Stiftung ist als gemeinnützige Organisation ohne Mitgliedschaft anerkannt, die von Bürgern und (oder) juristischen Personen auf der Grundlage freiwilliger Vermögensbeiträge gegründet wird und soziale, wohltätige, kulturelle, erzieherische oder andere gesellschaftlich vorteilhafte Ziele verfolgt.

30. Administrative und rechtliche Regelung des Übergangs und organisatorische Unterstützung des öffentlichen Dienstes.

Mehr zum Thema 29 Konzept und Arten von Unternehmen und Institutionen:

  1. Verschärfung der Kontrolle über die Aktivitäten der Leiter staatlicher Einheitsunternehmen und Institutionen sowie der Unternehmen und Institutionen selbst
  2. 53. Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens: Konzept, Wesen, Arten.
  3. 21. Staatliche und kommunale Einheitsunternehmen: Konzept, Typen, Gründungsverfahren, Verwaltung und Beendigungsmerkmale.
  4. 75. Internationale Zahlungen inländischer Unternehmen und Organisationen: Konzept, Haupttypen.
  5. 33. Gründung und Beendigung der Tätigkeit von Unternehmen und Institutionen.
  6. 4.3. Das Konzept der Hebelwirkung (Leverage) in der Anwendung auf die finanziellen und ökonomischen Aktivitäten des Unternehmens. ARTEN VON HEBELN
  7. Administrativer und rechtlicher Status von Unternehmen und Institutionen
  8. Festlegung der Ziele des Staates in Bezug auf jedes Unternehmen und jede Institution
  9. § 3. Sachversicherung von Unternehmen, Institutionen und Organisationen
  10. 10. Staatliche und nichtstaatliche Unternehmen und Institutionen
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Kollektivsubjekte des Verwaltungsrechts sind Organisationen unterschiedlicher Rechtsform, die wirtschaftliche, soziokulturelle und andere Aufgaben wahrnehmen, die den materiellen und geistigen Bedürfnissen der Bürger, der Gesellschaft und des Staates dienen. Ihre administrative Rechtsstellung bestimmt durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation, Gesetze und andere Vorschriften(Vorschriften, Satzungen usw.).
Unter einer Organisation versteht man organisierte Gruppen von Personen, die von einem eigenen Leitungsorgan geleitet werden und über getrenntes Eigentum in ihrem Eigentum, ihrer Wirtschaftsführung oder ihrer Betriebsführung verfügen. Ihre Sorten sind kommerzielle und gemeinnützige Organisationen.
Gemäß Art. 50 Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation kommerzielle Organisationen gelten als Organisationen, die den Gewinn als Hauptziel ihrer Tätigkeit verfolgen (Unternehmenspartnerschaften und -verbände, Produktionsgenossenschaften, staatliche und kommunale).
Gemeinnützige Organisationen sind solche, deren Hauptziel es nicht ist, Gewinne zu erwirtschaften, und deren Gewinne nicht unter den Teilnehmern verteilt werden (Verbrauchergenossenschaften,
öffentliche und religiöse Vereine, gemeinnützige und andere Stiftungen). Gemeinnützige Organisationen können die Durchführung durchführen unternehmerische Tätigkeit nur insoweit, als sie dem Hauptzweck dienen, für den sie erstellt wurden.
Das Leitungsorgan einer Organisation ist ein vom Gründer der Organisation ernanntes Kollegialorgan (Vorstand, Vorstand, Direktion) oder ein alleiniger Geschäftsführer (Geschäftsführer, Manager, Direktor), der die Tätigkeit ausübt Betriebsführung innerhalb dieser Organisation, Verwaltung ihrer Produktion, wirtschaftlicher, soziokultureller und anderer Aktivitäten, Verwaltung von Eigentum, Geldern und Vertretung dieser Organisation ohne Vollmacht in Außenbeziehungen mit staatlichen Behörden, lokaler Selbstverwaltung und anderen Subjekten des Verwaltungsrechts. Diese Leitungsorgane von Organisationen sind im Gegensatz zu staatlichen Exekutivorganen keine Subjekte der Staatsgewalt, verfügen nicht über staatliche Befugnisse und handeln im Namen dieser Organisation. Das Personal des Leitungsorgans der Organisation ist kein Beamter.
Arten von Organisationen sind Unternehmen und Institutionen, die wie andere Organisationen im Gegensatz zu staatlichen Exekutivbehörden keine Management-, sondern wirtschaftliche, soziokulturelle und andere Funktionen wahrnehmen, um die materiellen, spirituellen und sonstigen Bedürfnisse der Bürger, der Gesellschaft und des Staates zu befriedigen . Unternehmen und Institutionen unterscheiden sich in ihrem Zweck.
Ein Unternehmen ist eine Wirtschaftsorganisation, die gegründet wurde, um Produkte herzustellen, Arbeiten auszuführen und Dienstleistungen zu erbringen, um öffentliche Bedürfnisse zu befriedigen und Gewinne zu erwirtschaften.
Je nach Eigentumsform werden Unternehmen unterteilt in:
Regierung; kommunal;

Eigentum öffentlicher Vereinigungen, ausländischer Staaten, juristischer Personen und Einzelpersonen;
auf der Grundlage gemischter Eigentumsformen gebildet. Nach ihrer Bedeutung und Organisationsform werden staatliche Unternehmen unterteilt in:
allgemeiner Bund (einschließlich Bundesstaat, Einheit usw.); Unternehmen der konstituierenden Einheiten der Föderation.
Je nach Art (Art) der hergestellten Produkte und erbrachten Dienstleistungen, d. h. je nach Branchenspezialisierung, werden Unternehmen unterteilt in: Industrie (Anlagen, Fabriken, Bergwerke, Anlagen usw.); Landwirtschaft (Genossenschaften, Vereine, Bauernhöfe usw.);
Bauwesen (Bau- und Installationsabteilungen, Baugenossenschaften usw.);
Transport (Bahnhöfe, Autowerkstätten, Depots, Reedereien, Flughäfen usw.);
Kommunikationsunternehmen (Telegraphen, Postämter, Kommunikationszentren usw.); Handelsunternehmen (Kaufhäuser, Fachgeschäfte, Handelszentren usw.);
Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen (Reparatur- und Wartungsabteilungen, Verbesserungsunternehmen, Energienetze, Gasversorgung usw.).
Unternehmen können sich auf vertraglicher Basis zu Konzernen, Gewerkschaften, Verbänden und anderen Zusammenschlüssen zusammenschließen.
Eine Institution ist eine vom Eigentümer zur Wahrnehmung leitender, soziokultureller oder sonstiger Aufgaben gemeinnütziger Art gegründete und von ihm ganz oder teilweise finanzierte Organisation.
Zu den Institutionen, die Verwaltungsfunktionen wahrnehmen, gehören Regierungsorgane (Behörden von Vertretungsorganen, Exekutivbehörden, Ministerien, Ausschüssen, Abteilungen, Abteilungen usw., Apparate der Justiz, der Staatsanwaltschaft und der DR-) -

Institutionen sowie Unternehmen werden aus unterschiedlichen Gründen in Typen eingeteilt:
nach Eigentumsart (staatlich, kommunal, nichtstaatlich, privat usw.);
nach Umfang und Bedeutung ihrer Tätigkeit (Bundes-, Bundessubjekte, lokale (kommunale)); nach Art und Umfang der Tätigkeit.
Nach Art und Umfang der Tätigkeit werden Institutionen unterschieden: Bildung (Schulen und andere). Bildungsinstitutionen); Wissenschaften (Akademien der Wissenschaften, Forschungsinstitute usw.); Kultur (Theater, Museen, Bibliotheken usw.); Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Kliniken usw.); sozialer Schutz(Altenheime, Internate usw.).
Unternehmen und Institutionen sind Gegenstand des Verwaltungsrechts. Sie treten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Verwaltungsrechtsbeziehungen mit Exekutivbehörden und anderen Subjekten des Verwaltungsrechts ein.
Die Rechtsnormen, die den Verwaltungs- und Rechtsstatus von Unternehmen und Institutionen festlegen, legen Folgendes fest:
das allgemeine Verfahren für ihre Beziehungen zu den Exekutivorganen der Staatsgewalt;
staatliche Registrierung von Unternehmen und Institutionen; für bestimmte Arten von Aktivitäten - staatliche Lizenzierung, Normung, technische Regulierung, Kontrolle und Aufsicht usw.
ein allgemein verbindliches Verfahren zur Führung und Übermittlung buchhalterischer und statistischer Berichte an Regierungsbehörden, das für die Besteuerung und die Pflege nationaler Wirtschaftsinformationen erforderlich ist.
Der administrative und rechtliche Status staatlicher Unternehmen und Institutionen weist seine eigenen Merkmale auf. Zu den Merkmalen der Verwaltung
Der rechtliche Status von Unternehmen und Institutionen hängt in erster Linie davon ab, dass sie Eigentum des Staates sind.
Die Leitung staatlicher Unternehmen und Institutionen obliegt den von den zuständigen Behörden ernannten Beamten. Regierungsbehörden und im Besitz von Regierungsbefugnissen. Das Verfahren zur Gründung und Liquidation von Unternehmen und Institutionen ist gesetzlich geregelt. Sie können durch Beschluss des Eigentümers oder einer autorisierten Stelle erstellt werden.
Kommunale Unternehmen und Institutionen – basierend auf kommunalem Eigentum, d.h. lokale Regierungsstellen.

Mehr zum Thema 4.3. Organisationen, Unternehmen und Institutionen als Subjekte des Verwaltungsrechts:

  1. UNTERNEHMEN, INSTITUTIONEN UND ORGANISATIONEN ALS GEGENSTAND DES VERWALTUNGSRECHTS
  2. Thema 9. Unternehmen und Institutionen als Subjekte des Verwaltungsrechts
  3. Thema 4. Natürliche und juristische Personen als allgemeine Subjekte des Verwaltungsrechts. Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit von Subjekten des Verwaltungsrechts
  4. Kapitel 5. Organisationen als Subjekte des Verwaltungsrechts
  5. Kapitel 11 Staatliche und nichtstaatliche Organisationen als Subjekte des Verwaltungsrechts
  6. Thema 8. Administrativer und rechtlicher Status von Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Verbänden
  7. Administrativer und rechtlicher Status von Unternehmen, Institutionen und anderen Organisationen
  8. Kapitel 6. Verwaltungsorgane als Subjekte des Verwaltungsrechts
  9. Entwickler A.P. Semenov Leiter Pril V.D.. Verwaltungs- und Rechtsstatus eines Bürgers als Subjekt des Verwaltungsrechts, 2004

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Aufsatz

Zu diesem Thema: „Unternehmen, Institutionen und andere gemeinnützige Organisationen. Öffentliche Vereine“

Einführender Teil

1. Konzept, Arten sowie administrativer und rechtlicher Status von Unternehmen, Institutionen und anderen gemeinnützigen Organisationen.

2. Verwaltungs- und Rechtsstatus öffentlicher Vereine.

Letzter Teil

Literatur:

Hauptsächlich

1. Verfassung der Russischen Föderation. -M., 1993, Kap. CH. 4,6,8.

2. Korenev A.P. Verwaltungsrecht Russlands. Lehrbuch. Teil 1. -M., 1996, S. 67-79.

3. Alekhin A.P., Karmolitsky A.A., Kozlov Yu.M. Verwaltungsrecht der Russischen Föderation. Lehrbuch. -M., 1996, S. 122-163; 1997, S. 128-173.

4. Manokhin V.M., Adushkin Yu.S., Bagishaev Z.A. Russisches Verwaltungsrecht. Lehrbuch. -M., 1996, S. 42-53.

5. Ovsyanko D.M. Verwaltungsrecht. Lernprogramm. -M., 1995, S. 39-48.

6. Agapov A.B. Föderales Verwaltungsrecht Russlands. Vorlesungskurs. -M., 1997, S. 50-53.

Korenev A.P., Bogatov D.F. Verwaltungsrecht. Album der Pläne. -M., 1996, S. 21-23.

II.Zusätzlich

1. Gesetz der RSFSR vom 28. November 1991 „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“, geändert am 6. Februar 1995. // Vedomosti, 1992, Nr. 6, Artikel 243. in der geänderten Fassung.

Frage 1. Konzept, Arten und verwaltungsrechtlicher Status von Unternehmen, Institutionen undandere gemeinnützige Organisationen

Gegenstand des Verwaltungsrechts sind Unternehmen (Personengesellschaften und Gesellschaften), Institutionen und andere gemeinnützige Organisationen (Verbrauchergenossenschaften, Stiftungen etc.), die jeweils wirtschaftliche, verwaltungstechnische, soziokulturelle und andere Aufgaben wahrnehmen, die der materiellen und materiellen Versorgung dienen spirituelle Bedürfnisse von Menschen, Gesellschaft und Staat.

Unter einem Unternehmen versteht man eine wirtschaftliche Organisation, die gegründet wurde, um Produkte herzustellen, Arbeiten auszuführen und Dienstleistungen zu erbringen, um öffentliche Bedürfnisse zu befriedigen und Gewinne zu erwirtschaften.

Je nach Eigentumsform werden die Unternehmen in staatliche: kommunale; Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts, ausländischen Staaten, juristischen Personen und Einzelpersonen sowie solchen, die auf der Grundlage sogenannter Eigentumsformen gebildet werden.

Nach ihrer Bedeutung und Organisationsform werden staatliche Unternehmen in föderale (einschließlich staatliche, einheitliche usw.) und Unternehmen der Untertanen des Bundes unterteilt. Kommunale Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der Kommunalverwaltungen haben Bezirks-, Stadt- und Dorfbedeutung.

Zu den nichtstaatlichen Unternehmen zählen private (Einzel- und Familien-)Unternehmen, Personengesellschaften und Gesellschaften, Produktionsgenossenschaften und andere Arten nichtstaatlicher Unternehmen.

Durch die Art (Art) der hergestellten Produkte und erbrachten Dienstleistungen, d.h. Je nach Branchenspezialisierung werden Unternehmen in Industrieunternehmen (Fabriken, Fabriken, Fabriken, Kombinate usw.) unterteilt. Landwirtschaft (Genossenschaften, Vereine, Bauernhöfe usw.); Bauwesen (Bau- und Installationsabteilungen, Baugenossenschaften usw.); Transport (Bahnhöfe, Autowerkstätten, Depots, Reedereien, Flughäfen usw.); Kommunikation (Telegraphen, Postämter, Kommunikationszentren usw.); Handel (Kaufhäuser, Fachgeschäfte, Handelszentren usw.); Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen (Reparatur- und Wartungsabteilungen, Verbesserungsunternehmen, Energienetze, Gasversorgung usw.).

Unternehmen können sich auf vertraglicher Basis zu Konzernen, Gewerkschaften, Verbänden und anderen Zusammenschlüssen zusammenschließen.

Eine Institution ist eine vom Eigentümer zur Wahrnehmung leitender, soziokultureller oder sonstiger Aufgaben gemeinnütziger Art gegründete und von ihm ganz oder teilweise finanzierte Organisation.

Zu den Institutionen, die Verwaltungsfunktionen wahrnehmen, gehören Regierungsorgane (Vertretungsorgane, Exekutivbehörden – Ministerien, Ausschüsse, Abteilungen, Abteilungen usw., Justizapparate, Staatsanwaltschaften usw.). In diesem Fall handelt es sich um Institutionen des zweiten Typs, die soziokulturelle und andere Funktionen wahrnehmen, die nicht mit der materiellen Produktion zusammenhängen.

Institutionen sowie Unternehmen werden aus unterschiedlichen Gründen in Typen eingeteilt: nach der Eigentumsform (staatlich, kommunal, nichtstaatlich, privat usw.); nach Umfang und Bedeutung ihrer Tätigkeit (Bundes-, Bundessubjekte, lokale (kommunale)); nach Art und Umfang der Tätigkeit. Auf letzterer Grundlage werden Institutionen unterschieden:

Bildung (Schulen, Hochschulen usw.): - Wissenschaft (Forschungsinstitute, Akademien der Wissenschaften usw.);

Kulturen (Theater, Museen, Bibliotheken usw.); -- Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Kliniken usw.); -- Sozialschutz (Alteninternate, Internate usw.).

Weitere gemeinnützige Organisationen sind Verbrauchergenossenschaften und Stiftungen.

Eine Konsumgenossenschaft wird als freiwilliger Zusammenschluss von Bürgern und juristischen Personen auf der Grundlage der Mitgliedschaft zur Befriedigung der materiellen und sonstigen Bedürfnisse der Teilnehmer durch die Zusammenlegung der Vermögensanteile ihrer Mitglieder anerkannt.

Die Stiftung ist als gemeinnützige Organisation ohne Mitgliedschaft anerkannt, die von Bürgern und (oder) juristischen Personen auf der Grundlage freiwilliger Vermögensbeiträge gegründet wird und soziale, wohltätige, kulturelle, erzieherische oder andere gesellschaftlich vorteilhafte Ziele verfolgt.

Institutionen und andere gemeinnützige Organisationen können sich freiwillig zu Vereinen (Gewerkschaften) zusammenschließen. Mitglieder des Vereins (Gewerkschaft) behalten ihre Unabhängigkeit und Rechte als juristische Person. Der Name des Vereins (Gewerkschaft) muss einen Hinweis auf den Tätigkeitsschwerpunkt seiner Mitglieder unter Einbeziehung des Wortes „Verein“ oder „Gewerkschaft“ enthalten.

Administrativer und rechtlicher Status von Unternehmen, Institutionen und anderen gemeinnützigen Organisationen. Der rechtliche Status von Unternehmen, Institutionen und anderen gemeinnützigen Organisationen wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation, Gesetze und andere Vorschriften (Verordnungen, Satzungen usw.) bestimmt.

Gegenstand des Verwaltungsrechts sind Unternehmen, Institutionen und andere gemeinnützige Organisationen. Sie treten im Zusammenhang mit der Umsetzung ihrer eigenen Verwaltungsrechtsbeziehungen mit Exekutivbehörden und anderen Subjekten des Verwaltungsrechts auf. Funktionen.

Die Rechtsnormen, die den Verwaltungs- und Rechtsstatus von Unternehmen, Institutionen und anderen gemeinnützigen Organisationen unabhängig von ihrer Eigentumsform bestimmen, legen Folgendes fest:

Das allgemeine Verfahren für ihre Beziehungen zu den Exekutivorganen der Staatsgewalt;

Staatliche Registrierung von Unternehmen, Institutionen und anderen gemeinnützigen Organisationen;

Das Registrierungsverfahren und die Gründe für die Ablehnung der Registrierung;

Ein allgemein verbindliches Verfahren zur Führung und Übermittlung buchhalterischer und statistischer Berichte an Regierungsbehörden, das für die Besteuerung und die Pflege nationaler Wirtschaftsinformationen erforderlich ist.

Unternehmen, Institutionen und andere gemeinnützige Organisationen sind verpflichtet, die Umweltgesetze, Arbeitsschutzvorschriften, Hygiene- und Hygienestandards sowie Vorschriften zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter von Unternehmen, Institutionen und gemeinnützigen Organisationen sowie der Bevölkerung sowie die Brandschutzgesetze einzuhalten. Antimonopolgesetzgebung, Steuergesetzgebung, Qualitätsgesetzgebung für hergestellte Produkte usw.

Die zuständigen Exekutivbehörden üben die Kontrolle über die Einhaltung der oben genannten Rechtsvorschriften durch Unternehmen, Institutionen und andere gemeinnützige Organisationen aus. Sie haben das Recht, gegen Verstöße gesetzlich vorgesehene verwaltungsrechtliche Zwangsmaßnahmen anzuwenden. Sie können insbesondere die Arbeit von Unternehmen, Institutionen und anderen gemeinnützigen Organisationen einstellen, sie in die Verwaltungsverantwortung bringen und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Verwaltungsstrafen verhängen.

Der verwaltungsrechtliche Status des Staates und der verwaltungsrechtliche Status nichtstaatlicher Unternehmen, Institutionen und anderer gemeinnütziger Organisationen weisen ihre eigenen Besonderheiten auf.

Zu den Besonderheiten des administrativen und rechtlichen Status staatlicher Unternehmen und Institutionen gehört zunächst die Tatsache, dass sie Eigentum des Staates sind. Letzterer, vertreten durch staatliche Stellen, gründet Unternehmen und Institutionen, genehmigt Satzungen (Verordnungen) über sie und beendet ihre Aktivitäten. Die Leitung staatlicher Unternehmen und Institutionen obliegt Beamten, die von zuständigen staatlichen Stellen ernannt werden und über staatliche Befugnisse verfügen.

Eine Vielzahl staatlicher Unternehmen sind staatliche Betriebe, Fabriken und landwirtschaftliche Betriebe. Ihre Rechtsstellung zeichnen sich im Vergleich zu gewöhnlichen Staatsunternehmen durch einen geringeren Grad an Unabhängigkeit aus. Insbesondere können ungenutzte oder unsachgemäß genutzte Sachen von ihnen eingezogen werden.

Verwaltungs- und Rechtsstatus kommunale Unternehmenähnlich dem Status staatlicher Unternehmen.

Der administrative und rechtliche Status nichtstaatlicher Unternehmen, Institutionen und anderer gemeinnütziger Organisationen zeichnet sich dadurch aus, dass der staatliche Einfluss auf sie begrenzt ist. Es kontrolliert sie nicht. Die Leitung nichtstaatlicher Unternehmen, Institutionen und anderer gemeinnütziger Organisationen erfolgt durch Eigentümer (Gründer) oder von ihnen autorisierte Stellen, die nicht über staatliche Befugnisse verfügen.

Das Verfahren zur Gründung und Liquidation von Unternehmen, Institutionen und anderen gemeinnützigen Organisationen ist gesetzlich geregelt. Sie können durch Beschluss des Eigentümers oder einer autorisierten Stelle erstellt werden. Das Gründungsdokument ist die Satzung (Reglement) eines Unternehmens, einer Institution, einer Organisation, die von seinen Gründern (Teilnehmern) genehmigt wird.

Unternehmen, Institutionen und andere gemeinnützige Organisationen unterliegen der staatlichen Registrierung. Die Registrierungsdaten sind im einheitlichen Staatsregister enthalten.

Verstoß gegen die gesetzliche Bildungsordnung oder Nichteinhaltung Gründungsurkunden Das Gesetz beinhaltet die Verweigerung der staatlichen Registrierung sowie die Umgehung der Registrierung durch die zuständige Behörde und kann vor Gericht angefochten werden.

Ein Unternehmen, eine Institution und eine andere gemeinnützige Organisation gelten ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung als gegründet. Ihre Liquidation erfolgt durch Beschluss der Gründer (Teilnehmer) oder der zu ihrer Gründung befugten Stelle oder durch gerichtliche Entscheidung im Falle der Ausübung von Tätigkeiten ohne entsprechende Erlaubnis (Lizenz) oder mit anderen wiederholten oder grobe Verstöße Gesetz oder andere Rechtsakte oder bei der systematischen Umsetzung von Tätigkeiten, die den gesetzlichen Zielen widersprechen, sowie in anderen Fällen, die in den Gesetzgebungsakten der Russischen Föderation und ihrer Mitgliedskörperschaften vorgesehen sind. Unternehmen und Institutionen können liquidiert werden, wenn sie für zahlungsunfähig erklärt werden.

In gesetzlich vorgesehenen Fällen erfolgt die Einstellung der Tätigkeit eines Unternehmens oder einer Institution im Einvernehmen mit den örtlichen Behörden und Kartellbehörden.

Garantien für die Unabhängigkeit von Unternehmen, Institutionen und anderen gemeinnützigen Organisationen sind: ein Verbot der Einmischung staatlicher Stellen in ihre Aktivitäten, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen; das Recht auf Schutz der Unabhängigkeit in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Gegen rechtswidrige Handlungen oder rechtswidrige Handlungen staatlicher Stellen, einschließlich Exekutivbehörden, kann bei der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder dem Schiedsgericht Berufung eingelegt werden.

Gleichzeitig unterliegen Unternehmen, Institutionen und andere gemeinnützige Organisationen der gesetzlichen Haftung, einschließlich der Verwaltungshaftung. Sie tragen insbesondere die Verwaltungsverantwortung für Verstöße gegen Steuergesetze, für die Nichteinhaltung der Regeln und Fristen für die Übermittlung statistischer Meldungen sowie für andere Ordnungswidrigkeiten.

Verwaltungs- und Rechtsstatus strukturelle Unterteilungen staatliche Unternehmen und Institutionen (Buchhaltung, Rechts- und andere Dienstleistungen, Abteilungen und Abteilungen) werden durch Vorschriften der Russischen Föderation und ihrer Mitgliedsstaaten sowie durch Handlungen der Leiter von Unternehmen und Institutionen bestimmt.

Der rechtliche Status von Verbrauchergenossenschaften sowie die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation und die Gesetze über die Verbraucherkooperation, die Charta, bestimmt Konsumgenossenschaft. Die Satzung muss enthalten: den Namen der Verbrauchergenossenschaft, einen Hinweis auf den Hauptzweck ihrer Tätigkeit sowie entweder das Wort „Kooperation“ oder die Worte „ Verbrauchergewerkschaft„oder „Konsumgesellschaft“.

Die Rechtsform des Fonds, das Verwaltungsverfahren und das Verfahren zur Bildung seiner Organe werden durch die von den Gründern genehmigte Satzung des Fonds bestimmt. Die Satzung muss enthalten: den Namen des Fonds, Angaben über den Zweck des Fonds, eine Angabe der Organe des Fonds, den Standort des Fonds und das Schicksal der Immobilie im Falle ihrer Liquidation. Die Satzung der Stiftung darf nicht im Widerspruch zum Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation und anderen Vorschriften der Russischen Föderation und ihrer Mitgliedskörperschaften stehen, die den Rechtsstatus von Unternehmen, Institutionen und anderen gemeinnützigen Organisationen, einschließlich Stiftungen, bestimmen.

Unternehmen, Institutionen und andere gemeinnützige Organisationen im System der Organe für innere Angelegenheiten

Im System der Organe für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation gibt es Unternehmen, Institutionen und Fonds, die die Erfüllung der Hauptaufgaben und Funktionen der Organe für innere Angelegenheiten sicherstellen sollen.

Unter den ausführenden Unternehmen Produktionsaktivitäten, betreffen:

Unternehmen zur Herstellung von Produkten für Regierungsaufträge, zur Herstellung von Produkten für den Bedarf von Organen für innere Angelegenheiten, einschließlich der Herstellung von Möbeln, bestimmten Arten von Ausrüstung, Ateliers und anderen Organisationen zum Nähen von Uniformen;

Forschungs- und Produktionsverbände zur Entwicklung und Produktion von Versuchsserien forensischer und spezieller Geräte, Transport- und Kommunikationsmittel, zur Entwicklung von Sicherheits- und Feuermeldern und -schutz, Alarmsystemen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit;

Organisationen für Kapitalbau und Reparaturen; Unternehmen und Organisationen der Logistik und militärischen Versorgung (Stützpunkte, Lagerhäuser usw.);

Kraftverkehr und andere Transportunternehmen; Druckereien, Handel und andere Unternehmen und Organisationen. Das System der Organe für innere Angelegenheiten umfasst folgende Institutionen: - medizinische und gesundheitsfördernde Einrichtungen (Kliniken, Krankenhäuser, medizinische Abteilungen, Sanatorien und Erholungsheime);

Bildungseinrichtungen ( Ausbildungszentren, spezielle weiterführende Bildungseinrichtungen, höhere Bildungseinrichtungen usw.);

Forschungseinrichtungen (Institute, Zentren, Labore usw.);

Kultur- und Sporteinrichtungen (Vereine, Museen, Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen, Archive, Sportorganisationen etc.).

Zu den weiteren gemeinnützigen Organisationen zählen verschiedene Fonds, die im System der Organe für innere Angelegenheiten tätig sind, beispielsweise die humanitäre Stiftung „Generosity“ usw.

Unternehmen, Institutionen und andere gemeinnützige Organisationen des Systems der Organe für innere Angelegenheiten unterliegen einer allgemeinen Gesetzgebung, die ihren Rechtsstatus festlegt. Der administrative und rechtliche Status von Unternehmen und Institutionen des Systems für innere Angelegenheiten weist jedoch eine Reihe von Besonderheiten auf. Sie werden vom Staat eingerichtet. Sie unterliegen nicht dem Privatisierungsrecht. Das Innenministerium Russlands und andere zuständige Organe für innere Angelegenheiten:

Bestimmen Sie das Profil von Unternehmen und Institutionen sowie deren Standort;

Genehmigung von Satzungen (Bestimmungen) und deren Verwaltung;

Ernennung und Entlassung von Leitern von Unternehmen und Institutionen;

Regierungsaufträge erlassen und an Unternehmen weitergeben;

Treffen Sie Entscheidungen über die Umstrukturierung (Fusion, Beitritt, Spaltung, Ausgliederung, Umwandlung) oder Liquidation von Unternehmen und Institutionen.

Manager (Chefs) von Unternehmen und Institutionen des Systems der Organe für innere Angelegenheiten verfügen über Regierungsbefugnisse. Sie üben die operative Führung von Unternehmen und Institutionen nach dem Prinzip der Befehlseinheit aus.

Der Manager (Chef) leitet die Verwaltung (Verwaltungsapparat) des Unternehmens, der Institution, ist persönlich für die gesamte Arbeit des Unternehmens, der Institution verantwortlich, erlässt Anordnungen und Weisungen, die für alle Mitarbeiter des Unternehmens, der Institution verbindlich sind.

Frage 2. Konzept und Arten öffentlicher Vereine

Öffentliche Assoziationen verstanden. Unter einem öffentlichen Verein versteht man eine freiwillige, selbstverwaltete, gemeinnützige Vereinigung, die auf Initiative von Bürgern gegründet wurde, die sich auf der Grundlage gemeinsamer Interessen zusammengeschlossen haben, um die in der Satzung des öffentlichen Vereins festgelegten Ziele zu erreichen.

Das Vereinigungsrecht der Bürger ist in der Verfassung verankert, im Bundesgesetz vom 14. April 1995 „Über öffentliche Vereinigungen“. Dieses Recht der Bürger wird sowohl direkt durch die Vereinigung von Einzelpersonen als auch durch juristische Personen – öffentliche Vereinigungen – ausgeübt.

Öffentliche Vereinigungen werden zum Zweck der Durchsetzung und des Schutzes bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte und Freiheiten gegründet; Intensivierung der Initiative der Bürger und ihrer Beteiligung an der Verwaltung staatlicher und öffentlicher Angelegenheiten; Befriedigung von Berufs- und Amateurinteressen; Entwicklung wissenschaftlicher, technischer und künstlerischer Kreativität; Schutz der öffentlichen Gesundheit, Teilnahme an gemeinnützigen Aktivitäten; Durchführung von Kultur-, Freizeit- und Sportaktivitäten; Schutz der Natur, historischer und kultureller Denkmäler; patriotische und humanistische Erziehung; Ausbau der internationalen Beziehungen; Ausübung anderer Tätigkeiten, die nicht gesetzlich verboten sind.

Die Gründung und Tätigkeit öffentlicher Vereinigungen mit dem Ziel oder der Vorgehensweise, die Grundlagen der Verfassungsordnung zu stürzen, gewaltsam zu verändern und die Integrität der Russischen Föderation zu verletzen, die Sicherheit des Staates zu untergraben, bewaffnete Gruppen zu bilden, soziale, rassistische, Nationaler oder religiöser Hass oder die Begehung anderer Straftaten ist nicht erlaubt. Die Gründung und Tätigkeit öffentlicher Vereinigungen, die die Gesundheit und Moral der Bevölkerung sowie die gesetzlich geschützten Rechte und Interessen der Bürger verletzen, werden strafrechtlich verfolgt.

Beschränkungen für die Gründung bestimmter Arten öffentlicher Vereinigungen können nur durch Bundesgesetz festgelegt werden.

Öffentliche Vereinigungen werden auf der Grundlage der Grundsätze Freiwilligkeit, Gleichheit, Selbstverwaltung, Rechtmäßigkeit und Transparenz gegründet und funktionieren. Öffentliche Verbände können ihre innere Struktur, Ziele, Formen und Methoden ihrer Tätigkeit frei bestimmen.

Arten öffentlicher Vereinigungen. Die Organisations- und Rechtsformen öffentlicher Vereine sind: öffentliche Organisation, öffentliche Bewegung, öffentliche Stiftung, öffentliche Einrichtung, öffentliche Initiative.

Eine öffentliche Organisation ist eine auf Mitgliedschaft basierende öffentliche Vereinigung, die auf der Grundlage gemeinsamer Aktivitäten zum Schutz gemeinsamer Interessen und zur Erreichung der gesetzlichen Ziele vereinter Bürger gegründet wurde. Mitglieder einer öffentlichen Organisation können gemäß ihrer Satzung natürliche und juristische Personen – öffentliche Vereinigungen – sein, sofern das Bundesgesetz „Über öffentliche Vereinigungen“ und Gesetze über bestimmte Arten öffentlicher Vereinigungen nichts anderes vorsehen.

Das höchste Leitungsgremium einer öffentlichen Organisation ist der Kongress (Konferenz) oder die Hauptversammlung. Das ständige Leitungsgremium einer öffentlichen Organisation ist ein gewähltes Kollegialorgan, das gegenüber dem Kongress (Konferenz) und der Hauptversammlung rechenschaftspflichtig ist. Im Falle der staatlichen Registrierung einer öffentlichen Organisation übt ihr ständiges Leitungsorgan die Rechte einer juristischen Person im Namen der öffentlichen Organisation aus.

Eine soziale Bewegung ist eine öffentliche Massenvereinigung, die aus Teilnehmern und ohne Mitgliedschaft besteht und soziale, politische und andere gesellschaftlich nützliche Ziele verfolgt, die von Teilnehmern der sozialen Bewegung unterstützt werden.

Das höchste Leitungsgremium einer sozialen Bewegung ist ein Kongress (Konferenz) oder eine Generalversammlung. Das ständige Leitungsgremium einer sozialen Bewegung ist ein gewähltes Kollegium, das einem Kongress (Konferenz) oder einer Hauptversammlung Bericht erstattet. Im Falle der staatlichen Registrierung einer sozialen Bewegung übt ihr ständiges Leitungsorgan im Namen der sozialen Bewegung die Rechte einer juristischen Person aus und nimmt ihre Aufgaben wahr.

Ein öffentlicher Fonds ist eine Art davon gemeinnützige Stiftungen und ist ein öffentlicher Verein ohne Mitgliedschaft, dessen Zweck darin besteht, auf der Grundlage freiwilliger Beiträge und anderer gesetzlich nicht verbotener Einnahmen Vermögen zu bilden und dieses Vermögen für gesellschaftlich nützliche Zwecke zu nutzen.

Leitungsgremium öffentlicher Fonds wird von seinen Gründern und (oder) Teilnehmern entweder durch Beschluss der Gründer des Fonds, angenommen in Form von Empfehlungen oder persönlichen Ernennungen, oder durch Wahl durch Teilnehmer eines Kongresses (Konferenz) oder einer Hauptversammlung gebildet. Im Falle einer staatlichen Registrierung übt der Fonds seine „Tätigkeiten in der im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise aus.“

Eine öffentliche Einrichtung ist ein öffentlicher Verein ohne Mitgliedschaft, dessen Ziel es ist, eine bestimmte Art von Dienstleistung zu erbringen, die den Interessen der Teilnehmer entspricht und den satzungsgemäßen Zielen der Einrichtung entspricht.

Die Verwaltung einer öffentlichen Einrichtung und ihres Vermögens erfolgt durch vom Stifter beauftragte Personen. Eine Institution kann ein Kollegialorgan gründen, das von Teilnehmern gewählt wird, die nicht die Gründer der Institution und Verbraucher ihrer Dienstleistungen sind. Dieses Gremium kann mit dem Stifter beratend abstimmen, kann jedoch nicht über das Vermögen einer öffentlichen Einrichtung verfügen, sofern der Stifter nichts anderes bestimmt. Im Falle der staatlichen Registrierung einer Einrichtung übt diese ihre Tätigkeit in der im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Weise aus.

Eine Körperschaft der öffentlichen Initiative ist ein öffentlicher Verein ohne Mitgliedschaft, dessen Zweck darin besteht, gemeinsam verschiedene soziale Probleme zu lösen, die bei Bürgern am Wohn-, Arbeits- oder Studienort auftreten, mit dem Ziel, den Bedürfnissen einer unbegrenzten Anzahl von Menschen gerecht zu werden, deren Interessen stehen im Zusammenhang mit der Erreichung der satzungsgemäßen Ziele und der Umsetzung der Programme der öffentlichen Körperschaft. Amateuraufführungen am Ort ihrer Entstehung. Ein öffentliches Initiativorgan wird auf Initiative von Bürgern gebildet und baut seine Arbeit auf der Grundlage der Selbstverwaltung gemäß der auf der Gründerversammlung verabschiedeten Satzung auf.

Einer öffentlichen Initiative sind keine übergeordneten Organe oder Organisationen übergeordnet. Im Falle der staatlichen Registrierung einer Körperschaft erwirbt diese die Rechte einer juristischen Person.

Öffentliche Vereinigungen haben unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform das Recht, auf der Grundlage von Gründungsdokumenten (Vereinbarungen, Satzungen von Gewerkschaften (Verbänden) öffentlicher Vereinigungen) Gewerkschaften (Vereinigungen) öffentlicher Vereinigungen zu gründen und neue öffentliche Vereinigungen zu bilden Die Eigenschaft von Gewerkschaften (Verbänden) als juristische Personen entsteht ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung.

Öffentliche Vereine werden nach territorialen und sektoralen Tätigkeitsbereichen, nach Formen der direkten Unterordnung und nach Bildungszielen gegliedert.

In der Russischen Föderation werden gesamtrussische, interregionale, regionale und lokale öffentliche Vereinigungen gegründet und tätig.

Unter einem gesamtrussischen öffentlichen Verein versteht man einen Verein, der seine Tätigkeit gemäß seinen satzungsmäßigen Zielen auf dem Territorium von mehr als der Hälfte der Teilgebiete der Russischen Föderation ausübt und über eigene Struktureinheiten – Organisationen, Zweigstellen, Zweigstellen, Vorzeigebüros.

Unter einem überregionalen öffentlichen Verein versteht man einen Verein, der seine Tätigkeit gemäß seinen satzungsmäßigen Zielen auf dem Territorium von weniger als der Hälfte der Teilgebiete der Russischen Föderation ausübt und dort über eigene Struktureinheiten verfügt – Organisationen, Zweigstellen, Zweigstellen, Repräsentanten Büros.

Unter einem regionalen öffentlichen Verein versteht man einen Verein, dessen Tätigkeit gemäß seinen satzungsgemäßen Zielen auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation ausgeübt wird.

Unter einem kommunalen öffentlichen Verein versteht man einen Verein, dessen Tätigkeit gemäß seinen satzungsgemäßen Zielen auf dem Gebiet einer kommunalen Körperschaft ausgeübt wird.

Nach Tätigkeitsbereichen werden öffentliche Verbände in Verbände unterteilt, die unabhängig von der Branche oder dem Regierungsbereich tätig sind (z. B. politische Parteien), und Verbände, die in bestimmten Branchen und Managementbereichen tätig sind (z. B. Wissenschaft, Kultur, Bildung usw.). ).

Nach der Form der direkten Unterordnung werden öffentliche Vereine in Vereine unterteilt, die von entsprechenden übergeordneten Verbänden und deren Organen geführt werden (z. B. Gewerkschaften), und in autonom agierende Vereine (z. B. ein Kameradengericht).

Je nach Bildungsziel werden öffentliche Vereine in politische Parteien, kreative Gewerkschaften, religiöse Vereinigungen, Sport- und Sportvereine, Gesellschaften zum Schutz der Verbraucherrechte usw. unterteilt.

§2.Administrativer und rechtlicher Status öffentlicher Vereine

Gesetzgebung zu öffentlichen Vereinigungen. Der Inhalt des Vereinigungsrechts der Bürger, die grundlegenden staatlichen Garantien dieses Rechts, der Status öffentlicher Vereinigungen, das Verfahren zu ihrer Gründung, Tätigkeit, Umstrukturierung und Auflösung werden durch das Bundesgesetz „Über öffentliche Vereinigungen“, das Bürgerliche Gesetzbuch, geregelt der Russischen Föderation und andere Gesetze über bestimmte Arten öffentlicher Vereinigungen.

Fragen der internen Organisation und Tätigkeit öffentlicher Vereine werden durch Satzungen geregelt, die von den öffentlichen Vereinen selbst verabschiedet werden. Diese Urkunden werden von autorisierten staatlichen Stellen registriert. Beziehung, geregelt Gesetze sind nicht legal. Gleichzeitig sind alle öffentlichen Vereine bei der Wahrnehmung der in ihrer Satzung vorgesehenen Aufgaben zur Einhaltung von Gesetzen und anderen Rechtsakten verpflichtet.

Das Verfahren zur Gründung öffentlicher Vereine, deren Umstrukturierung und Liquidation. Öffentliche Vereine werden auf Initiative ihrer Gründer – mindestens drei Personen – gegründet. Die Zahl der Gründer für die Gründung politischer Parteien und Gewerkschaften wird durch die Gesetze über diese Art öffentlicher Vereinigungen festgelegt. Die Gründer, zusammen mit Einzelpersonen kann juristische Personen umfassen – öffentliche Vereinigungen.

Die administrative Rechtspersönlichkeit öffentlicher Vereine entsteht ab dem Zeitpunkt, an dem der Verein Entscheidungen trifft: bei seiner Gründung, bei der Genehmigung der Satzung des Vereins und bei der Bildung von Leitungs-, Kontroll- und Prüfungsorganen durch einen Kongress (Konferenz) oder eine Hauptversammlung. Nachdem diese Entscheidungen getroffen wurden, gilt der Verein als gegründet. Sie übt ihre satzungsmäßigen Aufgaben aus, erwirbt Rechte mit Ausnahme der Rechte einer juristischen Person und übernimmt die im Bundesgesetz „Über öffentliche Vereine“ vorgesehenen Aufgaben.

Die Rechtsfähigkeit eines öffentlichen Vereins als juristische Person entsteht ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung dieses Vereins.

Gründer, Mitglieder und Teilnehmer öffentlicher Vereine können Bürger über 18 Jahre und juristische Personen sein, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ausländische Staatsbürger und Staatenlose können Gründer, Mitglieder und Teilnehmer öffentlicher Vereine sein, mit Ausnahme der durch Bundesgesetze oder Bundesgesetze vorgesehenen Fälle internationale Verträge Russisch. Föderation.

Mitglieder und Teilnehmer öffentlicher Jugendvereine können Bürger sein, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, und Kindervereine können Bürger sein, die das 10. Lebensjahr vollendet haben.

Organe der Staatsgewalt und der kommunalen Selbstverwaltung können nicht Gründer, Mitglieder und Teilnehmer öffentlicher Vereine sein.

Bei der Gründung öffentlicher Vereine werden die Rechte und Pflichten ihrer Gründer in den Satzungen der Vereine festgelegt. Die Charta muss Folgendes enthalten:

Name, Ziele des öffentlichen Vereins, seine Organisations- und Rechtsform;

Die Struktur des Vereins, die Leitungs-, Kontroll- und Prüfungsorgane des öffentlichen Vereins, das Gebiet, in dem der Verein tätig ist;

Bedingungen und Verfahren für den Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft in einem öffentlichen Verein, Rechte und Pflichten der Mitglieder dieses Vereins (nur für einen Verein, der eine Mitgliedschaft vorsieht);

Die Zuständigkeit und das Verfahren zur Bildung der Leitungsorgane des Vereins, die Bedingungen ihrer Befugnisse, der Sitz des ständigen Leitungsorgans;

Regeln für Änderungen und Ergänzungen der Satzung eines öffentlichen Vereins;

Quellen der Bildung von Geldern und anderem Vermögen des Vereins, Rechte des Vereins und seiner Strukturgliederungen zur Vermögensverwaltung;

Das Verfahren zur Umstrukturierung und (oder) Liquidation eines öffentlichen Vereins.

Die Satzung eines öffentlichen Vereins kann eine Beschreibung der Symbolik dieses Vereins enthalten.

Eine öffentliche Vereinigung hat das Recht, sich nicht bei den Justizbehörden registrieren zu lassen. In diesem Fall erwirbt sie nicht die Rechte einer juristischen Person.

Die staatliche Registrierung gesamtrussischer und internationaler öffentlicher Vereinigungen erfolgt durch das Justizministerium der Russischen Föderation; interregionaler Verband – durch die Justizbehörden am Sitz des ständigen Leitungsorgans des Vereins; regionale und lokale öffentliche Verbände – durch die Justizbehörden der jeweiligen Teilstaaten der Russischen Föderation.

Für die staatliche Registrierung eines öffentlichen Vereins müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: – ein Antrag des Vereins; -- Charter;

Ein Auszug aus dem Protokoll des Gründungskongresses (Konferenz) oder der Generalversammlung, der Informationen über die Gründung des Vereins, die Genehmigung seiner Satzung und die Bildung von Leitungs-, Kontroll- und Prüfungsorganen enthält; -- Informationen über die Gründer;

Dokumente, die die Zahlung der Anmeldegebühr und die Angabe einer Rechtsadresse an den öffentlichen Verein bestätigen;

Protokolle von Gründungskongressen (Konferenzen) oder Generalversammlungen von Struktureinheiten internationaler, gesamtrussischer und überregionaler öffentlicher Vereinigungen.

Die Einreichung der Dokumente zur staatlichen Registrierung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Gründungskongresses (Konferenz) oder der Generalversammlung.

Die Stelle, die einen öffentlichen Verein registriert, ist verpflichtet, den Antrag auf Registrierung innerhalb eines Monats zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen: den Verein zu registrieren und den Gründern eine Registrierungsbescheinigung auszustellen oder die staatliche Registrierung des Vereins abzulehnen und den Gründern eine schriftliche Bescheinigung auszustellen Dokument mit den Gründen für die Ablehnung, gegen das vor Gericht Berufung eingelegt werden kann.

Eine öffentliche Vereinigung kann durch Beschluss eines Kongresses (Konferenz) oder einer Hauptversammlung neu organisiert werden. Die staatliche Registrierung eines nach der Umstrukturierung neu gegründeten Vereins erfolgt in der oben angegebenen Reihenfolge. Das Vermögen eines Vereins, der eine juristische Person ist, geht nach seiner Umstrukturierung auf die im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation vorgeschriebene Weise auf neu gegründete juristische Personen über.

Die Auflösung eines öffentlichen Vereins erfolgt entweder durch Beschluss des Kongresses (Konferenz) oder der Hauptversammlung gemäß der Satzung des Vereins oder durch ein gerichtliches Verfahren. Der Beschluss zur Auflösung eines Vereins, bei dem es sich um eine juristische Person handelt, wird an die Stelle weitergeleitet, die den Verein registriert hat, um den Verein aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen auszuschließen.

Rechte eines öffentlichen Vereins. Zur Erreichung seiner Satzungsziele hat der Verein das Recht:

Verbreiten Sie frei Informationen über Ihre Aktivitäten. -- in der gesetzlich vorgesehenen Art und Weise an der Ausarbeitung von Entscheidungen staatlicher und lokaler Selbstverwaltungsorgane mitzuwirken;

Halten Sie Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Prozessionen und Streikposten ab;

Massenmedien etablieren und Verlagsaktivitäten durchführen;

Ihre Rechte, die legitimen Interessen ihrer Mitglieder und Teilnehmer sowie anderer Bürger in Regierungsbehörden, Kommunalverwaltungen und öffentlichen Verbänden vertreten und schützen;

Die in den Gesetzen über öffentliche Vereinigungen vorgesehenen Befugnisse in vollem Umfang ausüben;

Ergreifen Sie Initiativen zu verschiedenen Themen des öffentlichen Lebens, machen Sie Vorschläge an Regierungsstellen;

Nehmen Sie an Wahlkämpfen teil (im Falle der staatlichen Registrierung eines Vereins und wenn in der Satzung dieses Vereins eine Bestimmung über seine Teilnahme an Wahlen enthalten ist).

Gesetze über öffentliche Vereinigungen können für bestimmte Arten öffentlicher Vereinigungen zusätzliche Rechte vorsehen.

Aufgaben eines öffentlichen Vereins. Ein öffentlicher Verein ist bei seiner Tätigkeit verpflichtet:

Halten Sie sich an Gesetze, allgemein anerkannte Grundsätze und Normen internationales Recht in Bezug auf den Umfang seiner Tätigkeit sowie die in seiner Satzung und anderen Gründungsdokumenten vorgesehenen Regeln;

Veröffentlichen Sie jährlich einen Bericht über die Nutzung Ihres Eigentums oder stellen Sie die Zugänglichkeit dieses Berichts sicher, informieren Sie die Organisation, die Vereine registriert, über die Fortsetzung ihrer Aktivitäten und geben Sie dabei den tatsächlichen Standort des ständigen Leitungsorgans, seinen Namen und Informationen über die Leiter des Vereins an in der Menge der im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen enthaltenen Informationen;

Auf Verlangen des Vereins, der den Verein registriert, Beschlüsse der Leitungsorgane und Funktionäre des Vereins sowie jährliche und vierteljährliche Berichte über seine Aktivitäten im Umfang der den Steuerbehörden zur Verfügung gestellten Informationen vorlegen;

Erlauben Sie Vertretern der Stelle, die Vereine registriert, die Teilnahme an Veranstaltungen des öffentlichen Vereins und unterstützen Sie Vertreter der Stelle, die öffentliche Vereine registriert, dabei, sich mit den Aktivitäten des Vereins vertraut zu machen.

Öffentlich-rechtliche Vereine können eine unternehmerische Tätigkeit nur ausüben, soweit sie der Erreichung der Satzungsziele dient, zu denen sie gegründet wurden, und in Übereinstimmung mit diesen Zielen.

Staatliche und öffentliche Verbände. Der Staat gewährleistet die Wahrung der Rechte und berechtigten Interessen öffentlicher Vereine, unterstützt ihre Aktivitäten und regelt gesetzlich die Gewährung steuerlicher und sonstiger Vergünstigungen und Vorteile für sie. Eine Einmischung öffentlicher Behörden und ihrer Amtsträger in die Tätigkeit öffentlicher Vereine sowie eine Einmischung öffentlicher Vereine in die Tätigkeit öffentlicher Behörden und ihrer Amtsträger ist, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, nicht gestattet. Fragen, die die Interessen öffentlicher Verbände berühren, werden von Landesbehörden und kommunalen Selbstverwaltungen unter Beteiligung der jeweiligen öffentlichen Verbände oder im Einvernehmen mit diesen gelöst. Angestellte öffentlicher Verbände unterliegen den Gesetzen der Russischen Föderation über Arbeits- und Sozialversicherung.

Gleichzeitig übt die Registrierungsstelle öffentlicher Vereine die Kontrolle über die Übereinstimmung der Tätigkeit öffentlicher Vereine mit ihren satzungsmäßigen Zielen aus. Dieses Gremium hat das Recht, von den Leitungsgremien öffentlicher Vereinigungen Verwaltungsdokumente anzufordern und seine Vertreter zur Teilnahme an Veranstaltungen öffentlicher Vereinigungen zu entsenden. Wenn festgestellt wird, dass öffentliche Vereinigungen gegen das Gesetz verstoßen oder Handlungen begangen haben, die ihren satzungsgemäßen Zielen zuwiderlaufen, kann die Organisation, die die Vereinigung registriert, eine schriftliche Verwarnung an die Leitungsorgane dieser Vereinigungen richten und dabei die konkreten Gründe für die Verwarnung angeben. Gegen die Abmahnung kann der Verein gerichtlich Berufung einlegen.

Die Finanzbehörden üben in Übereinstimmung mit dem Gesetz die Kontrolle über die Einnahmequellen öffentlicher Vereine, die Höhe der von ihnen erhaltenen Mittel und die Zahlung von Steuern aus. Die Überwachung und Kontrolle der Umsetzung bestehender Normen und Standards durch öffentliche Verbände kann durch Umwelt-, Brandschutz-, epidemiologische und andere staatliche Aufsichts- und Kontrollstellen erfolgen. Die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze durch öffentliche Vereinigungen obliegt der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation.

Staatsorgane und lokale Selbstverwaltungsorgane sowie deren Amtsträger, die öffentlichen Vereinen durch Verstöße dieser Körperschaften und ihrer Amtsträger gegen Gesetze über öffentliche Vereine Schaden zugefügt haben, tragen die straf-, zivil- und verwaltungsrechtliche Verantwortung.

Verantwortung öffentlicher Verbände. Wenn eine öffentliche Vereinigung, auch wenn sie nicht bei den Justizbehörden registriert ist, einen Gesetzesverstoß begeht, trägt sie die gesetzlich festgelegte Verantwortung. Bei Verstößen gegen das Gesetz durch öffentliche Vereinigungen, die nicht bei den Justizbehörden registriert sind, tragen Personen, die den Leitungsgremien dieser Vereinigungen angehören, die Verantwortung für die begangenen Verstöße. Wenn Vereine strafbare Handlungen begehen, können Personen, die den Organen dieser Vereine angehören, bei nachgewiesener Schuld an der Organisation dieser Taten durch eine gerichtliche Entscheidung zur Verantwortung gezogen werden. Anführer krimineller Gemeinschaften. Andere Mitglieder und Teilnehmer solcher Vereinigungen haften für diejenigen Straftaten, an deren Vorbereitung oder Begehung sie beteiligt waren.

Die Tätigkeit eines Vereins kann durch ein Gericht eingestellt werden. Wie bereits erwähnt, kann die Liquidation durch Gerichtsbeschluss erfolgen.

Öffentliche Verbände können gemäß ihrer Satzung die Verbandsführer ermächtigen, im Namen des Verbandes zu handeln und rechtlich bedeutsame Handlungen vorzunehmen. In diesen Fällen fungieren die Leiter (Vertreter, Mitarbeiter) des Vereins als Rechtssubjekte, auch des Verwaltungsrechts.

Grundlagen des administrativen und rechtlichen Status religiöser OrganisationenъEinheiten

Gemäß der Verfassung und dem Bundesgesetz vom 26. September 1997 „Über die Gewissens- und Religionsfreiheit“ hat jeder Bürger das Recht auf Religionsfreiheit. Bürger können sich einzeln oder gemeinsam mit ihren Glaubensbrüdern zu jeder beliebigen Religion bekennen, freiwillig religiösen Vereinigungen beitreten oder daraus austreten.

Das Konzept der religiösen Vereinigung. Eine Religionsgemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss erwachsener Bürger, der zum Zweck der gemeinsamen Ausübung des Rechts der Bürger auf Religionsfreiheit, einschließlich der gemeinsamen Bekenntnis und Verbreitung des Glaubens, gegründet wurde. Die Behinderung des Beitritts oder Austritts aus einer Religionsgemeinschaft sowie die Anwendung von Zwang zu diesen Zwecken sind strafbar.

Religiöse Vereinigungen können regionale oder zentrale Vereinigungen mit eigenen Leitungsgremien und anderen in der Satzung dieser Vereinigung vorgesehenen Strukturgliederungen bilden. Eine religiöse Vereinigung, der 10 Personen angehören, genießt ab dem Zeitpunkt der Eintragung ihrer Satzung die Rechte einer juristischen Person. Ein Verein, der die Rechte einer juristischen Person genießt, kann andere Religionsgemeinschaften mit den Rechten einer juristischen Person gründen.

Staatliche und religiöse Vereinigungen. Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt. Der Staat, seine Organe und Beamten mischen sich nicht in die Frage der Einstellung der Bürger zur Religion, in die legitime Tätigkeit religiöser Vereinigungen ein und betrauen sie nicht mit der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Auf dem Territorium Russlands können keine Exekutivbehörden eingerichtet werden Regierungspositionen, die speziell darauf abzielt, Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rechts der Bürger auf Religionsfreiheit zu lösen. Der Staat schützt die rechtliche Tätigkeit religiöser Vereinigungen.

Andererseits dürfen sich religiöse Vereinigungen nicht in Staatsangelegenheiten einmischen, sich nicht an Wahlen zu staatlichen Vertretungs- und Exekutivorganen und an der Tätigkeit politischer Parteien beteiligen. Sie können jedoch gemäß den Rechtsvorschriften, die die Tätigkeit öffentlicher Vereine, zu denen religiöse Vereine gehören, regeln, am soziokulturellen Leben der Gesellschaft teilnehmen.

Registrierung religiöser Vereinigungen und Verfahren zur Beendigung ihrer Tätigkeit. Bürger, die eine Religionsgemeinschaft gegründet haben, um die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person zu erlangen. einschließlich der Verwaltungsrechtspersönlichkeit, entwickeln Sie eine Satzung (Vorschrift) einer Religionsgemeinschaft, akzeptieren Sie diese und reichen Sie einen Antrag mit der verabschiedeten Satzung (Vorschrift) ein, der dem Justizministerium der Russischen Föderation oder den Justizbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation beigefügt ist Russische Föderation (abhängig vom Gebiet, das von den Aktivitäten dieser Verbände abgedeckt wird).

Die Eintragung der Satzung (Verordnung) kann nur verweigert werden, wenn ihr Inhalt den gesetzlichen Anforderungen widerspricht. Gegen die Ablehnung der Eintragung kann beim Gericht Berufung eingelegt werden.

Die Tätigkeit einer Religionsgemeinschaft kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung der Gründer der Religionsgemeinschaft, des Kongresses (Konferenz), der sie gegründet hat, im Falle ihrer Selbstliquidation (Auflösung) sowie durch ein Gericht beendet werden Entscheidung, wenn die Aktivitäten des Vereins im Widerspruch zu seiner Satzung (Reglement) oder der geltenden Gesetzgebung stehen.

Rechte religiöser Vereinigungen. Nach dem Gesetz haben Religionsgemeinschaften das Recht, frei zugängliche Gottesdienst- oder Versammlungsstätten sowie von einer bestimmten Religion verehrte Orte (Wallfahrtsorte) zu errichten und zu unterhalten. Bürger und Religionsgemeinschaften haben das Recht, Gottesdienste, religiöse Riten und Zeremonien in Gebetsgebäuden und auf dem ihnen gehörenden Territorium, an Wallfahrtsorten, in Einrichtungen religiöser Vereinigungen, auf Friedhöfen und Krematorien, in Wohnungen und Häusern von Bürgern frei durchzuführen . An anderen Orten werden religiöse Riten und Zeremonien in der für Versammlungen, Kundgebungen, Prozessionen, Demonstrationen und andere öffentliche Veranstaltungen vorgeschriebenen Weise durchgeführt.

Religiöse Vereinigungen genießen das ausschließliche Recht, Unternehmen zur Herstellung liturgischer Literatur und Kultgegenstände zu gründen, haben das Recht, religiöse Literatur und Kultgegenstände zu verbreiten und sowohl unabhängig als auch durch öffentliche Organisationen gemeinnützige Aktivitäten durchzuführen. Vereine können Gebäude, Bauwerke, Kultgegenstände, Produktionsgegenstände, soziale, wohltätige, kulturelle und pädagogische Zwecke besitzen, Geldmittel und sonstiges für ihre Tätigkeit notwendiges Eigentum.

Die staatliche Kontrolle über die Einhaltung der Gesetze zur Religionsfreiheit wird von autorisierten staatlichen Stellen ausgeübt. Die ausschließliche Zuständigkeit des Justizministeriums Russlands und der Justizbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation in Bezug auf Religionsgemeinschaften umfasst, wie bereits erwähnt, die Registrierung von Satzungen (Verordnungen) religiöser Vereinigungen.

Verantwortlich sind Personen, die gegen die Gesetze zur Gewissens- und Religionsfreiheit verstoßen haben gesetzliche Haftung, einschließlich administrativ. Prediger von Gottesdiensten und Mitglieder religiöser Vereinigungen können Opfer von Verstößen gegen die Religionsgesetze werden. Rechtsverstöße einzelner Mitglieder religiöser Vereinigungen führen nicht zu einer Haftung des gesamten Verbandes.

Öffentliche Vereinigungen in Organen für innere Angelegenheiten. Öffentliche Einrichtungen, die sich für den Schutz der Gesellschaft einsetzen NOrdnung und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit

Öffentliche Vereinigungen in Organen für innere Angelegenheiten. Zu den Verbänden, die im System der Organe für innere Angelegenheiten tätig sind, gehören: Gewerkschaften (Vereinigungen) der Mitarbeiter der Organe für innere Angelegenheiten, Veteranenräte der Organe für innere Angelegenheiten, öffentliche Formationen am Schutz beteiligt oeffentliche Ordnung und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.

Gewerkschaften (Verbände) der Mitarbeiter der Organe für innere Angelegenheiten. Gemäß dem Gesetz der RSFSR „Über die Polizei“ und den „Vorschriften über den Dienst in den Organen für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation“ müssen Mitarbeiter der Organe für innere Angelegenheiten zum Schutz ihrer beruflichen, sozioökonomischen und sonstigen Rechte und Interessen können sich auf freiwilliger Basis und im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung zu Gewerkschaften (Verbänden) zusammenschließen oder diesen beitreten. Mitarbeiter von Organen für innere Angelegenheiten können Mitglieder von Gewerkschaften (Verbänden) sein, die Mitarbeiter der zuständigen Organe für innere Angelegenheiten vereinen.

Gewerkschaften (Vereinigungen) von Mitarbeitern der Organe für innere Angelegenheiten üben ihre Tätigkeit im Einklang mit der Verfassung, den Gesetzen und anderen Rechtsakten, ihren Satzungen und der Dienstordnung in den Organen für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation aus, mit Ausnahme der Beschränkungen festgelegt durch Art. 56 der genannten Bestimmung. Gewerkschaften, so heißt es in diesem Artikel, haben kein Recht, sich in die Tätigkeit der Organe für innere Angelegenheiten einzumischen und die ihnen übertragenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu erfüllen; es ist ihnen verboten, Arbeitnehmerstreiks durchzuführen.

Vorschläge von Gewerkschaften (Verbänden) zu Fragen der Ernennung oder Wiedereinstellung, Neuzuweisung oder Entfernung von einer Position, Zuweisung eines Sonderrangs, Entzug eines Dienstgrades oder Herabsetzung eines Sonderrangs, Entlassung aus Organen für innere Angelegenheiten, Anwendung von Anreizen und Strafen sowie zu Fragen der Amtstätigkeit haben beratenden Charakter.

Veteranenräte der Organe für innere Angelegenheiten. In den Gremien für innere Angelegenheiten werden Veteranenräte gebildet öffentliche Organisationen, bestehend aus ehemalige Angestellte Organe für innere Angelegenheiten und Militärpersonal der inneren Truppen, die Rentner des Innenministeriums Russlands sind. Die Räte setzen sich aus Rentnern zusammen, die über die notwendigen theoretischen Kenntnisse verfügen, praktische Erfahrung und diejenigen, die den Wunsch geäußert haben, den Organen für innere Angelegenheiten und Einheiten der inneren Truppen wirksame Unterstützung bei der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben zu leisten.

Der Veteranenrat orientiert sich bei seiner Tätigkeit an den geltenden Gesetzen und anderen Rechtsakten sowie an den einschlägigen Verordnungen des Rates, die von den zuständigen Organen für innere Angelegenheiten genehmigt werden. Die Arbeit des Veteranenrates wird mit den zuständigen Organen für innere Angelegenheiten koordiniert.

Der Veteranenrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden des Rates, seine Stellvertreter und den Sekretär und bildet Sektionen des Rates. Den Mitgliedern des Veteranenrates und den Mitgliedern der Sektionen werden Urkunden ausgestellt etablierte Stichprobe, unter Angabe der besonderen oder militärischen Dienstgrade, die sie innehatten, sowie ihrer Position im Veteranenrat und in den Veteranensektionen.

Die Hauptaufgaben der Veteranenräte der Organe für innere Angelegenheiten sind:

Einbeziehung von Veteranen in die aktive soziale Aktivitäten, zum Mentoring, Vortragstätigkeit;

Teilnahme an der pädagogische Arbeit unter Mitarbeitern von Organen für innere Angelegenheiten;

Verbreitung von Rechtswissen in der Bevölkerung; -- Organisation von Reden von Veteranen vor jungen Mitarbeitern von Organen für innere Angelegenheiten;

Bereitstellung praktischer, beratender und methodischer Unterstützung bei der offiziellen Tätigkeit der Abteilungen und Dienste der Organe für innere Angelegenheiten.

Veteranen können zur Mithilfe hinzugezogen werden praktische Arbeit, Erstellung normativer und anderer Dokumente, Teilnahme an Aktivitäten zur Stärkung von Recht und Ordnung, Prüfung von Beschwerden und Anträgen von Bürgern. Mitglieder des Rates und Veteranenabteilungen können von den Leitern der Organe für innere Angelegenheiten für ihre aktive Arbeit ermutigt werden. Neben Gewerkschaften (Verbänden) und Veteranenräten der Organe für innere Angelegenheiten und der inneren Truppen können in den Organen für innere Angelegenheiten verschiedene Fonds gegründet werden Soziale Unterstützung und andere öffentliche Vereine.

Öffentliche Einrichtungen, die sich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit einsetzen. Zu den Verbänden (Verbänden), die sich mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit befassen, gehören Freiwillige Volkstrupps (D11D), Freiwillige Feuerwehren, Kameradengerichte, Räte öffentlicher Strafverfolgungsbehörden, freiberufliche Polizeibeamte und andere öffentliche Verbände.

Freiwillige Volkstrupps zum Schutz der öffentlichen Ordnung. Die Hauptaufgaben der Trupps bestehen darin, die Rechte und berechtigten Interessen der Bürger zu schützen, sich aktiv an der Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität zu beteiligen, die öffentliche Ordnung und das Eigentum zu schützen und sich an der Erziehung der Menschen im Geiste der Achtung von Gesetzen und anderen gesellschaftlichen Normen zu beteiligen Verhalten.

Die Trupps beteiligen sich an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf Straßen, Plätzen, Parks und anderen Orten. an öffentlichen Orten; Unterstützung der Organe für innere Angelegenheiten und anderer Strafverfolgungsbehörden des Staates bei ihren Aktivitäten zur Stärkung von Recht und Ordnung.

Um die Erfüllung der den Trupps übertragenen Aufgaben sicherzustellen, werden den Trupps entsprechende Rechte eingeräumt. Sie haben das Recht, von den Bürgern die Einhaltung der bestehenden öffentlichen Ordnung und die Einstellung von Straftaten zu verlangen, Verwaltungsmaßnahmen zu ergreifen (Festnahme des Täters, Beschlagnahme der Straftat usw.).

Der Widerstand gegen die rechtmäßige Tätigkeit der Bürgerwehr sowie die Verletzung des Lebens, der Gesundheit und der Würde der Bürgerwehr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zum Schutz der öffentlichen Ordnung führen zu einer Haftung nach dem Gesetz.

Freiwillige Feuerwehrverbände. Es gibt zwei Arten von Verbänden: Freiwillige Feuerwehren (VFD) und Freiwillige Feuerwehren (VFS).

Freiwillige Feuerwehren werden in Industrie-, Landwirtschafts- und anderen Einrichtungen gebildet. Der Hauptzweck ihrer Gründung besteht darin, Maßnahmen zum Schutz von Industrieanlagen, Baustellen, Stützpunkten, Lagerhallen usw. durchzuführen. von Bränden. DPD setzt sich aus Mitgliedern der relevanten Arbeitskollektive von Unternehmen, Institutionen und Organisationen zusammen. DPD überwacht die Einhaltung des Brandschutzregimes in der Anlage, führt Aufklärungsarbeit unter Arbeitern und Angestellten zur Einhaltung der Brandschutzvorschriften durch, überwacht den guten Zustand der primären Feuerlöschausrüstung, nimmt ab Sofortmaßnahmen das entstandene Feuer mit den in der Anlage vorhandenen Feuerlöschmitteln zu löschen, an der Feuerlöschung teilzunehmen.

Neben dem DPD gibt es einen freiwilligen Feuerwehrverein. Diese Gesellschaft hat ihre Zweigstellen in Republiken innerhalb der Föderation, Territorien, Regionen, Kreisen, Bezirken, Städten, Gemeinden, ländlichen Siedlungen, bei Unternehmen, Institutionen und Organisationen sowie am Wohnort der Bürger. DPO unterstützt Regierungsbehörden Feuerwehr, andere staatliche und nichtstaatliche Organisationen bei der Gewährleistung des Brandschutzes in besiedelten Gebieten, in Wirtschafts- und anderen Einrichtungen. Die Hauptaufgaben des DSB sind:

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Das ausführende Organ staatlicher Unternehmen, Verbände, Institutionen und Organisationen ist deren Verwaltung.

Ein Unternehmen ist eine unabhängige Wirtschaftseinheit, die die Rechte einer juristischen Person besitzt und Produktions-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchführt. kommerzielle Aktivitäten um einen angemessenen Gewinn (Einkommen) zu erzielen.

Das Unternehmen verfügt über eine unabhängige Bilanz, Giro- und sonstige Konten bei Bankinstituten, ein Siegel mit seinem Namen und Industrieunternehmen- auch ein Markenzeichen.

Das Unternehmen führt seine Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Gesetzen „Über Unternehmen in der Ukraine“ vom 27. März 1991, „Über Eigentum“ vom 7. Februar 1991, „Über Unternehmertum“ vom 26. Februar 1991 sowie anderen Gesetzen und Gesetzgebungsakten der Ukraine durch. und auch auf der Grundlage der vom Eigentümer der Immobilie unter Beteiligung des Arbeitskollektivs genehmigten Satzung.

Das Unternehmen wird auf Beschluss des Grundstückseigentümers oder der von ihm bevollmächtigten Stelle gegründet und im Vorstand des Kreises, der Stadt, des Stadtrates oder der örtlichen Landesverwaltung am Standort des Unternehmens staatlich registriert. Zu diesem Zweck werden ein Antrag, der Gründungsbeschluss des Gründers, die Satzung und andere gesetzlich festgelegte Dokumente dem Vorstand des zuständigen Rates vorgelegt.

Die Verweigerung der staatlichen Registrierung eines Unternehmens kann aufgrund eines Verstoßes erfolgen etabliertes Verfahren seine Erstellung sowie im Falle der Nichteinhaltung der Gründungsdokumente mit den gesetzlichen Anforderungen. Die Verweigerung der staatlichen Registrierung aufgrund der Unzweckmäßigkeit der Gründung eines Unternehmens ist nicht zulässig. Erfolgte die staatliche Registrierung eines Unternehmens nicht fristgerecht oder wurde sie aus Gründen verweigert, die der Unternehmensgründer für unbegründet hält, kann er vor Gericht gehen.

Die Satzung des Unternehmens definiert den Eigentümer, den Namen des Unternehmens, seinen Standort, den Gegenstand und Zweck seiner Tätigkeit, seine Leitungsorgane, das Verfahren zu ihrer Bildung, die Zuständigkeiten und Befugnisse des Arbeitskollektivs und seiner gewählten Gremien Verfahren zur Schaffung des Unternehmenseigentums, Bedingungen für die Umstrukturierung und Beendigung der Tätigkeit. Bestimmte Typen Ein Unternehmen darf Tätigkeiten nur auf der Grundlage einer Sondergenehmigung ausüben. Die Arten der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten sowie das Verfahren zur Erlangung einer Erlaubnis sind in Art. 1 geregelt. Kunst. 3 und 4 des Gesetzes „0 Unternehmertum“.

Die Theorie des Verwaltungsrechts ordnet nicht das Unternehmen als Ganzes als Gegenstand der öffentlichen Verwaltung ein, sondern lediglich dessen Verwaltung entsprechend der vom Unternehmen festgelegten Führungsstruktur und festgelegten Personalausstattung.

Die Führung des Unternehmens erfolgt satzungsgemäß auf der Grundlage einer Kombination der Rechte des Eigentümers auf wirtschaftliche Nutzung seines Eigentums und der Grundsätze der Selbstverwaltung des Arbeitskollektivs.

Der Eigentümer übt seine Rechte zur Führung des Unternehmens direkt oder durch von ihm bevollmächtigte Stellen aus. Der Leiter des Unternehmens wird von den Eigentümern durch Ausarbeitung eines Vertrages (Vertrag, Vereinbarung) eingestellt (ernannt); Darin werden die Rechte, die Beschäftigungsdauer, die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Unternehmensleiters gegenüber dem Eigentümer und der Belegschaft sowie die Bedingungen für seine materielle Unterstützung und Entlassung aus dem Amt unter Berücksichtigung der im Vertrag und in der Gesetzgebung vorgesehenen Garantien festgelegt Ukraine.

Der Leiter des Unternehmens entscheidet unabhängig über Fragen der Unternehmenstätigkeit, mit Ausnahme derjenigen, die durch die Satzung in die Zuständigkeit des Arbeitskollektivs und anderer Leitungsorgane fallen dieses Unternehmens. Der Eigentümer der Immobilie hat kein Recht, in die betriebliche Tätigkeit des Unternehmensleiters einzugreifen. Dieser ernennt und entlässt selbstständig Stellvertreter, Leiter und Fachkräfte der Abteilungen des Verwaltungsapparates und der Struktureinheiten sowie Vorarbeiter und Obermeister. Der Leiter des Unternehmens legt die Zusammensetzung und den Umfang der Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen, sowie das Verfahren zu deren Schutz fest.

Der Staat gewährleistet die Wahrung der Rechte und berechtigten Interessen des Unternehmens. Eingriffe staatlicher, öffentlicher und genossenschaftlicher Körperschaften in die wirtschaftliche und sonstige Tätigkeit eines Unternehmens sind zulässig, außer in den in der Gesetzgebung der Ukraine vorgesehenen Fällen. Für den Fall, dass ein Staat oder eine andere Stelle eine Handlung erlässt, die nicht seiner Zuständigkeit oder seinen gesetzlichen Anforderungen entspricht oder im Zusammenhang damit entsteht kontroverse Themen Das Unternehmen hat das Recht, bei einem Gericht oder Schiedsgericht die Ungültigerklärung einer solchen Handlung zu beantragen. Die Exekutivbehörden bauen ihre Beziehungen zum Unternehmen mit wirtschaftlichen Methoden auf. Es ist ihnen untersagt, andere als die in den Gesetzen der Ukraine vorgesehenen Arten von Steuern einzuführen.

Das Unternehmen führt eine betriebliche und buchhalterische Aufzeichnung der Ergebnisse seiner Arbeit sowie eine statistische Berichterstattung. Diese Daten müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an staatliche Stellen weitergegeben werden.

Die Kontrolle bestimmter Aspekte der Unternehmenstätigkeit obliegt dem Staat Steuerprüfung, Kontroll- und Prüfungsdienst, staatliche Stellen, die mit der Überwachung der Produktions- und Arbeitssicherheit, des Brand- und Umweltschutzes betraut sind, und andere Stellen gemäß der Gesetzgebung der Ukraine. Das Unternehmen hat das Recht, den Anforderungen dieser Stellen nicht nachzukommen, wenn sie über ihre Befugnisse hinausgehen.

Das Unternehmen ist verpflichtet: die Umwelt vor Verschmutzung und anderen schädlichen Auswirkungen zu schützen; Entschädigung der zuständigen Rada für Verluste, die durch die irrationale Nutzung von Land und anderen natürlichen Ressourcen sowie durch Umweltverschmutzung verursacht werden Umfeld; Einhaltung der Produktionssicherheits-, Hygiene- und Hygienestandards und -anforderungen zum Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeiter, der Bevölkerung und der Verbraucher von Produkten; In den gesetzlich vorgesehenen Fällen ist das Unternehmen zur Zahlung von Bußgeldern verpflichtet.

Das Unternehmen beteiligt sich auf freiwilliger vertraglicher Basis an Arbeiten zur integrierten Wirtschafts- und Sozialwirtschaft gesellschaftliche Entwicklung Territorium, das von staatlichen Stellen oder lokalen Regierungen durchgeführt wird. Sie ist verpflichtet, auf eigene Kosten durch Beschluss der Kommunalverwaltungen besondere Arbeitsplätze für Personen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit zu schaffen und deren Berufsausbildung zu organisieren.

Die Rada hat das Recht, bei dieser Veranstaltung Unternehmen in nicht zum Kerngeschäft gehörende Arbeiten einzubeziehen Naturkatastrophe sowie auf der Grundlage des Dekrets des Präsidenten der Ukraine im Zusammenhang mit Notsituationen.

Die Liquidation und Umstrukturierung von Unternehmen erfolgt durch Beschluss des Eigentümers und in den im Gesetz „Über Unternehmen in der Ukraine“ vorgesehenen Fällen durch Beschluss des Eigentümers und unter Beteiligung des Arbeitskollektivs oder der zur Gründung solcher Unternehmen befugten Körperschaft , oder durch eine gerichtliche Entscheidung oder Schiedsgericht. Die Voraussetzungen für die Liquidation und Sanierung eines Unternehmens sind in Art. 34 des oben genannten Gesetzes.

Ein Unternehmen gilt ab dem Zeitpunkt seiner Löschung aus dem Staatsregister der Ukraine als saniert oder liquidiert.

Die Liquidation eines Unternehmens erfolgt durch eine vom Eigentümer oder einer von ihm bevollmächtigten Stelle eingesetzte Liquidationskommission und im Falle der Insolvenz des Unternehmens durch ein Wirtschaftsgericht. Gemäß ihrer Entscheidung kann die Liquidation durch das Unternehmen selbst, vertreten durch sein Leitungsorgan, durchgeführt werden.

Unternehmen können sich nach Branchen-, Territorial- und anderen Grundsätzen zu Verbänden, Konzernen, Konsortien, Konzernen und anderen Verbänden zusammenschließen. Sie arbeiten auf der Grundlage einer Vereinbarung oder Satzung, die von ihren Eigentümern oder Gründern genehmigt wurde. Gleichzeitig behalten Unternehmen die Rechte einer juristischen Person. Vereine sind juristische Personen und werden wie Unternehmen registriert.